Sovato GmbHLiquidiert

86559 Adelzhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 25633
Vorher
Online Retail Consult GmbH
Eingetragen
28.4.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Beratung beim Einsatz von IT-Produkten und anderen elektronischen Produkten und Erzeugnissen sowie Schulung von Nutzern, bei denen derartige Produkte zum Einsatz kommen; ebenso Vertrieb von Computersystemen und elektronischen Produkten und Erzeugnissen sowie dazugehörigen Peripheriegeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Frank Menzel
seit 19.11.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

60.00% identifiziert40.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
60.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Jens Hibbe Stiftung
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Germany
15.625 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sovato GmbH

Adelzhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 01.08.2019

Bilanz

Aktiva

01.8.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 7.504,00
I. Sachanlagen 0,00 4,00
II. Finanzanlagen 0,00 7.500,00
B. Umlaufvermögen 19.196,83 6.787,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 723,43 674,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.473,40 6.113,17
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.111,15 20.555,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.307,98 34.846,73

Passiva

01.8.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 31.250,00 31.250,00
II. Verlustvortrag 51.805,56 47.836,61
III. Jahresüberschuss 7.444,41 -3.968,95
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 13.111,15 20.555,56
B. Rückstellungen 1.950,00 1.950,00
C. Verbindlichkeiten 30.357,98 32.896,73
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 2.538,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.307,98 34.846,73

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

II. Eigenkapital

III. Verbindlichkeitenspiegel

IV. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen gibt es nicht.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, die nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen bemessen sind, angesetzt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte mit den Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips. In die Herstellungskosten wurden neben den zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung eingerechnet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Wertberichtigungen wurden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag bewertet.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG existieren gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. Euro 30.357,98 und gegenüber Gesellschaftern i.H.v. Euro 0,00.

II. Eigenkapital

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Posten Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe von 51.805,56 einbezogen.

III. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

Unsere Gesellschaft ist einerseits buchhalterisch überschuldet und andererseits liegt kein Insolvenzantragsgrund gemäß § 19 I InsO vor, da die Firma Proverda GmbH einen Rangrücktritt i. H. v. TEUR 7 und die Firma MCE-ETV GmbH einen Rangrücktritt i.H.v. TEUR 23 erklärt hat und stille Reserven im Anlagevermögen vorhanden sind. Die bilanzielle Überschuldung wurde dadurch beseitigt.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Frank-Philipp Menzel geführt.

Die Gesellschaft ist mit Wirkung zum 1.8.2019 aufgelöst.

 

Adelzhausen, den 23. Dezember 2019

gez. Frank-Philipp Menzel, Geschäftsführer und Liquidator

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2020 festgestellt.

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