Wasp
Elektronik GmbH
(vormals: G
I M A GmbH Technischer Service für Foto und
Video)
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
76.846,39 |
86.527,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.842,00 |
56.523,00 |
| III.
Finanzanlagen |
30.003,39 |
30.003,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
213.547,42 |
260.367,84 |
| I.
Vorräte |
5.316,21 |
31.576,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
154.116,88 |
174.095,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
18.440,49 |
61.601,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.114,33 |
54.695,86 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
30.392,15 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
320.785,96 |
346.895,23 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
260.090,74 |
250.196,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
224.596,63 |
181.619,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.894,11 |
42.977,60 |
| B.
Rückstellungen |
39.110,25 |
82.923,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.584,97 |
13.775,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.584,97 |
13.775,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
320.785,96 |
346.895,23 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Wasp Elektronik GmbH
wurde auf der Grundlage der Regelungen des
Handelsgesetzbuches (in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG) und des
GmbH-Gesetztes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an
den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, in den Folgebewertung um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Vom Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, in
der Folgebewertung um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde im
Berichtsjahr von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs.
2 EStG Gebrauch gemacht.
Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen
Genossenschaftsanteile wurden mit Ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Bei der Bewertung wurden die Vorschriften
über die Zugangs- und Folgebewertung nach §§
253 Absatz 1 und 253 Absatz 3 HGB beachtet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der halbfertigen
Leistungen erfolgte retrograd von den Verkaufspreisen. In
den Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen
enthalten.
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag
abzüglich pauschaler Wertberichtigungen bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellung für Pensionen wurde nach
den anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen mittels der Rechnungsgrundlagen aus den
"Richttafeln 2005" von Prof. Dr. Klaus Heubeck errechnet.
Der Rechnungszinsfuß wurde nach der
Vereinfachungsmethode gemäß § 253 Absatz 2
HGB mit dem von der Bundesbank mit Stand 31.12.2011
veröffentlichten Abzinsungssatz von 5,14% (Vorjahr
5,15%) angesetzt. Als Bewertungsverfahren wurde die
"Projected Unit Credit" Methode angewandt. Die Anwartschaft
auf Hinterbliebenenleistung wurde kollektiv berechnet. Als
Anwartschaft wurde eine Altersrente ab dem 65 Lebensjahr
mit monatlich 2.000,00 EUR, und eine Witwenrente in
Höhe von 60% der Altersrente bewertet. Bei der
Berechnung wurde davon ausgegangen, dass die Altersrente in
Höhe der bei Erreichen der Altersgrenze als Aktiver
gültigen Anwartschaft auch dann gezahlt wird, wenn
vorher Invalidität eingetreten war. Jährlich
werden zwölf Monatsrenten gezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB unter Anwendung der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bilanz
Das gezeichnete Kapital von 25.600,00 € wurde
mit dem Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden in Höhe von 21.584,97 €,
solche mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestanden nicht.
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind bestehen nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurde die Geschäftsführung durch
Herrn Michael Arauner wahrgenommen.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter Michael Arauner
bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalt Betrag
Forderungen 18.440,49 €
Verbindlichkeiten 864,43 €
München, 18.02.2013
gez Michael Arauner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2013 festgestellt.
|