Lionensturm GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Vallentin seit 12.9.2016 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
C4 Consulting GmbHHamburg(vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ zum 31. Dezember 2012AKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2012der Firma C4 Consulting GmbH, Hamburg(vormals: Düsseldorf)1. ALLGEMEINE ANGABEN1.1 Größenklasse der Gesellschaft Das Unternehmen weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. 1.2 Inanspruchnahme von Erleichterungen Hinsichtlich der Aufstellung des Anhangs nimmt die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274a, 276, 288 HGB in Anspruch. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN2.1 Grundsatz Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB wurden beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. 2.2 Sachanlagen Die Sachanlagen werden mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Entsprechend der steuerlichen Vorgaben wird für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. 2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.4 Wertpapiere Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt gemäß § 253 HGB nach dem strengen Niederstwertprinzip. Der Grundsatz der Einzelbewertung wurde beachtet. 2.5 Liquide Mittel Der Posten ist mit dem Nennwert angesetzt. 2.6 Rechnungsabgrenzungsposten Zur periodengerechten Abgrenzungen von Aufwendungen wurden nach § 250 Abs. 1 HGB Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. 2.7 Latente Steuern Werden nach § 274 a HGB nicht ausgewiesen. 2.8 Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. BILANZERLÄUTERUNGEN3.1 Anlagevermögen Unter Hinweis auf § 274 a Nr. 1 HGB wurde kein Anlagespiegel aufgestellt. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen haben sämtlich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 3.3 Eigenkapital Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Der Bilanzgewinn zum Abschlussstichtag beträgt EUR 1.318.367,17. Darin ist ein Bilanzgewinnvortrag in Höhe von EUR 854.883,93 enthalten. 3.4 Rückstellungen und Verbindlichkeiten Alle Rückstellungen weisen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr enthalten. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 343 (VJ: TEUR 393) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 95 (VJ: TEUR 15) enthalten. 4. SONSTIGE ANGABEN4.1 Geschäftsführung Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt:
4.2 GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, 18. Oktober 2013 gez. Dipl.-Kffr. Anabel Houben |
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