Grünwelt Wärmestrom GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ömer Varol seit 15.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Universal Utility International GmbH & Co. KGMonheim am Rhein (vormals: Kaarst)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020KonzernlageberichtA. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Die UTILITY-Unternehmensgruppe, bestehend aus dem Mutterunternehmen Universal Utility International GmbH & Co. KG hat im Geschäftsjahr 2020 ein umfassendes Dienste-Portfolio in den Bereichen Energieversorgung und der Produktion von erneuerbaren Energien - vornehmlich durch Windkraft in Deutschland. Die Universal Utility International GmbH & Co. KG ist eine reine Holdinggesellschaft ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb. Wesentliche Umsatzträger mit dem größten Kundenstamm sind dabei die Stromio GmbH und die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH, die ganz maßgeblich Privat- und kleinere Gewerbekunden als Endverbraucher mit Strom und Gas beliefern. B. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft erlitt infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 einen deutlichen Einbruch des Wirtschaftswachstums. Auch das Wachstum der "EU27" fiel mit -6,1 % negativ aus und liegt somit deutlich unter dem Wachstum des Vorjahres von 1,6 %. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erlebte auch Deutschland erstmals seit der Finanzmarktkrise einen Rückgang der Wirtschaft. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 verzeichnete die deutsche Wirtschaft mit 2,6 %, 1,3 % und 0,6 % zwar rückläufige, aber dennoch stets positive Wachstumsraten. Für das Jahr 2020 ergibt sich mit -4,8 % ein deutlicher Einbruch der Wachstumsrate. Die ökonomischen Aussichten für das Jahr 2021 wurden weiterhin durch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie getrübt. Das zunächst erwartete Wirtschaftswachstum hat sich durch die sich im Vorfeld des Krieges in der Ukraine bereits abzeichnenden geopolitischen Spannungen leider nicht wie erhofft eingestellt. Maßgebliche Auswirkungen für die Folgezeit ergeben sich insbesondere durch die wesentlich gekürzten Liefermengen im Gasbereich auch für den Strombereich. Als Teil der energie- und klimapolitischen Agenda der Europäischen Union hat die neue Europäische Kommission am 11. Dezember 2019 den "European Green Deal" präsentiert, der im Rahmen des EU-Gipfels im Dezember 2020 konkretisiert wurde. Dieser Deal beinhaltet Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Wirtschaftsbereichen. Die Kommission verfolgt im Kern zwei Ziele. Zum einen soll die EU bis 2050 klimaneutral werden. Zum anderen soll sie ihren jährlichen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 % unter den Wert von 1990 senken. Um diese Ziele zu erreichen, sollen alle Wirtschaftsbereiche und -branchen weitreichend umgebaut werden, indem zahlreiche Gesetze und Programme verabschiedet werden. Überdies plant die EU eine Reformation des europäischen Emissionshandels. Die Reform sieht eine Senkung der Zahl in den Markt ausgegebener Zertifikate vor, wobei das Maß in Abhängigkeit vom festgelegten Emissionsminderungsziel festgelegt werden soll. Das Vorhaben der EU hätte weitreichende Folgen für die Preise der Emissionszertifikate. Bereits einen Monat vor der EU hat die Bundesregierung im Juni 2020 ihre "Nationale Wasserstoffstrategie" vorgestellt. Demnach sollen Wasserstofftechnologien als Kernelement im Rahmen der Energiewende verankert werden. Dieser wird ausschließlich unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen. Strom, der zur Herstellung grünen Wasserstoffs eingesetzt wird, wurde durch die Reform des EEG-Gesetz im Dezember 2020 bereits von EEG-Umlage befreit, um so den Transformationsprozess weiter zu beschleunigen und zu fördern. Das reformierte Gesetz, das bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, orientiert sich ansonsten weitgehend an den Klimazielen und diesbezüglichen Beschlüssen der EU. Es sieht außerdem vor, dass bis 2030 65 % des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollen. Deshalb sind in dem neuen EEG-Gesetz diverse Regelungen enthalten, die insbesondere den Betrieb von Solar- und Windkraftanlagen attraktiver machen sollen. Final beschlossen ist zunächst seit Juli 2020 zudem der Kohleausstieg. Durch die Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes wurde der Rechtsrahmen für einen schrittweisen Kohleausstieg geschaffen, der bis 2038 abgeschlossen sein soll. Inwieweit diese und andere Maßnahmen im Zuge des Ukraine Krieges aufrechterhalten werden, ist noch offen. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das negative Wirtschaftswachstum ging mit einem deutlichen Rückgang der Stromnachfrage einher. Gemäß den Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist der Nettostromverbrauch um etwa 4 % gesunken. Im Jahr 2020 wurden demzufolge 488 Mrd. kWh Strom verbraucht, was einem Rückgang von 23,6 Mrd. kWh gegenüber dem Verbrauch in 2019 entspricht. Der Nachfragerückgang ist primär auf die Einschränkungen im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Mit einem Anteil von knapp 46 % verbraucht die Industrie in Deutschland am meisten Strom, wodurch sich insbesondere die reduzierte Nachfrage der Industrieproduktion im gesunkenen Nettostromverbrauch widerspiegelt. Gedämpft wurde der Verbrauch außerdem durch die milde Witterung in 2020. Die Entwicklung der einzelnen Energieträger verläuft ähnlich wie in den Vorjahren. Wie es zu erwarten war, ist die Erzeugung durch Erneuerbare Energien im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen. Laut dem BDEW hatten diese einen Anteil von 45 % an der Bruttostromerzeugung 2020. Das ist ein Anstieg von 5 % gegenüber 2019. Erdgas hat mit 16% etwa einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr zugelegt. Weiterhin rückläufig sind die Anteile der Kernenergie, der Braunkohle und der Steinkohle, die in 2020 Beiträge in Höhe von 11 % (2019: 12 %), 16 % (2019: 19 %) und 8 % (2019: 10 %) geleistet haben. Gegenüber dem Vorjahr ist auch der Erdgasverbrauch rückläufig gewesen. Gemäß dem BDEW ergab sich ein um 3,4 % geringerer Verbrauch als in 2019. Das entspricht knapp 956 kWh. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist der Verbrauch insbesondere im Industriesektor und bei Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen geringer ausgefallen. Beim Absatz an private Haushalte konnte hingegen im Vergleich zum Jahr 2019 ein Plus von 1,8 % verzeichnet werden. Das ist einerseits darin begründet, dass die Menschen sich pandemiebedingt mehr zuhause aufgehalten haben. Andererseits ergibt sich die positive Entwicklung durch einen weiterhin hohen Zubau an mit Erdgas beheizten Wohnungen. Der auf dem europäischen Markt bezüglich Erdgas bestehende Preisdruck hat zu einem weiteren Rückgang des Spotpreises geführt. Nachdem sich der Preis im Jahr 2019 bereits um 9 EUR auf durchschnittlich 14 EUR/MWh reduziert hat, ergab sich am niederländischen Handelspunkt TTF (Title Transfer Facility) für 2020 nur noch ein Preis von 9 EUR/MWh. Aufgrund des milden Winters 2019/2020 waren die Speicherfüllstände anschließend entsprechend hoch. Im weiteren Jahresverlauf sorgte zudem der rückläufige Gaseinsatz von Industrie und Gewerbe für einen anhaltenden Preisdruck. Die rückläufige Steinkohlenachfrage sorgte auch in diesem Bereich für ein geringeres Spotpreisniveau. Die Verbilligung von Erdgas und Steinkohle konnte wie auch im Vorjahr nicht durch die weiterhin steigenden Preise für CO 2 -Emissionsrechte ausgeglichen werden. Der Preisverfall wirkte sich zudem auf die Preise für Grundlaststrom aus. Während Grundlaststrom im Jahr 2019 in Deutschland für durchschnittlich 38 EUR/MWh gehandelt wurde, ergab sich in 2020 ein Preisniveau von 30 EUR/MWh. Bei der Entwicklung der Preise für CO 2 -Emissionsrechte kam es im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie zu starken Schwankungen. Zwischenzeitlich fielen die Preise im März auf unter 16 EUR. Ausschlaggebend für den temporären Preisverfall war die rückläufige Industrieproduktion, aufgrund derer sich der CO 2 -Ausstoß deutlich verringerte und somit auch der Bedarf an Emissionsrechten. Im Jahresverlauf sind die Preise jedoch deutlich angestiegen und erreichten im Dezember mit 33 EUR einen neuen Höchststand. Im Jahresdurchschnitt kostete eine European Union Allowance (EUA), die die Emission einer Tonne CO 2 erlaubt, jedoch wie im Vorjahr 2019 etwa 25 EUR. Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben nicht zuletzt die Regulierungsbemühungen der EU zur Erreichung der Klimaschutzziele. Trotz abnehmender CO 2 -Emissionen ist somit ein künftig weiterhin steigender Preis der Zertifikate zu erwarten. Im Jahr 2020 ergab sich erneut eine rückläufige Nutzung fossiler Energieträger. Somit konnte die Energiewirtschaft im vergangenen Jahr nach Berechnungen des BDWI die CO 2 -Emissionen gegenüber 1990 um 53 % vermindern. Damit hat sie nicht nur das 40%-Minderungsziel für 2020, sondern auch bereits das 45%-Minderungsziel für 2022 übertroffen. II. Geschäftsverlauf Der Teilkonzern der UTILITY-Unternehmensgruppe erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 1.187.284 TEuro (Vj.: 1.122.036 TEuro). Für das Gesamtjahr bedeutet dies eine Zunahme von 5,8 %. Davon entfällt auf den Bereich Strom 730.918 TEuro (Vj.: 690.179 TEuro), was einem Anteil von 61,6 % entspricht. Im Bereich Gas stiegen die Umsätze auf 456.366 TEuro (Vj.: 431.856 TEuro). Die Prognose des Vorjahres, einen Umsatz auf dem Niveau des Vorjahres zu erreichen, wurde übertroffen. Grund hierfür ist im Wesentlichen die positive Entwicklung der Kundenverträge. Im Jahr 2020 wurde unter Berücksichtigung der Marktentwicklung entschieden, die Kundenakquise zu intensivieren. Dies hat im Berichtsjahr zur Folge, dass die Anzahl der Neukunden deutlich gesteigert werden konnte. Im Bereich Gas um 23,2 % und im Bereich Strom um 15,1 %. Zusätzlich hat sich die Kundenzufriedenheit als wichtiger Maßstab unserer Servicequalität für die mittel- und langfristige Zielerreichung bewährt. Diese ist weiterhin als sehr zufriedenstellend zu beurteilen, so dass der Großteil der Kunden unserer Unternehmensgruppe treu geblieben ist. Die Anzahl der beendeten Lieferverträge konnte dabei unter anderem aufgrund von Kundenbindungsmaßnahmen und gestiegener Kundenzufriedenheitswerte erneut reduziert werden. Hat sich die Anzahl der beendeten Lieferverträge im Vorjahr um 6,9 % reduziert, sind im Berichtsjahr nochmals 9,5 % weniger Verträge als im Vorjahr gekündigt worden. Die absolute Anzahl der insgesamt belieferten Endkunden in den Bereichen Strom und Gas konnte gegenüber dem Vorjahr um knapp 4 % gesteigert werden. Während die Verkaufspreise für Strom sowie