Merbag Mitte-West GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Berthold Eversheim seit 10.9.2025 | Geschäftsführer |
Jens Niedereichholz seit 10.9.2025 | Geschäftsführer |
Magnus Braun seit 10.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mercedes-Benz Automobil AG | 11.11% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NCM GmbHLimburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KonzernbilanzAKTIVA
PASSIVA
Konzerngewinn- und Verlustrechnung
Konzernanhang 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Gesellschaft ist unter der Firma NCM GmbH mit Sitz in Limburg an der Lahn im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg an der Lahn unter der Nummer HRB-Nr. 6781 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Für die NCM GmbH als Mutterunternehmen besteht gemäß § 290 HGB die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts, da ihr bei verschiedenen Tochtergesellschaften die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht. Der Konzernabschluss der NCM GmbH zum 31. Dezember 2023 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellt. Die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. III. Angaben zum Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis besteht neben der NCM GmbH, Limburg an der Lahn, aus den Tochterunternehmen, Taunus-Auto-Verkaufs-GmbH GmbH & Co. KG, Wiesbaden, und TAV Verwaltungs GmbH, Wiesbaden, an denen das Mutternehmen unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Weitere Beteiligungen bestehen nicht. Die Taunus-Auto-Verkaufs-GmbH & Co. KG ist im Jahr 2023 durch Rechtsformwechsel aus der Taunus-Auto-Verkaufs-GmbH entstanden. Die TAV Verwaltungs GmbH wurde im Jahr 2023 neu gegründet; sie ist stimmrechtslose Komplementärin der Taunus-Auto-Verkaufs-GmbH & Co. KG. Der Konzernjahresabschluss ist gemäß § 299 Abs. 1 HGB auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens zum 31. Dezember 2023 aufgestellt. Der Abschlussstichtag der Tochterunternehmen entspricht dem Konzernjahresabschlussstichtag. Das Geschäftsjahr für den Konzern entspricht dem Kalenderjahr. IV. Grundsätze der Konsolidierung Die Kapitalkonsolidierung zum 1. Januar 2016 der Taunus-Auto-Verkaufs-GmbH & Co. KG wurde als Vollkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB durchgeführt. Die TAV Verwaltungs GmbH wurde zum 31. Dezember 2023 gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB konsolidiert. Bei der Neubewertungsmethode werden zunächst die Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens auf den vorstehend genannten Zeitpunkt neu bewertet. Die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile werden anschließend mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am neubewerteten Eigenkapital verrechnet. Ein verbleibender passivischer Unterschiedsbetrag wird nach dem Eigenkapital als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird, soweit ein nachhaltiger Firmenwertcharakter vorliegt, aktiviert. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen konsolidiert. Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden, soweit vorhanden, eliminiert. Im Übrigen wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung beachtet. V. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Umrechnungskurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit den Devisenkassamittelkursen des Bilanzstichtages. Sofern die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, werden das Anschaffungskostenprinzip und das Imparitätsprinzip bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt. In ausländischer Währung aufgestellte Jahresabschlüsse liegen nicht vor. VI. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei den Tochtergesellschaften werden einheitlich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Muttergesellschaft angewandt. Im Einzelnen wurden im Konzern folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird kein Gebrauch gemacht. Geschäfts- oder Firmenwerte werden grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren linear abgeschrieben. Aus der Erstkonsolidierung der Anteile ergaben sich keine Geschäfts- oder Firmenwerte. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um lineare, planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei Gebäuden ein bis 29 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen fünf bis elf Jahre und bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 13 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden auch handelsrechtlich nach den deutschen steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften behandelt. Die sonstigen Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren (insbesondere Gebrauchtfahrzeuge und Ersatzteile) werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, abzüglich Preisnachlässe bewertet, die bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Ersatzteilen unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Soweit erforderlich, werden Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Der Wertansatz der Gebrauchtfahrzeuge erfolgt unter Beachtung des Prinzips der verlustfreien Bewertung nicht über den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Verkaufspreisen. Die unfertigen Erzeugnisse resultieren aus Reparaturaufträgen und sind mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten sind die direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten eingerechnet. Die Bewertung bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte zu Nennwerten. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch pauschale Abschläge Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnung wird unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Dabei wird unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein durchschnittlicher Rechnungszins für einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren von 1,82 % angesetzt. Als Renten- bzw. Einkommenstrend wird ein Satz von 1,8 % berücksichtigt. Eine Fluktuationsrate (2,54 %) und Gehaltstrends (3 %) werden eingerechnet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. eines negativen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung bleiben unberücksichtigt. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird grundsätzlich in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Fall einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird - bezogen auf den Aktivüberhang der latenten Steuern - von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Gesamtdifferenzbetrachtung für die latenten Steuern nach § 274 HGB erfolgt auf Basis der Summe aller in der Summenbilanz zusammengefassten Bilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Steuerabgrenzungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Vollkonsolidierung waren nicht erforderlich. Für die Berechnung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle Steuersätze in Höhe von 30 % zugrunde gelegt. VII. Angaben zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Jahr 2023 ist im Konzernanlagespiegel dargestellt. Die Bilanzwerte des immateriellen und Sachanlagevermögens setzen sich aus den Buchwerten der Einzelabschlüsse zusammen. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Betriebsstätte Idstein ist wie im Vorjahr mit einem Erinnerungswert von EUR 1,00 aktiviert. Unter dem Posten "Sonstige Ausleihungen" werden Darlehensforderungen an nahestehende Personen in Höhe von 12.861 T€ ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Positionen "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" und "sonstige Vermögensgegenstände" sind wie im Vorjahr keine Beträge enthalten, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Als "sonstige Vermögensgegenstände" werden v.a. Darlehensansprüche gegen nahestehende Personen, Ansprüche auf Boni, Steuererstattungsansprüche sowie debitorische Kreditoren ausgewiesen. Der Ausweis enthält keine Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Eigenkapital Die Zusammensetzung des Eigenkapitals ergibt sich im Einzelnen aus der "Entwicklung des Konzerneigenkapitals (Eigenkapitalspiegel)". Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Aus der erstmaligen Einbeziehung der Taunus-Auto-Verkaufs-GmbH & Co. KG resultiert ein passivischer Unterschiedsbetrag von 9.449 T€, der über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst wird. Die Festlegung des Zeitraums erfolgt analog zur Nutzungsdauer der mit den aufgedeckten stillen Reserven im Zusammenhang stehenden Grundstücke und Gebäude. Rückstellungen Für eingegangene Pensionsverpflichtungen sind bei einem Konzernunternehmen Pensionsrückstellungen passiviert. Die für die Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen Erfüllungsbeträgen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Verlängerung des Ermittlungszeitraumes für den durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben auf zehn Jahre beträgt T€ 313. In gleicher Höhe besteht zum 31. Dezember 2023 nach den §§ 268 Abs. 8 und 253 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 HGB bei der Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen betreffen die Ertragsteuern des Konzerns für die Jahre 2022 und 2023. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen (Urlaub, Tantieme, Erfolgsbeteiligung), Gewährleistungen und ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Hier besteht der Großteil für die Abgrenzung der Servicegarantie für das Folgejahr, TEUR 236. Latente Steuern Ein Aktivüberhang an latenten Steuern, die aus Differenzen in den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen resultieren, wurde in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Latente Steuern, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, bestehen nicht. VIII. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 107.840 entfallen insbesondere mit TEUR 53.636 auf den Verkauf von Gebraucht- und Vorführwagen, mit TEUR 30.457 auf den Ersatzteil-, Reifen- und Zubehörverkauf, mit TEUR 12.509 auf Erlöse aus der KFZ-Instandsetzung und mit TEUR 21.262 auf Provisionserlöse. Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti u.ä.) sind in Höhe von TEUR 12.304 berücksichtigt. Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers in Höhe von 32.300,00 € für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen entfiel ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. IX. Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung entspricht der Definition nach DRS 21. Danach werden die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dargestellt. Gezahlte Ertragsteuern sind der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Die Zahlungsströme sind unsaldiert ausgewiesen, ausgenommen bei der indirekten Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung bildet der Finanzmittelfonds. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Zahlungsmitteläquivalente sind als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige, liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. X. Sonstige Angaben Angaben zum Personalbestand Während des Geschäftsjahres wurden neben der Geschäftsführung durchschnittlich 215 Personen beschäftigt, davon 147 Angestellte (inklusive 11 Teilzeitbeschäftigte) und 68 gewerbliche Beschäftigte. Angaben zu den finanziellen Verpflichtungen Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen Rückkaufsverpflichtungen von Leasingfahrzeugen und Finanzierungen über insgesamt TEUR 81.234 für die Jahre 2024 bis 2029. Eine etwaige Differenz zwischen dem jeweils garantierten Restwert und dem Marktwert im Rücknahmezeitpunkt der PKWs trägt im Wesentlichen der Hersteller. Angaben zur Geschäftsführung Geschäftsführer der Muttergesellschaft im Berichtsjahr war Herr Christoph Jolas (Kaufmann), Bad Breisig. Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung und der übrigen Geschäftsführung betreffenden Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) und b) HGB wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. XI. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Limburg an der Lahn, den 2. September 2024 Christoph Jolas, Geschäftsführer Konzernanlagespiegelin Euro
Konzern - Kapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel gem. § 297 Abs. 1 HGB und DRS 22
KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Konzerns Der NCM-Konzern (nachfolgend "NCM") mit der NCM GmbH, Limburg an der Lahn, als Konzernobergesellschaft ist eine regional operierende mittelständische Holdinggesellschaft mit einer 94 %igen Beteiligung jeweils an der Taunus-Auto-Verkaufs-GmbH & Co. KG, Wiesbaden, (nachfolgend "TAV KG") und dazugehörigen Komplementär-GmbH, der TAV Verwaltungs GmbH, Wiesbaden. Der Geschäftsbereich der TAV umfasst den Vertrieb und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, den Vertrieb von Kfz-Ersatz- und Zubehörteilen und die Durchführung der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte sowie die Ausführung von Pflege- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen. Im Segment des Neufahrzeuggeschäfts (PKW und Nutzfahrzeuge) tritt die TAV als Vermittler für Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz auf. Somit wird aus dem Vermittlungsumsatz im Neufahrzeuggeschäft eine Vermittlungsprovision realisiert. Die TAV hat neben der Hauptfiliale in Wiesbaden weitere Filialen in Schierstein, Taunusstein und Idstein. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach der Pressemitteilung des Kraftfahrzeugbundesamtes vom 4. Januar 2024 stieg der Markt für PKW von 2,65 Mio. Neuzulassungen im Jahr 2022 auf 2,84 Mio. Neuzulassungen im Jahr 2023 und damit um 7,3%. Dabei hat sich die Anzahl der benzin- und dieselbetriebenen PKWs um 13,3% bzw. 3,0% erhöht. Die Zulassungen von hybridangetriebenen Fahrzeugen stiegen um 1,6% gegenüber dem Vorjahr und die Zulassungen von Elektrofahrzeugen um 11,4%. Es gab 6,03 Mio. Besitzumschreibungen bei PKWs und damit 6,9% mehr als im Vorjahr. Der Gesamtmarkt LKW steigerte sich um 14.5%. Die Mercedes-Benz-Vertreter verzeichneten beim Absatz von PKW Neu- und Vorführwagen eine Steigerung von 1,9% und der Absatz von PKW-Gebrauchtfahrzeugen stieg um 10%. Der Transporter Absatz der Mercedes-Benz-Vertreter steigerte sich leicht um 1,4%. 2. Geschäftsverlauf und Lage Insgesamt kann der NCM-Konzern auf einen erfolgreichen Geschäftsverlauf für das Jahr 2023 zurückblicken. Die nachfolgend dargestellten Jahreskennzahlen werden positiv bewertet; die Planerwartungen hinsichtlich der wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen Umsatz, Rohertrag und EBITDA (d.h. Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen) wurden im Geschäftsjahr 2023 - trotz weiterhin schwieriger Rahmenbedingungen - erreicht bzw. übertroffen. 2.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 sind die Umsatzerlöse um 6,3 Mio. € oder 6,2 % auf 107,8 Mio. € angestiegen. Die Prognose der Umsatzerlöse für das Jahr 2023 in Höhe von rd. 90 Mio. € konnte somit deutlich überschritten werden. Dabei sank der Umsatz mit Vorführ- und Gebrauchtwagen um 2,4 %, die Provisionserlöse konnten eine Steigerung von 12,7 % verzeichnen und die Umsatzsteigerungen im Ersatzteil-, Reifen- und Zubehörverkauf schlugen mit 28,4 % zu Buche. Im Werkstattgeschäft konnte eine Steigerung von 4,8 % erzielt werden. Aufgrund der vorgenannten Details wurde ein Rohertrag von 36.439 TEUR ausgewiesen, der um 521 TEUR oder 1,4 % unter dem Rohertrag im Geschäftsjahr 2022 lag.
