AWO Dienstleistungs- und Service-GmbH
Selbe AdresseErbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michaela Naunheim seit 3.9.2024 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AWO Altenhilfe GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Die AWO Altenhilfe GmbH, eingetragen beim Registergericht Koblenz unter HR B 6796, war zum 31.12.2023 mit einem Stammkapital von TEUR 25 ausgestattet. Der AWO Bezirksverband Rheinland e.V., Koblenz, ist alleiniger Gesellschafter der AWO Altenhilfe GmbH und bezieht sie in seinen Verbundabschluss mit ein. Die Gesellschaft erbringt ausschließlich Dienstleistungen für den Bereich der Altenhilfe des AWO Bezirksverband Rheinland e.V., indem sie das gesamte Personal, das zur Leistungserbringung erforderlich ist, zur Verfügung stellt und auf eigene Kosten beschäftigt. In den folgenden Betriebsstätten des AWO Bezirksverband Rheinland e.V. werden die Mitarbeiter der Gesellschaft eingesetzt.
2. Gesamtwirtschaftliches Umfeld und Geschäftsverlauf Während die grundsätzlichen Entwicklungen in der Gesundheitsbranche - die Alterung der Bevölkerung, die dadurch zunehmende Häufigkeit von Pflegebedürftigkeit, die wachsende Zahl chronisch kranker Patienten, der medizinische Fortschritt sowie ein erhöhtes Gesundheitsbewusstsein - weiterhin in relevanter Weise zum Wachstum der Branche beitragen, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der stationären Altenpflege durch einen dramatischen Pflegekräftemangel in erheblichem Maße beeinflusst. Die AWO Altenhilfe GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einem Umsatz in Höhe von TEUR 46.959 und sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 1.314 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 114 erwirtschaftet. Ausschlaggebend für das positive Jahresergebnis sind im Wesentlichen die Aufschläge auf die Weiterberechnung der anfallenden Personal- und Sachkosten an den AWO Bezirksverband Rheinland e.V. Ausgewählte Kennzahlen der Ertragslage Die Ertragslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Der Anstieg der Gesamtleistung um TEUR 4.223 gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einer vermehrten Weiterberechnung von angefallenen Personalkosten an den AWO Bezirksverband Rheinland e.V. Die Umsatzentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Der Rohertrag hat sich unter Berücksichtigung des Materialaufwands um TEUR 4.219 erhöht. Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 4.472, was vor allem aus dem Anstieg der Personalkosten um TEUR 4.272 - im Wesentlichen aufgrund von Lohn- und Gehaltssteigerungen ab dem 1. Januar bzw. ab dem 01.Mai.2023 - resultiert. Entwicklung der Personalkosten als Hauptkostenfaktor:
Der Entwicklung der Personalkosten liegt folgende Entwicklung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen zugrunde:
Das Finanzergebnis liegt mit TEUR 40 um TEUR 23 über dem des Vorjahres. Dabei waren vor allem die Zinserträge aus der Termingeldanlage und aus den Guthaben der Zeitwertkonten höher als die Zinsaufwendungen für das Verrechnungskonto mit dem AWO Bezirksverband Rheinland und den Zinsaufwendungen aus der Zuführung zur Rückstellung für die Jubiläumsprämien. Unter Berücksichtigung der Ertragssteuern in Höhe von TEUR 50 ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 114. Die Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar: Aktiva
Die AWO Altenhilfe GmbH, die wie erwähnt, als reine Dienstleisterin ausschließlich mit der Führung der Einrichtungen des AWO Bezirksverbandes Rheinland e.V. betraut ist, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Investitionen in Anlagegüter getätigt. Die sich aus den unterschiedlichen steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen künftig ergebende Steuerentlastung wurde als Aktive latente Steuern ausgewiesen. Die Entwicklung des Umlaufvermögens von TEUR 4.234 auf TEUR 1.798 ist vor allem durch den Geldabfluss der liquiden Mittel in kurzfristige Finanzmittelanlagen (TEUR 2.500) geprägt. Diese Finanzdisposition und der Anstieg der Forderungen im Verbundbereich lassen die liquiden Mittel von TEUR 3.720 auf TEUR 770 absinken. Das Eigenkapital erhöhte sich entsprechend dem Jahresüberschuss auf TEUR 994. Die Rückstellungen beinhalten insgesamt TEUR 2.274 für Rückstellungen aus dem Personalbereich. Auch in den Verbindlichkeiten sind überwiegend Aufwendungen aus dem Personalbereich enthalten (Löhne und Gehälter sowie Lohn- und Kirchensteuern). Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Durch die alleinige Zurverfügungstellung von Personal und Dienstleistungen an den AWO Bezirksverband Rheinland e.V. treten weitere, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hinausgehende finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung der Gesellschaft in den Hintergrund. Die durchschnittliche Auslastung als nichtfinanzieller Leistungsindikator der vom AWO Bezirksverband Rheinland e.V. stationären Pflegeplätze lag bei 79,2 % (Vorjahr: 83,3 %). Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich die Vermögens- und Finanzlage als geordnet und solide darstellt und die Ertragslage, trotz des weiteren Rückgangs der Auslastung in der stationären Pflege, weiterhin stabil bleibt. 4. Chancen und Risikobericht Dem Hauptzweck der Gesellschaft - Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der Altenhilfe an den AWO Bezirksverband Rheinland e.V. - entsprechend, können die Risikofelder in folgende Bereiche aufgeteilt werden. Wirtschaftliche Abhängigkeit Da die Umsatzerlöse ausschließlich aus den Dienstleistungsbeziehungen mit dem Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt resultieren, wirkt sich die Geschäftsentwicklung des Vertragspartners, speziell die Auslastung der stationären Altenhilfeeinrichtungen, auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft aus. Die Auslastung der verfügbaren Kapazität ist mit 79,2 % erneut unterhalb des Vorjahrsniveaus (83,3%) gesunken. Die Belegungsrückgänge resultieren aufgrund nicht vorhandenen Personals. Fachkräftemangel Eine mangelnde Personalisierung stellt in der Altenpflege einen erfolgshemmenden Faktor dar, weshalb die Gesellschaft durch die Personalgestellung unmittelbaren Einfluss auf die wirtschaftliche Situation des Vertragspartners hat. An den Ausbau der vorhandenen Leistungen und die Entwicklungen neuer Leistungen in der Altenpflege ist derzeit nicht zu denken. Bis zum Jahr 2030 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen voraussichtlich von heute 4,5 Millionen auf dann rd. 6,0 Millionen an. Demnach ist das Risiko eines Nachfragerückgangs entsprechend geringer anzusehen als das Risiko, den mit der höheren Nachfrage einhergehenden Anstieg des Pflegekräftebedarfs nicht abdecken zu können. Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Mindestpersonalisierung lässt sich bei fehlenden (Fach)kräften ausschließlich über die Belegung steuern. Ein Personalmangel geht demnach mit einem Belegungsrückgang einher. Mittels eines Programms zur Gewinnung von Fachkräften aus den Philippinen konnten viele freie Stellen besetzt werden. Aufgrund der hohen Akzeptanz und beidseitigen Integrationsleistungen konnten bis 2023 über 110 Fachkräfte aus den Philippinen angestellt werden. Aufgrund der höheren Bruttogehälter im Krankenhauswesen wandern nach 2-3 Jahren etwa 25 % dieser Mitarbeitergruppe wieder ab, da sie wesentliche Transferleistungen in die Heimatländer leisten müssen. Dennoch rechnet sich das Programm, da es beim Abbau der extrem kostspieligen Leiharbeitskräfte hilft und der Einsatz über das Jahr besser planbar ist. Allerdings spüren wir auch Grenzen dieser Strategie. Der Betreuungsaufwand zur Integration steigt. Es werden Versuche mit anderen Herkunftsländern geplant. IT-Risiken Die Risiken bestehen weitgehend darin, dass die Abhängigkeit von den Soft- und Hardwarelieferfirmen und den Netzbetreibern gegeben ist und wir als Anwender die Marktentwicklungen und den technischen Fortschritt nur ansatzweise verfolgen können. Darüber hinaus sieht der AWO Bezirksverband, der auch die IT für die Gesellschaft zur Verfügung stellt, ein Risiko im unbefugten Zugriff auf unsere sensiblen Daten und das IT-System, weshalb er einen hohen Aufwand um die Systemsicherheit und den Datenschutz betreibt. Nach einem vermuteten Hackerangriff im Februar/März wurde der Virenschutz verbessert und eine neue Firewall sowie ein zusätzliches Back-up System errichtet. Das bisher in IT und Marketing bewährte Ticketsystem wurde um die Personalabteilung erweitert. Damit konnten die überdurchschnittlich hohen Anfragen in einer Gesamt-/ und Einzelansicht übersichtlicher bis zur Erledigung gesteuert werden. Für 2024 sind erneut hohe Investitionen beim AWO Bezirksverband e.V. erforderlich. Es bleibt weiter offen, ob ein Umstieg auf ein neues Lohnabrechnungsprogramm projektiert werden soll. Die Unzufriedenheit mit dem bisherigen Hersteller und der systembetreuenden Firma wirken sich nachteilig auf die Bearbeitungsprozesse aus. Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken können nur im Bereich des Arbeitsrechts ausgemacht werden, da nur das Personal für die stationären Altenhilfeeinrichtungen bei der Gesellschaft beschäftigt ist. Weitere Risiken rechtlicher Natur sind nicht erkennbar, eventuelle Regressansprüche wegen Minder- oder Schlechtleistung würden sich ausschließlich gegen den AWO Bezirksverband e.V. als Einrichtungsträger richten. Chancen Die demografische Entwicklung der Bevölkerung und die Veränderungen der sozialen Strukturen führen dazu, dass die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen, statistisch betrachtet, eher ansteigt als abnimmt. Damit man diese Entwicklung auch in Einklang mit der personalbedingten Auslastungskrise der stationären Altenpflege bringen kann, erwartet man mit Spannung die Entwicklungen auf der landespolitischen Ebene in Rheinland-Pfalz, aktuell drängt hier die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. massiv die Vertreter der Pflegekassen und des überörtlichen Sozialhilfeträgers zu schnellen und mutigen Lösungen, die zügige Wiederbelegungsmöglichkeiten der Seniorenzentren eröffnen. Damit wir auf dem Arbeitsmarkt der Pflegekräfte weiterhin gute Chancen haben, wurden die Entgelttabellen zum 01.01.2023 bzw. 01.05.2023 noch einmal angepasst. Als neuer Vergleichsmaßstab hat sich zur Umsetzung der Tariftreue nach § 72 Abs.3 Nr.2 SGB XI das "regionaltypische Entgelt" etabliert. Eine Analyse hat ergeben, dass das zwischenzeitlich erreichte Entgeltniveau bei der AWO Altenhilfe GmbH sogar über diesem Vergleichsmaßstab liegt. Ehrlicherweise ist einzuräumen, dass aus Mitarbeitersicht weiter nur zwischen Tarifverträgen verglichen wird. Zur Abrundung einer neuen Arbeitgeberpositionierung im Markt wurden der Beitritt der AWO Altenhilfe GmbH zum Arbeitgeberverband vollzogen und Verhandlungen mit "ver.di" über einen Tarifvertrag aufgenommen. Weitere Anstrengungen richteten sich in Qualifizierung, Beratung und Coaching im Leitungsbereich. Das bereits aufgelegte Nachwuchsförderprogramm für angehende Führungskräfte in allen Arbeitsbereichen wurde ein drittes Mal durchgeführt. Dort werden aufstiegswillige Mitarbeitende gezielt erreicht und auf Wunschpositionen hin entwickelt. Die Gesellschaft wird sich auch weiterhin der komplexen Herausforderung der Personalgewinnung, Personalbindung und Personalentwicklung mit großem Engagement eigenständig annehmen. Flankierend dazu wurden gezielte Befragungen durchgeführt, die sich beispielsweise mit der Zufriedenheit zum Gehalt, zum Verhalten der Vorgesetzten (s. Führungsleitbild) oder Belastungen am Arbeitsplatz befassten. Neu gestartet wurde das Projekt "Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden". Neu ist die Fokussierung auf die Weiterentwicklung Wahrnehmbarkeit der AWO Arbeitgebermarke, ein durchdachtes und einheitliches Personalmarketing. Die Gesellschaft ist in das von der CertSozial zertifizierte Risikofrüherkennungssystem des AWO Bezirksverbandes e.V. einbezogen. Ein ausgereiftes Qualitätsmanagementsystem, interne und externe Überprüfungen stellen die wesentlichen Geschäftsprozesse sicher. Trotz der pandemiebedingten Sondersituationen der Vorjahre wurde uns auch in diesem Jahr wieder eine hohe Zertifizierungsreife bescheinigt. Ein Prüfschwerpunkt galt der Vorbereitung und dem Umgang mit Krisen. Zusätzlich wurde das nachprüfbare Engagement zur Nachhaltigkeit und die Einhaltung zum Datenschutz in den Mittelpunkt gerückt. Prognose für das Jahr 2024 Im Wesentlichen wird das Geschäftsjahr 2024 durch die Folgen der Minderbelegung, dem Mitarbeitermangel und den Ergebnissen der Pflegesatzverhandlungen des AWO Bezirksverbandes e.V. beeinflusst. Der anhaltende Personalmangel wird weiterhin die Bewirtschaftung der Einrichtungen begrenzen. Einrichtungen und Verwaltung werden sich verstärkt an der Erhöhung der Auslastung auszurichten haben. Die ursprünglich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachte Verteuerung aller zu beschaffenden Güter hat ein Preisniveau hinterlassen, dessen Mehrkosten in Vergütungsverhandlungen nur in Teilen kompensiert werden kann. Trotz der herausfordernden Lage werden wir wieder versuchen, die zu Beginn des Jahres anstehenden Tarifsteigerungen an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestmöglich anzupassen um weiterhin als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Wir gehen davon aus, dass der Aufschlag in Höhe von 0,2% auf die für den AWO Bezirksverband e.V. anfallenden Personal- und Sachkosten die übrigen Aufwendungen abdecken wird, weshalb wir von einem Jahresüberschuss zwischen TEUR 20 und TEUR 40 ausgehen.
