Weischer Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Levien seit 28.1.2025 | Geschäftsführer |
Moritz Philipp Weischer seit 29.3.2022 | Geschäftsführer |
Stephanie Astrid Woesler seit 6.7.2020 | Geschäftsführer |
Hans Florian Weischer seit 27.8.2013 | Prokura |
Hans Marcus Weischer seit 27.8.2013 | Prokura |
Frank Kokalj seit 9.2.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weischer.Media GmbH & Co. KGHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022A. Grundlagen des Konzerns Zu unserem Portfolio kundenindividueller Services und maßgeschneiderter Beratungsangebote gehören die Entwicklung leistungsfähiger Tools für die strategische Kommunikationsplanung, die zielgruppengerechte Platzierung von Kampagnenbotschaften und der effektive Einsatz vielfältiger Medienkanäle gemäß der Kommunikationsziele der Werbekunden. Das vor 69 Jahren von Hans Weischer gegründete Familienunternehmen wird heute von Stefan Kuhlow, als CEO für die Kinowerbung und Tobias Hefele (ab 01.01.2023 und bis 31.12.2022 Udo Schendel), als CEO für die Außenwerbung und weiteren Geschäftsführern geführt. Hauptgesellschafter sind Florian und Marcus Weischer, die jeweils als Chairmen für das Unternehmen agieren. Für die Weischer.Media-Gruppe sind 387 Mitarbeitende an den Standorten Hamburg, Frankfurt, Köln, München, Wien und Zürich tätig. Weischer.JvB GmbH, Hamburg, steht für kreative Medienkonzepte in der Außenwerbung. Das Unternehmen gehört seit 1991 zum Firmenverbund und ist eine von Plakatanbietern und Mediaagenturen unabhängige, wichtige Kraft im deutschen Out-of-Home-Markt. Den Kunden bietet sich die gesamte Palette der Außenwerbung: von digitalen Out-of-Home-Medien bis hin zur regionalstrategisch optimierten Großflächenpräsenz, von zielgruppenaffinen Ambient-Medien bis hin zur gezielten Kundenansprache am Flughafen. Weischer.JvB versteht sich als Partner für Mediaagenturen und Werbekunden, der mit Hilfe innovativer, praxisorientierter Tools kanalübergreifend arbeitet. Weischer.Cinema Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, ist - historisch betrachtet - das Kernstück der Weischer.Media. 1954 wurde die Firma als unabhängiger Mittler für Kinowerbung gegründet, heute ist Weischer.Cinema Deutschland richtungsweisend im deutschen Kinowerbemarkt. Als Verbundpartner und Werbeverwaltungen agieren die Schwesterunternehmen von Weischer.Cinema Deutschland: die Weischer.Cinema Partner GmbH & Co. KG, RoWo Media GmbH sowie Wolf Werbung GmbH & Co. KG. Der zentrale Servicedienstleister für Disposition ist die Weischer.Cinema Operations GmbH, Hamburg. Die Weischer.Q GmbH, Hamburg, ist für die digitale Logistik sowie Produktion verantwortlich. Auch jenseits der Leinwand planen und konzipieren wir Promotions, Events und Sonderwerbeformen und unterstützen so die Kunden darin, Werbebotschaften zum Erlebnis zu machen. Seit 2013 sind wir mit unserer Niederlassung der Weischer.Cinema Schweiz GmbH in Zürich im Schweizer Kinowerbemarkt tätig. Den Reformierungsbedarf im Schweizer Markt haben wir erkannt - und setzen nicht zuletzt mit unserem Kinowerbemodell Cinema.Reloaded die notwendigen, innovativen Impulse. Mit Erwerb der Weischer.Cinema Austria GmbH in Wien sind wir seit Januar 2016 marktführend im Kinowerbemarkt Österreich und können somit für die Kinowerbung den gesamten DACH - Raum aus einer Hand anbieten. Die Beratung und Realisierung von Online-Kampagnen bietet Weischer.Online GmbH, Hamburg, an. Damit eröffnet Weischer.Media ihren Kunden die Möglichkeit, Kampagnen wirkungsstark zu vernetzen. Gemeinsam mit den Werbekunden werden langfristige Kommunikationsstrategien entwickelt, um klassische Kampagnen durch Interaktivität mit den Konsumenten nachhaltig zu gestalten und zu optimieren. Die interdisziplinäre Entwicklung