C24 Kreditvertriebs GmbH
Selbe AdresseAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Elisabeth Köhnlein seit 18.2.2022 | Prokura |
Philipp Matthias Oberleitner seit 9.1.2020 | Vorstandsmitglied |
Michaela Becka seit 9.5.2016 | Prokura |
Gerolf Dienhold seit 1.11.2001 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFB Application Services AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang 31. Dezember 2020afb Application Services AGMünchen1 ALLGEMEINE ANGABEN Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der afb Application Services AG für das Geschäftsjahr 2020 wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß den in §267 Abs. 4 HGB in Verbindung mit §267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen des §288 Abs. 2 HGB teilweise Gebrauch gemacht. 2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 2.1 SELBSTGESCHAFFENE IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von fünf Jahren. 2.2 ENTGELTLICH ERWORBENE IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von drei Jahren. 2.3 SACHANLAGEVERMÖGEN Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden abhängig von der Nutzungsdauer über 3 bis 13 Jahre vorgenommen. Sachanlagevermögen wird mit den steuerlich zulässigen Höchstbeträgen, die den handelsrechtlichen Nutzungsverlauf abbilden, linear abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu je EUR 250 erfolgte eine Abschreibung in voller Höhe im Jahr des Zugangs. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 1.000 liegen, wurde im Geschäftsjahr ein Sammelposten gebildet, der im Zugangsjahr und in den Folgejahren zu je einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Das Wahlrecht zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurde im Geschäftsjahr nicht ausgeübt. 2.4 FINANZANLAGEN Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt, soweit die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft anzusehen ist. 2.5 VORRÄTE Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Abschreibungen sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Ab dem Geschäftsjahr 2016 werden zusätzlich die allgemeinen Projektverwaltungskosten zu den tatsächlich angefallenen Herstellkosten verursachungsgerecht pro Kundenprojekt hinzugerechnet. Infolge der Anwendung des Grundsatzes der verlustfreien Bewertung werden notwendig erscheinende Abschreibungen auf einen am Bilanzstichtag bestehenden niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. 2.6 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde unverändert zum Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,2 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen vorgenommen. 2.7 FLÜSSIGE MITTEL Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände werden zum Nennwert angesetzt. 2.8 RÜCKSTELLUNGEN Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 2.9 VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.10 LATENTE STEUERN Aktive und passive latente Steuern werden saldiert; ein aktivischer Überhang wird nicht angesetzt. 2.11 WÄHRUNGSUMRECHNUNG Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 2.12 AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht erfasst. 3 BILANZERLÄUTERUNGEN 3.1 ANLAGEVERMÖGEN Bezüglich der Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagespiegel verwiesen. 3.2 SELBST GESCHAFFENE IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE DES ANLAGEVERMÖGENS Seit dem Geschäftsjahr 2009 wird gemäß §248 Abs. 2 S. 1 HGB das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Anspruch genommen. Für die Entwicklung neuer Funktionalitäten der afb-CMS Software wurden in den Geschäftsjahren 2015, 2016, 2018 und 2019 selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Diese werden planmäßig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2020 entstanden Entwicklungskosten in Höhe der Zuschreibung zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen (TEUR 590), die ab Dezember 2020 planmäßig abgeschrieben werden. Darüber hinaus fielen keine Forschungskosten an. Gemäß §268 Abs. 8 HGB ist die ertragswirksame Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände mit der Bildung einer Ausschüttungssperre verbunden. Zur Höhe dieser Ausschüttungssperre wird auf den Abschnitt 6.2.1 verwiesen. 3.3 FINANZANLAGEN GEMÄß §285 ABS. 11A HGB In den Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Performion I GbR mit Sitz in München enthalten. Gegenstand des Unternehmens: Halten, Verwalten und Veräußerung von Aktien. Weitere Angaben zur Performion I GbR werden gemäß §286 Abs. 3 HGB nicht gemacht, da die Angaben für den Jahresabschluss von untergeordneter Bedeutung sind. 3.4 VORRÄTE In den Vorräten enthalten sind angemessene Anteile der Projektverwaltungskosten. Die Zurechnung der allgemeinen Projektverwaltungskosten zu den tatsächlich angefallenen Herstellkosten pro Kundenprojekt dient dem Konzept der verursachungsgerechten Erfassung und Verteilung der Gemeinkosten. Die verursachungsgerechte Verteilung der allgemeinen Projektverwaltungskosten wird auch bei der Berechnung der Herstellungskosten von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen angewendet. 3.5 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt:
