MCL UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Hitzigrath seit 9.6.2005 | Geschäftsführer |
Wolfgang Kopp seit 9.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HK Testsysteme GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. In Ergänzung zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 (1) HGB. 1.1 Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. 1.2 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 1.3 Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 € bzw. 410,00 €) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter der Vorjahre, deren AK/HK netto mehr als 410,00 € bis 1.000,00 € betragen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird über 5 Jahre abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlich Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. 1.4 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz 1.Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. 2. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. 3. Sämtliche Forderungen sind vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres fällig. 4.Angaben zu Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 5.733,16 € 5. Sonstige Rückstellungen sind gebildet worden für Tantiemen (11.130,00 €), für Gewährleistungen (12.606,68 €), für Abschluss- und Prüfungskosten (2.800,00 €), sowie für Aufbewahrungspflichten (7.100,00 €). 6.Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 (3) GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen und Verbindlichkeiten: Ausleihungen: 99.239,52 € Verbindlichkeiten: 2.090,36 € 3. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Für das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 5.658,94 € vorgenommen. In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten. 4. Angaben über die Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch die Gesellschafter Wolfgang Kopp und Carsten Hitzigrath, diese sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Unter Bezugnahme auf § 286 (4) HBG unterbleiben Angaben über die Gesamtbezüge des Geschäftsführers. Geisenfeld, ………………………………………. ………………………………………. (Hitzigrath Carsten) (Kopp Wolfgang)
Geschäftsführer Kopp und Hitzigrath Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.12.2011 |
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