und Umsetzung innovativer Medien- und Marken-kooperationskonzepte bietet elbbergMedia GmbH & Co. KG, Hamburg. Die Werbekunden profitieren dabei vom medien- und themenübergreifenden Knowhow der elbbergMedia-Kommunikationsberater, die den Werbekunden eine höhere Markenwahrnehmung und neue Absatzimpulse bei den Konsumenten verschaffen. Seit Januar 2015 ist die Kinowerbung.de GmbH & Co. KG (ehemals Weischer.Cinema Regio GmbH & Co. KG), Hamburg, für den Konzernverbund der Weischer.Media tätig. Über sie werden sämtliche regionalen Werbeaufträge in der Kinowerbung realisiert. Seit Anfang 2014 dient die Weischer.Solutions GmbH, Hamburg, als zentrale Servicegesellschaft im Konzern, die im Wesentlichen Leistungen in den Bereichen IT, Marketing, Market Research, Human Resources und Finance an die operativen Gesellschaften erbringt. Seit Dezember 2019 hält der Konzern 100% an der Nqyer XMedia GmbH, Hamburg, einer Spezialagentur für die Entwicklung, Beratung, Einkauf und Optimierung von datenbasierten Werbekampagnen. In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen einbezogen, an denen die Muttergesellschaft 100 % der Anteile oder Mehrheitsbeteiligungen mittelbar und unmittelbar besitzt. Die What's Up Werbeagentur GmbH, Bochum, wird aufgrund des § 296 HGB nicht mitkonsolidiert. Alle Unternehmen der Weischer.Media eint ein gemeinsamer Anspruch: Markenbotschaften in die richtigen Kanäle zu leiten, Zielgruppen wirksam zu involvieren, die Kampagnen der Werbekunden leistungsstark und effizient zu machen. B. Wirtschaftsbericht I. Branchenentwicklung Während der Bruttowerbemarkt 2022 für klassische Medien insgesamt um 3,4 % fiel (It. Nielsen) entwickelte sich der Nettowerbemarkt 2022 für klassische Medien leicht negativ (- 0,6 % It. ZAW). Die Brutto-Umsätze für Außenwerbung stiegen It. Nielsen um 2,1 % ggü. 2021. Der Gesamt-Nettomarkt für Außenwerbung entwickelte sich 2022 ebenfalls deutlich positiv (+ 7,9 % It. ZAW). Nachdem in 2021 das gesamte erste Halbjahr die Kinos aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen waren und erst im Juli 2021 wieder öffneten, konnten die Kino-Besucherzahlen 2022 gegenüber dem Vorjahr um 85,4% gesteigert werden (It. FFA). Die Brutto-Umsätze für Kinowerbung stiegen It. Nielsen um 118,8 % ggü. 2021. Der Gesamt-Nettomarkt für Kinowerbung entwickelte sich 2022 ebenfalls sehr positiv (+119,6 % It. FDW). II. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2022 war das erste Jahr nach Corona ohne staatliche, Corona-bedingte Einschränkungen des Kinobetriebs. Das erste Halbjahr 2022 war vor allem geprägt durch intensive Arbeit, um das Vertrauen der Werbekunden in das Medium Kino zurückzugewinnen. Das 2. Halbjahr 2022 und insbesondere das 4. Quartal 2022 haben sich mit einem deutlichen Anstieg der Kinobesucherzahlen und Werbeumsätze gezeigt. Der Spielfilm "Avatar The way of water" startete Mitte Dezember und war ein riesiger Erfolg. Der Bereich Out-of-Home erfuhr durch die Digitalisierung des Mediums einen deutlichen Umsatzschub, von dem auch der Konzern profitierte. Die Vorjahresprognose zur Geschäftsentwicklung 2022 konnte erreicht werden. Es wurde ein positives, operatives Ergebnis, deutlich über dem Vorjahresniveau erzielt. III. Ertragslage Wie in der Vorperiode prognostiziert, konnten die Besucherzahlen ggü. 2021 gesteigert werden, verblieben jedoch aufgrund der Corona-Pandemie auf einem Niveau deutlich unter dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019. Einen starken Besucherzulauf konnte der Film "Avatar - The way of water" generieren, der dann auch die Werbeumsätze positiv beeinflusste. Insgesamt stiegen die Besucherzahlen 2022 um 85,4 % (FFA) ggü. 2021. Die Umsätze 2022 stiegen - wie in der Vorperiode prognostiziert - gegenüber 2021 deutlich an (TEUR 100.589 in 2022 zu TEUR 59.977 in 2021). Der Rohertrag stieg infolge der gestiegenen Umsatzerlöse deutlich um TEUR 21.391 auf TEUR 57.266 in 2022. Die Personalaufwendungen für den Konzern stiegen in 2022 bei Vollbeschäftigung ohne Kurzarbeit und einem weiteren Aufbau der Personalstärke sehr deutlich. Sie erhöhten sich um TEUR 8.976 (TEUR 32.324 in 2022 zu TEUR 23.348 in 2021). Weiterhin verursachte die hohe Zahl an Aufträgen bei geringerem Umsatz pro Auftrag eine hohe Personalintensität. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich in 2022 ebenfalls deutlich erhöht (TEUR 10.755 in 2022 zu TEUR 6.923 in 2021). Die Abschreibungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr leicht um TEUR 96 (TEUR 1.394 in 2022 zu TEUR 1.490 in 2021). Die Weischer.Media-Gruppe hat 2021 in Deutschland im Wege der Überbrückungshilfe III staatliche Förderungen über TEUR 4.723 beantragt und davon TEUR 4.528 bereits erhalten. Eine Schlussabrechnung ist noch nicht erfolgt. In Österreich hat die Gruppe 2021 TEUR 646 an staatlichen Förderungen erhalten. Im Jahr 2022 hat die Gruppe keine staatlichen Förderungen beantragt bzw. erhalten. Wie in der Prognose aus der Vorperiode angenommen, hat sich das Konzernergebnis gegenüber der Vorperiode deutlich verbessert. Das Konzernergebnis stieg um TEUR 3.141 auf TEUR 10.123 in 2022 (TEUR 6.982 in 2021). IV. Finanzlage Der Konzern verfügt über Kreditlinien von drei Kreditinstituten. Die Kreditlinien wurden nicht in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2022 fanden geringe Investitionen lediglich im Bereich der IT und des Fuhrparks statt. Diese Investitionen waren vollständig durch einen positiven Cash Flow getragen. Die wirtschaftliche Lage der Gruppe ist insgesamt stabil und ausgewogen. Es wurden 2022 keine Darlehen von Kreditinstituten aufgenommen. Die Liquidität war zu jeder Zeit sichergestellt. Das Konzernergebnis vor Abschreibung und Steuern fiel deutlich positiv aus, so dass ein positiver Cash Flow erzielt wurde. Der Finanzmittelbestand aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten erhöhte sich von TEUR 26.139 in 2021 auf TEUR 31.298 in 2022. V. Vermögenslage Die Eigenkapitalquote erhöhte sich leicht auf 42 % (Vorjahr 41 %). Das Anlagevermögen ist zu 100 % durch Eigenkapital (zu 100 % im Vorjahr) gedeckt. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten überwiegend debitorische Kreditoren und Werbevorauszahlungen an Kinobetriebe aufgrund derer vertraglicher Vereinbarungen mit den Tochtergesellschaften Weischer.Cinema Partner, RoWo-Media, Wolf Werbung und Weischer.Cinema Schweiz. VI. Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens Zwar konnten die Umsätze im Bereich Kinowerbung gegenüber 2021 gesteigert werden, jedoch verblieben die Umsätze im Geschäftsjahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der staatlichen Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie deutlich hinter dem Vor-Corona-Geschäftsjahr 2019. Im Verhältnis zu 2022 konnten in 2023 im Bereich Kinowerbung bereits sehr deutliche Umsatzsteigerungen verzeichnet werden. Die beiden Blockbuster "Barbie" und "Oppenheimer" haben im Juli 2023 für sensationelle Besucher- und Umsatzzahlen gesorgt. Der Blick auf das traditionell starke 4. Quartal ergab folgende Risiken: Ein relativ schwaches Filmangebot ohne erkennbare Blockbuster sowie die allgemein schwächelnde wirtschaftliche Konjunktur. Aber wir gehen aufgrund der vorläufigen Zahlen für 2023 davon aus, dass wir selbst bei einem abgeschwächten 4. Quartal ein positives Ergebnis mit deutlichen Umsatzsteigerungen erzielen werden. Im Bereich Out-of-Home konnte in 2022, trotz der allgemein wirtschaftlich schwierigen Lage, eine deutliche Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Das Geschäftsjahr 2023 weist aufgrund der vorläufigen Zahlen einen moderaten Umsatzanstieg auf hohem Niveau aus, verbunden mit einem weiteren Aufbau der Personalstruktur- und -kosten. C. