LIPA HELIOS
GmbH Reprographischer Betrieb
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.399,04 |
64.077,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.396,04 |
64.074,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
487.471,03 |
422.503,06 |
| I.
Vorräte |
9.000,00 |
9.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
276.259,10 |
264.712,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
202.211,93 |
148.790,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.723,84 |
3.855,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
544.593,91 |
490.436,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.102,22 |
43.778,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
51.537,63 |
18.213,74 |
| B.
Rückstellungen |
392.294,05 |
366.698,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.197,64 |
79.959,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
544.593,91 |
490.436,02 |
Anhang
A. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der Lipa Helios GmbH, Regensburg
wurde gemäß §§ 242 ff HGB und
§§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
Die Erleichterungen des § 274a HGB und des
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB).
Der Jahresabschluß vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Unter den
immateriellen Vermögensgegenständen ist
unter anderem EDV-Software ausgewiesen. Diese wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig
linear abgeschrieben.
Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Im
Einzelfall wurden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungsmethoden und
die Abschreibungshöhe richten sich nach den von der
Finanzverwaltung herausgegebenen Abschreibungstabellen;
dabei wird nach Möglichkeit zunächst degressiv,
später linear abgeschrieben. Zugänge des
Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht niedrigere
Tagespreise am Bilanzstichtag zum Ansatz gelangten.
Mangelnder oder eingeschränkter Verwertbarkeit wurde
durch Abschläge Rechnung getragen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschlägen wegen eingeschränkter
Verwertbarkeit im Einzelfall bewertet worden. Die
verlustfreie Bewertung wurde durch die
Gegenüberstellung der voraussichtlichen
Verkaufserlöse abzüglich noch anfallender Kosten
berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet.
Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe
einzelwertberichtigt.
Die
übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die
Pensionsrückstellung wird unter Beachtung des am
29.05.2009 in Kraft getretenen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nach den
Vorschriften des § 6 a EStG ermittelt. Die Höhe
der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem
versicherungsmathematischen Gutachten.
Die
anderen Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der Risiken
notwendig sind.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Nominalbetrag oder zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betragen Euro 30.678,00 (Vorjahr:
TEuro 31). Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
Euro 228.155,60 (Vorjahr: TEuro 215). Diese Posten sind in
den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw.
"sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3
GmbHG, § 264 c Abs. 1 HGB).
C. Sonstige Angaben
Die
Geschäftsführung wurde in 2010 von
Herrn Günther Wenninger, Regensburg wahrgenommen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
Regensburg, im Januar 2012
gez. Günther Wenninger
(Geschäftsführer)
|
.
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2012 festgestellt.
|