Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 20606
Eingetragen
30.9.2008
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
ist der Handel (incl. Import und Export) mit Textilien aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Schmitz
seit 30.9.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Schmitz
Zum Tollberg 12b, 46499 Hamminkeln
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmitz Textil GmbH

Hamminkeln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 24.204,00 27.423,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 24.203,00 27.422,00
B. Umlaufvermögen 484.292,88 433.986,78
I. Vorräte 30.920,00 240.060,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.440,03 43.822,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 384.932,85 150.104,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.051,25
Aktiva 508.496,88 462.461,03

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 225.605,37 234.633,17
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 140.722,39 184.890,15
III. Jahresüberschuss 58.882,98 23.743,02
B. Rückstellungen 43.973,82 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 238.917,69 226.327,86
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 238.917,69 209.012,31
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 17.315,55
Summe Passiva 508.496,88 462.461,03

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Schmitz Textil GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und steuerrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne Personenkonten vorhanden. Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf die Gegenbuchungen. Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffindbar.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt.

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):

Firmenname laut Registergericht: Schmitz Textil GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamminkeln
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: HRB 20606

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. (§ 266 Abs. 2 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB)

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Aufwendungen und Erträge, die hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Art nicht von untergeordneter Bedeutung sind und einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, liegen nicht vor. (Periodenfremde Ergebnisse gemäß § 285 Nr. 32 HGB).

Des Weiteren liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind. (Wertbegründende Ereignisse gemäß § 285 Nr. 33 HGB).

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro - geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Der Anlagenspiegel ist gemäß § 284 Absatz 3 HGB dem Anhang beigefügt.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Notwendige Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandwirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Die Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen.

Vorräte

Die fertigen Erzeugnisse und Waren zum 31. Dezember 2023 wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschafter.

Hinsichtlich der Zusammensetzung dieser Bilanzposition wird auf die Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss verwiesen.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 26.000,00 Euro. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die erkennbaren Risiken angemessen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und sonstige Verbindlichkeiten.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

5. Sonstige Angaben

Geschäftsführerbezüge

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2023 werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Angaben zum Geschäftsführungsorgan

Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

- Herr Stefan Schmitz, Hamminkeln

Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:

Stichtag beschäftigte Personen
31.03.2023 5
30.06.2023 6
30.09.2023 5
31.12.2023 5

Im Jahresdurchschnitt wurden 5 Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 212.806,49 Euro. Hiervon wird ein Darlehen in Höhe von 200.000,00 Euro mit 5% verzinst.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 4.113,33 Euro.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige Finanzielle Verpflichtungen im Geschäftsüblichem Umfang. Insbesondere auf Mietverträgen in Höhe von 66.000,00 Euro.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB stellen sich wie folgt dar:

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag keine.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamminkeln, den 21.02.2025

gez. Stefan Schmitz

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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