studio pro media gmbh
Kopernikusstraße 22, 73453 Abtsgmünd, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Fichtner seit 10.3.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Christine Fichtner | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
studio pro media gmbhAbtsgmündJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012Bilanz auf den 29. Februar 2012AKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben, Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsrechts sowie unter Berücksichtigung ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes erstellt. Es waren zudem die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes zu beachten. Nach den Größenklassen des § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Gesellschaft. Es wurde deshalb großteils, insbesondere bei der Offenlegung, von den für diese Gesellschaften vorgesehenen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht. Angaben, die wahlweise in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden dürfen, sind mit Ausnahme der Angabe der meisten Vorjahres-vergleichszahlen im Anhang gemacht worden. Die Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmertätigkeit vorgenommen. Aktiva wurden nicht mit Passiva und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Immaterielle Wirtschaftsgüter waren nicht zu bewerten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen auf der Basis der voraus-sichtlichen Nutzungsdauern vermindert. Bis zum 28.02.2011 nach steuerlichen Grundsätzen vorgenommene Abschreibungen und Wertansätze wurden entsprechend § 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Die in 2011/2012 angeschafften Geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro wurden voll abgeschrieben. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung mit dem zu erwartenden Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden ebenfalls alle bis zum Abschlusszeitpunkt entstandenen oder bis zur Abschlusserstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden gleichfalls mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten berücksichtigt. Alle im Jahresabschluss gemachten Betrags-angaben lauten auf Euro (€), soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt. Schon seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 wird ausschließlich nach handelsrechtlichen Bestimmungen bilanziert und bewertet. Darüber hinaus fand in 2011/2012 kein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr statt. Der Bilanzzusammenhang mit dem Vorjahr ist gewahrt. Die Geschäftsvorfälle des Jahres wurden von der Gesellschaft unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung verbucht. Die dem Abschluss zugrunde liegende Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wurde ebenfalls mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt. Es wurde eine Inventarliste und ein Anlagenverzeichnis erstellt. II. Zusätzliche Angaben, Unterschrift der Geschäftsleitung Während des Geschäftsjahres 2011/2012 wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Alexander Fichtner geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihm wurden keine Kredite gewährt. Es wurden auch keine Haftungsverhältnisse für ihn eingegangen. In 2011/2012 ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen bezüglich der Gesellschaft und der Beteiligungsverhältnisse. Die Gesellschafterin hat im Mai 2011 die bis dahin noch ausstehende Einlage vollständig eingezahlt. Für sie wird bei der Gesellschaft ein Verrechnungskonto geführt mit einem Forderungssaldo am Bilanzstichtag. Auf den Abschlusszeitpunkt wurde ein Lagebericht gemäß § 289 HGB aufgestellt. Die Offenlegungspflichten nach dem HGB werden von der Gesellschaft eingehalten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine nicht aus der Bilanz ersichtlichen Eventual-verbindlichkeiten oder Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB. Im übrigen ist mit einer Inanspruchnahme aus am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsverhältnissen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht zu rechnen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Abschlussstichtag 25 646,43 € , der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren und mehr beträgt 0,00 €. Die langfristigen Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte an Sachanlagen gesichert. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 2011/2012 beträgt 5 Personen, davon 1 Geschäftsführer, 2 Vollzeitkräfte und 2 Teilzeitkräfte. Die Ertragsteuern des Jahres 2011/2012 sind in voller Höhe durch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verursacht. Gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Aufstellung des Jahresabschlusses unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt. Nach dem Gesellschafterbeschluss vom 30.11.2012 ist das Ergebnis des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. Nachfolgend wird der Jahresabschluss der studio pro media gmbH auf den 29. Februar 2012 gemäß § 245 HGB von deren Geschäftsführer rechtswirksam unterzeichnet.
Abtsgmünd, den 30. November 2012 Alexander Fichtner, Geschäftsführer der studio pro media GmbH Anlagespiegel
Weitere Angaben:
Verbindlichkeitenspiegel
* Vorjahreswert 18.215,32 ** Vorjahreswert 0,00 In den Verbindlichkeiten sind 7.947,08 Verbindlichkeiten aus Steuern, 3.576,16 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. S. von § 42 Abs. 3 GmbHG enthalten. |
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