CropEnergies Bioethanol GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mauro Zappulli seit 11.7.2019 | Geschäftsführer |
Daniel Seyboth seit 11.7.2019 | Prokura |
Markus Richard Rossa seit 20.9.2016 | Prokura |
Mathias Lang seit 8.7.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.20% | |
AIRSOL S.r.l. | 25.19% |
SOL S.P.A. | 24.61% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CT Biocarbonic GmbHZeitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024Bilanz zum 29. Februar 2024Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024(1) Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften Die CT Biocarbonic GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 9348 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Albrechtstraße 54, 06712 Zeitz, Deutschland. Der Jahresabschluss der CT Biocarbonic GmbH, Zeitz, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf. Das Geschäftsjahr entspricht jeweils dem Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Anlagevermögen Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Für ab dem 1. März 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Gegenstände des Anlagevermögens kommt ausschließlich die lineare Methode zum Ansatz. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € aber nicht 1.000 € übersteigen, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Nach dem 1. März 2018 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt gemäß den Grundsätzen der Festbewertung. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt gemäß §§ 253 bis 256 HGB zu Herstellkosten bzw. zu den vom Verkaufspreis abgeleiteten erzielbaren Reinerlösen unter Beachtung des Prinzips einer verlustfreien Bewertung. Dabei wird die FIFO-Methode bei der Bewertung der fertigen Erzeugnisse angewandt. Sofern sich Bestandsrisiken aus längerer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird ein Bewertungsabschlag vorgenommen. Bei der Ermittlung der Herstellkosten werden die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Die Anschaffungskosten umfassen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzip bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Eigenkapital Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. (3) Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb von einem Jahr fällig. 2. Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel erhöhten sich von 1.472.862,66 € auf 2.232.812,03 €. 3. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 50.000 € und ist voll eingezahlt. Die beiden Gesellschafter haben jeweils 2.500.000 € in die Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingezahlt. 4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht belaufen sich auf 0 (0) €. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen enthalten Grundsteuern in Höhe von 896,50 (717,20) €. 6. Zinsergebnis
(4) Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023/24 an:
Keiner der Geschäftsführer wird von der Gesellschaft für seine Tätigkeit vergütet. (5) Sonstige Angaben Zum Stichtag besteht ein Bestellobligo für Investitionen in Höhe von 285.668 (99.936) € und ein Bestellobligo für Rohstoffe in Höhe von 69.661 (146.664) €. Im Geschäftsjahr 2023/24 beschäftigte die CT Biocarbonic GmbH im Jahresdurchschnitt 2 (2) Mitarbeiter. Die CT Biocarbonic GmbH hat im Geschäftsjahr 2023/24 weder Bürgschaften noch ähnliche Verpflichtungen für Konzerngesellschaften oder fremde Dritte übernommen. (6) Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist ein Joint-Venture der CropEnergies Beteiligungs GmbH, Mannheim, und der SOL Spa, Monza. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290ff. HGB in den IFRS Konzernabschluss der Südzucker AG mit Sitz in Mannheim/Ochsenfurt "at equity" einbezogen. Die SOL Spa, Monza, erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft "at equity" einbezogen wird. Die Konzernabschlüsse sind beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen und im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Zeitz, 23. September 2024 Mauro Zappulli, Technischer Geschäftsführer der CT Biocarbonic GmbH Mathias Lang, Kaufmännischer Geschäftsführer der CT Biocarbonic GmbH Der Jahresabschluss wurde am 21. November 2024 festgestellt. |
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