Termin-Express TE Gebr. Probst GmbH
Schonstett
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
200.813,00 |
316.932,00 |
| I.
Sachanlagen |
200.813,00 |
316.932,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
338.180,17 |
324.820,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
314.781,28 |
319.537,01 |
| davon
gegen Gesellschafter |
215.300,50 |
213.133,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.398,89 |
5.283,15 |
| Aktiva |
538.993,17 |
641.752,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
164.006,87 |
101.859,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
80.574,40 |
80.574,40 |
| III.
Bilanzgewinn |
57.867,88 |
-4.279,19 |
| davon
Verlustvortrag |
4.279,19 |
672,78 |
| B.
Rückstellungen |
31.708,17 |
11.550,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
343.278,13 |
528.341,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
133.604,00 |
213.466,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
209.674,13 |
314.875,22 |
| Summe
Passiva |
538.993,17 |
641.752,16 |
Anhang
1.
Allgemeines
Die Termin-Express TE Gebr. Probst GmbH hat ihren
Sitz in Schonstett und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter der
Registernummer HRB 11602.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die
Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt. Der Jahresabschluss wurde
gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266
ff. HGB aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form und der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung
eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet.
Im Interesse einer besseren Klarheit der Darstellung
sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz anzubringenden Vermerke, ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss wurden die
bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden beibehalten.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Die
Sachanlagen
und immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen angemessene Gemeinkosten;
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Planmäßige Abschreibungen werden im
zulässigen Rahmen degressiv, im Übrigen linear
vorgenommen. Die Möglichkeit des Übergangs von
der degressiven auf die höhere lineare Abschreibung
wird in Anspruch genommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden entsprechend den gesetzlichen
Regelungen abgeschrieben.
Innerhalb der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird allen erkennbaren
Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko durch
angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von € 215.300,50 (Vorjahr:
€ 213.133,44).
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und der
sonstigen Rückstellungen
ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Aufgrund fehlender
Abweichung zwischen handels- und steuerrechtlichen
Vorschriften ist keine Rückstellung für latente
Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von
€ 34.004,09 (€ 0,00). Es handelt sich hierbei um
ein Bankdarlehen.
Haftungsverhältnisse (§§ 251 und 268
Abs. 7 HGB) bestehen zum 31.12.2023 nicht.
3. Sonstiges
Geschäftsführer der Gesellschaft:
· Andreas Probst, Industriekaufmann,
Schonstett
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3a HGB bestehen in Höhe von 90 T€. Es handelt
sich um finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und
Mietverträgen. Dabei wurden befristete Verpflichtungen
mit ihrem Umfang für den gesamten Restzeitraum und
unbefristete finanzielle Verpflichtungen mit ihrem
Verpflichtungsumfang bis zum frühesten
Kündigungszeitpunkt einbezogen.
Die
durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im
Geschäftsjahr 22 Personen.
sonstige Berichtsbestandteile
Schonstett, den
20.11.2024
gez.
Andreas Probst
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
|