für Gas an Endkunden im Berichtsjahr relativ stabil waren, ist es den operativen Gesellschaften durch Zieleinkäufe gelungen, die Materialaufwendungen zu reduzieren. Folglich konnte die Prognose des Betriebsergebnisses aus dem Vorjahr (108.869 TEuro) mit 161.996 TEuro um 53.126 TEuro deutlich übertroffen werden. Mit einem Konzernjahresüberschuss von 134.331 TEuro, der 40.896 TEuro höher als im Vorjahr ausfällt, kann der Geschäftsverlauf in 2020 als sehr zufriedenstellend bewertet werden. III. Ertragslage Umsätze der Geschäftsbereiche Die UTILITY-Unternehmensgruppe erzielte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 1.187.284 TEuro (Vj.: 1.122.036 TEuro) und liegt damit leicht über dem Vorjahresniveau. Die Zunahme resultiert größtenteils aus der in Abschnitt B.II. beschriebenen Zunahme der Anzahl an belieferten Endverbrauchern. Dabei trugen die Gesellschaften Stromio GmbH 697.943 TEuro (Vj.: 662.040 TEuro) und gas.de Versorgungsgesellschaft mbH 452.699 TEuro (Vj.: 427.784 TEuro) maßgeblich zum Konzernumsatz bei. Die Umsatzerlöse wurden zu über 99 % in Deutschland realisiert. Ein Anteil in Höhe von 8.235 TEuro entfällt auf Österreich. Aufwendungen Die Materialaufwendungen in Höhe von 949.420 TEuro (Vj.: 951.977 TEuro) setzen sich im Wesentlichen aus Einkauf, Netznutzungsentgelten und hoheitlichen Abgaben zusammen. Die Reduzierung resultiert aus den geringeren Einkaufspreisen. Die Nettoeinkaufskosten betragen 313.125 TEuro (Vj.: 375.348 TEuro), die Netznutzungsentgelte 433.841 TEuro (Vj. 391.427 TEuro) und die hoheitlichen Abgaben 193.865 TEuro (Vj.: 179.190 TEuro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen überwiegend aus Vertriebs- und Marketingkosten sowie aus den Aufwendungen für Dienstleistungen im Prozess- und Servicebereich. Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Gesamtaufwendungen auf 70.614 TEuro (Vj.: 57.176 TEuro), davon entfielen 32.673 TEuro (Vj.: 31.287 TEuro) auf Vertrieb und Marketing sowie 22.354 TEuro (Vj.: 21.447 TEuro) auf die Dienstleistungen im Prozess- und Servicebereich. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Erhöhung um 12.490 TEuro) zurückzuführen. Betriebsergebnis Das Geschäftsjahr 2020 endete mit einem Betriebsergebnis von 161.996 TEuro (Vj.: 108.869 TEuro). Die Erhöhung der Umsatzerlöse in Kombination mit einer Reduzierung der Materialaufwandsquote von 84,8 % auf 80,0 % führten zu der positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses und übertreffen die Erwartungen deutlich. IV. Vermögenslage Die Bilanzsumme der UTILITY-Unternehmensgruppe hat sich im Geschäftsjahr um 8.367 TEuro auf 309.203 TEuro (Vj.: 300.836 TEuro) erhöht. Auf der Aktivseite steht dem Anstieg der Bankbestände (um 31.286 TEuro) eine Reduzierung der sonstigen Vermögensgegenstände (um 16.948 TEuro) entgegen. Auf der Passivseite werden die Erhöhungen der Rückstellungen (um 33.759 TEuro) sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (um 24.973 TEuro) durch die Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (um 51.726 TEuro) kompensiert. Die Eigenkapitalquote ist im Berichtsjahr von 4,4 % auf 4,6 % gestiegen. V. Finanzlage Die Analyse der Finanzlage zeigt eine Zunahme des Finanzmittelbestandes von 237.248 TEuro auf 268.534 TEuro (Anstieg um 31.287 TEuro). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt 166.434 TEuro und liegt damit vor allem aufgrund des Anstiegs des Jahresergebnisses über dem Niveau des Vorjahres. Gegensätzlich wirkt sich der hohe negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 135.307 TEuro aus, welcher im Wesentlichen aus der Ergebniszuweisung auf die Gesellschafterkonten resultiert. Die Finanzierung des Konzerns erfolgt sowohl mittels Innen- als auch über Außenfinanzierung in Form von erhaltenen Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, sowie sonstigen Verbindlichkeiten. Das gesamte Investitionsvolumen in 2020 betrug 372 TEuro (Vj. 55 TEuro). Bei den Investitionen handelt es sich im Wesentlichen um Ausgaben für Anlagen im Bau (294 TEuro) sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung (66 TEuro). Die Finanzierung der Investitionen erfolgte konzernintern. Die dargestellte Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage spiegelt die gute Position der UTILITY-Unternehmensgruppe im Energiemarkt wieder. Im Geschäftsjahr wurden weitere Grundlagen gelegt, um auch in Zukunft an positiven Entwicklungen partizipieren zu können. VI. Ereignisse nach Ablauf des Berichtsjahres Ende Februar 2022 sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Zahlreiche Nationen, u.a. auch Deutschland, haben Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt, die zu mehr oder minder offen kommunizierten Gegenreaktionen durch Russland als Lieferant von Rohstoffen wie Gas und Erdöl geführt haben. Angesichts der Unsicherheiten über den Fortgang der Rohstofflieferungen von Russland nach Europa sind die Notierungen im Gas- und Stromhandel bereits im Vorfeld der Invasion ab Jahresmitte 2021 stark angestiegen in einer Weise, die bis dato beispiellos gewesen ist. Die in 2021 eingetretene Gas und Strompreisexplosion stellen sich im Nachgang als "Vorboten" der geplanten Invasion Russlands in die Ukraine dar. Bedauerlicherweise mussten im Dezember 2021 in Folge der nie dagewesenen Preisentwicklung auf der Beschaffungsseite für Gas und Strom die bestehenden Kundenbeziehungen gekündigt