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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Freizeit Bierbaum GmbH & Co. KGOchtrupJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGAngaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist unter der Firma Freizeit Bierbaum GmbH & Co. KG mit Sitz in Ochtrup im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRA 6745 eingetragen. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2022 wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des Publizitätsgesetzes sowie der sie ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 274 a und 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wird zusätzlich von der Erleichterungsvorschrift des § 326 HGB Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gegenüber dem Vorjahr werden keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird beachtet. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, planmäßig linear über maximal fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand verbucht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Für Neuanschaffungen ab dem Geschäftsjahr 2021 wird die degressive Abschreibungsmethode gewählt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Nutzungsdauer der Sachanlagen
Für selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,00 wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Börsenkurs permanent über sechs Monate hinweg 20% oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10% unter den Anschaffungskosten liegt. Diese Parameter stellen deutliche Indikatoren für eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des Börsenkurses als objektive Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung dar. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebotes werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Umlaufvermögen: Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit bzw. verminderten Marktpreisen ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen in angemessenem und ausreichendem Umfang. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst. Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen: Die Rückstellungen beinhalten in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen) angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben € 2.235,00 (i.Vj. € 1.445,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Bilanzansatz der Steuerrückstellungen betrifft den Erfüllungsbetrag aller noch nicht durch Bescheid festgesetzten ausstehenden Steuerzahlungen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Aufbewahrungsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten. Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen am 31.12.2022 nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Geschäftsguthaben bei der Volksbank Ochtrup-Laer eG, Ochtrup beträgt € 160,00 und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Haftsumme der Genossenschaftsanteile beträgt € 250,00. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin Freizeit Bierbaum Verwaltungs GmbH wahrgenommen. Diese wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Kaufmann Johannes Bierbaum, Bahnhofstraße 30, 48607 Ochtrup. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das gezeichnete Kapital der Freizeit Bierbaum Verwaltungs GmbH beträgt € 25.000,00. Sitz der Freizeit Bierbaum Verwaltungs GmbH ist Ochtrup. Die Freizeit Bierbaum Verwaltungs GmbH erhält alle Aufwendungen, die ihr durch die Geschäftsführung entstehen, ersetzt. Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt 23 (i.Vj. 26).
Ochtrup, den 15. April 2024 gez. Johannes Bierbaum Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. April 2024 |
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