Zum Bilanzstichtag sind in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine wesentlichen Fremdwährungsforderungen enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Steuerrückforderungen i.H.v. TEUR 9,2 und Anzahlungen i.H.v. TEUR 19,3 enthalten. 3.6 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält keine Disagien. 3.7 EIGENKAPITAL Das Grundkapital der Gesellschaft i.H.v. TEUR 1.634 ist eingeteilt in 53.423 vinkulierte und auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von rund EUR 30,59 pro Stück. Die Kapitalrücklagen i.H.v. TEUR 14 sind im Geschäftsjahr 2020 unverändert. 3.8 RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
3.9 VERBINDLICHKEITEN Die Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt:
Zum Bilanzstichtag sind in den Verbindlichkeiten keine wesentlichen Fremdwährungspositionen enthalten. Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für Mietverbindlichkeiten mit der Hausbank i.H.v. TEUR 182 zu 1,8 % p.a. Avalprovision. Das Risiko der Inanspruchnahme besteht nicht. Siehe Punkt 5 sonstige finanzielle Verpflichtungen. 3.10 LATENTE STEUERN Die Entwicklung der aktiven und passiven latenten Steuern im Geschäftsjahr 2020 war wie folgt:
4 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG 4.1 UMSATZERLÖSE Die Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse ist gemäß §277 Abs. 1 HGB weiterhin gegeben. Die Erlöse aus Vermietung sind von geringer Bedeutung und wurden dementsprechend nicht umgegliedert. 4.2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Im Geschäftsjahr 2020 waren in der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) enthalten. 4.3 MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN Die Aufwendungen für bezogene Leistungen reduzieren sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 109. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Fremdleistungen i.H.v. TEUR 1.755 sowie Durchleitungsrechte i.H.v. TEUR 146. 4.4 PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand reduzierte sich aufgrund geringerer Personalstärke sowie geringerer Rückstellungen für variable Vergütungsanteile um TEUR 937. 4.5 ABSCHREIBUNGEN Bezüglich der Höhe der Abschreibung wird auf den Anlagespiegel verwiesen. 4.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Mietaufwendungen inkl. Nebenkosten, Reinigung und Instandhaltung i.H.v. TEUR 755, Fremdleistungen i.H.v. TEUR 327, Rechts- und Beratungskosten i.H.v. TEUR 115 sowie Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter i.H.v. TEUR 357. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung waren i.H.v. TEUR 0 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzieren sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 830. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine Reduktion der Fremdleistungen, in Folge der Corona-Krise gesunkene Werbe- und Reisekosten, niedrigere Kosten für Personalakquise und geringere Inanspruchnahme von Rechts- und Beratungsleistungen. 4.7 STEUERN VON EINKOMMEN UND ERTRAG In den Steuern von Einkommen und Ertrag ist ein Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 50 (i. Vj. TEUR 146) enthalten. 5 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die Verpflichtungen aus Immobilienverträgen und Leasing-Verträgen für Firmen-PKW betragen insgesamt TEUR 2.970,8. Sie entfallen auf folgende Geschäftsjahre:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bewegen sich der Höhe nach im für afb üblichen Umfang, sind in den Unternehmensplanungen reflektiert und haben daher keine besonderen Auswirkungen auf die Finanzlage. 6 SONSTIGE PFLICHTANGABEN Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Arbeitnehmer betrug 61,25 , darunter 5,25 leitende Angestellte. 6.1 ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER UNTERNEHMENSORGANE 6.1.1 AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 aus den folgenden Personen zusammen:
Dem Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge inkl. Reisekostenerstattungen in Höhe von TEUR 67 (i. Vj. TEUR 69) gewährt. 6.1.2 VORSTAND Der Vorstand der Gesellschaft setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:
Mit Verweis auf §286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Bezüge der Vorstände nach §285 Nr. 9a HGB verzichtet. 6.2 ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGIm Geschäftsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss i.H.v. TEUR 53 erzielt. Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2020 i.H.v. TEUR 53 und den Gewinnvortrag i.H.v. TEUR 1.382 aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen. 6.2.1 AUSSCHÜTTUNGSSPERRE Der Gesamtbetrag, der gemäß §268 Abs.8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 1.132. Er resultiert aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 1.689 abzüglich der hierauf entfallenden passiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 557. 6.3 VORGÄNGE BESONDERER BEDEUTUNG Corona-Krise: Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht. Es lag keine Notwendigkeit vor, Wertminderungen vorzunehmen. 6.4 NACHTRAGSBERICHT Es ergaben sich keine wesentlichen Änderungen nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020.