werden, was zu einem vollständigen Erliegen der Geschäftstätigkeiten im Bereich des Endkundengeschäftes der Unternehmen Gas.de und Stromio führte. Die Grünwelt Wärmestrom GmbH sowie die Grünwelt Energie GmbH sind davon nicht betroffen. C. Chancen- und Risikobericht Strategie und Organisation des Risikomanagementsystems Zur Erkennung von Chancen und Risiken bestehen unternehmenseigene Kontroll- und Überwachungsmechanismen, die grundsätzlich geeignet sind, Entwicklungen, die sich gefährdend auf das Unternehmen auswirken könnten, frühzeitig zu erkennen. Daneben stehen der Geschäftsleitung regelmäßig verdichtete Daten in Form von Kennzahlen und Reportings zur Verfügung, die der Einschätzung, Abwendung und Intervention von Risiken dienen. Unbeachtlich dessen konnten die bestehenden Risikokontrollsysteme nicht verhindern, dass sich die im Vorfeld der Ukraine Invasion bereits vom marktwirtschaftlichen Gegebenheiten abgekoppelten Preisentwicklungen vorhergesehen und adäquat berücksichtigt werden konnten. I. Risikobericht Marktbezogene Risiken Soweit ursprünglich Netzstabilität und Versorgungssicherheit als "die" großen Herausforderungen im Energiebereich gesehen wurden, hat sich diese Sichtweise in 2021 nach Anbahnung der Ukraine - Krise sukzessive verändert. Die gesamte Energiepolitik und hier insbesondere die Energiebeschaffungspolitik als Kernelement und Rückgrat einer nationalen Volkswirtschaft steht auf dem Prüfstand, da langjährige vermeintliche Gewissheiten sich als trügerisch erwiesen haben und eine politisch geförderte Abhängigkeit von einem Energielieferanten sich als äußerst risikobehaftet und strategisch fehlerhaft erwiesen hat. Der Netzausbau für den Stromtransport der erneuerbaren Energien dürften zwar weiterhin einer Energiewende zuträglich sein und langfristig eine Voraussetzung für eine stabile Energieversorgung im Endkundenmarkt sein. Primär dürfte jedoch kurz- und mittelfristig die Beschaffung von Energieträgern in den Fokus gerückt sein. Diese besonderen sich nunmehr ergebenden Risiken sind noch dadurch verstärkt, dass der Energiesektor durch freie Preisbildung gekennzeichnet ist. Dadurch bieten sich grundsätzlich Chancen und Risiken. Die in den Vorjahren sich ergebenden Chancen wurden - wie aus den positiven Ergebnissen ersichtlich - genutzt. Im vergangenen Jahr erreichten die Notierungen an den wichtigsten europäischen Stromterminmärkten allerdings den höchsten Stand aller Zeiten. Während die Ertragsperspektiven für die Energie erzeugenden Bereiche der Gruppe dadurch günstiger geworden sind, ist auf der Energiebeschaffungsseite ein gegenteiliger Effekt eingetreten, was im Endkundenbereich dazu führte, dass für die Beschaffung von Energie mehr gezahlt werden musste, als durch die Endkunden als Erlös generiert werden konnte. Die Beendigung der Kundenbeziehung im Zuge des Ukraine-Konflikts erfolgte deshalb, weil damit gerechnet werden musste, dass die Energiepreise auf längere Sicht hoch bleiben bzw. gegenüber dem Stand Dezember 2021 noch weiter steigen. Soweit im Geschäftsjahr 2020 durch kurz-, mittel- und langfristige Beschaffungsstrategien möglichen Risiken entgegengewirkt werden konnten u.a. auch dadurch, dass neben Spotmarktgeschäften dementsprechend auch Terminwarengeschäfte abgeschlossen wurden, um das Preisrisiko zu reduzieren, ergeben sich für 2020 keine Besonderheiten bezogen auf das Geschäftsjahr. Bestehende Absatzpositionen und beschaffungsseitige Terminwarengeschäfte werden zum 31. Dezember 2020 unter Anwendung des IDW RS ÖFA 3 "Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen" abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz zu einem Portfolio zusammengefasst. Hierbei werden sämtliche schwebende Beschaffungsgeschäfte den Absatzgeschäften zugeordnet. Im Rahmen des Risikomanagements erfolgt die Steuerung des Portfolios anhand des Ziel-Deckungsgrades der abzusichernden Absatzgeschäfte an Endkunden durch beschaffungsseitige Terminwarengeschäfte. Die Höhe des Deckungsgrades wird an kurz- und langfristige Marktentwicklungen angepasst und laufend mit der Geschäftsleitung abgestimmt. Die in 2020 bis 2022 gesicherte Einkaufsmenge betrugen für das Portfolio Gas 4.343 GWh und für das Portfolio Strom 1.011 GWh. Die sich hieraus ergebenden, nicht in der Bilanz enthaltenen Zahlungsverpflichtungen aus am Abschlussstichtag schwebenden Energiebeschaffungsgeschäften belaufen sich auf 58.630 TEuro im Bereich Gas und 46.735 TEuro im Bereich Strom. Wegen der massiven Preisausschlage, die ab Mitte 2021 im Energiehandel zu attestieren waren und deren Entwicklung sich - nunmehr durch die geplante Invasion Russlands in der Ukraine erklärbar - nicht mehr tatsächlich marktwirtschaftlichen Gegebenheiten anpasste, haben sich die Beschaffungsmengen als nicht ausreichend im Nachgang dargestellt. Soweit im begrenzten Umfang noch Endkundengeschäft über die Grünwelt Wärmestrom GmbH betrieben wird, sind Preisrisiken auf der Beschaffungsseite dadurch begrenzt, dass Strom überwiegend auf den Zeitpunkt des Stromverkaufs preislich abgesichert ist. Für das Portfolio im Bereich erneuerbare Energien wird zurzeit von einer Terminabsicherung im Hinblick auf die Entwicklung des Strommarktes abgesehen. Erwähnenswert ist weiterhin, dass für die Erzeugung von Strom keine CO 2 -Emissionsrechte benötigt werden, da ausschließlich erneuerbare Energien erzeugt werden. Eine Absicherung