SUTEC
GmbH
Hohenstein-Ernstthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
697.512,30 |
715.113,30 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.587,00 |
17.690,00 |
| II.
Sachanlagen |
658.925,30 |
672.423,30 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.176.675,58 |
1.237.898,00 |
| I.
Vorräte |
488.093,00 |
442.754,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
262.691,96 |
487.027,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
425.890,62 |
308.115,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.251,94 |
12.921,88 |
| Aktiva |
1.888.439,82 |
1.965.933,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
797.540,11 |
607.755,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
581.755,91 |
447.245,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
189.784,20 |
134.510,19 |
| B.
Rückstellungen |
348.885,10 |
249.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
739.389,61 |
1.104.952,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.625,00 |
4.125,00 |
| Summe
Passiva |
1.888.439,82 |
1.965.933,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die SUTEC GmbH, Hohenstein-Ernstthal, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG/AktG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wurde beibehalten. Die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum
Vorjahresabschluss angewendet.
Die Erleichterungen gemäß der §§
276 und 327 HGB bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
im elektronischen Handelsregister werden in Anspruch
genommen.
Registerinformationen
Die Gesellschaft ist unter der Firma SUTEC GmbH im
Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz unter HRB 11162
eingetragen.
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene und selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von Euro 250,00 sind im Jahr des Zugangs
als Aufwand erfasst worden. Ihr sofortiger Abgang wurde
unterstellt. Die Zugänge an beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Höhe von mehr
als Euro 250,00 aber weniger als Euro 800,00 wurden nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten
ausgewiesen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird
beachtet.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder
niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Bewertung und der
Ausweis erfolgten gemäß der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB).
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach der PUC-Methode unter
Verwendung der Heubeck Richttafeln 2018G ermittelt. Als
Rechnungszins für die Pensionsverpflichtung wurde der
restlaufzeitäquivalente durchschnittliche
Marktzinssatz bei einer pauschalen Annahme der Restlaufzeit
von 15 Jahren verwendet.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig bewertet.
Erläuterungen zu Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Am Bilanzstichtag bestand eine 100 %ige
Beteiligung am Stammkapital in Höhe von Euro
25.000,00 der SUTEC Solutions GmbH.
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im wesentlichen
in 2023 und in Vorjahren geleistete Ausgaben, die Aufwand
für die folgenden Jahre sind.
Die
Pensionsrückstellung in Höhe von Euro
75.882,00 ergibt sich aus der Pensionsverpflichtung zum
Stichtag in Höhe von Euro 246.369,00 und dem Aktivwert
der verpfändeten Rückdeckungsversicherung in
Höhe von Euro 170.487,00. Die Leistungen aus der
Pensionsverpflichtung wurden gemäß Nachtrag vom
21. Dezember 2016 angepasst. Die Verrechnung erfolgte
gemäß § 246 Abs. 2 HGB. Die
Pensionsverpflichtung wurde nach der PUC - Methode
ermittelt. Die Durchschnittsbildung erfolgte über die
vergangenen zehn Geschäftsjahre. Für die
Ermittlung der Ausschüttungssperre gem. § 253
Abs. 6 HGB wurde der Erfüllungsbetrag zusätzlich
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren berechnet. Es
besteht zum Bilanzstichtag eine Ausschüttungssperre
nach § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB in Höhe von Euro 1.195.
Die
sonstigen
Rückstellungen betreffen im Wesentlichen
Tantiemen sowie Gewährleistungsansprüche.
Die
Verbindlichkeiten haben mit einem Wert i.H.v. Euro
440.858,64 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in
Höhe von Euro 38,888,76 eine Restlaufzeit von
über fünf Jahren.
Die Darlehen gegenüber Kreditinstituten sind
durch Buchgrundschulden besichert.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag
nicht.
Angaben zu sonstigen Sachverhalten
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31.
Dezember 2023 war Herr Heiko Seidel zum
Geschäftsführer bestellt.
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich
29Mitarbeiter.
Hohenstein-Ernstthal, den
27. Mai 2024
Gez.
Heiko Seidel, SUTEC GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024
festgestellt.
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