Informatik-Werkstatt GmbH
Lenggries
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.427,00 |
40.872,46 |
| I.
Sachanlagen |
56.427,00 |
40.872,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
593.289,91 |
681.947,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.777,98 |
281.294,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
478.511,93 |
400.653,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.943,24 |
8.181,05 |
| Aktiva |
657.660,15 |
731.000,66 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
491.785,53 |
515.772,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
389.772,53 |
312.797,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
76.013,00 |
176.974,94 |
| B.
Rückstellungen |
81.662,23 |
111.090,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.712,39 |
97.387,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
78.712,39 |
97.387,86 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
107,56 |
495,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.500,00 |
6.750,00 |
| Passiva |
657.660,15 |
731.000,66 |
Anhang
I. Vorbemerkung
Die Firma Informatik - Werkstatt GmbH hat ihren Sitz
in Lenggries und wird beim Amtsgericht München unter
der Register Nr.: HRB 166244 geführt. Eine
Betriebsstätte befindet sich in Korschenbroich.
Der Jahresabschluss der Firma Informatik - Werkstatt
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des BilRUG aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
In Ausübung des gesetzlichen Wahlrechtes
entspricht der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung dem
System des Gesamtkostenverfahrens gemäß
§ 275 HGB.
Die Gesellschaft hat den gesetzlichen Bestimmungen
gemäß
§ 265 (1) S. 2 HGB
entsprechend die Vorjahresbeträge zu den Positionen
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
Nach § 265 Abs. 2 S.2 des
Handelsgesetzbuches liegen gesondert berichtspflichtige
nicht vergleichbare Positionen gegenüber dem
Vorjahresabschluss nicht vor.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 274a HGB sowie
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gem.
§ 284 ff. Handelsgesetzbuch
Von den bisherigen Bilanzierungsmethoden wurde im
Berichtsjahr nicht abgewichen. (§284(2) Nr. 1 HGB)
Das Anlagevermögen wird zu den
Anschaffungskosten angesetzt und sofern es der Abnutzung
unterlag, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Für die
sogenannten "geringwertigen Anlagegüter" im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wird von der
Möglichkeit der sofortigen Vollabschreibung Gebrauch
gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Die Restlaufzeiten betragen für
sämtliche Forderungen weniger als ein Jahr.
Bankguthaben / liquide Mittel wurden durch Bankauszug bzw.
Kassenbericht nachgewiesen und sind zum Nennwert aktiviert.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem
Nennwert der Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bewertet,
soweit dieser Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Stichtag darstellt.
Das Stammkapital der Gesellschaft wird mit dem
Nennwert angesetzt,
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
voraussichtlichen Kosten des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen für das Berichtsjahr,
Tantiemeansprüche und
Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie die Kosten
für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen. Diese berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Bei der Bewertung der Aufbewahrungsrückstellung sind
zukünftige jährliche Preis- und
Kostensteigerungen von 2% berücksichtigt und
entsprechend der Laufzeit, mit dem von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten im
Sinne des § 256a HGB, die auf fremde
Währung lauten oder früher gelautet haben.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
III. Sonstige Pflichtangaben nach verschiedenen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht angefallen.
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Umlaufvermögen
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, die das in der Gesellschaft
übliche Ausmaß überschreiten, liegen nicht
vor.
Nicht passivierte finanzielle Verpflichtungen
Mietverträge
|
Jahresbeträge
|
EUR
|
6.000,00
|
Leasingverträge
|
Jahresbeträge
|
EUR
|
27.000,00
|
Berichtspflichtige sonstige bedeutungsvolle
Verpflichtungen aus begonnenen bzw. in Auftrag gegebenen
Investitionsvorhaben, künftigen Großreparaturen
oder Umweltschutzmaßnahmen sind nicht festgestellt
worden, ebenso keine langjährigen
Abnahmeverpflichtungen, die über den gewöhnlichen
Geschäftsverkehr hinausgehen. Vertragliche
Verpflichtungen zur Einräumung von Krediten
gegenüber Dritten oder aus
Gewinnabführungsverträgen sind ebenfalls nicht
vorhanden. Die Finanzierung der geschäftlichen
Maßnahmen der Gesellschaft war
ordnungsgemäß geregelt.
Am Bilanzstichtag bestehende Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag lagen derartige Verhältnisse
nicht vor.
Beschäftigte Arbeitnehmer gemäß §
285 S. 1 Nr. 7 HGB
Im Berichtsjahr wurden im Jahresdurchschnitt sechs
Angestellte beschäftigt.
Kredit an Organmitglieder gemäß § 285 S.
1 Nr. 9c HGB
Derartige Kreditgewährungen lagen im
Geschäftsjahr nicht vor.
Benennung der Organmitglieder gemäß §
285 S. 1 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer
Herr Dipl. - Ök. Ing. Hartmut Ruf, Lenggries
Herr Dipl. - Informatiker Stefan Gottschalk, Korschenbroich
Die Angaben der Gesamtbezüge unterbleiben im
Hinblick auf § 286(4) HGB.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt
vor, den Gewinn auf das neue Jahr vorzutragen.
IV. Berichtspflichten nach dem GmbH-Gesetz
1. Zur Benennungspflicht von Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wird darauf
hingewiesen, dass ein gesonderter Ausweis bereits in der
Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern erfolgt ist.
2. Gesonderter Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung gem. § 29 Abs. 4 GmbHG
unterliegende Rücklagen im Zusammenhang mit
Wertaufholungen im Anlage- und Umlaufvermögen oder aus
der handelsrechtlichen Verpflichtung zur Auflösung
steuerlicher Rückstellungen sind im Berichtsjahr nicht
gebildet worden.
Lenggries,
23.05.2023 Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Hartmut Ruf, Lenggries Gez. Stefan Gottschalk,
Korschenbroich, den 23.05.2023
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2023
festgestellt.
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