zeitgleich zum Stromverkauf im Hinblick auf CO 2 -Emissionsreche ist daher nicht notwendig. Der verbleibende Bereich des Endkundengeschäfts im Bereich der Commodity-Position wird dadurch im Hinblick auf mögliche Risiken begrenzt, dass Finanzinstrumente eingesetzt werden. Das Risikomanagementsystem im Energiehandel ist im Hinblick auf Erfahrungen Ende 2021/ Anfang 2022 nochmals überprüft und angepasst worden. Richtlinien geben vor, wie mit Commodity-Preisrisiken und damit zusammenhängenden Finanzierungsrisiken umzugehen ist. Eine fortwährende Überwachung der Commodity-Position ist gesichert. Veränderungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen haben erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Geschäftsmodell. Risiken ergeben sich insofern aus dem Ukraine-Krieg. Es kann in diesem Zusammenhang seitens der Politik zu regulatorischen Eingriffen zur Sicherung der Energieversorgung und zur Stabilisierung der Verbraucherpreise kommen. Ob dies der Fall ist und welche Auswirkungen sich für die Unternehmensgruppe ergeben, kann noch nicht abgesehen werden. Debitorenausfallrisiko Das Ausfallrisiko im Bereich der Forderungen wird als gering eingeschätzt. Daher ist anzunehmen, dass die vorgenommenen Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das tatsächliche Risiko abdecken. Rechtliche Risiken Die Tochterunternehmen Stromio GmbH sowie gas.de Versorgungsgesellschaft mbH sind im Zuge der Einstellung der Kundenbeziehungen an verschiedenen Verfahren beteiligt. Es handelt sich hier um außergerichtliche Verhandlungen, Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. sowie auch zwischenzeitlich anhängige Mahnverfahren und Klagen vor deutschen Gerichten. Alle Verfahren beziehen sich auf die Beendigung der Kundenbeziehungen. Die betroffenen Unternehmen Gas.de und Stromio verfolgen aktiv eine außergerichtliche Einigung von möglichen Kundenansprüchen im Kulanzwege. Für möglich Verluste aus schwebenden Verfahren, außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen und auch Sammelklagen sind - soweit erforderlich - im auf das Berichtsjahr 2020 folgenden Geschäftsjahr 2021 Rückstellungen zu bilden. Rückstellungsbedarf für 2020 ergibt sich nicht. Unbeachtlich dessen wird auf folgendes hingewiesen: Die Vielzahl möglicher Kundenanfragen wird durch das Unternehmen zufriedenstellend beantwortet. Mindestens im Kulanzwege werden Forderungen ausgeglichen und zur Kundenzufriedenheit geregelt. Weiterhin kann eine Großzahl von Fällen die "Schlichtungsstelle Energie" zur Zufriedenheit der Endkunden geregelt werden. Die Utility-Gruppe hält dabei die erforderlichen Kapazitäten an Personal vor, um Kundenanfragen sachgerecht und zeitnah beantworten zu können. Seitens einer Verbraucherzentrale Hessen e.V. ist eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio vor Gericht anhängig gemacht worden. Es müssen sich mindestens 50 Verbraucher eintragen lassen, damit die Klage zulässig ist. Zudem sind seitens gewerblicher Anbieter (sogenannter Consumer Factoring Anbieter) Werbeanzeigen platziert worden, die die Geltendmachung von Ansprüchen für die Kunden zum Gegenstand haben. Teilweise werden auch vermeintliche Kundenforderungen durch dementsprechende Anbieter mit einem Abschlag von 70 % aufgekauft. Ob und in welcher Höhe Ansprüche dieser Anbieter zum Tragen kommen, ist noch offen. Soweit Endkunden Erstattungen gewährt werden, erfolgt dies ausdrücklich im Kulanzwege. Die Gas.de sowie Stromio sind weiterhin der Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung der Verträge vor dem Hintergrund der massiven geopolitischen Verwerfungen, die zu dem Kriegsausbruch in der Ukraine geführt haben, zulässig war. Sich anbahnende staatliche Hilfen und Stützungsmaßnahmen im mehrstelligen Milliarden Euro-Bereich für dritte, privatwirtschaftliche geführte Unternehmen im Energiesektor zeigen, wie außergewöhnlich die Situation weiterhin ist und ein Fall des "Force Majeur" nicht auszuschließen ist, den betroffenen Unternehmen damit ein Festhalten an dem Vertrag mit den Endkunden nicht zugemutet werden kann. Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Stadiums von Verhandlungen sowie der Komplexität der Geltendmachung einzelner Ansprüche der jeweiligen Kunden, unterliegen Rückstellungen sowie mögliche Eventualverbindlichkeiten und weitere latente Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Eine weitere Bewertung ist im Hinblick darauf, dass Rückstellungen für das Kalenderjahr 2020 noch nicht zu bilden sind, dem folgenden Geschäftsjahr vorbehalten. II. Prognose- und Chancenbericht Gesamtwirtschaftliche Situation Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in den Kernmärkten sind seit der sich anbahnenden Eskalation des Ukraine-Konflikts mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Die bei der Aufstellung des Lageberichts vorliegenden Schätzungen sind gegenüber den davorliegenden Schätzungen volkswirtschaftlicher Eckdaten erheblich niedriger. Konnte man ursprünglich davon ausgehen, dass sich die globale Wirtschaftsleistung in Europa erhöht, flacht die konjunkturelle Dynamik nunmehr erheblich ab. Für das Jahr 2021 hat der Sachverständigenrat ursprünglich ein deutsches Wirtschaftswachstum von 3,1 % sowie für das Jahr 2022 zunächst einen Anstieg von 4,0 % prognostiziert. Die Verbraucherpreisinflation sollte danach aufgrund höherer Energiepreise sowie