München, den 15. Juni 2021 Sabrina von Nessen Gerolf Dienhold Philipp Oberleitner Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Lagebericht 2020afb Application Services AG Sitz der Gesellschaft: München Handelsregister: Registergericht München HRB 129 294 Geschäftsanschrift: Landsberger Straße 300, 80687 München INHALTSVERZEICHNIS 1 Grundlagen der Gesellschaft 2 Wirtschaftsbericht - Rahmenfaktoren 2.1 Tendenzen 2.2 Deutschland 2.3 Branche 3 Wirtschaftsbericht - Unternehmenssituation 3.1 Ertragslage 3.2 Finanzlage 3.3 Vermögenslage 3.4 Produkte 3.5 Absatz/Auftragslage 3.6 Organisation/Verwaltung 4 Prognosebericht 4.1 Geschäftsentwicklung 4.2 Chancen und Risiken 1 GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Die afb Application Services AG (afb) ist primär auf dem Gebiet der Erstellung und dem Vertrieb von Softwareprodukten sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation tätig. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT - RAHMENFAKTOREN 2.1 TENDENZEN Das Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel (IFW) prognostiziert in seiner Publikation "Kieler Konjunkturberichte Nr. 73 1 vom 16. Dezember 2020: "Für 2021 rechnen wir mit einem Anstieg der Weltproduktion (...) um 6,1 Prozent, nach einem Einbruch um 3,8 Prozent im laufenden Jahr. Auch im Jahr 2022 wird die weltwirtschaftliche Aktivität mit 4,1 Prozent voraussichtlich stärker steigen als im mittelfristigen Trend (...). Das Ausmaß der Erholung unterscheidet sich in sektoraler und regionaler Hinsicht erheblich. Die Industrieproduktion erholte sich zügig. (...). Auch der internationale Handel mit Waren stieg äußerst kräftig. (...). Sehr uneinheitlich war das Ausmaß der Normalisierung der wirtschaftlichen Aktivität in den verschiedenen Dienstleistungsbereichen." Trotz erster positiver Trends und Forecasts bleibt die Konjunktur in Europa und der Welt risikobehaftet. Insbesondere vor dem Hintergrund der im März 2020 von der WHO als weltweite Pandemie eingestuften Corona-Krise, möglichen weiteren Infektionswellen oder Mutationen des Virus sind die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht absehbar. 2.2 DEUTSCHLAND Das Statistische Bundesamt schreibt in der Pressemitteilung Nr. 20 vom 14.01.2021 2 : "Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2020 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. (...) Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise, als der gesamte Konsum die Wirtschaft stützte, gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2020 im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0 % zurück und damit so stark wie noch nie. (...) Dabei legten die Bauinvestitionen entgegen diesem Trend um 1,5 % zu. In Ausrüstungen - das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - wurden im Jahr 2020 dagegen preisbereinigt 12,5 % weniger investiert als im Vorjahr. Die Investitionen in sonstige Anlagen - darunter fallen vor allem Investitionen in Forschung und Entwicklung -fielen ersten Schätzungen zufolge preisbereinigt um 1,1 %." Im Dienstleistungsbereich "Information und Kommunikation" lag der Umsatz im Jahr 2020 auf Vorjahresniveau 3. Wenngleich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Krise insgesamt negativ war, ergeben sich durch aufgeschobene Investitionen in den kommenden Jahren weiterhin Impulse für die Absatzfinanzierung von Konsum- und Investitionsgütern. Die Krise verdeutlicht in vielen Branchen die Notwendigkeit von digitalen Lösungen, um unabhängig vom stationären Geschäft den Absatz auch in Krisenzeiten zu sichern.
1
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2020/KKB_73_2020-Q4_Welt_DE.pdf
2.3 BRANCHE Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Leasingunternehmen (BDL) veröffentlichte im Editorial des BDL-Jahresbericht 2020 4 "Viele Unternehmen mussten sich während der Krise verschulden. Wenn sie jetzt ihr Geschäft wieder hochfahren wollen, brauchen sie ein gutes Fundament für ihre Investitionen. Den Leasing-Gesellschaften kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Denn Leasing als essentieller Bestandteil des Finanzierungsmix schont die Liquidität und ermöglicht durch spezielle Konzepte wie Pay-as-you-earn, dass sich z. B. eine neue Anlage oder Maschine aus ihren Nutzungserträgen finanziert. Zudem können durch Sale-and-lease-back stille Reserven in Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen oder Immobilien aktiviert werden und Liquidität bringen - was Unternehmen derzeit verstärkt nutzen." Positive Impulse können sich aus einem Innovationsdruck durch zunehmenden