tillack design GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Tillack seit 3.6.2008 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
tillack design GmbHKronberg/TaunusJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Tillack Design GmbH, Kronberg im TaunusAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 20061. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Mit Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 zur Änderung des DMBilG und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen, wurde für kleinere Kapitalgesellschaften die Befreiung aus der Verpflichtung gemäß § 264 Absatz 1 Satz 1 HGB, einen Lagebericht zu erstellen, eingeführt. Demgemäß wurde nach § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB n. F. die Befreiung in Anspruch genommen. Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine GmbH im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB; dementsprechend erfolgen die Erläuterungen nach der Vereinfachungsregelung des § 288 HGB. Die Bewertungsstetigkeit wurde im Berichtsjahr fortgeführt. AKTIVA Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungspreisen abzüglich Nachlässen und Skonti, sowie unter Abzug der Abschreibungen, bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden im steuerlich zulässigen Rahmen im Jahr 2006 vorgenommen. Teilweise wurden steuerliche Sonderabschreibungen gemäß § 7g EStG in Anspruch genommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden vollständig abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ordnungsgemäß eingestellt und zum Nennwert ausgewiesen. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Die flüssigen Mittel sind unbefristet angelegt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zeitanteilig abgegrenzt und entsprechend eingestellt. PASSIVA Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgte aufgrund der gültigen handelsrechtlichen Vorschriften. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag zum handelsrechtlichen Nennwert passiviert. Der Ausweis erfolgt gem. § 266 Abs. 1, S. 3, § 268 HGB wie folgt:
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft demgemäß ist nach § 274 a Nr. 1 HGB ein Anlagenspiegel nicht auszuweisen. Hinsichtlich der Ausnutzung von Verfahrensspielräumen wurden die steuerlichen Abschreibungsmaßstäbe zu Grunde gelegt. Es wird die Abschreibung gemäß § 268 Abs. 2 S. 3 HGB wie folgt erläutert:
2. Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Berichtsjahr 2006 Herr Joachim Tillack, Architekt und Designer. Vom Schutzrecht gemäß § 286 Absatz 4 HGB i.V. § 285 Nummer 9 HGB wird Gebrauch gemacht. Gegenüber dem Gesellschafter bzw. nahestehenden Personen bestanden zum 31. Dezember 2006 Forderungen und Verbindlichkeiten, die gemäß § 266 Absatz 2 u. 3 HGB in Verbindung mit § 42 Absatz 3 GmbHG wie folgt erläutert werden:
Von den Erleichterungen des § 326 S. 2 HGB i.V. mit § 325 Absatz 1 S. 1 HGB wird Gebrauch gemacht. BescheinigungNachstehende Bilanz habe ich aufgrund der mir vorgelegten Bücher und Aufzeichnungen, sowie der mir erteilten Aufklärungen und Nachweise erstellt. Ein Prüfungsauftrag nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten hat nicht vorgelegen. Ein Bestätigungsvermerk ist deshalb nicht veranlasst. Eine vom Geschäftsführer unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung liegt mir vor. Danach sind nach Auffassung der Geschäftsleitung im Jahresabschluss sämtliche Vermögens- und Schuldposten richtig und vollständig erfasst. Prüfungen habe ich nur in dem Umfang durchgeführt, wie sie sich aus diesem Bericht und den Anlagen ergeben. Auf die beiliegenden Auftragsbedingungen des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater, Stand 01. August 2004, wird verwiesen, diese gelten ergänzend.
Herzogenaurach, den 28. Mai 2007 Günter Haubner, Steuerberater |
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