FoMa
GmbH
Geisenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
835.810,89 |
688.849,56 |
| I.
Sachanlagen |
835.810,89 |
688.849,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.034.522,96 |
1.648.229,75 |
| I.
Vorräte |
3.020.388,00 |
1.385.528,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.620,00 |
151.397,48 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
100.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.514,96 |
111.303,62 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
138.288,34 |
297.665,10 |
| Aktiva |
4.008.622,19 |
2.634.744,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
13.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.500,00 |
-11.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
311.165,10 |
14.712,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
159.376,76 |
-296.452,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
138.288,34 |
297.665,10 |
| B.
Rückstellungen |
24.100,00 |
13.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.984.522,19 |
2.621.344,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.013.000,54 |
1.396.353,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
971.521,65 |
1.224.990,82 |
| Passiva |
4.008.622,19 |
2.634.744,41 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die FoMa GmbH hat ihren Sitz in Geisenfeld und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Ingolstadt unter der Nummer 9987.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der FoMa
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen der Unternehmenssatzung zu beachten.
Die FoMa GmbH weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung sowie den Anhang.
Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§
266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Im Berichtsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und
Abschreibungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden
angewandt:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibungen wurden dabei ab dem Monat
des Zugangs zum Anlagevermögen pro rata temporis
berechnet und linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR
wurden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Bewegliche
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800,00 EUR
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Erkennbare Einzel- bzw. Pauschalrisiken und
Forderungsausfälle wurden ggf. durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Eigenkapital
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
138.288,34 EUR aus. Dieser wird durch die stillen Reserven
im Anlage- und Umlaufvermögen in den kommenden
Geschäftsjahren ausgeglichen.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Rückstellungen für Gewährleistungen (10
TEUR) sowie Rückstellungen für
Rechnungslegungskosten für den Berichtszeitraum
(14 TEUR).
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von 370 TEUR innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Restlaufzeit der sonstigenVerbindlichkeiten
beträgt bis zu einem Jahr.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält weder
außergewöhnliche noch periodenfremde Positionen
und Beträge.
V. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN UND NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE
GESCHÄFTE
Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
enthalten sind.
Weitere sonstige Haftungsverhältnisse oder
finanzielle Verpflichtungen sowie nicht in der Bilanz
enthaltene Geschäfte gem. § 251 i.V.m. § 268
Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
VI. SPEZIELLE ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN /
GESELLSCHAFTERN
Geschäftsführung: Forster Marcus
Bezüglich der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Den Organmitgliedern oder Gesellschaftern wurden im
Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite
gewährt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Geisenfeld, den 18. Dezember 2024
Forster Marcus
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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