Fokus auf Klimaschutz ergeben: "Der Leasing-Branche kommt dabei eine besondere Rolle zu, sie kann einen aktiven Part übernehmen und die Wirtschaft bei ihrem Wandel unterstützen. Auf diesem Weg werden enorme Investitionen benötigt - Investitionen in Infrastruktur, Anlagen, Technologien, in die Bereiche Energie und Verkehr, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft." 5 Die vom Bankenfachverband beauftragte "Marktstudie 2020 - Konsum- und KFZ-Finanzierung" vom 04.11.2020 6 zeigt eine positive Entwicklung für Spezialanbieter im Kreditbereich: "Jeder dritte Befragte nutzt derzeit mindestens eine Finanzierung. (...) Der Hauptfinanzierungsgrund ist die Anschaffung eines PKW. (...) Die am häufigsten verwendete Finanzierungsform ist der Ratenkredit. (...) Geplante Anschaffungen wurden aufgrund der Corona-Krise zum Großteil nur verschoben. (...) Wichtigste Informationsquellen für Finanzierungen sind Autohändler, Bankfilialen sowie deren Internetseiten. (...) Jeder dritte Ratenkredit kommt über das Internet zustande. (...) Ohne die Finanzierungsmöglichkeit im Handel wären 64% aller finanzierten Käufe nicht erfolgt. (...) 36% aller privaten PKW sind finanziert. Bei Neuwagen beträgt der Finanzierungsanteil 46%, bei Gebrauchtwagen 27%." Der Bankenfachverband prognostiziert in seiner Veröffentlichung "Konsumkredit-Index 2021" 7 : "Insgesamt werden Verbraucher künftig im gleichen Maße Kredite zur Finanzierung von Anschaffungen in Anspruch nehmen wie in den vergangenen 12 Monaten. Die Konsumkreditaufnahme der Verbraucher für Autos, Möbel/Küchen und Haushaltsgroßgeräte wird sich stabil entwickeln." In einer Pressemitteilung einer der führenden Plattformen für Immobilienfinanzierung prognostiziert der Vorstandsvorsitzende von Interhyp 8 : "Auch 2021 gehen wir angesichts niedriger Zinsen, mangelnder Anlagealternativen und dem zunehmenden Sicherheitsbedürfnis in der Krise weiterhin von einer anhaltenden Nachfrage nach Immobilien und Baufinanzierungen aus. Insgesamt hat die Corona-Pandemie zu einer höheren Digitalisierungsakzeptanz in der Branche, aber auch in der Gesamtbevölkerung geführt Auf der Kundenseite sehen wir auch einen geübteren Umgang mit digitalen Tools und dem weiter bestehenden Wunsch, viel online abwickeln zu wollen. Corona [hat] die Erwartungen und technischen Anforderungen nachhaltig verändert, der Digitalisierungsschub wird sich in 2021 fortsetzen." Verschobene Investitionen werden zu steigender Nachfrage im Bereich der Absatzfinanzierung (Kredit und Leasing) in den folgenden Jahren führen. Durch die Corona-Pandemie wird der Digitalisierungstrend in der Finanzbranche weiter verstärkt. Die Zunahme von Online-Krediten fördert die Nachfrage nach Systemen zur kostengünstigen und effizienten Abwicklung von Finanzierungen. Dies gilt auch für die Bereiche Immobilienfinanzierung, digitale Kundengewinnung und Refinanzierung. Das Produktportfolio der afb bietet für alle diese Bereiche eine geeignete Lösung.
4
https://jahresbericht.leasingverband.de/editorial/von-kai-ostermann-praesident-des-bdl/
3 WIRTSCHAFTSBERICHT - UNTERNEHMENSSITUATION In den folgenden Absätzen beziehen sich die Zahlenangaben in [ ] auf das Vorjahr. Die afb Application Services AG (afb) verfügt über ein angemessenes Planungs- und Steuerungssystem. Ausgehend von der Unternehmensstrategie und den Einschätzungen zu zukünftigen externen Rahmenbedingungen werden im strategischen und operativen Planungsprozess Zielvorgaben für die maßgeblichen finanziellen Leistungsindikatoren Gesamtbetriebsleistung (Umsatzerlöse zuzüglich Veränderung des Bestandes an unfertigen Leistungen zuzüglich Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände) und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) definiert. Die relevanten Steuerungsgrößen werden monatlich ermittelt und dem Führungskreis der afb zur Verfügung gestellt, um bei Planabweichungen rechtzeitig wirksame Maßnahmen zur Steuerung ergreifen zu können. 3.1 ERTRAGSLAGE Die Gesamtbetriebsleistung einschließlich der Veränderung des Bestandes an unfertigen Leistungen von TEUR 81 [TEUR -175] und der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 590 [TEUR 750] betrug TEUR 10.193 [TEUR 12.875]. Sonstige betriebliche Erträge summierten sich auf TEUR 87 [TEUR 79]. Durch unsere in Form von SaaS (Software as a Service) erbrachten IT-Leistungen wurde ein maßgeblicher und planbarer Umsatzanteil generiert. Der Anteil der revolvierenden Erlöse aus der Lizensierung und Wartung unserer Software sowie dem Betrieb und den Datenservices betrug 32,5% der Betriebsleistung, hinzu kommen laufende Supporterlöse in Höhe von 3,2 %. Projektleistungen trugen mit 58,5 % und aktivierte Eigenleistungen mit 5,8 % zur Betriebsleistung bei.