Bridge Connect LimitedLiquidiert
53115 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fraser Mark Curley seit 30.11.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bridge Connect Ltd.BonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Bridge Connect Ltd. Siegfried-Leopold-Str. 71 53225 Bonn Bonn, den 17.07.2013
Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhanges Der Jahresabschluss der Bridge Connect Ltd. und der Anhang wurde nach den Vorschriften des §§ 238 ff. HGB, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, den §§ 264 ff. HGB sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetztes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß dem § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Beim Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 288 und 274a HGB Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 Satz 3 Gebrauch, wonach kein Lagebericht aufgestellt wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände wurden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig nach der jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich angefallener Nebenkosten aktiviert. Vermögensgegenstände, deren Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Zugänge im Bereich der beweglichen Sachanlagegüter wurden im Jahr des Zugangs zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden im Anschaffungsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG direkt voll abgeschrieben. Für Wirtschaftgüter bis 1.000,- € Anschaffungskosten wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Auf die Darstellung der Entwicklung des Sachanlagevermögens als Anlagegitter wird gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Es wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Das gezeichnete Kapital beträgt € 1.480,-. Aus dem Bilanzgewinn wurden keine Ausschüttungen vorgenommen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in einem ausreichenden Umfang. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Nennwert bzw. zum höheren Rückzahlungsbetrag. Erläuterungen zur Bilanz Die Abschreibung auf Anlagezugänge wurde linear verrechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Am Abschlussstichtag bestanden keine Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten oder Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe ihrer wahrscheinlichen Inanspruchnahme bemessen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet, sie haben alle eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus empfangenen Leistungen anderer Unternehmer, Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt sowie Lohnsteuern aus dem Monat September 2012und Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsführern aus Gehaltszahlungen. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres in Höhe von € 33.791,64wurden im Ausland getätigt. Auf eine weitere Aufgliederung der Umsatzerlöse wird gemäß § 288 Satz 2 HGB verzichtet. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Sachbezügen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen im Wesentlichen Fremdleistungen. Die Berechnung der Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden auf der Basis der derzeitig gültigen Steuersätze vorgenommen. In den sonstigen Steuern sind Kraftfahrzeugsteuern enthalten. Sonstige Angaben Die Gesellschaft wird durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Fraser Curley vertreten. Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Jahresabschluss wird gemäß § 245 HGB wie folgt unterzeichnet: Bonn, den 17.07.2013 Bridge Connect Ltd. ………………………………………………………….. Fraser Curley - Geschäftsführer -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.07.2013 |
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