BCG British Car GmbHLiquidiert

70597 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 22264
Eingetragen
7.9.2001
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Handel mit neuen und gebrauchten vorwiegend britischen - Kraftfahrzeugen, mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Renzler
seit 10.10.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BCG British Car GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum 31.12.2016

Bilanz zum 31.12.2016

BCG British Car GmbH, Stuttgart

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 51.503,50 60.162,00
51.504,00 60.162,50
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 74.635,60 80.895,60
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 39.803,25 23.829,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 8.448,50 4.952,83
122.887,35 109.678,24
C. Aktive RAP 1.131,73
0,00 1.131,73
D. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 489.346,56 510.059,87
Summe Aktiva 663.737,91 681.032,34

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -535.059,87 -518.799,00
III. Jahresüberschuss 20.713,31 -16.260,87
IV. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 489.346,56 510.059,87
0,00 0,00
B. Rückstellungen 550,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 663.187,91 680.232,34
Summe Passiva 663.737,91 681.032,34

ANHANG ZUM 31.12.2016

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat auf seine  Forderungen den Rangrücktritt erklärt. Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die Geschäftsführung geht von der weiteren finanziellen Unterstützung durch den Gesellschafter und daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Fortführung des Unternehmens aus.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

108.814,78 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

  18.495,50 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

E. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2016 war Herr Karl-Heinz Renzler zum Geschäftsführer bestellt. Er vertritt die Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer liegen nicht vor.

Das Darlehenskonto BCG GmbH weist zum 31.12.2016 EUR  500.000,00 als Verbindlichkeit aus.

Zur Beseitigung einer eventuellen Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens wurde am 31. Dezember 2013 aufgrund schriftlicher Vereinbarung ein qualifizierten Rangrücktritt des Alleingesellschafters in Bezug auf das gewährte Darlehen zugunsten der BCG British Car GmbH vereinbart.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.12.2017

 

Stuttgart, den 15.12.2017

BCG British Car GmbH

Karl-Heinz Renzler

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