des Auslaufens der Umsatzsteuersenkung nur vorübergehend anziehen. Für die Jahre 2021 und 2022 rechnete der Sachverständigenrat mit jahresdurchschnittlichen Inflationsraten in Deutschland von 2,1 % bzw. 1,9 %. Dies ist nunmehr als überholt zu betrachten, soweit die Inflation mit > 7 % aufgrund aktueller Berechnungen sicher anzunehmen ist. Diese gesamtwirtschaftliche Situation und deren Einschätzung hat sich im Zuge der sich bereits im Kalenderjahr 2021 auftretenden geopolitischen Konflikte in Europa völlig verändert. Der im Februar 2022 durch Russland begonnene Krieg gegen die Ukraine hatte bereits im 2. Halbjahr 2021 dergestalt seine Schatten vorausgeworfen, als dass die Beschaffungsmärkte in nicht vorhersehbare Turbulenzen gerieten und insbesondere importierte Energieträger wie Gas und Öl im Hinblick auf die Abhängigkeiten von Russland ein nie dagewesenes Preisniveau erreichten. Dies hatte auch unmittelbare immense Auswirkungen auf den Strommarkt, obwohl hier nur mittelbare Abhängigkeiten zu Russland bestehen. Branchensituation Die Corona-Pandemie hat sich negativ auf die Energienachfrage in 2019 und 2020 ausgewirkt. Jedoch hat sich die gesamte nachgefragte Menge im Jahr 2021 auf das Niveau vor der Pandemie eingependelt. In Bezug auf die Witterungsverhältnisse war das gesamte Jahr 2020 nach dem Jahr 2018 mit durchschnittlich 10,4 Grad in Deutschland das zweitwärmste seit Beginn der Aufzeichnung. Im Jahr 2021 war jedoch der Winter mit 1,8 Grad (2020: 4,2 Grad) sowie der Frühling mit 7,2 Grad (2020: 9,2 Grad) deutlich kühler, was zu einer erhöhten Nachfrage privater Haushalte in diesem Zeitraum geführt hat. Die Stromgroßhandelspreise haben im vergangenen Jahr weiter stark angezogen. Zusätzlichen Auftrieb erhalten sie zurzeit durch die seitens Russlands bewussten Verknappung von Rohstoffen, die sich nicht nur auf den Gas- und Rohölpreis, sondern auch auf die Strompreise auswirkt. Wie sie sich im weiteren Jahresverlauf entwickeln werden, ist in deutlicher Abhängigkeit zum Ukraine Krieg zu sehen. In 2021 konnte nicht an die guten Geschäftsergebnisse 2020 angeknüpft werden. Der Umsatz wird nach Einstellung des Endkundengeschäfts mit EUR 1.275Mio. sowie einem negativen EBITDA von EUR 71 Mio. liegen. Das Ergebnis wird damit von erheblichen Verlusten aus den sich ab Mitte des Jahres 2021 steigenden Beschaffungskosten für Gas und Strom sowie der Beendigung der Kundenbeziehung bei Stromio und gas.de zum Jahresende geprägt. Marktbezogene Chancen Das Geschäftsmodell eines unabhängigen Strom- und Gasanbieters mit bundesweitem Vertriebsgebiet bietet grundsätzlich gute Möglichkeiten einer Positionierung am Markt, da viele Wettbewerber regional begrenzt sind oder Abhängigkeiten zu den vier großen Stromkonzernen bestehen. Weitere Chancen wurden im Bereich der Energieversorgung sowohl in der Zunahme des Absatzes von Ökostrom und klimaneutralem Gasprodukten gesehen. Aufgrund der Marktkonsolidierung sowie Investitionen in die zusätzlichen Vertriebswege versprachen wir uns auf lange Sicht weitere Wachstumsmöglichkeiten sowohl im Strom- als auch im Gas-Bereich. Diese konnten leider im Commodity-Bereich nach Einstellung des Endkundengeschäfts im Bereich der Stromio und Gas.de nicht weiter verwirklicht werden. Umgekehrt bietet die Entwicklung von Windparks zur Erzeugung erneuerbarer Energien Möglichkeiten, von den aktuellen Entwicklungen im Energiebereich zu profitieren. Ob und inwieweit es der Unternehmensgruppe gelingt, sich nach dem Wegfall einer Vielzahl von Kundenbeziehungen mit einem kleinen Kundenstamm in dem sich massiv geänderten Commodity Marktumfeld neu zu behaupten, bleibt abzuwarten. Risiken und Chancen: Gesamtbeurteilung durch die Geschäftsführung Wie die Ausführungen in diesem Kapitel zeigen, haben sich bestimmte Risiken auf der Beschaffungsebene bedauerlicherweise nach Ende des Berichtsjahres realisiert. Durch den Krieg in der Ukraine sind in dessen Vorfeld Entwicklungen erhebliche negative Auswirkungen eingetreten, die für alle Markt-Teilnehmer überraschend und nicht vorhersehbar waren. Erhebliche finanzielle Belastungen ergeben sich damit aus der Beendigung der Endkundenbeziehungen und möglichen Ansprüchen der Kunden daraus. Wir stufen diese Risiken als "hoch" ein. Durch die aktuelle Hausse an den Commodity-Märkten bieten sich auch Chancen. Sollten die Strom-Großhandelspreise weiterhin hoch bleiben, werden die unternehmensseitig betriebenen Erneuerbare-Energien-Anlagen, soweit diese keine fixe Vergütung erhalten, Mehrerlöse in Zukunft erzielen können. Allerdings ist dieser Unternehmensbereich (Alternative Energieerzeugung) im Verhältnis zum Commodity -Endkundengeschäfts noch relativ unbedeutend, sodass die negativen Effekte aus der Beendigung der Kundenbeziehung in diesem Bereich noch in keiner Weise ausgeglichen werden können. Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Finanz- und Ertragskraft sowie ein an die neuen Herausforderungen angepassten umfassendes Risikomanagementsystem versetzten die Gruppe in der Lage, aktuell erkennbaren Risiken zu beherrschen. Zugleich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dies in Zukunft gewährleisten zu können. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist auch in Anbetracht der rechtlichen Risiken aus der Beendigung der Kundenbeziehung derzeit nicht zu befürchten, dass der Fortbestand der Gruppe gefährdet ist.
