Rhein-Main Immobiliencenter (RMI) Ltd. & Co. KG
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Mirko Caliebe seit 23.10.2024 | Prokura |
Martin Rinck seit 6.10.2023 | Prokura |
Matthias Riedel seit 20.7.2023 | Vorstandsmitglied |
Stefan Jakob Breuer seit 17.4.2023 | Prokura |
Michael Langen seit 8.2.2023 | Prokura |
Jennifer Maria Ferraro seit 4.2.2022 | Prokura |
Björn Helger Licht seit 7.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Sandra Frey seit 7.10.2021 | Prokura |
Thorsten Siegfried Söhner seit 8.5.2019 | Prokura |
Tim Kloppe seit 5.10.2016 | Prokura |
Jörg Baaske seit 7.2.2012 | Prokura |
Frank Achim Schon seit 20.11.2009 | Prokura |
Hermann Josef Litzius seit 15.2.2006 | Prokura |
Michael Süssenberger seit 22.11.2005 | Prokura |
Roman Haug seit 22.11.2005 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bausparkasse Mainz AktiengesellschaftMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Bausparkasse Mainz AG1. Grundlagen des UnternehmensDie Bausparkasse Mainz AG (BKM), mit Sitz in Mainz, ist ein Spezial-Kreditinstitut mit einer Bilanzsumme von € 2.811 Mio. zum Ende des Geschäftsjahrs 2023. Die Geschäftstätigkeit der BKM ist dem deutschen Bausparkassengesetz entsprechend auf die Vergabe von Bauspardarlehen und anderen Baudarlehen ausgerichtet. Deren Refinanzierung erfolgt durch Bauspareinlagen kurz-, mittel- und langfristige Kundeneinlagen, Pfandbriefe, Schuldscheindarlehen und sonstige Kapitalmarktprodukte. In Ergänzung dieser Geschäftsaktivitäten werden über die 100%ige Tochtergesellschaft BKM ImmobilienService GmbH (BIS) Immobilien vermittelt. Darüber hinaus vertreibt die BKM ausgewählte Versicherungsprodukte der INTER Versicherungsgruppe, Mannheim. 2. Wirtschaftsberichta. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Weltkonjunktur wächst schwächer als im Vorjahr Die Weltwirtschaft ist im Jahr 2023 mit +3,1% weniger stark gewachsen als im Jahr davor mit 3,5%. Die Entwicklungen waren weltweit vom Krieg in der Ukraine und dem israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt, ebenso von der hohen Inflation und Naturkatastrophen. Die hoch entwickelten Volkswirtschaften erreichten im Jahr 2023 ein Wachstum in Höhe von 1,6% (nach +2,6% im Vj.), wobei die USA mit +2,5% weit vor dem Europäischen Währungsraum mit +0,5% landeten. Die Wirtschaftsleistung der Schwellen- und Entwicklungsländer stieg um 4,1% wie im Vj., darunter China mit +5,2% (Vj. +3,0%), Indien mit +6,7% (Vj. +7,2%) und Russland mit 3,0% (Vj. -1,2%). Deutschland als Schlusslicht der entwickelten Länder Die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland wird im Jahr 2023 voraussichtlich -0,3% nach +1,8% im Vj. betragen. Deutschland ist damit die einzige Industrienation mit einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung. Aufgrund der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung ging die Nachfrage im Ausland beträchtlich zurück und die Exporte nahmen deutlich ab. Die Importe litten zudem unter der zurückhaltenden Nachfrage im Binnenland. Die weiterhin massiven Steigerungen der Verbraucherpreise im Jahr 2023 in Höhe von 5,9%, nach 6,9% im Vj., führten zu Kaufkraftverlusten der Konsumenten und zu einem Rückgang der privaten Konsumausgaben in Höhe von 0,8%. Zudem reduzierte der Staat seine Ausgaben um 1,7% nach den Sonderausgaben im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Europäische Zentralbank reagierte auf die hohe Inflation mit weiteren Zinsanhebungen, so dass die Finanzierungskosten für Investitionen stiegen und es die wirtschaftliche Aktivität erschwert hat. Die Immobilienwirtschaft wurde insbesondere im Nachgang der Corona-Pandemie, die einen hohen Nachfragerückgang bei Büroimmobilien auslöste, zusätzlich durch gestiegene Fremdkapitalzinsen und hohe Materialkosten getroffen. Dies löste auch Sorgen um die Banken aus, die Gewerbeimmobilien finanzieren. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen insgesamt stieg im Jahresverlauf an und übertraf im Dezember im siebten Monat in Folge das Vor-Corona-Niveau (gemessen an den Jahren 2016-2019). Der Arbeitsmarkt zeigte sich weiter robust. Die Arbeitslosenquote wuchs zwar im Jahr 2023 auf 5,7% an (Vj. 5,3%, 2019 vor Corona 5,0%), jedoch hat sich auch die Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Mio. erhöht. Die Sparquote hat sich im Jahr 2023 kaum verändert und beträgt 11,2% (Vj. 11,1%). Sie liegt im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch. Auswirkung des Zinsniveaus und der hohen Inflationsraten auf den Markt für Immobilienfinanzierungen Das Kreditgeschäft für private Immobilienfinanzierungen wies im Jahr 2023 einen Rückgang des Gesamtmarktvolumens von rund 40% aus. Dies ist in erster Linie auf das angespannte wirtschaftliche Umfeld, das im Vergleich zu den Vorjahren immer noch hohe Zinsniveau, die inflationsbedingt hohen Baukosten für Neubau und Modernisierung, sowie die erheblichen Unsicherheiten für Immobilienbesitzer und Investoren im Umfeld energetischer Sanierungen zurückzuführen. Dieses wirtschaftliche Umfeld begünstigt hingegen weiterhin die hohe Nachfrage nach Bausparverträgen. Sparen für den Immobilienerwerb und die Modernisierung, die langfristige Sicherung niedriger Zinsen im Vergleich zum aktuellen Marktzinsniveau sowie die Mitnahme staatlich erhöhter Förderungen wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage stehen hier im Vordergrund. Hier konnte branchenweit ein Anstieg der eingelösten Bausparvolumina von rund 12% erzielt werden. Außergewöhnlich hoher Zinsrückgang und gutes Aktienjahr Am europäischen Kapitalmarkt gingen die Zinsen zum Ende des Jahres 2023 beträchtlich nach unten. Nachdem die Europäische Zentralbank den Leitzins im Oktober 2023 zum ersten Mal seit Juli 2022 nicht weiter angehoben hatte, kam am Kapitalmarkt eine Zinssenkungseuphorie auf, die die Renditen für Anleihen absinken und die Aktienkurse ansteigen ließ. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe gab beispielsweise von 2,6% am Jahresende 2022 auf +2,0% am Jahresende 2023 nach. Dabei reduzierten sich die Risikoaufschläge leicht. Der Deutsche Aktienindex DAX verzeichnete nach einem schwachen Jahr 2022 (-12,3%) einen deutlichen Wertzuwachs in Höhe von 20,3%. Die Aussagen und Daten zum gesamtwirtschaftlichen Umfeld basieren auf den Publikationen "World Economic Outlook - Update Jan 2024" des IWF, "Jahreswirtschaftsbericht 2023" des BMWK, der Presseinformation "Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2022" der Creditreform und der Beitragsstatistik des GDV. b. Geschäftsverlauf / Geschäftsergebnis Abgeschlossenes Bauspar-Neugeschäft Der Vertrieb der BKM hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 24.515 Bausparverträge (einschließlich Erhöhungen) - Vj. 25.463 Verträge - mit einer Gesamtbausparsumme von € 1.172,2 Mio. (Vj. € 1.261,9 Mio.) neu abgeschlossen. Gegenüber dem Vj. entspricht dies einem Rückgang von 3,7% in der Vertragsstückzahl und einem Rückgang von 7,1% in der Bausparsumme. Im gleichen Zeitraum wurden 21.894 Bausparverträge mit einer Bausparsumme von € 1.086,5 Mio. eingelöst. Gegenüber dem Vj. entspricht dies einem Rückgang von 3,7% in der Vertragsstückzahl und einem Anstieg von 4,2% in der Bausparsumme. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass mit der niedrigen Kreditnachfrage auch die Nachfrage nach Kombiprodukten aus Kredit- und Bausparverträgen gesunken ist. Spar- und Tilgungsaufkommen Der Spargeldeingang belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf € 205,2 Mio. (Vj. € 181,5 Mio.), was einem Anstieg von 13,1% gegenüber dem Vj. entspricht. In den Spargeldeingängen sind vermögenswirksame Leistungen, Riesterzulagen und Wohnungsbauprämien enthalten. Der kollektive Geldeingang betrug € 239,8 Mio. (Vj. € 222,2 Mio.). Die Rückzahlungen von Bauspareinlagen aus gekündigten Bausparverträgen beliefen sich auf € 53,3 Mio. (Vj. € 56,0 Mio.). Die Tilgungsbeiträge (inkl. Zinsen) summierten sich auf € 34,5 Mio. (Vj. € 40,7 Mio.). Finanzierungen Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr 3.015 kollektive und außerkollektive Kreditanträge genehmigt (Vj. 3.483). Damit wurden Darlehensmittel in Höhe von € 349,0 Mio. (Vj. € 470,5 Mio.) zur Realisierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen bereitgestellt. Zur Auszahlung kamen Baudarlehen im Volumen von € 346,7 Mio. (Vj. € 411,3 Mio.), wovon € 40,0 Mio. (Vj. € 39,7 Mio.) auf Bauspardarlehen und € 306,6 Mio. (Vj. € 371,6 Mio.) auf außerkollektive Baudarlehen entfielen. Zusätzlich wurden Darlehen im Volumen von € 40,6 Mio. (Vj. € 41,4 Mio.) an Partnerinstitute weitervermittelt. Im Rahmen der Erstzuteilung wurden Bausparguthaben und Bauspardarlehensansprüche von insgesamt € 224,1 Mio. bereitgestellt (Vj. € 214,9 Mio.). Die Wiederbereitstellungen beliefen sich auf € 50,2 Mio. (Vj. € 42,9 Mio.). Dabei handelt es sich um die Wiedergeltendmachung des Zuteilungsanspruchs für Bausparverträge, die bereits die Regelzuteilung erreicht hatten und fortgeführt wurden. Aus dem somit insgesamt bereitgestellten Betrag von € 274,2 Mio. (Vj. € 257,8 Mio.) wurden € 131,3 Mio. (Vj. € 120,7 Mio.) in Anspruch genommen. Alle Ansprüche von Bausparern, die das Mindestsparguthaben und die tariflich vorgegebene Mindestbewertungszahl erreicht hatten, wurden erfüllt. In allen Tarifen erfolgte die Zuteilung mit der bedingungsgemäß kürzesten Wartezeit. Immobilienvermittlungen Im Geschäftsjahr 2023 vermittelte die BKM ImmobilienService GmbH (BIS) 120 Immobilienobjekte in einem Kaufpreisvolumen von € 33,9 Mio. (Vj. 150 Immobilien im Kaufpreisvolumen von € 42,4 Mio.). Damit wurde das Kaufpreisvolumen des Vorjahres um 20,1% und die Stückzahl um 20,0% unterschritten. Versicherungen Die BKM vermittelte im abgelaufenen Geschäftsjahr 285 Risikolebensversicherungen der INTER-Versicherungsgruppe (Vj. 552) über eine Versicherungssumme von € 11,8 Mio. (Vj. € 28,3 Mio.). Zudem wurden 1.034 Unfallversicherungen der INTER-Versicherungsgruppe (Vj. 2.958) über eine Versicherungssumme von € 43,7 Mio. (Vj. € 102,5 Mio.) vermittelt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für Vermittler von Versicherungen in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Gesamtbeurteilung des abgeschlossenen Neugeschäftes 2023 Die vertrieblichen Ergebnisse des Jahres 2023 sind aus unserer Sicht, vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und dem allgemeinen Zinsniveau, als positiv zu bewerten. Das unsererseits für das 2023 geplante Bausparneugeschäft im Bereich der Bausparsumme konnte um 11,6% übertroffen werden. Im Finanzierungneugeschäft mussten wir einen Rückgang des Finanzierungsvolumens von 1,3% gegenüber der Planung hinnehmen. Der Bestand an kollektiven und außerkollektiven Baudarlehen konnte um 4,1% gesteigert werden. Die für die Immobilien geplanten Vermittlungen wurden in der Stückzahl um 9,1% verfehlt. Demgegenüber wurde die prognostizierte Seitwärtsbewegung im Kaufpreis nur mit 4,8% unterschritten. Das vermittelte Versicherungsgeschäft lag erwartungsgemäß unter dem Vorjahr. c. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bausparverträge Zum Jahresende 2023 befanden sich 163.474 (Vj. 162.005) eingelöste Bausparverträge mit einer Bausparsumme von € 5.941,0 Mio. (Vj. € 5.547,6 Mio.) im Bestand. Weitere 13.388 (Vj. 13.712) Bausparverträge über eine Bausparsumme von € 542,6 Mio. (Vj. € 595,7 Mio.) waren zum Jahresende 2023 noch nicht voll eingelöst. Der nicht zugeteilte Vertragsbestand umfasste eine Bausparsumme von € 5.403,5 Mio. (Vj. € 5.037,5 Mio.), der zugeteilte Bestand eine Bausparsumme von € 537,6 Mio. (Vj. € 510,1 Mio.). Die durchschnittliche Bausparsumme im eingelösten Bestand beläuft sich auf € 36.342 (Vj. € 34.243). Forderungen an Kreditinstitute Die Geldanlagen bei Kreditinstituten belaufen sich auf € 141,0 Mio. (Vj. € 169,0 Mio.). Forderungen an Kunden aus Darlehensgeschäft Die Forderungen gegenüber Kunden aus Bauspardarlehen betragen € 149,5 Mio. (Vj. € 139,9 Mio.). Die Kundenforderungen aus außerkollektiven Baudarlehen belaufen sich auf € 2.199,6 Mio. (Vj. € 2.119,6 Mio.). Hiervon entfallen € 1.575,2 Mio. auf Vor- und Zwischenfinanzierungskredite sowie € 624,4 Mio. auf sonstige Baudarlehen. Die anderen Forderungen an Kunden belaufen sich auf € 15,2 Mio. (Vj. € 16,1 Mio.). Schuldverschreibungen und Wertpapiere Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beläuft sich auf € 269,0 Mio. (Vj. € 283,5 Mio.). Auf die im Bestand befindlichen Wertpapiere entfallen zum Bilanzstichtag stille Reserven von € 3,0 Mio. und stille Lasten von € 16,5 Mio. Von den stillen Lasten entfallen T€ 30 auf ein Wertpapier, zu dessen Zinsabsicherung ein Asset-Swap (Microhedge) abgeschlossen wurde. Der positive Barwert des Asset Swaps beläuft sich auf T€ 52. Beteiligungen Die BKM hält seit dem Jahr 2009 über die Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH, Berlin, eine Beteiligung in Höhe von 5,17 % an der BSQ Bauspar AG, Fürth. Die Beteiligung ist vollständig abgeschrieben und daher nicht wesentlich für die Ertrags- und Vermögenslage der BKM. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern belaufen sich auf € 12,5 Mio. (Vj. € 11,7 Mio.). Die Erhöhung der latenten Steuern dotiert im wesentlichem aus der Erhöhung der § 340f HGB Reserven in Höhe von € 2,6 Mio. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf € 373,5 Mio. (Vj. € 376,5 Mio.). Hiervon entfielen € 152,0 Mio. auf Schuldscheindarlehen sowie € 86,0 Mio. auf Namens-Hypothekenpfandbriefe, die bei Banken platziert wurden. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um insgesamt € 37,8 Mio. auf € 2.139,1 Mio. (Vj. € 2.101,3 Mio.). Hierbei stiegen die Bauspareinlagen um € 69,6 Mio. auf € 875,7 Mio. und die bei Nichtbanken platzierten Namens-Hypothekenpfandbriefe auf € 97,7 Mio. Demgegenüber weisen die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einen Rückgang von € 51,9 Mio. auf € 1.165,3 Mio. auf. Davon entfielen € 49,4 Mio. auf Schuldscheindarlehen. Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) Vor dem Hintergrund der Eigenmittelanforderungen an Kreditinstitute wurden § 340g HGB-Reserven in Höhe von € 2,45 Mio. zugeführt. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde somit auf € 23,0 Mio. aufgestockt. Zinsüberschuss Der Zinsüberschuss liegt mit € 43,9 Mio. um € 2,8 Mio. über seinem Vorjahreswert von € 41,1 Mio. Hintergrund sind die gestiegenen Zinserträge aus Einlagenfazilitäten und Zinssicherungsgeschäften sowie niedrigere Zinsaufwände aus Bauspareinlagen, da sich die höher verzinsten Verträge sukzessiv abbauen. Provisionsergebnis Das Provisionsergebnis ist mit € -1,0 Mio. gleich dem Vorjahreswert von € -1,0 Mio. Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand inkl. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen beläuft sich auf insgesamt € 31,1 Mio. und liegt damit um € 3,4 Mio. über seinem Vorjahreswert von € 27,7 Mio. Vom Verwaltungsaufwand entfallen € 18,7 Mio. (Vj. € 16,6 Mio.) auf den Personalaufwand und € 11,0 Mio. (Vj. € 9,7 Mio.) auf den Sachaufwand. Der Anstieg im Personalaufwand ergibt sich hauptsächlich aufgrund von Personaleinstellungen, tariflich und außertariflich bedingten Gehaltserhöhungen und erhöhten Pensionsrückstellungen, während der Anstieg im Sachaufwand im Wesentlichen durch den gestiegenen Beitrag zur Entschädigungseinrichtung dt. Banken verursacht wurde. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beläuft sich auf € 0,4 Mio. (Vj. € -2,5 Mio.). Wesentlicher Hintergrund für diese Entwicklung ist, dass die Kosten für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen stark gesunken sind, sowie Erträge durch die Auflösung anderer Rückstellung generiert wurden. Risikovorsorge Die Risikovorsorge für Baudarlehen und Gebührenforderungen beläuft sich auf insgesamt € 5,1 Mio. (Vj. € 1,1 Mio.). Dieser Betrag umfasst eine Dotierung der § 340f HGB Reserven in Höhe von € 2,6 Mio. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durch den Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens ein Kursgewinn i.H.v. T€ 19 realisiert. Ebenso entstand ein Aufwand i.H.v. T€ 201 durch die aufgrund fehlender Werthaltigkeit sofortige Abschreibung der Zahlung der Nachschussverpflichtung an die Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH, Berlin. Steuern Der Steueraufwand beläuft sich auf T€ 2.101 (Vj.: T€ 3.564). Der rückgängige Steueraufwand begründet sich im Wesentlichen auf die Erhöhung der aktiven latenten Steuern, geprägt durch die Vorsorgereserve § 340f HGB. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss nach Steuern beläuft sich auf T€ 2.567 (Vj. T€ 2.530). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von T€ 7 ergibt sich ein Bilanzgewinn von T€ 2.574 Vj. T€ 2.558). Es ist beabsichtigt, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag von T€ 2.550 den Gewinnrücklagen zuzuführen und den Restbetrag von T€ 24 auf neue Rechnung vorzutragen. Gesamtbeurteilung Das erzielte Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 ist aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage als auch dem Zinsniveau als positiv zu bewerten. Der Zinsüberschuss lag leicht über Plan. Der Verwaltungsaufwand ist entsprechend unserer Prognose moderat angestiegen. Die Risikovorsorge für Baudarlehen und Gebührenforderungen wurde deutlich erhöht, wobei hierbei eine Zuführung von § 340 f HGB Reserven zu berücksichtigen ist. Der Jahresüberschuss nach Steuern liegt auf Vorjahresniveau und entspricht unter Berücksichtigung der Reservebildung unserer Prognose. d. Rating Die Ratingagentur Moody's bestätigte im Januar 2024 das Depositenrating der BKM von A2. Der Rating-Ausblick ist stabil. e. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung der BKM erfolgt hauptsächlich über das Volumen im abgeschlossenen und eingelösten Bausparneugeschäft, das genehmigte Kreditneugeschäft in der Baufinanzierung sowie den Zins- und Provisionsüberschuss. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel 2.b. und 2.c. dieses Berichts. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital der BKM (inklusive Bilanzgewinn) beträgt zum Bilanzstichtag € 125,1 Mio. (Vj. € 122,5 Mio.). Die nachrangigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf € 39,8 Mio. (Vj. € 33,1 Mio.). Die regulatorischen Eigenmittel der BKM belaufen sich zum Bilanzstichtag auf € 181,5 Mio. (Vj. € 168,2 Mio.). Das harte Kernkapital (CET 1) der BKM beläuft sich zum Bilanzstichtag nach Abzug von immateriellen Vermögensgegenständen und aktiven latenten Steuern auf € 141,4 Mio. (Vj. € 132,0 Mio.). Dies entspricht einer Gesamtkapitalquote von 16,39% (Vj. 15,60%) und einer Kernkapitalquote von 12,77 % (Vj. 12,24%). Die Leverage Ratio beträgt 5,45% (Vj. 5,07%). Durch die vorgesehene vollständige Gewinnthesaurierung und die im Jahresabschluss 2023 vorgenommene Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken werden sich die Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote der BKM mit Feststellung der Bilanz erneut verbessern. Liquiditätskennziffern Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) belief sich zum 31.12.2023 auf 266,31% (Vj. 221,64%). Damit wurde die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße von 100% deutlich übertroffen. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) belief sich zum 31.12.2023 auf 135,91% (Vj. 138,05%). Damit wurde die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße von 100% ebenfalls übertroffen. Unwiderruflich zugesagte Kreditlinien sowie Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen könnten, lagen nicht vor. Die Zahlungsfähigkeit der BKM war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. 3. RisikoberichtZiele und Strategien der Risikopolitik Das zielgerichtete und kontrollierte Eingehen von Risiken ist Basis einer dauerhaften und erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Das Kerngeschäftsfeld der BKM liegt im risikoarmen Kreditgeschäft mit Privatpersonen zwecks wohnwirtschaftlicher Verwendung. Die geschäftlichen Rahmenbedingungen hierfür werden in einer Geschäfts- und einer Risikostrategie definiert. Verfahren zur Identifikation und Bewertung von Risiken Allgemeines Auf Basis der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den gesetzlichen Anforderungen des KWG und der MaRisk ist in der BKM ein Risikomanagementsystem implementiert. Das Risikomanagementsystem umfasst sowohl die Risikoidentifizierung als auch das regelmäßige Messen, Berichten und Steuern von Risiken. Voraussetzung hierfür sind angemessene Risikomessmethoden und Verfahren, die regelmäßig durch Validierungsprozesse auf ihre Angemessenheit hin untersucht werden. Darüber hinaus wird das Risikomanagementsystem, auch von der internen Revision und externen Wirtschaftsprüfern turnusmäßig geprüft. Risikomanagementprozess Von einem Risikogremium werden im Rahmen einer Risikoinventur mindestens einmal jährlich alle Risiken identifiziert, denen die BKM in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist. Das Risikogremium beauftragt das Risikocontrolling, die wesentlichen Risiken zu überwachen und darüber regelmäßig zu berichten. Hierzu analysiert das Risikocontrolling die wesentlichen Risiken und entwickelt für jede Risikoart eine entsprechende Bewertungs- und Messmethode. Auf dieser Basis werden Bewertungskennziffern abgeleitet und limitiert. Die Bewertungskennziffern und die Limitauslastungen werden im Rahmen eines regelmäßigen Reportings überwacht und gegebenenfalls kommentiert. Im Rahmen des Reportings werden, bei Bedarf, auch entsprechende Steuerungsvorschläge unterbreitet. Adressaten des Reportings sind u.a. Vorstand und Aufsichtsrat der BKM. Risikoinventur Ziel der Risikoinventur ist die Identifikation und Bewertung aller Risiken, denen die BKM in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist. Potenzielle Risiken werden hierbei auf Basis der möglichen Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Im Rahmen der jüngsten Risikoinventur wurden die nachstehenden Risiken als wesentliche Risiken klassifiziert:
Des Weiteren werden auch Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikoinventur untersucht. Dabei wird analysiert, inwieweit diese Auswirkungen auf die o.g. wesentlichen Risiken haben. Risikotragfähigkeitskonzept Auf Grundlage der identifizierten Risiken hat die BKM ein Risikotragfähigkeitskonzept entwickelt, das sowohl einen ökonomischen als auch einen normativen Steuerungskreis umfasst. Während der ökonomische Steuerungskreise auf die Substanzsicherung des Instituts und den Schutz der Gläubiger abzielt, fokussiert der normative Steuerungskreis auf die Einhaltung regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie die Fortführung des Instituts. Risiken und Kapitalplanung werden in dem Zusammenhang auch unter Stress- bzw. adversen Szenarien analysiert. Die ökonomische Perspektive gründet auf der barwertigen Betrachtung der Risikotragfähigkeit und der Risiken. Die Steuerung dieser Risiken basiert auf einem Ampelsystem hinsichtlich der jeweiligen Limitauslastung auf Ebene der Risikoarten sowie des Gesamtrisikos. Als Gesamtlimit wurden in der ökonomischen Perspektive T€ 90.000 allokiert (Vj. T€ 90.000). Dies entspricht rd. 62% des allokierbaren Risikodeckungspotentials, was sich aus dem barwertigem Rohvermögen und dem Immobilienvermögen, abzüglich Verpflichtungen aus Pensionen, Rückstellungen und einem Puffer für nicht wesentliche Risiken zusammensetzt. Die Limitauslastung per 31.12.2023 lag bei 45,9% (Vj. 51,4%). Die normative Perspektive basiert auf einer Kapitalplanung für mindestens drei volle Kalenderjahre und soll sicherstellen, dass alle regulatorischen Vorgaben sowie daraus abgeleitete interne Anforderungen erfüllt werden. In dieser Perspektive sind alle relevanten Kapitalgrößen als Steuerungsgrößen zu betrachten, insbesondere die Kernkapitalanforderung, die SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung. Ebenfalls relevant sind Strukturanforderungen an das Kapital, wie die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. Alle wesentlichen Risiken werden in die Betrachtung einbezogen, soweit sie sich sinnvoll durch Kapital begrenzen lassen. Zum Stichtag 31.12.2023 wurde eine Kernkapitalquote von 12,79% und eine Gesamtkapitalquote von 16,42% ermittelt. Die BKM ist damit angemessen kapitalisiert. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko umfasst den potentiellen Verlust von Forderungen gegenüber Kunden und anderen Adressen (insbesondere Wertpapieremittenten). Dabei ist das Kundenkreditgeschäft der BKM kleinteilig und breit gestreut. Der wesentliche Anteil dieser Kredite dient zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum und ist grundsätzlich grundpfandrechtlich besichert. Zur Steuerung und Überwachung des Adressenausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft setzt die BKM sowohl Antrags- als auch Bestands-Scoringverfahren zur Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und Verlustquoten (LGD) ein, die auf ausgewählten, statistisch relevanten Kunden- und Objektmerkmalen beruhen. Die Ergebnisse des Antragsratings bilden die Grundlage der Kreditentscheidungen und beeinflussen direkt die Kreditkonditionen. Im Bestandsrating werden quartalsweise sämtliche Kundenkredite mit aktualisierten Daten analysiert und überwacht. Das Ergebnis des Bestandsscorings sind der erwartete Verlust (EL) und der unerwartete Verlust (UL) des bewerteten Kreditportfolios. Zur Ermittlung der Risikowerte in der ökonomischen Perspektive wird ein VaR Ansatz angewendet, der die Ausfallabhängigkeiten zwischen den Kreditnehmern berücksichtigt. Der UL lag zum 31.12.2023 bei T€ 2.169 (Vj. T€ 1.977). Im Bereich der Wertpapiereigenanlagen erfolgt eine Anlagebeschränkung auf Adressen, die nach dem Bausparkassengesetz zugelassen sind. Wertpapiere, die von der BKM für den Eigenbestand erworben werden, müssen zum Erwerbszeitpunkt mindestens ein Rating im Investmentgrade Bereich aufweisen und dürfen weder strukturiert noch forderungsbesichert sein. Die erworbenen Wertpapiere sollen zudem grundsätzlich das Kriterium der EZB-Fähigkeit erfüllen. Interne Emittentenlimite gewährleisten zudem eine Diversifizierung des Wertpapierportfolios. Neben den Wertpapieren befinden sich Zinsderivate als Absicherungsinstrumente im Eigenanlagenportfolio der BKM. Der Abschluss dieser Instrumente findet nur mit ausgewählten Bankpartnerinstituten statt. Zur Risikosteuerung findet eine Anrechnung auf Kontrahentenlimite statt. Die Ermittlung des erwarteten Verlustes basiert auf der Multiplikation des Anlagevolumens (bei Wertpapieren), bzw. des Wiedereindeckungsbetrags (bei Zinsderivaten) mit der PD und der LGD. Hierbei werden die Werte von PD und LGD aus plausibilisierten Daten von Ratingagenturen verwendet. Der unerwartete Verlust (UL) wird in der ökonomischen Perspektive auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation mit 20.000 Simulationsläufen und einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet. Der UL lag zum 31.12.2023 bei T€ 8.323 (Vj. T€ 10.288). In der normativen Perspektive werden die risikogewichteten Aktiva (RWA) für das Kredit-, das Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen nach dem Kreditrisikostandardansatz ermittelt. Die RWA beliefen sich zum 31.12.2023 auf T€ 1.034.088 (Vj. T€ 1.003.668). Aus Zinsderivaten erwuchs zum 31.12.2023 eine RWA aufgrund der Anpassung der Kreditbewertung (CVA) von T€ 9.314 (Vj. T€ 12.421). Die BKM limitiert die Adressenausfallrisiken sowohl auf Kundenportfolioebene als auch auf Wertpapierportfolioebene über die unerwarteten und erwarteten Verluste. Zusätzlich werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, in denen z.B. auch ein konjunkturelles Abschwungszenario unterstellt wird. In weiteren Analysen werden Besonderheiten des Portfolios untersucht, darunter auch evtl. Konzentrationen auf z.B. wenige große Adressen oder Regionen. Sämtlichen erkennbaren Risiken wurde im Jahresabschluss durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung erfolgt, wenn eine Forderung ausgefallen ist, auf Basis des Blankoanteils dieser Forderung. Hierzu werden die der Finanzierung zugrunde gelegten Sicherheiten im Wege einer Immobilienbewertung neu eingewertet. Danach wird ein evtl. Blankoanteil der Forderung vollständig wertberichtigt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigungen findet handelsrechtlich nach dem vereinfachten Verfahren zur PWB-Ermittlung gemäß den Standards im IDW RS BFA 7 statt. Grundlage für die PWB bildet der 12-Monats EL bei Zugrundelegung der 12-Monats PD und der 12-Monats LGD aus dem Bestandsrating. Auf Basis des so ermittelten 12-Monats EL berechnet die BKM für jede Kundenforderung, die nicht bereits mit einer EWB versehen ist, eine PWB. Abweichend von diesem Vorgehen ist eine erhöhte Risikovorsorge anzusetzen, wenn das Adressenausfallrisiko im Zeitablauf deutlich erhöht ist. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung der PWB mittels eines Expected Loss over Lifetime (ELoL). Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage sind nur leichte Anzeichen für eine Verschlechterung des Kreditbestands Jahresende 2023 erkennbar. Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird im Wesentlichen durch das Zinsänderungsrisiko und das Credit-Spread-Risiko bestimmt. Im ökonomischen Steuerungskreis nutzt die BKM zur Berechnung dieser Risiken ein Value-at-Risk-Verfahren auf Basis einer historischen Simulation, das mit einem historischen Betrachtungszeitraum von über 20 Jahren, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9% parametrisiert ist. Regelmäßig durchgeführte Backtestings führten im Berichtszeitraum zu keinen Beanstandungen. Darüber hinaus analysiert die BKM ihr Zinsänderungsrisiko regelmäßig auf Basis diverser Zinsshiftszenarien, darunter auch die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsshocks (+/- 200 BP Parallelverschiebungen, Versteilungen bzw. Verflachungen der Zinskurve, Kurzfristzinsshocks). Zusätzlich werden individuelle Stresstests berechnet. Der Value at Risk zum 31.12.2023 belief sich auf T€ 22.166 (Vj. T€ 25.798). Der Value-at-Risk der Credit-Spread-Risiken belief sich zum 31.12.2023 auf T€ 6.030 (Vj. T€ 5.641). Im normativen Steuerungskreis werden die Zinsrisiken mittels simulierter GuV-Größen in den adversen Szenarien berücksichtigt. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass keine ausreichenden Geldmittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen verfügbar sind. Als wesentliche Refinanzierungsquellen dienen der BKM die Bauspareinlagen, andere Geldanlagen privater Kunden sowie Refinanzierungsgeschäfte mit institutionellen Anlegern. Zentrale Instrumente zur Liquiditätssteuerung sind die Ermittlung, Überwachung und Prognose der Liquiditätskennziffer (LCR) sowie die Erstellung von Liquiditätsablaufbilanzen (LAB), in die die Liquiditätszuflüsse bzw. -abflüsse der nächsten 20 Jahre in verschiedenen Szenarien einfließen. Auf Basis der LAB werden mögliche Liquiditätsrisikokosten ermittelt, die in der ökonomischen Perspektive als Liquiditätsrisiko ausgewiesen werden. Darüber hinaus werden der Überlebenshorizont ("survival time") sowie die Liquiditätsrisikokosten der BKM in einem adversen Szenario bestimmt. Die LCR Quote lag während des Berichtsjahres zwischen 197% und 349%. Zum Bilanzstichtag 2023 betrug der Wert 266%. Die für die LCR aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße von 100% wurde im gesamten Jahresverlauf deutlich übertroffen. Die Zahlungsfähigkeit der BKM ist auf Grund angemessener Liquiditätsreserven gesichert. Das Liquiditätskostenrisiko belief sich zum 31.12.2023 auf T€ 226 (Vj. T€ 132). Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet Risiken, die aus den Geschäftsabläufen eines Unternehmens resultieren. Diese können durch Unzulänglichkeiten bzw. Fehler in Geschäftsprozessen und Systemen, durch Mitarbeiter oder externe Ereignisse verursacht werden. Das rechtliche Risiko ist in diese Betrachtung eingeschlossen. Die BKM definiert das operationelle Risiko zusammenfassend als Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Als rechtliche Risiken betrachtet BKM solche Risiken, die aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren. Unter den operationellen Risiken subsumiert BKM u.a. folgende Einzelrisiken:
Die Erfassung operationeller Schäden erfolgt über dezentrale OpRisk-Manager in einer Schadensfalldatenbank mit Hilfe eines Intranet-basierten OpRisk-Tools. Die Schadensfalldatenbank ist revisionssicher dokumentiert und wird quartalsmäßig ausgewertet. Die Messung der operationellen Risiken basiert auf einem Szenarioansatz und unterliegt einer Limitierung. Weiterhin werden die Risikokategorien quartalsweise ausgewertet und von einem OpRisk-Gremium bewertet. Die Risikoberechnung und Limitierung der operationellen Risiken im ökonomischen Steuerungskreis basiert auf den historischen Verlustbeobachtungen. Als Risikowert wird über einen Betrachtungszeitraum von 10 Jahren die höchste Schadensfallsumme aller aus der Schadensfalldatenbank ableitbaren 12-Monats-Zeitscheiben zzgl. eines Zuschlags von 50% ermittelt. Der Risikowert per 31.12.2023 lag bei T€ 2.426 (Vj. T€ 2.426). Im normativen Steuerungskreis legt die BKM die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenkapitalunterlegung von operationellen Risiken unter Anwendung des Standardansatzes zu Grunde. Die RWA für operationelle Risiken betrugen zum 31.12.23 T€ 61.948 (Vj. T€ 61.335). Zusätzlich hat die BKM folgende organisatorischen und technischen Vorkehrungen getroffen, um die operationellen Risiken zu minimieren:
Auslagerungen Im Rahmen der Auslagerungssteuerung prüft jeder Fachbereich vor dem Abschluss eines Rechtsgeschäfts/Vertrags eigenständig, ob ein Auslagerungstatbestand vorliegt. Hierfür sind standardisierte Formulare mit Beurteilungssystemen auszufüllen. Sofern die Bearbeitung ergibt, dass es sich um eine Auslagerung nach MaRisk AT9 handelt sind die Unterlagen einem Auslagerungsgremium vorzulegen. Dieses prüft die Einwertung des Fachbereichs und weiterhin ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Auslagerung handelt. Stresstests Im Rahmen ihrer Risikosteuerung ermittelt die BKM für alle wesentliche Risikoarten entsprechende Stressszenarien. Weiterhin wird ein Gesamtbankstresstest berechnet der sich an der europäischen Schuldenkrise orientiert. Die Stresstests basieren auf außergewöhnlichen aber plausiblen Annahmen. Hierbei wurden von BKM sowohl hypothetische als auch historische Ereignisse berücksichtigt. Die höchste Auslastung wurde erwartungsgemäß bei dem Gesamtbankstresstest ermittelt, welcher bei einer Auslastung von 43,2% zum allokierbaren Risikodeckungspotenzial lag. Risikobewertung Im Jahr 2023 verfügte die BKM im ökonomischen Steuerungskreis stets über eine ausreichende Risikotragfähigkeit. Die gemessenen Risiken waren zu jedem Stichtag durch vorhandene Risikodeckungsmassen abgedeckt. Die durchgeführten Szenario-Rechnungen ließen keine Anzeichen für eine unmittelbar aufkommende Gefahrensituation für die BKM erkennen. Nach den Ergebnissen dieser Messungen waren im Geschäftsjahr 2023 keine Risiken vorhanden, die den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens gefährdeten. Im normativen Steuerungskreis wurden in 2023, zu jedem Stichtag, die erforderlichen Eigenkapitalquoten im IST, als auch über einen Planungshorizont von 3 Jahren sowohl im Basisszenario als auch im adversen Szenario mit den verfügbaren Eigenkapitalmitteln, eingehalten. 4. Prognose- und ChancenberichtDie nachfolgenden Ausführungen haben aufgrund ihres Zukunftsbezuges ausschließlich Prognosecharakter: Die Situation zu Beginn des Jahres 2024 ist weiterhin geprägt vom Krieg in der Ukraine und den daraus resultierenden hohen Energiepreisen sowie der globalen Inflationsrate. Die geopolitischen Unsicherheiten erhöhen sich sogar noch durch den Konflikt im Gazastreifen. In Deutschland haben sich die Sorgen vor einer Rezession nicht deutlich abgeschwächt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Dezember auf 86,4 Punkte gefallen. Besonders stark ist hierbei das Bauhauptgewerbe betroffen. Der Arbeitsmarkt ist bislang stabil und die privaten Konsumausgaben stützen die Wirtschaftsleistung auf Kosten der Sparquote, die im ersten Halbjahr 2023, bei rd. 11,3% lag. Es bleibt abzuwarten, in welchem Maße 2024 weitere Lohnerhöhungen durchgesetzt werden können und ob sich daraus eine Lohn-Preis-Spirale entwickelt. Zudem wird die Entwicklung davon abhängen, welchen Kurs die EZB in der Zinspolitik fährt. Die Auswirkungen auf die Finanzmärkte und infolgedessen auch auf die Ergebnisse der Kapitalanlagen sind im aktuell von Unsicherheiten und Volatilität geprägten Umfeld schwer vorhersehbar. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir trotz des gestiegenen Preisniveaus und der sich daraus ableitenden Belastungen für die verfügbaren Haushaltseinkommen im abgeschlossenen Bausparneugeschäft mit einem moderaten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Im außerkollektiven Finanzierungsneugeschäft gehen wir bei den genehmigten Kreditanträgen erneut von einem leichten Volumenrückgang im Vergleich zum Vorjahr aus. In der Immobilienvermittlung erwarten wir im Vorjahresvergleich einen moderaten Anstieg in der Stückzahl der vermittelten Immobilien sowie im Kaufpreisvolumen. Beim Verwaltungsaufwand gehen wir von einer leichten Kostenentspannung gegenüber dem Vorjahr aus. Bei der Risikovorsorge erwarten wir aufgrund der erschwerten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu 2023. Vor diesem Hintergrund prognostizieren wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss nach Steuern, der auf Vorjahresniveau liegt. Hinsichtlich des bilanziellen Eigenkapitals erwarten wir, aufgrund der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 und nach Beschluss der diesjährigen Hauptversammlung zur Gewinnverwendung, eine leichte Verbesserung gegenüber 2023. Die Liquiditätskennziffern LCR und NSFR sehen wir oberhalb der Mindestanforderungen. Wir weisen aber darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen von den tatsächlich eintretenden Ergebnissen abweichen können. 5. Erklärung zur Unternehmensführung § 289f Abs. 4 HGBDer Vorstand hat am 25.01.2022 einen Beschluss zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gem. § 76 Abs. 4 AktG gefasst. Danach sollten bis zum 31.12.2023 in der ersten Führungsebene ein Frauenanteil von 30% und in der zweiten Führungsebene ein Frauenanteil von 10% erreicht werden. Mit einem Frauenanteil von 27% in der ersten Führungsebene wurde die erstgenannte Zielgröße nicht erreicht. Der Frauenanteil der zweiten Führungsebene lag zum selben Zeitpunkt bei 11% und damit oberhalb der festgelegten Zielgröße. Der Aufsichtsrat hat ebenso einen Beschluss zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat gem. § 111 Abs. 5 AktG gefasst. Demzufolge sind bis zum 31.12.2027 folgende Zielgrößen zu erreichen: im Vorstand ein Frauenanteil von 0 % und im Aufsichtsrat ein Frauenanteil von 17 %. Aktuell liegt der Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat bei 0 %. 6. Erklärung des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 3 AktG (Verbundene Unternehmen)Der Vorstand der Bausparkasse Mainz AG erklärt hiermit gemäß § 312 Abs. 3 AktG: "Die Bausparkasse Mainz AG mit Sitz in Mainz hat bei jedem Rechtsgeschäft mit
nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Vorgänge zu anderen verbundenen Unternehmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Auf Veranlassung oder im Interesse der verbundenen Unternehmen hat die Bausparkasse Mainz AG keine Rechtsgeschäfte vorgenommen und keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen und ist nicht benachteiligt worden."
Mainz, 03. April 2024 Bausparkasse Mainz AG Der Vorstand Matthias Riedel Björn Licht Bewegung der Zuteilungsmasse im Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft, MainzAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft, MainzAufwendungen
Erträge
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft (im Folgenden: BKM) hat ihren Sitz in Mainz und ist beim Registergericht Mainz unter der Handelsregisternummer HRB 90 eingetragen. Der Jahresabschluss der BKM zum 31.12.2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden. Die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) unter Beachtung der Regelungen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) sowie die Vorschriften des Aktiengesetzes, des Kreditwesengesetzes und des Bausparkassengesetzes, soweit sie sich auf den Jahresabschluss beziehen, und einschlägige Verlautbarungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurden bei der Aufstellung berücksichtigt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Formblättern der RechKredV. Im amtlichen Formblatt vorgesehene, aber nicht belegte Positionen, wurden nicht aufgeführt. Die Nummerierung des Formblatts wurde gemäß RechKredV angepasst. Dabei gehen die Formvorschriften des Bausparkassengeschäfts dem des Pfandbriefgeschäfts vor, da der Tätigkeitsschwerpunkt der Bausparkasse Mainz AG im Bauspargeschäft liegt. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanz Kassenbestände und Bundesbankguthaben werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute werden unter Abzug der Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 ausgewiesen. Baudarlehen und andere Forderungen an Kunden werden unter Absetzung von Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen gezeigt. Einzelwertberichtigungen bildet die BKM bei ausfallgefährdeten Engagements, bei denen der Wert der Sicherheiten die Zahlungsverpflichtung nicht abdeckt, in Höhe des Blankoanteils. Seitdem Jahr 2022 erfolgt handelsrechtlich die Berechnung der Pauschalwertberichtigung nach dem IDW RS BFA 7 vom 13.12.2019, welcher auf nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist. Die Bildung der Pauschalwertberichtigung findet nach dem vereinfachten Verfahren zur Pauschalwertberichtigung-Ermittlung im IDW RS BFA 7 statt. Grundlage für die Pauschalwertberichtigung bildet der 12M-Expected Loss bei Zugrundelegung der 12M-PD (ohne Anwendung des 25%igen PD-Aufschlags zur Abdeckung von zukünftigen Migrationsrisiken) und der LGD aus dem Bestandsrating. Auf Basis des so ermittelten 12M-EL berechnet die BKM einmal im Jahr für jede Kundenforderung, die nicht bereits mit einer EWB versehen ist, eine Pauschalwertberichtigung. Unterjährig wird die Wertentwicklung überwacht, gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung des kalkulatorischen Abschlusses. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfolgt auf Grundlage der sog. "Ausgeglichenheitsvermutung" nach den Tz. 23f. des BFA-Dokuments. Abweichend von diesem Vorgehen ist eine erhöhte Risikovorsorge anzusetzen, wenn das Adressenausfallrisiko im Zeitablauf deutlich erhöht ist. Unter Verwendung des internen Risikoklassifizierungsverfahrens betrachtet die BKM daher die der Rückstandsklasse "Verzug 2" zugeordneten Bestände als mögliche Bestände mit einem im Zeitablauf deutlich erhöhten Adressenausfallrisiko nach Tz. 25 des BFA 7-Dokuments. Hierbei wird zusätzlich die Dauer des Rückstands berücksichtigt. Sollte ein Rückstand von weniger als einem Monat vorliegen, wird nicht von einem im Zeitablauf erhöhten Adressenausfallrisiko ausgegangen. Bei einem im Zeitablauf deutlich erhöhtem Adressenausfallrisiko erfolgt die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung mittels eines Expected Loss over Lifetime (ELoL). Hieraus ergibt sich Zuführung der Pauschalwertberichtigung in Höhe von € 0,5 Mio. (Vorjahr Zuführung € 0,5 Mio.) auf € 2,5 Mio. (Vorjahr € 2,0 Mio.). Für steuerliche Zwecke wird die Pauschalwertberichtigung weiterhin nach dem BMF Schreiben vom 10. Januar 1994 ermittelt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 1 HGB beinhaltet den Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Ausgabebetrag. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Anleihen und Schuldverschreibungen des Anlagevermögens (Finanzanlagebestand) werden mit den Anschaffungskosten oder dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Der niedrigere beizulegende Wert orientiert sich an Börsen- oder Marktpreisen. Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Absetzung planmäßiger linearer Abschreibungen sowie der Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund dauerhafter Wertminderung bilanziert. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis € 800 ab 1. Januar 2018 netto im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Software, die jeweils über eine geschätzte Nutzungsdauer von 3 bis maximal 10 Jahren linear abgeschrieben wird. Die planmäßigen Abschreibungen der Sachanlagen sind wie folgt:
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Steuerliche Verlustvorträge, die gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB bei der Bewertung zu berücksichtigen wären, liegen nicht vor. Bei der Bewertung wurde der unternehmensindividuelle Steuersatz herangezogen, der voraussichtlich im Zeitpunkt der Realisierung der temporären Differenzen Gültigkeit hat. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, darunter fallen Einlagen aus dem Bauspargeschäft und sonstige Einlagen, begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe sowie andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (ausgenommen zum abgezinsten Nennbetrag aufgenommene Sparbriefe), werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Sonstige und nachrangige Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 2 HGB werden die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Forderung und dem niedrigeren Ausgabebetrag eingestellt. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Forderung verteilt. Pensionsrückstellungen werden nach der sogenannten PUC-Methode (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Die Rückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,78 %). Bei den Pensionsrückstellungen werden zukünftige jährliche Gehaltssteigerungen von 0,0 %, Rentensteigerungen von 2,0 % sowie eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0,00 % unterstellt. Steuerrückstellungen werden auf Grundlage des erwarteten steuerpflichtigen Einkommens ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Die anderen Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und - soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen - gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, der Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Berechnung der bauspartechnischen Rückstellungen erfolgte - in Abhängigkeit vom Tarif - unter Berücksichtigung von vergangenheitsorientierten Parametern, die an die aktuellen Gegebenheiten hinsichtlich Zinsniveau und dem zinsinduzierten Verhalten der Bausparer und / oder am Sparverhalten der Bausparer (z.B. Einhaltung der Regelsparbeiträge) ausgerichtet sind. Wesentliche Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen bei dem Fonds für allgemeine Bankrisiken, den bauspartechnischen Rückstellungen und den Pensionsrückstellungen. Der Fonds zur bauspartechnischen Absicherung wird in Höhe des nach § 6 BauSparkG in Verbindung mit § 7f BauSparkV erforderlichen Wertes gebildet. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken und das Eigenkapital werden zum Nennwert gebildet. GuV Um eine Drohverlustrückstellung zur verlustfreien Bewertung des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 zu ermitteln, wendet die Bausparkasse Mainz AG die barwertige Methode an. Zur Überprüfung bestimmt die BKM den Barwert des Bankbuchs (bilanzielle und außerbilanzielle zinstragende Aktiva und Passiva) unter Berücksichtigung der barwertigen Kosten für Verwaltung, Liquidität und Risiko. Hierbei wird dem Barwert aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs dessen Buchwert gegenübergestellt. Für einen danach noch vorhandenen Verlustüberhang würde eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen würde. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. C. Erläuterungen zur BilanzForderungen an Kunden Die rückständigen Zins- und Tilgungsbeträge für Baudarlehen betragen insgesamt T€ 629. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Sämtliche Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind börsenfähig und börsennotiert. Sie sind unverändert der Vorjahre dem Anlagevermögen zugeordnet. Der Börsenkurs wird aus den amtlichen Börsen ermittelt. Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 267.143 entspricht dem Betrag der nicht nach dem Niederstwertprinzip bewerteten börsennotierten Wertpapiere. Der beizulegende Zeitwert (Börsenwert) beträgt am Bilanzstichtag T€ 253.603. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere beinhalten stille Reserven von T€ 2.967 sowie stille Lasten von T€ 16.507. Von den stillen Lasten entfallen T€ 30 auf ein Wertpapier, zu dessen Zinssicherung ein Asset-Swap (Microhedges) abgeschlossen wurde. Der Wert (Cleanprice) des Asset Swaps beträgt T€ 52. Die stillen Lasten entfallen auf 25 Wertpapiere. Hierbei ist von einer vorübergehenden Wertminderung auszugehen, die nicht bonitätsinitiiert ist. Zum Jahresende waren keine Wertpapiere mit einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Bestand. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert war nicht vorzunehmen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Im Jahr 2024 werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Nennwert von T€ 15.000 fällig. Beteiligungen Die BKM hält über die Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH, Berlin, eine Beteiligungsgesellschaft des Verbands der privaten Bausparkassen e.V., Berlin, eine Beteiligung in Höhe von 5,17 % an BSQ Bauspar AG. Die Beteiligung ist voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz von 20 % oder mehr besteht: Jahresabschluss 2023 1
Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen aufgrund einer voraussichtlich dauernden oder aufgrund einer vorübergehenden Wertminderung waren nicht erforderlich. Anlagenspiegel zum 31.12.2023
Sachanlagen Hierin sind enthalten:
Im Berichtsjahr wurden planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen Sonstige Vermögensgegenstände Hier sind im Wesentlichen enthalten:
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Hier sind enthalten:
Latente Steuern Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz ergibt sich zum 31.12.2023 nach Verrechnung von passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.439 ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von T€ 12.479. In die Rechnung der latenten Steuern wurden sämtliche temporären Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz einbezogen. Im Wesentlichen resultieren die aktiven latenten Steuern aus den Pensionsrückstellungen und den unterschiedlichen Bewertungen der Zins- und Treueboni der bauspartechnischen Rückstellungen sowie aus den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Der Bewertung liegt ein Steuersatz von 26,675 % zu Grunde. Bei der Gewerbesteuer wurde ein Hebesatz von 310 % zu Grunde gelegt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Von den ausgewiesenen Beträgen entfallen insgesamt mehr als 10% der Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten auf zwei Kreditinstituten. Bei dem ersten Kreditinstitut handelt es sich um Schuldscheindarlehen und einen Namens-Hypothekenpfandbrief in Höhe von insgesamt T€ 44.000:
Bei dem zweiten Kreditinstitut betrifft es Namens-Hypothekenpfandbrief in Höhe von insgesamt T€ 50.000:
Die aufgenommenen Fremdgelder von Kreditinstituten in Höhe von T€ 372.260 dienen ausschließlich der Refinanzierung des außerkollektiven Geschäfts. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Von den ausgewiesenen Beträgen entfallen keine Verbindlichkeiten auf Kunden, die insgesamt mehr als 10 % der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden halten. Die aufgenommenen Mittel von Kunden aus Geldhandel in Höhe von T€ 378.901 dienen ausschließlich der Refinanzierung des außerkollektiven Geschäfts. Sonstige Verbindlichkeiten Hier sind im Wesentlichen enthalten:
Zum 31.12.2023 besteht eine offene Verbindlichkeit gegenüber der BKM ImmobilienService GmbH in Höhe von T€ 41. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Darin sind enthalten sind:
Pensionsrückstellungen Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 732. Nachrangige Verbindlichkeiten Für nachrangige Verbindlichkeiten und nachrangige Festgelder sind Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 1.133 angefallen. Der Posten der nachrangigen Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen: Nachrangdarlehen:
Nachrangige Namensschuldverschreibungen:
Die aufgenommenen Nachrangtitel inklusive Zinsabgrenzung in Höhe von T€ 15.131 dienen ausschließlich der Refinanzierung des außerkollektiven Geschäfts. Neben den Nachrangtitel bestehen nachrangige Festgelder in Höhe von T€ 24.638 mit Laufzeiten von 10 - 20 Jahren und mit einer laufzeitabhängigen Verzinsung zwischen 5,50 % - 6,00 %. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht. Die Nachrangigkeit besteht darin, dass im Konkurs- oder Liquidationsfall die anderen Gläubiger vorrangig zu befriedigen sind. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder in eine andere Schuldform sehen die Darlehensbedingungen nicht vor. Eigenkapital Das Grundkapital setzt sich aus 540.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu je € 100,00 mit einem Gesamtnennwert von T€ 54.000 (Vorjahr T€ 54.000) zusammen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage stammt aus den Ausgabeagien anlässlich der 1994 (T€ 3.405) und 2009 (T€ 287) durchgeführten Kapitalerhöhungen. Gewinnrücklagen Den Gewinnrücklagen wurde auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung am 13.06.2023 ein Betrag von T€ 2.500 zugeführt. Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 13.06.2027 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu T€ 20.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Gemäß § 186 Abs. 5 Aktiengesetz können die neuen Aktien auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Ausschüttungssperre Der Bilanzgewinn und die anderen Gewinnrücklagen unterliegen einer Ausschüttungssperre in Höhe von T€ 12.479 (§ 268 Abs. 8 Satz 2 HGB) und T€ 732 (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Fristengliederung
Alle aufgenommenen Fremdgelder - ohne nachrangige Verbindlichkeiten - wurden nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 BauSparkG zur Finanzierung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten, sonstigen Baudarlehen sowie des Wertpapierbestandes verwendet. Die Restlaufzeit bei Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten wird bis zum voraussichtlichen Zuteilungszeitpunkt ermittelt. D. EventualverbindlichkeitenUnwiderrufliche Kreditzusagen Die noch nicht ausgezahlten bereitgestellten Baudarlehen (unwiderrufliche Kreditzusagen) betragen am Bilanzstichtag:
Bei Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen rechnen wir mit einer Inanspruchnahme innerhalb von 6 Monaten in Höhe von 59,9 %. E. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungVorbemerkung Die BKM ist ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Der Sitz ist Mainz; darüber hinaus werden keine weiteren Standorte unterhalten. Zinsaufwendungen / Zinserträge Unter den "anderen Zinsaufwendungen" sind Erträge aus Negativzinsen aus Refinanzierungen in Höhe von T€ 9 (Vorjahr T€ 819) ausgewiesen. Unter den Zinserträgen aus "sonstigen Kredit- und Geldmarktgeschäften" sind Aufwände aus Negativzinsen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 7) aus Einlagen bei der Deutschen Bundesbank ausgewiesen. Personalaufwand Der Personalaufwand stieg u.a. aufgrund von Zuführung zu Pensionsrückstellungen und vermehrten Neueinstellungen wegen des erhöhten Personalbedarfs um € 2,1 Mio. auf € 18,7 Mio. Andere Verwaltungsaufwendungen Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind aufgrund der steigenden Kosten für Beiträge IHK, Bankenabgabe, Entschädigungseinrichtung Dt. Banken, für Mieten und Kosten des Vertriebes um € 1,3 Mio. auf € 11,0 Mio. gestiegen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Hier sind im Wesentlichen enthalten:
Steuern Von den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfällt ein Steueraufwand von T€ 2.048 (Vorjahr T€ 1.700) auf das laufende Jahr. Steuern auf Vorjahre sind keine angefallen (Vorjahr erhaltene Steuererstattungen aus Vorjahren T€ 3). Aus der Erhöhung der latenten Steuern resultiert ein Steuerertrag in Höhe von T€ 730 (Vorjahr T€ 1.806). Das Unternehmen übt gemäß § 83 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie EU 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung vom 21. Dezember 2023 nur keine untergeordnete internationale Tätigkeit aus und ist daher für die ersten fünf Jahre von der Mindeststeuer (Pillar II) befreit. Aus der Einführung der Globalen Mindeststeuer ergeben sich mithin keine Auswirkungen auf die Steuerposition des Unternehmens. Sonstige betriebliche Erträge Hier sind im Wesentlichen enthalten:
F. UnternehmensorganeMitglieder des Aufsichtsrates und Vorstandes der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft 2023 Aufsichtsrat
Vorstand
G. Angaben gemäß § 28 PfandBGDie BKM hat am 13.06.2018 die "Erlaubnis zum Betreiben des Hypothekenpfandbriefgeschäftes" erhalten. Im Jahr 2020 wurden die ersten Hypothekenpfandbriefe emittiert. Die Ausgabe der Pfandbriefe erfolgt über keinen organisierten Markt. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Hypothekenpfandbriefumlauf zum Stichtag 31.12.2023 mit Vergleich zum Vorjahresstichtag 31.12.2022. Grundsätzliche Angaben / Hinweise:
Angaben zum Gesamtbetrag und zur Laufzeitstruktur
* Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als auch des Währungsstresses erfolgt statisch. ** Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (1) PfandBG und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 (2) PfandBG zusammen. *** Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate § 28 (1) Nr. 5 PfandBG - Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30(2a) PfandBG Der Sachwalter darf eine Fälligkeitsverschiebung nur vornehmen, sofern zum Zeitpunkt des Hinausschiebens der Fälligkeit
Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 (2a) PfandBG Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte
Ordentliche Deckungswerte nach Nutzungsart
Übersicht der rückständigen Leistungen
Angaben zu § 28 (2) Nr. 5 PfandBG
Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte
H. Sonstige AngabenDerivate Die BKM hält folgende Derivate im Bestand:
Im Geschäftsjahr 2023 hat die BKM keine Zinsswaps abgeschlossen. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos hält die BKM Zinsswaps im Bestand. Die Zinsswaps werden nach der üblichen Barwertrechnung bewertet. Hier ist keine weitere Modellbildung notwendig. Bewertungseinheiten Die BKM hat zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos für ein festverzinsliches Wertpapier einen Zinsswap mit Nominalwert von insgesamt T€ 5.000 abgeschlossen und für diesen Asset Swap eine Bewertungseinheit (Microhedge) nach § 254 Satz 1 HGB gebildet. Abgesichert wird ausschließlich das Zinsrisiko. Bilanziell wird die Einfrierungsmethode angewendet. Es wird jeweils die gesamte Restlaufzeit abgesichert. Zur Überprüfung der Effektivität wird zu Beginn der Bildung einer Bewertungseinheit ("prospektiv") und zu jedem Bilanzzeitpunkt ("retrospektiv") ein Effektivitätstest durchgeführt. Im prospektiven Effektivitätstest wird überprüft, ob Grund- und Sicherungsgeschäft hinsichtlich Volumen, Laufzeit, Währung und Zinsbindung vergleichbar sind (Qualitativer Test). Darüber hinaus werden Grund- und Sicherungsgeschäft einer Zinsbewegung der Swapkurve (Parallelshift) von + /- 100bp unterzogen (Quantitativer Test). Im retrospektiven Effektivitätstest werden Grund- und Sicherungsgeschäft mit der Swapkurve zum aktuellen und zum vorhergehenden Bilanzstichtag bewertet. Die Wertänderungen werden ins Verhältnis gesetzt. Zum Bilanzstichtag war die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Bewertungseinheit gegeben. Nach der Basis-Point-Value Methode beträgt das abgesicherte Risiko bei einer Zinsänderung je Basispunkt T€ 0,2 für das mit dem Asset Swap gesicherte Wertpapier. Die Restlaufzeit der Absicherung beläuft sich auf weniger als 6 Monate. Die Höhe der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken ergibt sich aus der deshalb nicht notwendigen Bildung einer Drohverlustrückstellung in Höhe von T€ 52. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen in Höhe von T€ 1.599.
Weiterhin bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Übernahme einer unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung für 30% des Jahresbeitrags zur gesetzlichen Einlagensicherung gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken für das Abrechnungsjahr 2023 in Höhe von T€ 2.770 (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 EntschFinV). Sicherheiten Im Rahmen eines KfW-Programmkredites sind Wertpapiere mit einem Nennwert von T€ 4.200 an die KfW Bankengruppe abgetreten. Die unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen benannten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zum 31.12.2023 sind durch die Verpfändung von Barguthaben in gleicher Höhe bei der Deutschen Bundesbank besichert. Prüfungskosten Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB im Konzernabschluss des INTER Versicherungsverein aG. Neben Abschlussprüfungsleistungen wurden sonstige Leistungen zur Einhaltung der Meldepflicht gegenüber der Nationalen Abwicklungsbehörde für die Berechnung des Jahresbeitrags 2023 zum Single Resolution Fund erbracht. Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
Kredite und Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite an Vorstandsmitglieder sowie keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder. Im Geschäftsjahr betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates T€ 174. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern bzw. deren Angehörigen sind T€ 8.568 zurückgestellt. Bezüglich der Angabe der an den Vorstand gewährten Gesamtbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr T€ 625. Nicht bilanzierte Verpflichtungen bestehen darüber hinaus nicht. Eigenmittel Die anrechenbaren Eigenmittel nach Art. 25ff CRR betragen nach Bilanzfeststellung T€ 181.503. Mitteilung gemäß § 20 AktG Einer Mitteilung gemäß § 20 AktG zufolge ist folgendes Unternehmen der INTER Versicherungsgruppe, Mannheim, zum 31.12.2022 wie folgt an der BKM beteiligt:
Die übrigen Anteile (5,19 %) an der BKM werden von der Universal-Investment-Gesellschaft bmH, Frankfurt am Main, treuhänderisch gemäß § 30 Abs. 1 1. Alt. InvG handelnd für das Wertpapier-Sondervermögen "UI-Fonds INTER-KV", gehalten. Konzernabschluss Die BKM ist aufgrund der Voraussetzungen des § 291 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit und wird in den Konzernabschluss 2023 des INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, einbezogen, der beim Unternehmensanzeiger hinterlegt wird. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten. Das Zinsumfeld ist im Vergleich zu den letzten Jahren erhöht. Die Situation zu Beginn des Jahres 2024 ist weiterhin geprägt vom Krieg in der Ukraine und den daraus resultierenden hohen Energiepreisen sowie der globalen Inflationsrate. Die geopolitischen Unsicherheiten erhöhen sich sogar noch durch den Krieg im Gazastreifen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Maße 2024 dies Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wird. Das Ausmaß lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch nicht verlässlich bestimmen. GewinnverwendungsvorschlagUnter Berücksichtigung des Jahresüberschusses von € 2.566.801,34 und des Gewinnvortrages von € 7.133,45 beträgt der Bilanzgewinn € 2.573.934,79. Die BKM schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe € 2.550.000,00 in die Gewinnrücklage einzustellen und den Rest in Höhe von € 23.934,79 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, den 03. April 2024 Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft Matthias Riedel Björn Licht BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft, Mainz VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bausparkasse Mainz AG, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bausparkasse Mainz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Risikovorsorge bei Baudarlehen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: [1] Risikovorsorge bei Baudarlehen (1) Einen Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bildet das Baudarlehensgeschäft, das im Jahresabschluss der Gesellschaft in dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" in Höhe von insgesamt € 2.349,1 Mio ausgewiesen wird. Für das Baudarlehensgeschäft besteht zum 31. Dezember 2023 eine bilanzielle Risikovorsorge, bestehend aus Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Baudarlehensgeschäft wird insbesondere durch die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, die Struktur und Qualität der Kreditportfolien sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen werden für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft gebildet. Dazu wird für nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlusts für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten gebildet, es sei denn das Kreditausfallrisiko hat sich seit Zugang signifikant erhöht. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos seit Zugang wird für nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung für die über die Restlaufzeit erwarteten Verluste der betreffenden Kredite gebildet. Die Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit bewertungsrelevanten Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesemHintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten IT-Systems und des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet, insbesondere im Hinblick auf die Geschäftsdatenerfassung, die Risikoklassifizierung der Kreditnehmer, die Ermittlung der Risikovorsorge und die Validierung der Bewertungsmodelle. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Forderungen aus Baudarlehen, einschließlich der sachgerechten Anwendung der Bewertungsmethoden und Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigung insbesondere die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmodelle, die zugrundeliegenden Inputdaten, makroökonomischen Annahmen und Parameter, die Angemessenheit der Ausgeglichenheitsvermutung sowie die Ergebnisse der Validierungshandlungen nachvollzogen. Darüberhinaus haben wir eine Nachberechnung in Stichproben durchgeführt. Bei der Prüfung der Bewertungsmodelle haben wir unsere internen Spezialisten aus dem Bereich Finanzmathematik einbezogen. Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Entwicklungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und hinsichtlich der Angemessenheit der Modellparameter und -annahmen gewürdigt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Baudarlehensportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen. (3) Die Angaben der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Bausparkasse Mainz AG, Mainz, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Susanne Beurschgens.
Frankfurt am Main, den 4. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Axel Menge, Wirtschaftsprüfer ppa. Susanne Beurschgens, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023ÜberblickDer Aufsichtsrat nahm auch im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend war. Er ließ sich über die Geschäftsentwicklung, die Geschäftsführung und die finanzielle Situation des Unternehmens vom Vorstand umfassend schriftlich und mündlich berichten. Der Aufsichtsrat hielt in 2023 vier reguläre Sitzungen ab: 27.04.2023, 13.06.2023, 20.09.2023 sowie 05.12.2023. Eine Entscheidung wurde am 10.02.2023 per Umlaufbeschluss entschieden. Im Anschluss der regulären Sitzung am 13.06.2023 fand die Hauptversammlung 2023 und eine konstituierende Aufsichtsratssitzung statt, da es einen personellen Wechsel im Aufsichtsrat gab. Alle Sitzungen wurden in Präsenz durchgeführt. In den Aufsichtsratssitzungen des Geschäftsjahres 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat durch schriftliche Berichte über die Lage und den geschäftlichen Verlauf des Unternehmens, die aktuellen Ergebnisse im operativen Geschäft, die Unternehmensplanung, das Risikomanagement, die Finanz- und Ertragslage, die IT-Strategie, die Institutsvergütungsordnung sowie über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und Geschäftsvorgänge von wesentlicher Bedeutung. Alle nach dem Aktiengesetz und der Satzung erforderlichen Beschlüsse wurden gefasst. Ergänzend zu den Aufsichtsratssitzungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern in jedem Quartal folgende Unterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt: das Prüfungsergebnis der Internen Revision, der MaRisk-Report und der Bericht des Vorstandes zur Lage und geschäftlichen Entwicklung des Unternehmens. Arbeit der AusschüsseZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat in 2022 zwei Ausschüsse etabliert, welche die Beratung und Beschlussfassung vorbereiten oder die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen kann. Der Prüfungsausschuss hielt in 2023 drei reguläre Sitzungen ab. Eine Sitzung fand in hyprider Form statt, die übrigen zwei Sitzungen fanden in Präsenz statt. In Anwesenheit des Abschlussprüfers erörterte der Ausschuss den Jahresabschluss der BKM, den Lagebericht und die Prüfungsfeststellungen. Im Rahmen dieser Prüfungen ergaben sich keine Beanstandungen. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss eingehend mit den internen Kontrollsystemen, dem Risikomanagementsystem, der IT-Sicherheit, dem Jahresbericht der zentralen Stelle gemäß dem Geldwäschegesetz sowie mit dem Prüfungsplan der internen Revision für 2023 und den Prüfungsfeststellungen aus 2022. In einer gesonderten Sitzung beschäftigte sich der Ausschuss mit der Erteilung des Prüfungsauftrages und beauftragte PwC für die Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahr 2023. Daneben überprüfte er den Katalog der nichtprüfungsbezogenen Dienstleistungen an den Abschlussprüfer sowie die Positivliste für vorab genehmigte Nichtprüfungsleistungen. In 2023 wechselte der mandatsverantwortliche Partner seitens PwC. Daher stellte sich Herr Axel Menge in der Prüfungsausschusssitzung am 05.12.2023 den Ausschussmitgliedern persönlich vor. Er wird gemeinsam mit der verantwortlichen Prüfungsleiterin, Frau Susanne Beurschgens, den Jahresabschluss 2023 begleiten. Schließlich ließ sich der Prüfungsausschuss regelmäßig vom Vorstand über den aktuellen Stand zum Klageverfahren gegen den Nachforderungsbescheid vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz berichten. Der Risikoausschuss hielt im Jahr 2023 insgesamt drei Sitzungen ab. Der Ausschuss behandelte in allen Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand, die aktuelle Risikosituation der BKM. Grundlage dafür war der quartalsweise erstellte MaRisk-Report, der einen zusammenfassenden Überblick über die Risikosituation sowie die Kapitalausstattung der BKM und deren prognostizierte Entwicklung gibt. In der Juni-Sitzung wurden zusätzlich die Geschäftsstrategie, Risikostrategie, die IT-Strategie und die Ausgestaltung des Vergütungssystems ausführlich besprochen. Jahresabschlussprüfung 2022Den vom Vorstand rechtzeitig vorgelegten Bericht zur Nachtragsprüfung des geänderten Jahresabschlusses 2022, einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung und des Lageberichts, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 25. April 2024 ausführlich erörtert und geprüft. Ebenfalls in der Sitzung vom 25. April 2024 lag dem Aufsichtsrat der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bericht der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vor. Der Prüfungsbericht wurde in dieser Aufsichtsratssitzung von den Wirtschaftsprüfern umfassend erläutert, besprochen und vom Aufsichtsrat geprüft. Es ergaben sich keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat daher den geänderten Jahresabschluss 2022 gebilligt und dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt. Der geänderte Jahresabschluss 2022 ist damit festgestellt. Mit dem Vorschlag des Vorstands über die geänderte Verwendung des Bilanzgewinns ist der Aufsichtsrat einverstanden. Jahresabschlussprüfung 2023Den vom Vorstand rechtzeitig vorgelegten Jahresabschluss 2023, einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung und des Lageberichts, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 25. April 2024 ausführlich erörtert und geprüft. Ebenfalls in der Sitzung vom 25. April 2024 lag dem Aufsichtsrat der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bericht der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vor. Der Prüfungsbericht wurde in dieser Aufsichtsratssitzung von den Wirtschaftsprüfern umfassend erläutert, besprochen und vom Aufsichtsrat geprüft. Es ergaben sich keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat daher den Jahresabschluss 2023 gebilligt und dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt. Der Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns ist der Aufsichtsrat einverstanden. Zudem war in der Aufsichtsratssitzung vom 25. April 2024 der vom Vorstand vorgelegte Bericht über die Beziehung des Unternehmens zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 (Abhängigkeitsbericht) Gegenstand der Prüfung. Dieser Bericht wurde mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt und keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts erhoben. Besetzung des VorstandesWie bereits im Geschäftsjahr 2022 angekündigt, wurde Matthias Riedel in der Aufsichtsratssitzung im April 2023 mit Wirkung zum 1. Juni 2023 zum stellvertretenden Vorstandsmitglied für das Ressort Finanzen und Betrieb bestellt. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innen- und Außendienstes, für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit seinen besonderen Dank aus.
Mainz, 25. April 2024 Peter Thomas, Vorsitzender des Aufsichtsrats Beschluss der Hauptversammlung vom 07. Juni 2024 über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses von EUR 2.566.801,34 und des Gewinnvortrages von EUR 7.133,45 beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 EUR 2.573.934,79. Gemäß dem gleichlautenden Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 07. Juni 2024 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn EUR 2.550.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen und EUR 23.934,79 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 25.04.2024 festgestellt. |
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