Bei einem gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichen Personalbestand (215 Personen) sind die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr von 19.855 TEUR um 338 TEUR (= 1,7 %) auf 19.547 TEUR zurückgegangen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einschließlich der sonstigen Steuern haben sich von 6.194 TEUR um 47 TEUR (= 0,8 %) auf 6.241 TEUR nur leicht erhöht. Die Entwicklung zum EBITDA und zum Konzernjahresüberschuss, der auf den NCM-Konzern entfällt, zeigt die folgende Übersicht:
Der im Geschäftsjahr 2023 realisierte Rohertrag in Höhe von 36,4 Mio. € liegt um rd. 6.4 Mio. € über dem prognostizierten Rohertrag. Das Plan-EBITDA für das Jahr 2023 in Höhe von rd. 9,5 Mio. € wurde mit 12 Mio. € ebenfalls deutlich überschritten. Das für das Jahr 2023 ausgewiesene Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen die Abzinsung der Pensionsrückstellungen sowie die Wertberichtigung eines langfristigen Darlehens. 2.2 Finanz- und Vermögenslage Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,0 Mio. € auf 34,9 Mio. € vermindert. Dabei wurde das Sachanlagevermögen und das immaterielle Anlagevermögen um 6,3 Mio. € abgebaut, während sich das Finanzanlagevermögen aufgrund langfristiger Ausleihungen um 5,3 Mio. € erhöht hat. Der Abbau des Sachanlagevermögens resultiert im Wesentlichen aus dem rückläufigen Bestand an PKW-Vorführwagen zum Bilanzstichtag. Ohne Berücksichtigung der Vorführwagen wurden Investitionen in Höhe von 1,0 TEUR vorgenommen, denen planmäßige Abschreibungen von insgesamt 1,1 Mio. € gegenüberstehen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Umlaufvermögen einschließlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um 4,8 Mio. € oder 10,0 % auf 53,3 Mio. € erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau der Warenbestände um 2,9 Mio. € oder 18,6 % auf 18,8 Mio. €, kurzfristigen Ausleihungen und debitorischen Kreditoren. Stichtagsbedingt haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,8 Mio. € auf rd. 16,2 Mio. € vermindert. Die Vermögenslage des Konzerns stellt sich wie folgt dar:
Bei einer um 4,6 % höheren Bilanzsumme wurde die Eigenkapital-Quote zum Bilanzstichtag von 28,9 % auf 34,2 % gesteigert. Neben dem Eigenkapital stehen weitere langfristige Finanzierungsmittel im Wesentlichen in Form von Pensionsrückstellungen (19,4 Mio. €) zur Verfügung. Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2023 über liquide Mittel in Höhe von 14,3 Mio. €. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Jahre 2023 beträgt 7,4 Mio. €. Das Unternehmen hat eine gesicherte Liquiditätslage. Verbindlichkeiten wurden stets innerhalb der Zahlungsfrist beglichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmt. Die Zwischenfinanzierung einzelner Gebrauchtwagengeschäfte erfolgt nur kurzfristig und innerhalb der eingeräumten Kreditlinie der Händlerfinanzierung der Herstellerbank. Die kurzfristigen Forderungen und die Bankbestände übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Investitionen wurden aus den vorhandenen Barmitteln finanziert. 2.3 Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung, Interpretation und Optimierung der Umsatzentwicklung. Ebenso erfolgt die ständige Beobachtung des Finanzstatus. Die Darstellung und Analyse der finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt monatlich. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich im Wesentlichen aus einem ausgeprägten Qualitätsmanagementsystem. Regelmäßige Audits bestätigen die Wirksamkeit der Qualitätsmanagementsysteme. 2.4 Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die prognostizierte Umsatz- und Ergebnisentwicklung wurde erreicht bzw. übertroffen. Die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährleistet, alle Verbindlichkeiten wurden fristgerecht beglichen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Liquiditätsüberschüsse werden bei inländischen Kreditinstituten und als Ausleihungen an nahestehende Unternehmen angelegt. 3. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Umsatz von 91 Mio. EUR, ein Rohertrag von 30 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 10,0 Mio. EUR erwartet. Der Pkw-Vertrieb wird weiterhin mit einer hohen Kundenorientierung eine sehr gute Kundenbindung anstreben. Ziel ist es, die Potenziale im Segment kleinerer und mittlerer Flotten voranzutreiben, um der für den Hersteller abnehmenden Bedeutung des Behördengeschäfts gegenzusteuern. Der Absatz von Gebrauchtfahrzeugen wird über das Nutzen zusätzlicher Plattformen noch weiter ausgebaut. Über das Angebot von Abo-Modellen wird das Kundenangebot ausgeweitet. Im Service wird weiterhin stark in Mitarbeiterqualifizierung, insbesondere für Elektrofahrzeuge, investiert. Die Umsetzung von weiteren Digitalisierungsprojekten wird eine effizientere Servicebetreuung der Kunden ermöglichen. Geopolitische Unsicherheiten wie der Krieg in der Ukraine und der Konflikt Chinas mit Taiwan sind nach wie vor vorhanden. Höhere Energie- und Rohstoffpreise wie auch das höhere Zinsniveau gegenüber den Vorjahren führen nicht zu zusätzlichen Kaufimpulsen bei Unternehmen und Verbrauchern. Der Auftragseingang bei PKW/VAN und bei gewerblich genutzten Transportern wird sich daher voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Auch der Gebrauchtwagenabsatz wird sich nicht verbessern. 4. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Der Handel mit Kraftfahrzeugen wird durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst, die für jedes Unternehmen in diesem Markt ein gewisses Chancen- und Risikopotential mit sich bringen. Der Auftragsbestand am Jahresanfang 2024 war in allen Sparten auf einem zufriedenstellenden Niveau. Das Agenturmodell bietet viele Chancen, vor allem durch die Digitalisierung vieler Prozesse und insbesondere durch die Reduzierung des Intrabrand Wettbewerbs, stabile Margen bei PKW und Transporter/Van Neufahrzeugen zu generieren. Im Rahmen der neuen Konzernstrategie wird der Anteil der Kurzzeitgeschäfte zurückgeführt. Dies hat für den Konzern unmittelbaren Einfluss auf die öffentlichen Ausschreibungen. Hier ist eine deutliche Reduzierung des Gewinns von Ausschreibungen zu erwarten. Als Risiko ist noch der hohe Fahrzeugbestand bei den PKW-Vorführfahrzeugen und bei Gebrauchtfahrzeugen zu nennen, sowie der Preisverfall von hochwertigen gebrauchten Elektrofahrzeugen. In den Bereichen Forderungs- und Liquiditätsmanagement sehen wir für die Gesellschaft aktuell keine erhöhten Risiken. Der Fahrzeugbestand wird aus eigenen Mitteln finanziert, kurzfristige Zwischenfinanzierungen durch die Mercedes-Benz-Bank werden in Anspruch genommen. Aufgrund der differenzierten Struktur von Abnehmern und Partnern gibt es keine existentiellen Abhängigkeiten von einem oder mehreren Großkunden. Währungsrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der Planung für das Geschäftsjahr 2024 hat die Geschäftsführung eine Geschäftsentwicklung auf dem Niveau des Jahres 2023 unterstellt, jedoch bestehen vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen (Ukraine Krieg, Konflikt China mit Taiwan, hohe Energie- und Rohstoffpreise, Inflation und steigende Kreditzinsen) durchaus Markt- und Branchenrisiken, die Einfluss auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung haben können. Für das Jahr 2025 werden keine signifikanten Änderungen zu unseren Planerwartungen für das Jahr 2024 gesehen. Insgesamt lässt sich konstatieren, dass vor dem Hintergrund der finanziellen Stabilität keine Risiken erkennbar sind, die die Entwicklung des Konzerns wesentlich beeinträchtigen oder seinen Bestand gefährden.
Limburg an der Lahn, den 2. September 2024 Christoph Jolas, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die NCM GmbH, Limburg an der Lahn Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der NCM GmbH, Limburg an der Lahn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der NCM GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 2. September 2024 DFP
Feß & Kollegen GmbH
Dipl.-Kfm. Ralf Marquis, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 02.09.2024 gebilligt. |
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