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht I. Risikomanagementziele und -methoden Finanzkredite an konzernfremde Personen oder an Unternehmen außerhalb des Firmenverbundes, der Weischer.Media, bestehen nicht. Finanzanlagen werden ausschließlich konservativ in Form von Festgeld getätigt. Dem Ausfallrisiko im Bereich der Forderungen wird durch ein Debitoren-Management entgegengewirkt. Selbst in dem durch die Nachwirkungen der Wirtschaftskrise geprägten Umfeld hat die Gruppe nur in geringem Maße Forderungen ausbuchen müssen. Die Situation für Personalbeschaffung auf dem Arbeitsmarkt wird grundsätzlich positiv eingeschätzt. Dennoch ist die Akquisition von qualifiziertem Personal eine Herausforderung. Der Konzern ist nicht in Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren verwickelt, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten und die im Abschluss berücksichtigt werden müssten. Daneben sind auch keine außergerichtlichen Ansprüche bekannt. IT Risiken, z. B. Risiken im Hinblick auf Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Effizienz unserer IT-Abrechnungssysteme begrenzen wir durch laufende Überwachung, Anpassungsmaßnahmen sowie durch redundante Systeme. II. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die mittelfristigen Perspektiven beurteilen wir insgesamt weiterhin positiv. Aufgrund der hohen Netto-Werbeumsätze im Bereich der Out-of-Home Medien können wir auf eine entsprechende Marktbedeutung setzen, die eine wichtige Position gegenüber Auftraggebern und Lieferanten sichert. Darüber hinaus sind wir aufgrund einer guten Expertise und Tool-Ausstattung in den zukunftsträchtigen Bereichen Geomarketing, Digital Out-of-Home und Software-Entwicklung marktführend aufgestellt. Eine Chance sieht die Geschäftsleitung in der vollständigen Digitalisierung sämtlicher interner und externer Prozesse, um damit Kundenpotenziale weiter auszuschöpfen und die internen Prozesse zu verschlanken und zu beschleunigen. Risiken bestehen aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Kinowerbung i. d. R. um Imagewerbung handelt und somit eine hohe Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen konjunkturellen Lage besteht, denn bei einer guten konjunkturellen Entwicklung steigt die Nachfrage nach Imagewerbung. Ein weiteres Risiko der Kinowerbung besteht durch das Abschmelzen der jüngeren Kinobesuchergruppen, dem die Kinobetreiber mit vermehrter Anstrengung begegnen. III. Prognosebericht Das Geschäftsjahr 2023 verlief im Bereich Kinowerbung sehr positiv mit deutlichen Umsatzsteigerungen gegenüber 2022. Im Juli 2023 sorgten die Blockbuster "Barbie" und "Oppenheimer" für sehr hohe Besucherzahlen und einen Anstieg der Werbeumsätze im Verhältnis zur Vorjahresperiode. Wie sich das Geschäftsjahr 2023 entwickelt, hängt traditionell in erheblichem Maße von den Besucherzahlen und Umsatzerlösen des 4. Quartals 2023 ab. Aufgrund der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 gehen wir von einem deutlichen Anstieg der Gesamtjahresumsätze im Bereich Kinowerbung aus. Die Auftragslage im Bereich Out-of-Home zeigt für das Jahr 2023, dass wir aufgrund von Kundengewinnen das hohe Umsatzniveau des Vorjahres halten können und sogar eine leichte Steigerung des Umsatzes gegenüber 2022 erwarten. Für das Jahr 2023 rechnen wir aufgrund der vorläufigen Zahlen trotz der allgemeinen, wirtschaftlichen Konjunkturschwäche mit einem positiven betrieblichen Ergebnis deutlich über dem Niveau des Jahres 2022. Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel musste keine Bankfinanzierung in Anspruch genommen werden.
