Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 700122
Eingetragen
19.12.2005
Branche
Bauträger für andere Gebäude und BauwerkeBauträger für WohngebäudeGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen, für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten. Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung. Es werden keine eigenen handwerklichen Leistungen erbracht, sondern diese werden durch qualifizierte Fachunternehmen ausgeführt. Die Firma führt zusätzlich Gas-, Wasserund Heizungsinstallationen, sowie Klimatechnik durch.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Jürgen Krause
seit 29.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Günter Krause
68309 Mannheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Accentbau GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Bilanz

AKTIVA

  EURO
A. Anlagevermögen  
I. Sachanlagen 1.565,00
B. Umlaufvermögen  
I. Vorräte 20.376,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 3.540,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 779,77
  24.696,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 126,53
  26.388,05

PASSIVA

 
  EURO
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag -1.602,24
III. Jahresfehlbetrag -15.537 64
  7.860,12
B. Rückstellungen 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 17.027,93
  26.388,05

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Von der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Vorjahresbeträge zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind vollinhaltlich mit denjenigen des Berichtsjahres vergleichbar.

Vorjahresbeträge lt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachträglich nicht angepasst.

Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt.

Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im wesentlichen an den ertragssteuerlichen Vorschriften ausgerichtet, soweit nicht zwingend abweichendes Handelsrecht anzuwenden war.

Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Ausführungen zu den Aktiva

Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH.

Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären. Es lagen keine ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital vor.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht, wobei die steuerlichen Abschreibungstabellen als Grundlage dienten.

Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie

Festwertansätze (§ 240 Abs. 4 S. 1 HGB i. V. m. § 256 HGB)

Durchschnittsbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 HGB)

kamen nicht zur Anwendung.

Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear vorgenommen.

Abschreibungen auf den niedrigeren Wert, der nur auf steuerlich zulässigen Abschreibungen beruht (§ 254 HGB), wurden nicht vorgenommen.

Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG (wird nach h. M. von § 253 Abs. 2 HGB umfasst) wurde Gebrauch gemacht.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Geldkurs im Anschaffungszeitpunkt.

Im Geschäftsjahr wurden keine Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens aus steuerrechtlichen Gründen unterlassen; eine Berichtspflicht nach § 280 Abs. 3 HGB war demnach nicht gegeben.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung mit dem niedrigeren Kurs, der sich aus dem Vergleich des bei Einbuchung angesetzten Geldkurses zum Geldkurs am Bilanzstichtag ergibt; Kurssicherungen, die eine ggf. erforderliche Abwertung gemäß dem strengen Niederstwertprinzip ausschließen würden, wurden nicht vorgenommen. Als Obergrenze der Bewertung wurde der ursprüngliche Einbuchungskurs beachtet.

Soweit die Bilanzierung von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens zu Herstellungskosten erfolgte, wurden die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und Wahlrechte dahingehend ausgeübt, dass beiden Rechtsnormen Rechnung getragen wurde.

Die Bilanzierung erfolgte gern. § 255 Abs. 2 HGB und R 33 EStR in diesem Falle

zu den Material- und Fertigungseinzelkosten sowie den Sondereinzelkosten der Fertigung

zu den notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den auf die Fertigung entfallenden Abschreibungen

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung sowie freiwilliger sozialer Leistungen

Zinsen auf Fremdkapital wurden im Rahmen der Aktivierung von Herstellungskosten im Umlaufvermögen nicht mit einbezogen.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt.

Abschreibungen auf den niedrigeren Wert, der nur auf steuerlich zulässigen Abschreibungen beruht (§ 254 HGB), wurden nicht vorgenommen.

Es existieren keine Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bilanziert sind, an denen kein rechtliches, sondern nur wirtschaftliches Eigentum besteht und die für das berichtspflichtige Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Abs. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten. Es bestehen keine im Umlaufvermögen bilanzierten Forderungen an Gesellschafter.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nennwert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Abschreibungen bei den Kassen- und Bankguthaben

auf den niedrigeren Stichtagswert (§ 253 Abs. 3 HGB)

im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wegen Wertschwankungen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB)

auf den niedrigeren Wert, der nur auf steuerlich zulässigen Abschreibungen beruht (§ 254 HGB)

kamen nicht zum Ansatz.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz wurden ausschließlich transitorische Posten i. S. v § 250 HBG in Ansatz gebracht.

Ausführungen zu den Passiva

Von dem Wahlrecht gern. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Passiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Schulden vor, die unter mehreren Posten der Passiva ausweisbar gewesen wären. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei passivierten Verbindlichkeiten vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum höheren Kurs, der sich aus dem Vergleich des bei der Einbuchung der Verbindlichkeit angesetzten historischen Briefkurses zu dem Briefkurs am Bilanzstichtag ergab. Der Anschaffungswert als Untergrenze wurde beachtet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden. Gegenüber den Gesellschaftern sind keine Verbindlichkeiten passiviert. Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden.

Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung:

 

Frank Fütterer (bis 29.12.2006)

 

Hans-Jürgen Krause (ab 29.12.2006)

Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Anlagenübersicht - Kontensummen - Währung: EURO

  Hist. AK/HK Wert Beginn Zugang Zuschr./Umb. AfA lfd. Jahr AfA kumuliert Abgang Wert Ende
0420 Büroeinrichtung - 1.589,66 30,66    
  -   30,66   1.559,00
0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter - 2.394,82 2.388,82    
  -   2.388,82   6,00
  - 3.984,48 2.419,48    
  -   2.419,48   1.565,00

Gewinnverwendungsvorschlag

Tagesordnung zur Gesellschafterversammlung am 11.06.2007

Die Gesellschafterversammlung soll am heutigen Tage unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Formen und Fristen einberufen und abgehalten werden.

Die Tagesordnung ist nachfolgend aufgeführt.

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses

Die Geschäftsführung beantragt, den Jahresabschluss für das Jahr 2006 in der vorgelegten Form festzustellen; der Jahresfehlbetrag beträgt 15.537,64 €.

TOP2: Entlastung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung beantragt, ihr für das abgelaufende Wirtschaftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP3: Ausschüttung

Es wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, keine Gewinn- oder sonstigen Ausschüttungen zu beschließen.

Gewinnverwendungsbeschluss

Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2007

Die Gesellschafterversammlung wurde heute unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Formen und Fristen einberufen.

Das Stammkapital war zu 100% vertreten.

Es wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2006 wurde einstimmig festgestellt.

TOP 2: Entlastung der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung wurde einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 3: Ausschüttung

Es wurde dem Vorschlag der Geschäftsführung gefolgt und einstimmig keine Ausschüttung beschlossen.

Nachrichten & Medien

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