amnua GmbH
28mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Galsterer seit 5.3.2026 | Prokura |
Jan Detlef Prof. Dr. med. Kramer seit 29.12.2020 | Geschäftsführer |
Thomas Diplom-Ökonom Wolff seit 29.12.2020 | Geschäftsführer |
Joachim Bauer seit 26.9.2007 | Geschäftsführer |
Martin Jörn Dr. Völckers seit 1.9.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Park-Klinik GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtPark-Klinik Kiel GmbH, KielHandelsregister des Amtsgerichts Kiel, HRB 130 KI1. Grundlagen des Unternehmens Die Park-Klinik GmbH ist eine privat geführte Belegarztklinik in Kiel im Sinne der Grund- und Regelversorgung, in der niedergelassene Fachärzte aus den Fachbereichen Gynäkologie, Proktologie, HNO-Heilkunde sowie Plastische- und Wiederherstellungschirurgie operativ tätig sind. Gleichzeitig verfügt die Klinik über eine eigene Fachabteilung für Anästhesie. Neben einer Vielzahl von proktologischen Eingriffen und Operationen an der Schilddrüse, liegt ein Hauptschwerpunkt der Klinik in der Behandlung von komplexen gynäkologischen Krankheitsbildern. Hier werden Patient*innen in einem modernen ambulant-stationären Behandlungskonzept z.B. in dem von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziertem Brustzentrum Kiel-Mitte, der zertifizierten Dysplasie-Einheit und dem Beckenbodenzentrum interdisziplinär und umfassend behandelt. In der Park-Klinik erwartet die Patient*innen, egal ob privat oder gesetzlich versichert, eine moderne und ruhige Atmosphäre, persönliche und individuelle Betreuung der Pflegekräfte sowie die frisch zubereiteten Speisen aus der hauseigenen Bio-Küche. Die Park-Klinik GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG, in Geesthacht und wird in den Konzernabschluss der ISG Intermed Holding GmbH & Co. KG einbezogen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich stark verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist von 90,1 Punkten im Januar 2023 auf 86,4 Punkte im Dezember 2023 gesunken. Insgesamt erweist sich das außenwirtschaftliche Umfeld als schwach. Auch die Binnenwirtschaft verzeichnet weitere Kaufkraftverluste in Folge der hohen Inflation. Bereits vor dem Ausbruch des Ukrainekriegs war die Preissituation auf den Energiemärkten angespannt und hat sich seitdem deutlich zugespitzt. Diese erhöhten Energiekosten führen zu Preissteigerungen in allen elementaren Bereichen und die damit einhergehende Inflation wirkt sich auch im Gesundheitswesen aus. Mit umfassenden staatlichen Programmen wird dieser multifaktoriellen Krisensituation entgegengewirkt. Allerdings verursachen die zum Teil unterbrochenen Lieferketten, der damit verbundene Rohstoffmangel und die Teuerungsrate der Medizinprodukte hohe Kosten. Die hohen Krankenstände führen zu organisatorischen Herausforderungen. Die Leistungsseite hängt stark von der demographischen Entwicklung sowie der Entwicklung der medizinischen Verfahren ab. Die Erlösseite ist stark gesetzlich reglementiert und hängt wesentlich von der Haushaltsentwicklung des Bundes sowie der Einnahmenentwicklung des Krankenkassensystems ab. Der Bundestag hat im Dezember 2022 beschlossen, eine Gas- und Strompreisbremse einzuführen, um Krankenhäuser zu unterstützen. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise und der Abhängigkeit der Krankenhäuser von Erdgas wurden insgesamt 6 Mrd. Euro als pauschale Zahlung nach Krankenhausbetten und 4,5 Mrd. Euro als krankenhausindividueller Ausgleich für Energiepreissteigerungen vorgesehen. Eine große Unsicherheit für den stationären Sektor ergibt sich weiterhin durch politische Prozesse und die aktuelle Gesetzgebung - hier vor allem durch das Krankenhauspflegentlastungsgesetz und die auf Bundesebene initiierte Krankenhausstrukturreform. 2.2 Geschäftsverlauf 2023 verzeichnete die Park-Klinik einen positiven Geschäftsverlauf in allen Fachbereichen. Corona hatte keinen Einfluss mehr auf die Auslastung der Sprechstunden in den zuweisenden Praxen, die Krankmeldungen des Personals und damit auch nicht auf die Fallzahl der Klinik. Das vereinbarte, fortgeschriebene Budget wurde übererfüllt. Neben einer geringen Zunahme der Fallzahl erhöhte sich vor allem die durchschnittliche Fallschwere - der sogenannte Casemixindex. An dieser Stelle profitiert die Park-Klinik erneut von ihrer konsequenten Ausrichtung auf Spezialisierung und Qualität. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen konnte die Park-Klinik so das Wirtschaftsjahr mit einem positiven Ergebnis von TEUR 1.479,7 abschließen. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 155,1 auf TEUR 5.925,9 gestiegen. Der Materialaufwand ist um TEUR 121,1 auf TEUR 1.114,1 gestiegen. Der Personalaufwand ist im Wesentlichen aufgrund von Gehaltsanpassungen um TEUR 217,3 auf TEUR 4.130,0 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit TEUR 866,2 knapp über den Aufwendungen des Vorjahres. Der Jahresüberschuss ist um TEUR 442,7 auf TEUR 1.479,7 gesunken. 