Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 6788
Eingetragen
29.11.2002
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: Verkauf und Montage von Reifen und Autozubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Niclas Weinz
seit 24.8.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reifen Weinz GmbH

Bad Honnef

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 107,00
II. Sachanlagen 58.988,00 51.034,00
III. Finanzanlagen 1.533,88 1.533,88
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 34.849,93 21.564,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.034,95 49.753,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 190.742,68 116.863,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.718,69 4.805,25
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 314.359,23 442.015,51
Summe Aktiva 650.229,36 687.676,57

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 10.817,66 6.969,41
C. Verbindlichkeiten 639.411,70 680.707,16
Summe Passiva 650.229,36 687.676,57

ANHANG

I.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Reifen Weinz GmbH GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die GmbH eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft verbesserte.

§ 264 Ia) HGB

Die Gesellschaft mit Sitz in Bad Honnef ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Siegburg unter der HR-Nummer B 6788 eingetragen.

§ 264 II HGB

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht vor.

§ 265 I HGB

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, wurde beibehalten.

§ 265 II HGB

Zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Art. 67 VIII 2 EGHGB

Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein: Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden werden im Abschluss ausgewiesen.

Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich ausgeübt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen angesetzt.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear vorgenommen.

Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Ansonsten erfolgte eine Einstellung in einen auf fünf Jahre zu verteilenden Sammelposten.

Gem. § 7 I 4 EStG wurden bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

§ 284 II 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte durch die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften.

§ 285, 5 HGB

Abschreibungen aufgrund rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

§ 280 III HGB

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Art. 44 I 4 EGHGB

Aktivierte Aufwendungen für Währungsumstellung auf Euro sind nicht vorhanden.

§ 268 II 1 HGB

Aufwendungen für die Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.

§ 285, 13 HGB

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht abgeschrieben.

§ 285, 28 HGB Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.

§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.

§ 285, 19 HGB

Angaben zu Buchwerten oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im Anlagevermögen sind nicht zu machen.

§ 285, 25 HGB

Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen i.S.v. § 285 Nr. 25 waren nicht vorhanden.

§ 268 IV 1 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 42 III GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden i.H.v. EUR 3.315,66 (Vorjahr: EUR 3.264,48).

§ 274 II 2 HGB

Eine als Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden.

§ 268 VI HGB

In die aktive Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem. § 255 III HGB bestanden nicht.

§ 285, 28 HGB

Eine Aktivierung von Vermögensgegenständen mit dem beizulegenden Wert, die einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurde nicht vorgenommen.

§ 285, 28 HGB

Latente Steuern, die der Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurden nicht aktiviert.

§ 264c II 9 HGB

Ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital bestanden nicht.

§ 29 IV 2 GmbHG

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch Wertaufholungen sind nicht erfolgt.

§ 268 I 2 HGB

Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt.

§§ 273 S. 2, 281 I 2 HGB

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet.

§ 274 I 1 HGB

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet.

Art. 28 II, 48 VI EGHGB

Angaben zu Fehlbeträgen zu Rückstellungen für laufende Pensionen sind nicht zu machen.

§ 268 V 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 693.411,70 (Vorjahr: EUR 680.707,16).

§ 285, 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

§ 285, 1 b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht.

§ 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden i.H.v. 571.155,70 EUR (Vorjahr: EUR 610.126,54).

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

IV. Sonstige Angaben

§ 285, 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Niclas Weinz.

§ 285, 9 c HGB

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

§ 285, 11 HGB

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen von mindestens 20 % an anderen Unternehmen.

§ 285, 11 c HGB

Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.

§ 285, 9-11 HGB Gem. § 286 III und IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c, 11 und 11 a HGB unterbleiben.

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden nicht.

 

Bad Honnef, den 17. März 2025

gez. Niclas Weinz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. März 2025

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