EURO
Logistic GmbH
Würselen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
82.991,00 |
111.542,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.523,00 |
9.966,00 |
| II.
Sachanlagen |
75.468,00 |
97.487,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
4.089,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.284.704,47 |
2.008.385,88 |
| I.
Vorräte |
38.769,02 |
46.386,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.187.045,41 |
1.846.792,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.890,04 |
115.207,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.248,32 |
5.011,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.374.943,79 |
2.124.939,57 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
614.183,19 |
919.269,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.000,00 |
102.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
512.183,19 |
817.269,51 |
| B.
Rückstellungen |
575.153,31 |
536.790,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.607,29 |
668.879,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.374.943,79 |
2.124.939,57 |
Anhang zum 31. Dezember 2019
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die EURO Logistic GmbH hat ihren Sitz in
Würselen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Aachen unter HRB HRB 4801 eingetragen.
Der Jahresabschluss der EURO Logistic GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der aktuellen Fassung (BilRUG)
aufgestellt.
Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I,
276, 288 HGB) des Jahresabschluss wurden in Anspruch
genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Für selbständige nutzbare Wirtschaftsgüter,
die nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft wurden, werden
in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten für das einzelne
Wirtschaftsgut 410 EUR nicht übersteigt. Ab dem
Kalenderjahr 2018 wurde die Grenze gemäß §
6 Abs. 2 EStG für das einzelne Wirtschaftsgut auf
800,00 EUR erhöht.
Der Ansatz der Vorräte erfolgte unter Beachtung
des sogenannten "Strengen Niederstwertprinzips" zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß
§ 255 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 HGB bzw. niedrigenren
beizulegenden Werten gemäß § 253 Abs. 4
HGB. Wertminderungen wurden durch Abschläge zutreffend
berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken durch
Bildung angemessen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert
ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden
versicherungsmathematisch (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach
dem Teilwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete
Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung
der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir
derzeit von jährlichen Anpassungen von 0,0% bei den
Gehältern und von 1% bei den Renten aus. Zum
Bilanzstichtag 2019 wird ein von der Deutschen Bundesbank
vorgegebener durchschnittlicher
Marktzins von 2,71% (Vorjahr 3,21
%) bei der Bewertung zugrunde gelegt.
Zur Anpassung der bestehenden
Pensionsrückstellung diente das
versicherungsmathematische Gutachten von Herrn Albert A.
Gellrich,Rentenberatung.
Zudem resultiert aus der Abzinsung dieser
Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn statt sieben Jahre ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von € 55.729. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Der Zinsaufwand für das Geschäftsjahr 2019
beträgt € 15.279,00 . Dem Personalaufwand wurde
ein Betrag in Höhe von € 46.983,00
belastet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
185.607,29 EUR (Vorjahr: 668.879,55 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 438.640,26).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 10.
sonstige Berichtsbestandteile
Würselen, 16.11.2020
gez. Dr. H. E. Wielheesen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2020 festgestellt.
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