Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 15517
Eingetragen
5.2.1997
Branche
Gewinnung von anderen Natursanden und KiesGewinnung von Quarzsanden und kieselsauren SandenGewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und Lehm
Gegenstand
Abbau von Kies- und Sandvorkommen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ludwig Mayr
50.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ludwig Mayr
Sackgasse 2, 86316 Friedberg-Bachern
100.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LHM Sandabbau GmbH

Friedberg-Bachern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 162.764,59 162.764,59
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.549,04 6.338,26
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.837,23 7.386,27 2.708,61
C. Sonstige Aktiva 3.000,00 0,00
173.150,86 171.811,46

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 14.035,32 15.813,59
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 170,28 - 1.778,27
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 125.058,54 123.889,42
D. Sonstige Passiva 7.322,13 7.322,13
173.150,86 171.811,46

 

Friedberg, 08.12.2011

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der LHM Sandabbau GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz wurden erstmals 2010 angewandt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam ab 2010 die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von 410 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 104 TEUR (Vorjahr 104 TEUR) und besteht gegenüber dem Gesellschafter. Die Verbindlichkeit ist nicht gesichert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Ludwig Mayr

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bachern, 08.12.2011

gez. Mayr Ludwig, Geschäftsführer

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