Hamburg, 30. Januar 2024 Weischer.Media GmbH & Co. KG Florian Weischer Marcus Weischer Udo Schendel Stefan Kuhlow Frank Kokalj Stephanhie Woesler Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99250), zum 31. Dezember 2022 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden sind gem. § 308 HGB nach den auf den Konzernabschluss der Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, angewandten Bewertungsmethoden einheitlich bewertet worden. Die Konzernbilanz ist nach Maßgabe des gesetzlichen Gliederungsschemas für große Personenhandelsgesellschaften gem. §§ 265 ff. HGB aufgestellt worden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich bei der Gliederung nach den für große Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 275 ff. HGB unter Berücksichtigung des Gesamtkostenverfahrens. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, und ihre mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen einbezogen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich beim Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen folgende Veränderung ergeben: Ein vollkonsolidiertes Unternehmen wurde liquidiert. Aus der Veränderung des Konsolidierungskreises der vollkonsolidierten Unternehmen resultiert ein Aufwand aus Entkonsolidierung von TEUR 122. Die übrigen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die bilanziellen Kennzahlen sind von untergeordneter Bedeutung. Die What's Up Werbeagentur GmbH, Bochum, wurde weiterhin wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) nicht in die Vollkonsolidierung einbezogen. Bei dieser Gesellschaft wurde auch das Wahlrecht des § 311 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft übt im Verhältnis zum Konzern keine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Bei zwei Gesellschaften wurde vom Wahlrecht zur quotalen Konsolidierung gemäß § 310 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. Bei einer dieser Gesellschaften wurde auch das Wahlrecht des § 311 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Diese Gesellschaft übt im Verhältnis zum Konzern keine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die andere Gesellschaft wurde nach § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB als assoziiertes Unternehmen berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2022 wurden insgesamt sieben (Vj. sieben) Unternehmen als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, hält mittelbar einmal 50,0% und einmal 25,1 % sowie sonst jeweils 33,3% am Kapital und an den Stimmrechten. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie die übrigen Beteiligungen sind unter E.I.6. "Aufstellung des Anteilsbesitzes" einzeln aufgeführt. C. Konsolidierungsgrundsätze und Währungsumrechnung Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022. Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgt nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile, mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Für Erwerbsvorgänge vor dem 1. Januar 2010 wurde die Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. nach der Buchwertmethode durchgeführt. Da das EGHGB in Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB nach wie vor ein Wahlrecht vorsieht, ist für diese Fälle eine Umstellung auf die Neubewertungsmethode nicht erfolgt. Die Erstkonsolidierung erfolgte in diesen Fällen jeweils zum Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2022 - erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile bemisst sich grundsätzlich am Eigenkapital der jeweiligen Einzelgesellschaft unter Berücksichtigung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 enthält der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile außerdem Anteile an den aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die anteiligen Ergebnisbestandteile aus der Folgekonsolidierung der entsprechend der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Assoziierte Unternehmen im Sinne des § 311 HGB, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann, werden gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Das Ergebnis aus der Änderung des Equity-Werts wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Kürzung um Ertragsteuern ausgewiesen. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Aus Vereinfachungsgründen wurden währungskursbedingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam eliminiert. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf die Durchführung einer Drittschuldenkonsolidierung verzichtet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der phasengleichen Ergebnisvereinnahmungen, Ergebnisabführungen, Verlustübernahmen und Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Verkäufen von Anlagevermögen wurden - soweit nicht von untergeordneter Bedeutung - eliminiert. Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Die Aktiv- und Passivposten der auf fremde Währung lautenden Bilanz der ausländischen Gesellschaft wurden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die Durchschnittsermittlung erfolgt vereinfachend mit dem Mittelwert der Abrechnungsperiode. Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Vermögens-, Kapital- und Schuldposten des auf fremde Währung lautenden Abschlusses der voll einbezogenen Konzerngesellschaft sowie Währungsunterschiede, die sich aus der historischen Umrechnung des Eigenkapitals und des erwirtschafteten Konzernergebnisses der in fremder Währung geführten Gesellschaft ergeben, werden erfolgsneutral der "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" zugeordnet. Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung wurde beachtet. D. Rechnungslegungsgrundsätze Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit Ausnahme der vorgenommenen Bewertungsänderung bei den Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei und fünf Jahren. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Assoziierte Unternehmen im Sinne des § 311 HGB, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann, werden gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt ermittelt worden, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Die fortgeführten Buchwerte der assoziierten Unternehmen übersteigen das anteilige Eigenkapital der assoziierten Unternehmen zum Bilanzstichtag um TEUR 120 (Vj. TEUR 201). Die in den Beteiligungsansätzen enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum Bilanzstichtag TEUR 120 (Vj. TEUR 201). Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nach der linearen Methode über fünf Jahre aufgrund der Fristigkeit der vertraglichen Beziehungen. Die Summe der negativen Equity-Werte beträgt TEUR 1.380 (Vj. TEUR 1.047). Ausleihungen sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Die Bewertung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (leistungskongruente Rückdeckungsversicherungen, kein Deckungsvermögen) wird nach IDW RH FAB 1.021 erstmalig entsprechend der Bewertung der Pensionsverpflichtungen vorgenommen (kongruente Bewertung). Hierdurch haben sich die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen aufwandswirksam um TEUR 7 vermindert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Unfertige Leistungen wurden mit Herstellungskosten bewertet, die neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Herstellung veranlasste Abschreibungen enthalten. Die Waren wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,00 bis 4,50% (Vj. 1,59 bis 4,50%) bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt keine künftigen Gehaltssteigerungen und keine unternehmensspezifische Fluktuationsrate, weil nur Direktzusagen bestehen, die sich bereits in der Leistungsphase befinden. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre und beträgt zum Abschlussstichtag 1,78% (Vj. 1,87%). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 36 (Vj. TEUR 60) (Unterschiedsbetrag). Zum 31. Dezember 2022 bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene Pensionsverpflichtungen aus der im Jahr 2010 erfolgten Umstellung auf das BilMoG in Höhe von TEUR 18 (Vj. TEUR 27). In Anwendung des Übergangswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB soll der ursprüngliche Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt werden. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte entsprechend der Vorgehensweise im Vorjahr eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 9 (Vj. TEUR 9), die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes werden im Personalaufwand gezeigt. Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesene Rückstellung für Abfertigungen wurde nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines 7 Jahres-Durchschnittszinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,44% (Vj: 1,35%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ermittelt. Es wurde eine Gehaltssteigerung von 1,92% (Vj. 1,81 %) berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Kundenanzahlungen auf Leistungen für einen fest definierten Zeitraum, die erst in 2023 erbracht werden. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern umfassen auch latente Steuern aus steuerlichen Verlustvortragsmöglichkeiten, sofern mit einer Inanspruchnahme innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist. Aktive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB wurden nicht aktiviert. Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen verrechnet und der verbleibende Überhang aus aktiven latenten Steuern in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB nicht aktiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Konzernabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Konzernanlagevermögens ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. Die Fortschreibung des Beteiligungsansatzes der assoziierten Unternehmen (At-Equity Bilanzierung) wird zur Erhöhung der Aussagefähigkeit in einer gesonderten Spalte im Konzernanlagenspiegel dargestellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 325 resultiert ausschließlich aus der Kapitalkonsolidierung und wird aufgrund der längerfristigen Kundenbindung über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene und assoziierte Unternehmen betreffen - wie im Vorjahr - im Wesentlichen sonstige Vermögensgegenstände. Unter den Forderungen gegen assoziierte Unternehmen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen (Vj. TEUR 171). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von TEUR 277 (Vj. TEUR 621) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen im Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansatzsätzen von immateriellen Vermögensgegenständen und Pensionsrückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt im Konzern auf Basis der gesellschaftsformspezifischen Ertragsteuersätze. Für einbezogene Kapitalgesellschaften kommt ein kombinierter Ertragsteuersatz von 32,2% zur Anwendung. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Für einbezogene Personenhandelsgesellschaften kommt ein Gewerbesteuersatz von 16,5% zur Anwendung. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Konzernbilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2022 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Aktive latente Steuern auf Einzelabschlussebene wurden nach § 274 Abs. 1 S. 2, §§ 298, 300 Abs. 2, 306 S. 6 HGB mit den sich ergebenden passiven latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen zusammengefasst und der verbleibende Überhang aus aktiven latenten Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB nicht aktiviert. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni an Kunden (TEUR 4.773, Vj. TEUR 3.128), für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 4.316, Vj. TEUR 2.253) sowie Ausgleichszahlungen an Werbeflächenvermarkter (TEUR 420, Vj. TEUR 275). 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 2.499 (Vj. TEUR 2.504). Es handelt sich - wie im Vorjahr - um Darlehensverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber einem Minderheitsgesellschafter und enthalten sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
6. Aufstellung des Anteilsbesitzes Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen i. S. d. § 290 HGB für die folgenden Tochterunternehmen, die damit verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB sind:
a) Auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und
ggf. des Lageberichts zum 31.12.2022 wird gemäß
§ 264 Abs. 3 HGB verzichtet.
Auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, wird gemäß § 264b HGB verzichtet. Darüber hinaus hält der Konzern folgende Beteiligungen:
a) Keine Anwendung des § 310 HGB sowie des
§ 311 Abs. 1 HGB und des § 312 HGB entsprechend
§ 311 Abs. 2 HGB, da die Gesellschaft im
Verhältnis zum Konzern keine nennenswerte
Geschäftstätigkeit ausübt.
Ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen und fünf assoziierte Unternehmen werden in Anwendung des § 313 Abs. 3 HGB nicht genannt. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2022 entfallen in Höhe von EUR 23,8 Mio. (Vj. EUR 18,0 Mio.) auf den Bereich der Außenwerbung und im Übrigen im Wesentlichen auf den Bereich der Kinowerbung. Die Umsätze des Konzerns wurden überwiegend im Inland getätigt. Im europäischen Ausland wurden EUR 20,8 Mio. (Vj. EUR 11,0 Mio.) umgesetzt. Die Umsatzerlöse aus der Vermarktung von Werbeträgern im Bereich der Außenwerbung werden unter Abzug der auf diese Geschäfte entfallenden Umsatzpachten angesetzt, da der Konzern kein wirtschaftliches Risiko aus der Vermarktung trägt, sodass per Saldo nur die vereinbarten Mittlervergütungen in den Umsatzerlösen ausgewiesen werden. Ebenso werden als Umsatzerlöse aus der Schaltung von Werbung in Medien außerhalb der Kinowerbung nur die Schaltprovisionen (AE) und Honorare ausgewiesen, da der Konzern auch hier kein wirtschaftliches Risiko aus der Vermarktung trägt. Unter den Umsatzerlösen werden in diesen Bereichen somit Honorare bzw. Mittlervergütungen und Beratungshonorare ausgewiesen. Die fakturierten Schaltvolumen sowie die hiermit im Zusammenhang stehenden bezogenen Leistungen für Medialeistungen werden wirtschaftlich als durchlaufende Posten behandelt. 2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 279 (Vj. TEUR 178) enthalten. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 207 (Vj. TEUR 262) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen und Erträge aus Anlageabgängen. 3. Personalaufwand Aufwendungen für Altersversorgung sind im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" in Höhe von TEUR 348 (Vj. TEUR 197) enthalten. Im Vorjahr wurde das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit bzw. die entsprechenden Förderstellen im Ausland als Aufwandsminderung behandelt und direkt bei den Löhnen und Gehältern bzw. sozialen Abgaben gekürzt. Der Konzern hat in 2021 Kurzarbeitergeld und Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen von insgesamt TEUR 2.066 erhalten. Hiervon entfallen TEUR 1.496 auf Löhne und Gehälter und TEUR 570 auf soziale Abgaben. In 2022 wurden keine entsprechenden Leistungen bezogen. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 316 (Vj. TEUR 127). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 190 (Vj. TEUR 148) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Aufwendungen aus der Zuführung von Wertberichtigungen und Forderungsverluste. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 u. 2 EG- HGB (BilMoG-Zuführungsbetrag für Pensionsrückstellung) in Höhe von TEUR 9 (Vj. TEUR 9) enthalten. 5. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen (Vj. TEUR 700). 6. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 336 (Vj. TEUR 390) nicht vollkonsolidierte verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 33) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. 7. Steuern Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten keine Aufwendungen oder Erträge aus latenten Steuern (Vj. Erträge von TEUR 9). 8. Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile Die Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile beinhalten - wie im Vorjahr - ausschließlich Anteile an Jahresüberschüssen. 9. Außergewöhnliche Erträge Im Geschäftsjahr 2021 wurden außergewöhnliche Erträge in Form von staatlichen Corona-Unterstützungsleistungen von TEUR 5.369 realisiert, die im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen sind. Hiervon betreffen TEUR 646 Zahlungen im Rahmen des Corona-Hilfsfonds der österreichischen Bundesregierung. Die Schlussabrechnungen für die Corona-Unterstützungsleistungen in Deutschland sind noch nicht erfolgt. Zum in 2021 erhaltenen Kurzarbeitergeld wird auf die Erläuterungen zum Personalaufwand verwiesen. In 2022 wurden keine entsprechenden Leistungen bezogen. F. Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Die Konzernkapitalflussrechnung entspricht den Grundsätzen des DRS 21. G. Angaben zum Konzerneigenkapitalspiegel Der Konzerneigenkapitalspiegel entspricht den Grundsätzen des DRS 22. H. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen sowie ähnlichen Verträgen resultieren zum Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit in Höhe von EUR 3,6 Mio. Der wesentliche Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027, wobei einzelne Teilbereiche Sonderkündigungsoptionen mit jährlichen Kündigungsfristen haben. 2. Haftungsverhältnisse Daneben besteht aus dem Genossenschaftsanteil eine Nachschussverpflichtung von TEUR 11. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Genossenschaft, an der die Anteile gehalten werden, über eine stabile Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verfügt. 3. Personal Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 387 Mitarbeiter (Angestellte). 4. Persönlich haftende Gesellschafterin Alleinige Komplementärin ist die Weischer.Media Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Weischer.Media Verwaltungs GmbH, Hamburg, ist auch persönlich haftende Gesellschafterin der Weischer Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg. 5. Geschäftsführer Alleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft ist die Komplementärin Weischer.Media Verwaltungs GmbH, Hamburg. Der Geschäftsführung der Komplementärin gehören an:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr 2022 TEUR 1.274. 6. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 86 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. 7. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Hamburg, 30. Januar 2024 Weischer.Media GmbH & Co. KG Marcus Weischer Florian Weischer Udo Schendel Stefan Kuhlow Stephanie Woesler Frank Kokalj Entwicklung des Konzernanlagevermögens Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, im Geschäftsjahr 2022
*) Ergebnis aus assoziierten Unternehmen
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Konzerneigenkapitalspiegel der Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Weischer.Media GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 30. Januar 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Sven Metzger, Wirtschaftsprüfer Sabine Dührkop, Wirtschaftsprüferin Billigung des Konzernabschlusses 2022Die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 erfolgte am 1. Februar 2024. |
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