Monheim am Rhein, 20. September 2022 gez. Ömer Varol KonzernbilanzAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangI. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Der Konzernabschluss 2020 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290 ff. HGB) aufgestellt. Die Befreiung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 291 Abs. 1 HGB wird im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Die Gliederung des Konzernabschlusses entspricht den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB. Bei der Erstellung der Erfolgsrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Konzernabschluss wurde in TEuro aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (ab 27.01.2021)
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (bis zum 26.01.2021)
II. Angaben zum Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der Universal Utility International GmbH & Co. KG die im Folgenden aufgeführten inländischen und ausländischen verbundenen Unternehmen einbezogen, an denen die Universal Utility International GmbH & Co. KG unmittelbar beteiligt ist. Zum Konsolidierungskreis gehören (Vollkonsolidierung):
Die Universal Utility International GmbH & Co. KG, Monheim, ist Mutterunternehmen ("MU") der Gesellschaften Nr. 2 - 8. Die Amperax Energie GmbH, Düsseldorf, ist die Muttergesellschaft der Gesellschaften Nr. 9 und 10. Bei den Gesellschaften Nr. 1 - 5 und Nr. 7 - 10 ist der Bilanzstichtag der 31. Dezember 2020. Die Universal Utility International Services GmbH i.L. befindet sich in Liquidation und der Jahresabschluss wurde auf den 5. Dezember 2020 aufgestellt. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Zeitraum vom 6. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2020 liegen nicht vor. III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung wird für die Konzerngesellschaften, die bereits vor dem 01.01.2010 zum Konsolidierungskreis gehört haben, nach der Buchwertmethode durchgeführt. Bei der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HGB a.F.) erfolgt die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte der Muttergesellschaft mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Für die Konsolidierung von Konzerngesellschaften, die nach dem 31.12.2009 in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden, erfolgt die Kapitalkonsolidierung als Vollkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB). Dabei erfolgt die Verrechnung der Beteiligungsansätze gemaß § 301 Abs. 2 HGB mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Gem. § 303 HGB (Schuldenkonsolidierung) wurden Forderungen und Verbindlichkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den entsprechenden Gegenposten verrechnet. Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden gemäß § 305 HGB konzerninterne Leistungen sowie sonstige Erträge und Aufwendungen zwischen den Konzernunternehmen mit den entsprechenden Gegenposten verrechnet. Zwischengewinne gem. § 304 HGB wurden im Geschäftsjahr keine erzielt und waren daher nicht zu eliminieren. Die Abgrenzung latenter Steuern gem. § 306 HGB ist nicht geboten. IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung im Konzern erfolgte einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der Muttergesellschaft. Soweit Anpassungen gegenüber den geprüften bzw. erstellten Einzelabschlüssen erforderlich waren, sind diese in der Konsolidierungsbuchführung vorgenommen worden. Die Bewertung erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 bis 256a und §§ 308 bis 309 HGB. Die auf den vorhergehenden Konzernabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. Die immateriellen Vermögensgegenstände mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden im Wesentlichen planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Wert Euro 250,00 aber nicht Euro 800,00 übersteigt, wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Geleistete Anzahlungen wurden mit ihren Nennwerten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Gegebenenfalls erforderliche Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen wurden gebildet. Die flüssigen Mittel wurden zu den Nennbeträgen angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern sowie die voraussichtliche Nachzahlung aufgrund der aktuell laufenden Betriebsprüfung. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bestehende Absatz- und Beschaffungspositionen bilanziert die Gesellschaft abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz unter Anwendung des IDW RS ÖFA 3 "Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen". Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. V. Angaben zur Konzernbilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt:
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 381 TEuro (Vj. 757 TEuro). Die bestehenden Bankguthaben dienen im branchenüblichen Umfang zum Teil als Sicherheit für eventuelle Rücklastschriften der Endkunden sowie als Sicherheit des von der Bank zur Verfügung gestellten Avalkredits zur Absicherung der Lieferanten. Bei den Rücklagen handelt es sich um gesamthänderisch gebundene Rücklagen des Mutterunternehmens (Kapitalrücklage). Die Aufgliederung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals ergibt sich aus dem Konzerneigenkapitalspiegel (Anlage V). Entsprechend des Imparitätsprinzips werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Absatzgeschäften in Höhe des Verpflichtungsüberschusses gebildet. Art und Umfang der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 31.121 TEuro (Vj. 82.850 TEuro) gegen die Kommanditistin CALLAX Holding GmbH enthalten. VI. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse (1.187.284 TEuro) werden im Wesentlichen in den Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung von Strom (730.918 TEuro) und Gas (456.366 TEuro) erzielt. Die Umsatzerlöse wurden zu über 99 % in Deutschland realisiert. Ein Anteil in Höhe von 8.235 TEuro entfällt auf Österreich. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. 2.154 TEuro (Vj. 524 TEuro) vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 475 TEuro. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen aus der Zuführung zu Drohverlustrückstellungen in Höhe von 13.222 TEuro enthalten. VII. Sonstige Angaben 1. Gesellschaftsorgane Die Geschäftsführung der Universal Utility International GmbH & Co. KG obliegt der Universal Utility International Verwaltungs GmbH. Deren Geschäftsführer ist: Herr Ömer Varol, Düsseldorf, Kaufmann Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gemäß § 314 Abs. 3 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Bewertung von schwebenden Geschäften Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB ist grundsätzlich jedes schwebende Geschäft imparitätisch zu bewerten. Die Geschäftstätigkeit von Energieversorgungsunternehmen ist jedoch davon geprägt, dass wenigen Energiebeschaffungsverträgen eine Vielzahl von Energieabsatzverträgen gegenüberstehen. In Anbetracht dessen ist eine Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 2 HGB vertretbar; schwebende Energiebeschaffungs- und/oder Energieabsatzgeschäfte dürfen daher für Zwecke der bilanziellen Bewertung zusammengefasst werden. Bestehende Absatzpositionen und beschaffungsseitige Terminwarengeschäfte werden unter Anwendung des IDW RS ÖFA 3 "Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen" abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz zu einem Portfolio zusammengefasst. Hierbei werden sämtliche schwebende Beschaffungsgeschäfte den Absatzgeschäften zugeordnet. Die bis 2022 gesicherte Einkaufsmenge beläuft sich für das Portfolio Gas auf 4.343 GWh und für das Portfolio Strom auf 1.011 GWh. Die sich hieraus ergebenden, nicht in der Bilanz enthaltenen Zahlungsverpflichtungen aus am Abschlussstichtag schwebenden Energiebeschaffungsgeschäften belaufen sich auf 58.630 TEuro im Bereich Gas und 46.735 TEuro im Bereich Strom. 