Lector
Computersysteme GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
207.384,00 |
170.651,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.529,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
185.855,00 |
170.649,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
456.068,96 |
369.653,48 |
| I.
Vorräte |
122.329,20 |
110.941,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.799,82 |
105.423,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
644,18 |
732,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
235.939,94 |
153.288,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.206,34 |
1.652,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
665.659,30 |
541.956,67 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
387.503,79 |
253.917,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
227.917,39 |
123.650,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
133.586,40 |
104.267,11 |
| B.
Rückstellungen |
195.743,76 |
243.137,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.411,75 |
44.901,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
82.411,75 |
44.901,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
665.659,30 |
541.956,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Lector Computersysteme GmbH
wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wird der Vermerk in der
Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und 275 HGB.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldpostionen
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 und 279 bis 283 HGB. Sie
richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro, welche zwischen dem
01.01.2008 und dem 31.12.2009 angeschafft wurden, wurden im
Rahmen der Poolabschreibung auf fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Die Vorräte sind nach folgenden Grundsätzen
aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind Einzelfallrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung ist gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2005 G) nach dem Teilwertverfahren ermittelt.
Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen
werden bei der Ermittlung der Verpflichtung nicht
berücksichtigt, da eine solche Vereinbarung nicht
getroffen wurde.
Der zu Grunde gelegte Rechnungszins für die
Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum
Bewertungsstichtag 31. Dezember 2011 auf 5,14% (Vorjahr
5,15%); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) ermittelten und veröffentlichen
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit
der Verpflichtungen von pauschal 15 Jahren.
Gemäß § 246 (2) S. 2 HGB werden die
Pensionsverpflichtungen (379.334,00 Euro) mit dem Anspruch
aus der Rückdeckungsversicherung (293.790,24 Euro)
saldiert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Auf die Bildung einer Rückstellung für
latente Steuern wird gemäß § 274a Nr. 5 HBG
verzichtet.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
II. sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Lector Computersysteme GmbH
waren im Geschäftsjahr 2011 Herr Frank Mertzbach,
Mönchengladbach, und Herr Rainer Weber,
Mönchengladbach.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2012 festgestellt.
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