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sanken auf TEUR 51 [TEUR 355]. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 110 [TEUR 1.005]. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf TEUR 53 [TEUR 649]. Der Materialaufwand sinkt von TEUR 2.010 auf TEUR 1.901 (-5,4%). Der Personalaufwand sinkt von TEUR 6.545 auf TEUR 5.608 (-14,3%). Die Abschreibungen erhöhen sich von TEUR 420 auf TEUR 517 (+23,1%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken von TEUR 2.974 auf TEUR 2.144 (- 27,9%). Die Abschreibungen steigen planmäßig bedingt durch die Abschreibung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände. Der Personalaufwand reduziert sich aufgrund geringerer Personalstärke sowie geringerer Rückstellungen für variable Vergütungsanteile. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzieren sich im Wesentlichen durch eine Reduktion der Fremdleistungen, in Folge der Corona-Krise gesunkene Werbe- und Reisekosten, sowie niedrigere Kosten für Personalakquise und geringere Inanspruchnahme von Rechts- und Beratungsleistungen. 3.2 FINANZLAGE Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft geben folgende Kennzahlen Aufschluss:
Die liquiden Mittel betragen zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres TEUR 1.447 [TEUR 771]. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit wird vor allem durch den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückgang von Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beeinflusst. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit besteht zum überwiegenden Teil aus Investitionen in selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und trägt damit zu einer wesentlichen Verbesserung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit bei. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit spiegelt die Rückführung einer externen Finanzierung im Zusammenhang mit der getätigten Investition in selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wider. 3.3 VERMÖGENSLAGE Das Anlagevermögen steigt im Geschäftsjahr 2020 um TEUR 126 auf TEUR 1.915 und beträgt 36,2% [31,8%] des Gesamtkapitals. Investitionen in Höhe von TEUR 53 [TEUR 54] wurden in 2020 in die Modernisierung von Bestandssystemen, die Anschaffung neuer Kundensysteme sowie in die Erneuerung der Ausstattung der Arbeitsplätze und der Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 590 wurden erzeugt und aktiviert. Der Bestand an unfertigen Leistungen erhöht sich auf TEUR 102 [TEUR 21]. Der Bestand an Forderungen aus Lieferung und Leistung beträgt zum Ende des Geschäftsjahrs 2020 TEUR 1.653 [TEUR 2.771], entsprechend der vereinbarten Zahlungspläne. Der Wert der sonstigen Vermögensgegenstände verringert sich u.a. wegen sinkender Steuerrückforderungen auf TEUR 34 [TEUR 165]. Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 auf TEUR 3.246 [TEUR 3.193]. Die Eigenkapitalquote beträgt 61,4% [56,8%]. Das Fremdkapital verringert sich auf TEUR 2.039 [TEUR 2.426]. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 150 handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (vollständige Rückführung im Januar 2021). Die Rückstellungen verringern sich zum Ende des Geschäftsjahres auf TEUR 669 [TEUR 833]. Den größten Anteil daran haben Rückstellungen für Personalkosten i.H.v. TEUR 592 [TEUR 733], die durch unser variables Vergütungssystem bedingt sind. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringern sich auf TEUR 321 [TEUR 431] und die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhen sich auf TEUR 241 [TEUR 213], davon TEUR 222 [TEUR 188] für Steuerverbindlichkeiten. Die Nettoverschuldung (Fremdkapital abzüglich flüssiger Mittel) betrug TEUR 593 [TEUR 1.655]. Der Verschuldungsgrad (Fremdkapital / Eigenkapital) verringert sich auf 62,8 % [76,0 %]. Der Geschäftsverlauf des Jahres 2020 bleibt, vor allem aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise, hinter den Erwartungen und Planungen des Vorstands zurück. 