3. Mitarbeiterbestand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 453 Arbeitnehmer/Personen für den Konzernkreis tätig. Davon waren durchschnittlich 23 kaufmännische Arbeitnehmer bei einer der Konzerngesellschaften angestellt. Die anderen Personen waren bei externen Service-Gesellschaften beschäftigt und im Geschäftsjahr ausschließlich für die Konzerngesellschaften tätig. 4. Anwendung der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. nach § 264b HGB Die folgenden Gesellschaften haben aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen von den Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bzw. des § 264b HGB Gebrauch gemacht: - Stromio GmbH, Kaarst - gas.de Versorgungsgesellschaft mbH, Kaarst - Amperax Energie GmbH, Düsseldorf - Grünwelt Wärmestrom GmbH, Kaarst - Universal Utility International GmbH & Co. KG, Monheim 5. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens CALLAX Holding GmbH, Monheim, einbezogen, die den deutschen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Universal Utility International GmbH & Co. KG ist deshalb verbunden mit allen Konzernunternehmen der CALLAX Holding GmbH. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. 6. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 75 TEuro aus Abschlussprüfungsleistungen. 7. Nachtragsbericht Rechtsstreitigkeiten Im Dezember 2021 kündigten die Konzerngesellschaften der Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (nachfolgend gemeinsam "Gesellschaften") sämtliche ihrer Sonderverträge über die Belieferung mit Energie gegenüber ihren Kunden außerordentlich aus wichtigem Grund wegen der fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten. Für die Stromio GmbH erfolgten die Kündigungen am 21.12.2021; für die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH wurden die entsprechenden Kündigungen bereits am 02.12.2021 verschickt. Trotz zuvor erfolgter Preisanpassungen gegenüber den Kunden im August und November des Jahres 2021 konnten die erheblichen Preissteigerungen in Bezug auf den Strom- bzw. Gaspreis nicht kompensiert werden, sodass die Kündigung sämtlicher Sonderverträge im Dezember erfolgte. Die Gesellschaften Stromio GmbH sowie gas.de Versorgungsgesellschaft mbH sind im Zuge der Einstellung der Kundenbeziehungen an verschiedenen Verfahren beteiligt. Es handelt sich hier um außergerichtliche Verhandlungen, Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. sowie auch zwischenzeitlich anhängige Mahnverfahren und Klagen vor deutschen Gerichten. Alle Verfahren beziehen sich auf die Beendigung der Kundenbeziehungen. Die betroffenen Unternehmen Gas.de und Stromio verfolgen aktiv eine außergerichtliche Einigung von möglichen Kundenansprüchen im Kulanzwege. Für mögliche Verluste aus schwebenden Verfahren, außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen und auch Sammelklagen sind - soweit erforderlich - im auf das Berichtsjahr 2020 folgenden Geschäftsjahr 2021 Rückstellungen zu bilden. Rückstellungsbedarf für 2020 ergibt sich nicht. Unbeachtlich dessen wird auf folgendes hingewiesen: Die Vielzahl möglicher Kundenanfragen wird durch das Unternehmen zufriedenstellend beantwortet. Mindestens im Kulanzwege werden Forderungen ausgeglichen und zur Kundenzufriedenheit geregelt. Weiterhin kann eine Großzahl von Fällen die "Schlichtungsstelle Energie" zur Zufriedenheit der Endkunden geregelt werden. Die Utility-Gruppe hält dabei die erforderlichen Kapazitäten an Personal vor, um Kundenanfragen sachgerecht und zeitnah beantworten zu können. Seitens einer Verbraucherzentrale Hessen e.V. ist eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio vor Gericht anhängig gemacht worden. Es müssen sich mindestens 50 Verbraucher eintragen lassen, damit die Klage zulässig ist. Zudem sind seitens gewerblicher Anbieter (sogenannter Consumer Factoring Anbieter) Werbeanzeigen platziert worden, die die Geltendmachung von Ansprüchen für die Kunden zum Gegenstand haben. Teilweise werden auch vermeintliche Kundenforderungen durch dementsprechende Anbieter mit einem Abschlag von 70 % aufgekauft. Ob und in welcher Höhe Ansprüche dieser Anbieter zum Tragen kommen, ist noch offen. Soweit Endkunden Erstattungen gewährt werden, erfolgt dies ausdrücklich im Kulanzwege. Die Gas.de sowie Stromio sind weiterhin der Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung der Verträge vor dem Hintergrund der massiven geopolitischen Verwerfungen, die zu dem Kriegsausbruch in der Ukraine geführt haben, zulässig war. Sich anbahnende staatliche Hilfen und Stützungsmaßnahmen im mehrstelligen Milliarden Euro-Bereich für dritte, privatwirtschaftliche geführte Unternehmen im Energiesektor zeigen, wie außergewöhnlich die Situation weiterhin ist und ein Fall des "Force Majeur" nicht auszuschließen ist, den betroffenen Unternehmen damit ein Festhalten an dem Vertrag mit den Endkunden nicht zugemutet werden kann. Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Stadiums von Verhandlungen sowie der Komplexität der Geltendmachung einzelner Ansprüche der jeweiligen Kunden, unterliegen Rückstellungen sowie mögliche Eventualverbindlichkeiten und weitere latente Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Eine weitere Bewertung ist im Hinblick darauf, dass Rückstellungen für das Kalenderjahr 2020 noch nicht zu bilden sind, dem folgenden Geschäftsjahr vorbehalten.
Monheim am Rhein, 20. September 2022 gez. Ömer Varol sonstige BerichtsbestandteileDie Billigung des Konzernabschlusses erfolgte am 21. November 2022 BestätigungsvermerkDer vorstehende Jahresabschluss weicht wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen der Offenlegungspflichten vom geprüften Jahresabschluss ab. Folgender Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Universal Utility International GmbH & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Universal Utility International GmbH & Co. KG und ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Universal Utility International GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die im Anhang im Abschnitt "Nachtragsbericht" und im Konzernlagebericht im Kapitel "C.I. Risikobericht" dargestellten Informationen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten der Konzerngesellschaften Stromio GmbH und gas.de Versorgungsgesellschaft mbH infolge der Kündigungen sämtlicher Ihrer Sonderverträge über die Belieferung mit Energie gegenüber ihren Kunden außerordentlich aus wichtigem Grund wegen der fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten. Für die Stromio GmbH erfolgten die Kündigungen am 21.12.2021; für die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH wurden die entsprechenden Kündigungen zum 2.12.2021 verschickt. Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Stadiums von Verhandlungen sowie der Komplexität der Geltendmachung einzelner Ansprüche der jeweiligen Kunden, unterliegen Rückstellungen sowie mögliche Eventualverbindlichkeiten und weitere latente Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Die Rechtsrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine weitere Bewertung ist im Hinblick darauf, dass Rückstellungen für das Kalenderjahr 2020 noch nicht zu bilden sind, dem folgenden Geschäftsjahr vorbehalten. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlagebericht Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, 21. September 2022 Dr.
Merschmeier + Partner GmbH
gez. Jäger, Wirtschaftsprüfer gez. Scheiper, Wirtschaftsprüfer |
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