2.3.2 Finanzlage Das Eigenkapital ist um das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 1.479,7 auf TEUR 6.442,6 gestiegen, da auch das Vorjahresergebnis thesauriert worden ist. Die Bilanzsumme beläuft sich auf TEUR 27.679,0 während die Eigenkapitalquote auf 23,3 % angewachsen ist. Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht sind maßgeblich in Folge bewilligter Fördermittel auf TEUR 263,1 gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um TEUR 114,3 gesunken. Dies resultiert vollständig aus der Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern dienen der Finanzierung der Finanzanlagen. Die Liquidität des Unternehmens war jederzeit gesichert. 2.3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist zum 31.12.2023 um TEUR 626,3 auf TEUR 27.679 gestiegen. Das Anlagevermögen hat sich durch planmäßige Abschreibungen um TEUR 282,9 auf TEUR 21.499,4 verringert. Dies ist auf die Anschaffungen im Bereich Einrichtung und Ausstattung zurückzuführen. Das Umlaufvermögen hat sich um TEUR 909,2 auf TEUR 6.179,5 erhöht. 2.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Laut dem unabhängigen Vergleichsportal Weisse Liste (Bertelsmann-Stiftung) verzeichnet die Park-Klinik eine Weiterempfehlungsrate bei zuletzt 96 Prozent und zählt somit zu den beliebtesten Kliniken bundesweit. Die Park-Klinik GmbH verfügt über eine von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) zertifizierte Dysplasie-Einheit, ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und verfügt neben dem Universitätsklinikum über eines von zwei DKG-zertifizierten Brustzentren in Kiel. Für die Park-Klinik GmbH liegt der Erfolg des Unternehmens in der hohen Qualität der Patientenversorgung und -zufriedenheit. Leistungs-, Konkurrenz- und Innovationsfähigkeit verdanken wir dabei in erster Linie unseren Mitarbeiter*innen. 2.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens Sowohl bei der leistungsseitigen als auch bei der wirtschaftlichen Entwicklung verzeichnet die Park-Klinik seit Jahren einen sehr stabilen Verlauf. Sie ist mit ihrem belegärztlichen und spezialisierten Konzept in der Gesundheitslandschaft Schleswig-Holsteins fest verankert. Darüber hinaus bereitet sich die Klinik im Wesentlichen durch Kooperationen und Leistungsanpassungen aktuell auch auf die politische Entwicklung vor. 3. Prognose-, Chancen und Risikobericht 3.1 Risiko- und Chancenbericht Die geplante Krankenhausreform, die bis Jahresende in ein zustimmungsfähiges Gesetz umgesetzt sein soll, stellt im Bereich der Krankenhausfinanzierung für die Park-Klinik das größte Risiko dar. Noch ist unklar, in welchem Umfang die in der Park-Klinik angebotene hochspezialisierte Medizin weiterhin unter Krankenhausplanungsgesichtspunkten umgesetzt werden kann. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiekrise, Inflation und gestiegen Löhne sind auch im Jahr 2024 die bestimmenden Risikofaktoren, die konkret zu steigenden Kosten führen. Wir analysieren mögliche Auswirkungen um rechtzeitig gegenzusteuern. Der schon heute spürbare Fachkräftemangel bedingt die frühzeitige Akquisition und Bindung qualifizierter und motivierter Mitarbeiter*innen. Eine fortwährende Qualifizierung unserer Mitarbeiter*innen und die Incentivierung durch Mitarbeiterangebote wie Firmenrad oder Jobticket gehören für uns zum Grundverständnis zeitgemäßer Personalführung. Prozesse müssen zunehmend effizient gestaltet werden. Durch Digitalisierung und die Förderungen der Mitarbeiter*innen in diesem Bereich, schaffen wir attraktive Arbeitsplätze, die die Mitarbeiter entlasten und richten so den Fokus auf die Kernaufgaben der Patientenversorgung. Hierfür erfährt die Park-Klinik GmbH finanzielle Unterstützung durch das Krankenhauszukunftsgesetz. 3.2 Prognosebericht 2024 wird die Entwicklung der Krankenhauslandschaft und damit auch der Park-Klinik für die Folgejahre sowohl durch die Krankenhausstrukturreform als auch die fortschreitenden Ambulantisierung maßgeblich beeinflusst werden. Aufgrund der Attraktivität der Park-Klinik als Arbeitgeber sehen wir in 2024 selber noch keinen großen Einfluss des Fachkräftemangels auf die Leistungsfähigkeit der Klinik. Auch nachfrageseitig erwarten wir ein positives Geschäftsjahr mit steigenden Fallzahlen und Erlösen. Die genauen Auswirkungen durch den neuen AOP-Katalog und die geplanten Hybrid-DRGs sind aktuell nicht absehbar und stellen daher ein Erlösrisiko dar. Kostenseitig wird es vor allem bedingt durch die Inflation und gestiegen Löhne ein eher herausforderndes Jahr. Insgesamt kann man sagen, dass wir für 2024 - abgesehen von den politischen Entscheidungen, die eher die Folgejahre betreffen werden - bei einer bereits geeinigten Fortschreibung des Budgets, gering steigenden Erlösen und einer negativen Kostenentwicklung mit einem leicht positiven Ergebnis von 50 T€ aus der operativen Tätigkeit rechnen.