3.4 PRODUKTE Dank kontinuierlichen Investitionen in die funktionale und technologische Erneuerung unserer Produktpalette verfügt afb heute über vollstufige Business Solutions und modulare Business Services basierend auf innovativer Technologie sowie hervorragende Consulting-, Projekt-, Betriebs- und Outsourcing-Fähigkeiten. Die Business Solution "afb Credit Management Solution" bildet Front, Middle und Back Office Prozesse der Kredit- und Leasingvergabe in einer durchgängigen, webbasierten Lösung ab. Die serviceorientierte Architektur, der modulare Aufbau und standardisierte Schnittstellen ermöglichen eine flexible Anpassung an kundenindividuelle Anforderungen hinsichtlich Funktionalität und Integration. Die mandantenfähige, mehrsprachige Lösung ist für alle Vertriebskanäle optimiert und ermöglicht das Finanzierungsgeschäft mit privaten und gewerblichen Kunden im regionalen und internationalen Umfeld gleichermaßen. Im Zuge unserer Diversifikationsstrategie wurden im Jahr 2020 Projekte implementiert, welche zukünftig als Referenzimplementierungen für die Bereiche Refinanzierung, Leasing-Back-Office, Onboarding von Unternehmen und Immobilienfinanzierung dienen, von denen insbesondere die Immobilienfinanzierung als neue Produktlinie der Business Solution aktiv vermarktet wird. Die unabhängigen best-in-class Business Services (z. B. Online-Antragsstrecken, Customer Self-Service oder Dokumenten-Portal) bilden Teilprozesse einer afb Credit Management Solution ab, sind leichtgewichtige, schlanke IT-Services und unterstützen unsere Kunden in optimaler Weise bei ihren Vorhaben der digitalen Innovation und Transformation. Klassische IT-Großprojekte werden durch die Assemblierung bzw. Kombination von Business Services ersetzt. Die zugrundeliegende serviceorientierte Architektur orchestriert leichtgewichtige, lose gekoppelte Business Services zu Prozessen, die den erforderlichen Funktionsumfang abbilden. Indem sich die Business Services per Fast Integration mit bestehenden und zukünftigen ERP-Systemen verbinden, erzielen sie einen kurzfristigen, erheblichen Nutzen. Business Services überzeugen durch kurze Entwicklungs-, Rollout- und Testzyklen und somit stark reduzierten Ressourcenbedarf sowie einer deutlich schnelleren Time-to-Market. Die ausgereiften afb Lösungen sind international erfolgreich im Einsatz und erfüllen die hierfür erforderliche Mehrsprachen- und Mehrwährungsfähigkeit. Die Produkte werden unseren Kunden zusammen mit umfangreichen, optimal abgestimmten Dienstleistungen wie Softwarewartung, Datenpflege und -lieferung, Support, Systembetrieb in modernsten, redundant ausgelegten Rechenzentren, ausgewählten weiteren BPO-Leistungen und individuellem Account Management bereitgestellt. Unsere Kunden können sich voll auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren und erhalten alle erforderlichen Dienstleistungen für die effiziente Abwicklung ihres Geschäftes von afb aus einer Hand. Abgerundet wird dieses Angebot durch unsere Consultingleistungen in Form von Prozess-, Fach- und IT-Beratung, ausgerichtet an den Kernprozessen und Unternehmenszielen der Kunden. Auf Basis durchgängiger Analysen untersuchen unsere erfahrenen Consultants Geschäftsprozesse unter Aspekten wie z. B. Durchlaufzeiten, Automatisierungsgrad, Kundenzufriedenheit oder Einhaltung von Compliance-Vorgaben und decken Optimierungspotenziale auf oder unterstützen bei der Umsetzung von Prozessänderungen in Fach- und IT-Architekturen. Die Lösungen selbst sowie die damit verbundenen Leistungen erfüllen die umfangreichen regulatorischen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die an unsere Kunden von den zuständigen Aufsichtsbehörden gestellt werden. Ein umfangreiches Berichtswesen unterstützt die Kunden optimal bei der Steuerung und Überwachung ihres Geschäftes. Die bei afb etablierten Prozesse und Kontrollen bieten die Basis dafür, dass afb als ausgelagerter Geschäftsbereich für ihre Kunden tätig sein kann. 3.5 ABSATZ/AUFTRAGSLAGE Wesentlicher Umsatzbestandteil waren im Jahr 2020 die Erlöse, welche wir im Rahmen von Beratungs- und Implementierungsleistungen für Neu- und Änderungsprojekte erzielen konnten. An zweiter Stelle stehen im Jahr 2020 die revolvierenden Erlöse aus Lizenz, Wartung, Support, Datenlieferung und Systembetrieb für unsere als "Software as a Service" (SaaS) bereitgestellten Lösungen. Die Lizenz-, Wartungs-, Support-, Datenlieferungs- und Betriebserlöse sind langfristig planbare Umsatzbestandteile, da diese auf meist langfristigen vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden beruhen. Für unsere bestehenden Kunden implementierten wir im Jahr 2020 zahlreiche und oftmals umfangreiche Änderungen und Erweiterungen, um deren Prozesse weiter zu optimieren oder regulatorische Anpassungen vorzunehmen. Dies betraf sowohl Anpassungen an den bestehenden afb Credit Management Solutions als auch die schnelle Optimierung oder Digitalisierung von Geschäftsprozessen durch