Färber GmbH
In Metzlerskaul 10, 56567 Neuwied, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Büsch seit 25.10.2005 | Geschäftsführer |
Claus-Peter Boden seit 25.10.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Färber GmbHNeuwied, Stadtteil FeldkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Bilanzierung und Bewertung
1. Allgemeine Angaben
Firma: Färber GmbH
Sitz: Neuwied
Registergericht: Amtsgericht Montabaur, HR B 11061
Der Jahresabschluss der Färber GmbH, Neuwied, zum
31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs.
1 HGB) aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden entsprechend ausgewiesen.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
Rückstellungen/Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungen wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB vorgenommen.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden
beachtet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
grundsätzlich beibehalten. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
- Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung der Anlagegüter
erfolgt nach der linearen Methode sowie zeitanteilig im
Zugangsjahr. Die planmäßigen Abschreibungen
basieren grundsätzlich auf betriebsindividuellen
Nutzungsdauern. Selbständig nutzungsfähige und
bewegliche Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen beziehen sich auf einen
Genossenschaftsanteil.
- Die Vorräte werden höchstens zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Ist der
Marktpreis oder der beizulegende Wert am Abschlussstichtag
niedriger, so wird der niedrigere Wert angesetzt.
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten (Nennwert) einschließlich
Umsatzsteuer angesetzt, sofern den Vermögenswerten am
Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Allgemeine Wertberichtigungen/ pauschale Wertberichtigungen
werden für das allgemeine Kreditrisiko, für
Skonti sowie Zinsverluste gebildet.
Einzelwertberichtigungen werden in Höhe des
voraussichtlichen Forderungsausfalls gebildet.
- Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum
Nennwert.
- Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem
Betrag, der zur Abdeckung des Risikos benötigt wird
oder der voraussichtlich zu leisten ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB
abgezinst.
- Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihren
Erfüllungsbeträgen.
II. Informationen zum Jahresabschluss
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres zur Zahlung fällig und nicht besichert.
III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch:
· Herrn Claus-Peter Boden, Neuwied
· Herrn Jürgen Büsch, Neuwied
Der Geschäftsführung wurden keine
Vorschüsse und Kredite gewährt.
2. Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
beträgt im Geschäftsjahr 2023: 9,5
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs
bestehen Eigentumsvorbehalte an den bezogenen Waren.
4. Offenlegung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde
gemäß §§ 325 ff. HGB am 22. Februar
2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neuwied, den 10. Oktober 2024 gez. Claus-Peter Boden / Jürgen Büsch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Oktober 2024 |
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