Kiel, 27. März 2024 gez. Joachim Bauer gez. Prof. Dr. med. Jan Kramer gez. Dr. med. Volker Schulz gez. Dr. med. Martin Völckers gez. Thomas Wolff BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Park-Klinik GmbH mit Sitz in Kiel ist nach § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Sie wird im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HR B 130 KI geführt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und den Vorschriften der KHBV. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. In Ausübung des Wahlrechts nach § 1 Abs. 3 KHBV wurde die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und der Anlagennachweis nach Anlage 3 der KHBV gegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wie folgt linear abgeschrieben:
Bei den Bauten wird die umgebaute Bettenstation über 15 Jahre abgeschrieben. Die in 2020 abgeschlossenen Erneuerungen an Dach und Fassade werden über 20 Jahre abgeschrieben. Die übrigen Bauten sind vollständig abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge werden zeitanteilig nach dem Monat des Zugangs vorgenommen. Anlagengegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurden analog zu den steuerlichen Vorschriften in einem Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Die Finanzanlagen betreffen Anteile an sieben verbundenen Unternehmen und zwei Beteiligungen und werden zu Anschaffungskosten bewertet. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu den Nennwerten angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden entsprechend dem Vorsichtsprinzip gebildet. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden entsprechend § 5 Abs. 3 KHBV gebildet und fortgeführt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten werden zu Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang (Anlage 3, Seite 3) beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Die Finanzanlagen bestehen aus folgenden Beteiligungen:
Bei den Forderungen sind folgende Restlaufzeiten zu vermerken
Die Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände ist auf die hohe Körperschaftssteuerrückforderung zurückzuführen. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert aus zwei im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Darlehensverträgen mit der a&p MVZ GmbH, die der Sicherung der Liquidität des verbundenen Unternehmens dienen. Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen ausstehenden Urlaub und Überstunden. Bei den Verbindlichkeiten sind folgende Restlaufzeiten zu vermerken:
Das Absinken der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist im Wesentlichen auf die liquiditätswirksame Begleichung der Verlustübernahmen gegenüber diesen verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Die Ergebnisabführungsverträge mit den verbundenen Unternehmen wurden im Geschäftsjahr aufgehoben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden auf das im Betriebseigentum befindliche Grundstück besichert. IV. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind: - Joachim Bauer, Kronshagen (Dipl.-Betriebswirt) - Prof. Dr. med. Jan Kramer, Geesthacht (Arzt) - Dr. med. Volker Schulz, Molfsee (Arzt) - Dr. med. Martin Völckers, Heikendorf (Arzt) - Thomas Wolff, Hamburg (Dipl. Ökonom) Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen in 2023 EUR 288.828,56. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 60,6 Vollkräfte ohne sonstiges Personal beschäftigt (i. Vj. 59,9). Diese sind auf folgende Dienstarten aufgeteilt:
Konzernabschluss Die Park-Klinik GmbH wird in den Konzernabschluss der ISG Intermed Holding GmbH & Co. KG, Geesthacht, einbezogen. Der Abschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und ist unter www.bundesanzeiger.de abrufbar. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Bürgschaften. Aus einem Leasingvertrag Kfz mit Laufzeit bis Oktober 2024 resultieren finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 8 für 2023, insgesamt TEUR 15. Aus den Leasingverträgen mit Jobrad mit Laufzeiten bis derzeit September 2026 resultieren finanzielle Verpflichtungen von insgesamt TEUR 69. Darüber hinaus wird ein Ultraschallgerät bis auf unbestimmte Zeit geleast. Aus diesem Leasingvertrag resultieren jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 9. Aus einem Mietvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2024 resultieren finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 67 für 2023, insgesamt TEUR 140. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.479,7 auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht bekannt.
Kiel, 27. März 2024 gez. Joachim Bauer gez.Prof. Dr. med. Jan Kramer gez. Dr. med. Volker Schulz gez. Dr. med. Martin Völckers gez. Thomas Wolff Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024 unverändert festgestellt. Bestätigungsvermerk2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 7 Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Park-Klinik GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Park-Klinik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Park-Klinik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ̈ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und ̈ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i.V.m. § 33 Abs. 2 LKHG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. 8 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 33 Abs. 2 LKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 9 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 10 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 33 Abs. 2 LKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 11 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ̈ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ̈ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ̈ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ̈ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ̈ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ̈ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ̈ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen."
Kiel, 19. April 2024 wetreu
gez. Hartmut Kaack, Wirtschaftsprüfer gez. Dörte Reese, Wirtschaftsprüferin |
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