Koblenz, 1. Juli 2024 Michaela Naunheim Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches §§ 242 ff. erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf. Für eine sachgerechtere Darstellung der Ertragslage wurden Umsätze aus Personalvermittlungen, die über einen verlängerten Zahlungsweg für die eigentlichen Leistungsempfänger abgewickelt worden sind, nicht mehr brutto über den Materialaufwand und die Umsatzerlöse dargestellt. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen für die eigentliche Vermittlung stellt die Differenz dar und wird als Nettobetrag in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Für eine bessere Vergleichbarkeit ist das Vorjahr entsprechend angepasst worden. Der Materialaufwand und die Umsatzerlöse reduzieren sich im vorherigen Geschäftsjahr entsprechend um € 5.255.383,66. Es ergeben sich in beiden Jahren keine Auswirkungen auf den Jahresüberschuss. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz wurde entsprechend dem in § 266 HGB vorgegebenen Gliederungsschema aufgestellt. Die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und die angewandten Bewertungsmethoden werden nachfolgend bei den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Soweit Abweichungen bestehen, sind sie und ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei der jeweiligen Bilanzposition erläutert. III. Angaben zu den Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen Sachanlagen Die erworbenen Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Anteilige Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird bei den einzelnen Vermögensgegenständen wie folgt unterstellt:
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anschluss an den Anhang (Anlage A) dargestellt. 2. Umlaufvermögen a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalwerten angesetzt. Auf die sonstigen Vermögensgegenstände waren Wertberichtigungen nicht erforderlich. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten über einem Jahr bestehen nicht. Fremdwährungsforderungen lagen nicht vor. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von € 722.042,25 (Vorjahr: T€ 0,00). b) Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. 3. Aktive latente Steuern Der Abgrenzungsposten resultiert aus dem zeitlich begrenzten erhöhten Steueraufwand, bedingt durch handelsrechtlich höher zu bildende Rückstellungen als in der Steuerbilanz. Angaben nach § 285 Nr. 29 HGB Differenzen:
Steuersätze:
4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Bezüglich der Bilanzposition wird auf die Ausführungen unter Punkt 7 / sonstige Rückstellungen verwiesen. 5. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund der Bilanzierung aktiver latenter Steuern besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 146.378,06 (§ 268 Abs. 8, § 285 Nr. 28 HGB). Aus den Rückstellungen für Altersvorsorge ergibt sich durch die Änderung des für die Ermittlung durchschnittlichen Marktzinssatzes zugrunde zu legenden Zeitraums von sieben auf zehn Jahre zum 31. Dezember 2023 ein nicht ausschüttbarer Unterschiedsbetrag in Höhe von € 12.993,00. 6. Rückstellungen a) Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen wurden nach dem Stand des Veranlagungsverfahrens berechnet. b) Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen decken alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Bei der Rückstellung für die Zeitwertkonten wurde eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgenommen. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der Forderung gegen die Debeka Lebensversicherungsverein a.G. beziffern sich auf € 1.354.792,22, der Erfüllungsbetrag aus der Rückstellung hat eine Höhe von € 1.341.075,98. Der Betrag, um den der Zeitwert des Deckungsvermögens den Erfüllungsbetrag der Rückckstellungen übersteigt (€ 13.716,24), ist als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr: € 259.790,23). Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen nicht vor. Die Verbindlichkeiten haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Außer üblichen Eigentumsvorbehalten bestehen keine weiteren Sicherungsabreden. IV. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend den Vorschriften gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. V. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter
2. Mitglieder der Geschäftsführung
3. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Angabe unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 9 HGB. 4. Gesamthonorare des Wirtschaftsprüfers
5. Angabe des Mutterunternehmens Mutterunternehmen der Gesellschaft ist der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland e.V. mit Sitz in Koblenz (Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz VR-Nr. 743).
Koblenz, 29. März 2024 / 26. Juli 2024 AWO Altenhilfe GmbH, Koblenz Michaela Naunheim
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2023An die AWO Altenhilfe GmbH, Koblenz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AWO Altenhilfe GmbH, Koblenz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AWO Altenhilfe GmbH, Koblenz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, 26. Juli 2024 ETL-Heimfarth
& Kollegen GmbH
Sandro Minafra, Wirtschaftsprüfer ppa. Wilfried Breitbach-Fink, Wirtschaftsprüfer Weitere AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 30. August 2024 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen