Siegfried
Leuzinger GmbH
Vilshofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
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Vorjahr
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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B. Rückstellungen
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C. Verbindlichkeiten
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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ANHANG
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
· Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
· Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd
zur dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
· Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbeneimmaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögenentsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen. Die einzelnen Abschreibungsmethoden sind aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen die lineare Abschreibung zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
GeringwertigeWirtschaftsgüter(Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis € 410,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 6 (2) S. 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert
angesetzt.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorrätewurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die
Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf
Basis eines Zinsfußes in Höhe von 6% bilanziert.
· Währungsumrechnung
Die Bewertung von Forderungen an Kunden in fremder
Währung erfolgte zum Geldkurs unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem
Briefkurs angesetzt unter Beachtung des
Höchstwertprinzips.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich;
ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Ein in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenes
Disagio wurde ggf. über die Laufzeit des
entsprechenden Darlehensvertrages abgeschrieben.
Verbindlichkeiten sind mit den höheren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse (gem. § 251 HGB) zu
vermerken:
Keine Haftungsverhältnisse
Weitere Erläuterungen sind soweit erforderlich
aus der Bilanz ersichtlich.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Sonstige Angaben
1. Rechtliche Verhältnisse
Die Firma " Siegfried Leuzinger GmbH "", wurde mit
Vertrag vom 19.07.1977 des Notariats in Vilshofen UR.Nr.
840/1977 mit Sitz in Aunkirchen gegründet. Die
Gesellschafter der Firma beschlossen zum 31.12.1996 die
Liquidation der Gesellschaft.
2. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung
von Lohndrescharbeiten, sowie die Beteiligung und der
Erwerb von Firmen und Gesellschaften mit ähnlichem
Unternehmensgegenstand.
3. Wirtschaftsjahr
Das Kalenderjahr ist zugleich das Wirtschaftsjahr der
Gesellschaft.
4. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Liqudatoren:
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Familienname
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Vorname
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Funktion
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Vertretungsbefugnis
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Leuzinger
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Siegfried
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Liquidator
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Einzel-
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Aunkirchen, im April 2009, Siegfried Leuzinger
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