Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hafiz Balija seit 23.2.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vaporeb GmbHLangenfeld (vormals: Solingen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 264a sowie 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB) sowie unter Berücksichtigung ergänzender Vorschriften des GmbHG aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, § 253 Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Teilfertige Erzeugnisse (in Arbeit befindliche Bauaufträge) werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die leistungsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Soweit in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Risiken enthaltenen sind, wurde dem durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten (§ 253 Abs. 1 HGB). Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB sind in 2023 nicht auszuweisen Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz auf der Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Daten abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Verbindlichkeiten werden jeweils mit ihren Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 2 HGB). III. Angaben zur BilanzZum 31.12.2023 bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge gemäß § 285 Nr. 28 HGB. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 172.975,50 € (Vorjahr: 324.313,73 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). IV. Sonstige PflichtangabenDer Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und zudem befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Angaben zu den Geschäftsführerbezügen unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB. V. SonstigesEin Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB i.V.m. § 264a HGB nicht erstellt. Der Anhang enthält überwiegend lediglich die für kleine Gesellschaften erforderlichen Pflichtangaben. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 18 Arbeitnehmer. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Hafiz Balija Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2024 festgestellt. |
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