Business Services. Die Gesamtbetriebsleistung blieb aufgrund der Corona-Krise hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Der Auftragseingang blieb über das Jahr 2020 hinweg unter unseren Planungen. Positiv waren der Auftragseingang aus dem Bestandskundenumfeld sowie die Gewinnung von Neukunden für unsere Business Solution, Business Services und im Consulting. Die bestehende und avisierte Auftragslage ermöglicht eine Auslastung der afb-Ressourcen bis ins erste Halbjahr 2021. Aufgrund der laufenden Akquisegespräche erwarten wir weitere Auftragseingänge. Trotz krisenbedingter Rahmenbedingungen ist das Interesse unserer bestehenden und potenziellen Kunden (Handel, Hersteller, Finanz- und Servicedienstleister) an der Optimierung ihrer Prozesse, der Umsetzung regulatorischer Anpassungen und der Implementierung digitaler Lösungen weiter hoch. 3.6 ORGANISATION/VERWALTUNG Die Aufbauorganisation der afb bietet die organisatorischen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung unseres Unternehmens. Das Unternehmen ist in die Bereiche Sales & Marketing, Development & Production sowie Finance & Organisation gegliedert. Im September 2020 wurde in Dresden eine unselbstständige Betriebsstätte gegründet. 3.6.1 ORGANE DER GESELLSCHAFT Im Jahr 2020 gab es einen Organwechsel. Siehe hierzu Anhang Punkt 6.1.2. 3.6.2 RISIKOMANAGEMENT Aufgabe des Risikomanagements ist es, frühzeitig Risiken zu identifizieren und zu bewerten, um einen bewussten Umgang mit Risiken zu ermöglichen, afb betrachtet im Rahmen des Risikomanagements Unternehmens- und Compliance-Risiken. Das Risikomanagement ist in die nachfolgenden Beobachtungsbereiche gegliedert: Managementprozesse, Prozesse der Leistungsverwertung, Prozesse der Leistungserstellung und Prozesse der Leistungsunterstützung. Für die Überwachung der Compliance existiert ein eigenständiger Compliance-Prozess. Die vorgenannten Beobachtungsbereiche werden laufend auf potenziell auftretende Risiken überwacht. Identifizierte Risiken, die nicht direkt auf Prozessebene behandelt werden können, werden in regelmäßigem Turnus im Risk Assessment Board behandelt. Aus dem Risikomanagement heraus werden Maßnahmen veranlasst, welche die Risiken minimieren oder beseitigen sollen. Die Steuerung des Risikomanagements wird vom Gesamtvorstand übernommen. Bei den Kunden der afb handelt es sich vorwiegend um nationale und internationale Banken mit besonderen rechtlich-regulatorischen Anforderungen an die Prozesse der Leistungserbringung von afb. Diese müssen den jeweiligen nationalen Anforderungen der lokalen Bankenaufsicht entsprechen. Dies betrifft neben Anforderungen an die Software selbst auch die Produktionsprozesse, das Operating und die Dokumentation in Zusammenhang mit den Lizenz-, Wartungs-, Support-, Datenlieferungs- und Betriebsleistungen. Die Produktionsprozesse der afb werden daher jährlich einem Audit (ISAE 3402) durch eine externe Prüfungsgesellschaft unterzogen. Eine Zertifizierung nach IS027001 ist im Jahr 2017 erfolgt und zeigt die zunehmende Bedeutung der Informationssicherheit auf. In 2020 erfolgte eine Rezertifizierung nach IS027001. Um den Datenschutzanforderungen, die sich aus den umfangreichen Tätigkeiten für unsere Kunden ableiten, Rechnung zu tragen, überprüft der afb-Datenschutzbeauftragte regelmäßig die relevanten Bereiche von afb auf Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und berichtet darüber. Alle Mitarbeiter von afb werden regelmäßig durch den afb-Datenschutzbeauftragten geschult. 3.6.3 PERSONAL- UND SOZIALBEREICH Zum 31.12.2020 betrug die Anzahl der in Voll- und Teilzeit tätigen fest angestellten Arbeitnehmer bei afb 60 [74] Personen, worin 0 [4] Personen ohne Lohnfortzahlung enthalten sind. Mit dem vorhandenen Personal ist afb für die geplanten Aufgaben in 2021 ausreichend ausgestattet, eine punktuelle Anpassung der Kapazitäten ist vorgesehen. Von besonderer Bedeutung für die Qualität unserer Dienstleistungen und der damit verbundenen Kundenzufriedenheit ist eine hohe Qualifikation aller Mitarbeiter unseres Unternehmens. Unsere Qualifikationsprogramme werden laufend überprüft, verbessert und an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Mitarbeiter der afb erhielten in 2020 die Möglichkeit, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Durch qualifikationsabhängige Karrierepläne ermöglicht afb allen Mitarbeitern, die eigene Entwicklung innerhalb des Unternehmens maßgeblich selbst zu steuern. 