M & S
Reinstgastechnik GmbH
Linkenheim-Hochstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 11.05.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.163,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.163,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.255,01 |
| I.
Vorräte |
6.150,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.565,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
539,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.418,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.676,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.824,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.231,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.510,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.510,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.418,01 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 266, 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der
steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv
oder linear abgeschrieben.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bewertet und werden nach ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Bei den beweglichen, selbstständig nutzbaren,
Gegenständen des Sachanlagevermögens werden die
Zugänge der zeitanteiligen Jahresabschreibung
unterworfen. Der Absetzungsbetrag wird gemäß
§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG um jeweils ein
Zwölftel für jeden vollen Monat,
der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung des
Wirtschaftsgutes vorangeht, vermindert.
Bei Wirtschaftsgütern mit einem Wert von 150,00
€ bis 1.000,00 € werden im Sinn des § 6 Abs.
2 a EStG abgeschrieben.
Vorräte wurden, sofern vorhanden mit den
Anschaffungskosten nach § 255 HGB bewertet.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, einzeln
bewertet und mit ihrem Nennwert nach § 253 HGB
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten, zum Beispiel geleistete
Leasingsonder- oder Disagiozahlungen wurden sofern
vorhanden zum Bilanzstichtag mit ihrem Restwert nach §
250 HGB ausgewiesen.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Sie entsprechen der zu erwartenden
Inanspruchnahme und wurden unter Beachtung der
Grundsätze nach § 249 HGB bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses in
Höhe von - 5.824,00 € sowie einem gezeichneten
Kapital von 25.000,00 € ergibt sich ein
buchmäßiges Eigenkapital in Höhe von
19.176,00 €.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren waren am Bilanzstichtag in
Höhe von 0,00 € vorhanden. Die übrigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 46.510,41 € haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
4. Sonstige Angaben
Latente Steuerverpflichtungen bestehen nach
gegenwärtigem Kenntnisstand nicht.
Ergangene Bescheide der Finanzbehörden und der
Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt.
Buchungsvorgänge in ausländischer
Währung sind mit dem aktuellen, im Bundessteuerblatt
veröffentlichten, Umrechnungskurs bewertet und in Euro
gebucht. Das Stichtagsprinzip wurde beachtet.
Ein Ausweis der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer nach § 285 Nr. 9 ist nach
§ 288 HGB nicht notwendig.
Ansonsten verweist die Gesellschaft auf die weiteren
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
Sonstige, nach den §§ 264, 284 ff. HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
5. Name der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Ivanka Stipic, Spöcker Weg 22; 76351 Linkenheim -
Hochstetten, als alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer geführt.
6. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag nachfolgende Forderungen und
Verbindlichkeiten:
Forderungen
Frau Stipic Euro 25.183,85
Verbindlichkeiten
Euro 0,00
Die Angaben berücksichtigen nicht Beträge,
die dem Gesellschafter als Bezüge zuzurechnen sind.
Linkenheim - Hochstetten, 29. März 2012
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Ivanka Stipic (Geschäftsführerin)
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29. März 2012
festgestellt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.183,85 EUR.
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