Automobile
Wurm GmbH
Ravensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
HANDELSBILANZ
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
262.877,00 |
261.088,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
262.875,50 |
261.086,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
877.199,70 |
815.327,38 |
| I.
Vorräte |
830.765,43 |
759.912,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.193,27 |
54.732,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.241,00 |
682,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.000,00 |
11.467,08 |
| Aktiva |
1.143.076,70 |
1.087.882,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
343.850,67 |
336.153,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
311.153,33 |
218.606,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.697,34 |
92.547,21 |
| B.
Rückstellungen |
28.411,06 |
38.610,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
770.814,97 |
713.119,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
699.666,51 |
704.119,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
71.148,46 |
9.000,00 |
| Passiva |
1.143.076,70 |
1.087.882,46 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Automobile Wurm GmbH mit Sitz
in Ravensburg, eingetragen im Amtsgericht Ulm unter der
Registernummer HRB 552403 wurde auf den 31.12.2023 nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.1
Bilanzierungsmethoden
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Verrechnungen fanden nicht statt.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
1.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, es sei denn,
eine gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Das Anlagevermögen wurde linear
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis einschließlich Euro 800,00 wurden analog zu
den steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2 EStG) wie
geringwertige Wirtschaftsgüter bewertet.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden mit ihren
Herstellungs-/Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet. Kosten der allgemeinen
Verwaltung sowie herstellungsbedingte Zinsen wurden nicht
einbezogen.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
1.3
Währungsumrechnung § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt,
sofern § 256a Satz 2 HGB dem nicht
entgegensteht.
2.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
2.1
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter lagen am
Bilanzstichtag vor in Höhe von Euro 4.214,90
(Vorjahr Euro 24.153,83).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
lagen am Bilanzstichtag vor in Höhe von Euro
243.377,27 (Vorjahr Euro 154.300,22).
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Anzahl beschäftigte Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Im Jahresdurchschnitt waren 5 Arbeitnehmer
beschäftigt.
4.
Verbindlichkeitenspiegel
Gesamtbetrag
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von
|
|
gesicherte
|
Art der Sicherheit
|
|
< 1 Jahr
|
1-5 Jahren
|
> 5 Jahren
|
Beträge
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
|
|
|
|
|
Sicherungsübereignung von
|
770.814,97
|
699.666,51
|
71.148,46
|
0
|
375.074,65
|
Umlaufvermögen
|
sonstige Berichtsbestandteile
Ravensburg, den
04.12.2024
gez.
Roland Wurm
gez.
Philip Wurm
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
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