4 PROGNOSEBERICHT 4.1 GESCHÄFTSENTWICKLUNG Die durch die Corona-Krise ausgelösten veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden die globale Wirtschaftsleistung nach unserer Einschätzung nachhaltig beeinflussen. Das Ausmaß der Konsequenzen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar. Die konsequente Investition in die Digitalisierung bietet Finanzdienstleistungsunternehmen die Chance, sich an die veränderten Rahmenbedingungen besser anzupassen und negative Auswirkungen zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund, den im Jahr 2020 gewonnenen Kunden und dem Interesse potenzieller Kunden an unseren Leistungen und Produkten erwarten wir trotz krisenbedingter Rahmenbedingungen für 2021 weitere Neukunden. Auf Basis der erfolgten Abstimmungen mit bestehenden Kunden erwarten wir weitere Investitionen in den weiteren Ausbau ihrer zukunftsfähigen Digitalisierungslösungen und IT-Architektur. Wie bereits in den Vorjahren fokussieren wir uns weiterhin auf eine konsequente Kostenkontrolle und kontinuierliche Optimierung aller Prozesse, um die Effizienz weiter zu steigern. Aufgrund der gegebenen Auftragslage zum Jahreswechsel, den Auftragserwartungen aus unseren laufenden Akquisegesprächen und der bisherigen operativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021 sowie den noch nicht absehbaren Auswirkungen von COVID19 rechnen wir mit einer im Vergleich zum Vorjahr leicht anwachsenden Gesamtbetriebsleistung. Für das Jahresergebnis rechnen wir aufgrund einer weiterhin angestrebten Effizienzsteigerung mit einer im Vergleich zum Vorjahr leicht verbesserten EBIT-Marge. 4.2 CHANCEN UND RISIKEN Im Bereich der benötigten Ressourcen stehen wir aktuell, insbesondere in der IT-Branche, einem Arbeitnehmermarkt gegenüber, in dem sich die Personalbeschaffung im kommenden Geschäftsjahr 2021 weiter schwierig gestalten wird. Die afb gründete im vergangenen Kalenderjahr 2020 eine unselbstständige Betriebsstätte am Standort Dresden. Wir erwarten uns positive Impulse für die Personalakquise aufgrund neuer regionaler Möglichkeiten. Wir gehen davon aus, dass wir die geplante Personalstärke über die genutzten Kanäle sowie die regionale Diversifikation realisieren können. Wir beurteilen dieses Risiko als gering. Dem Margendruck im Projektgeschäft ist afb auch in 2020 mit einer Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität begegnet, die ihre Wirksamkeit entfalten und nun konsequent weiter ausgebaut werden. Dies betrifft sowohl die weitere Standardisierung vorhandener Komponenten, das automatisierte Testen wie auch die konsequente Unterteilung der Entwicklungsprojekte in gut überwachbare Teilentwicklungszyklen, die im Rahmen einer agilen Entwicklungsmethodik jeweils qualitätsgesicherte Teilergebnisse liefern. Um die Qualität unserer Leistungen stetig weiter zu verbessern, investieren wir laufend in die Verbesserung unserer Abläufe und die Ausbildung unserer Mitarbeiter, dies werden wir in 2021 fortsetzen. Das in 2020 erreichte Niveau an Investitionen in interne und externe Maßnahmen werden wir in 2021 in etwa beibehalten. Dieses Risiko schätzen wir als im mittleren Bereich liegend ein. Das aktuelle Kundenportfolio von afb setzt sich aus starken und auch international agierenden Unternehmen zusammen. Der Großteil dieser Kunden trägt mit einem relevanten Anteil zu unserem Umsatz bei. Dem Risiko eines Kunden- und Umsatzverlustes wirkt afb durch die konsequente Anpassung ihrer Dienstleistungen, eine konsequente Kundenorientierung, die Diversifikation in andere Marktbereiche und die Steigerung der Vertriebsaktivitäten entgegen. Zusätzlich zur Steigerung der Kundenbindung durch die Bereitstellung von Lösungen für Kernprozesse sorgt die langfristige Gestaltung der Nutzungsverträge für eine Minderung des Kundenabwanderungsrisikos. Diese Maßnahmen können jedoch Risiken, wie dem Ausfall eines Kunden durch Geschäftsaufgabe, Kauf durch einen Wettbewerber oder vorzeitige Beendigung von Großprojekten, nicht vollumfänglich entgegenwirken. Diese Risiken schätzen wir als im mittleren Bereich liegend ein. Das Interesse der Banken und Leasinggesellschaften an der Optimierung ihrer Prozesse ist aufgrund des internen und externen Kostendrucks sowie insbesondere der Digitalisierung weiter hoch, dies wird unserer Einschätzung nach durch die Corona-Krise weiter verstärkt. Die regulatorischen Anforderungen an unsere Kunden werden laufend komplexer und müssen umgesetzt werden. All dies erhöht die Absatzchancen für unsere Services im Bestands- und Neukundenumfeld, denn die oftmals eingesetzten älteren IT-Systeme in diesem Bereich können die aktuellen Anforderungen an das Banken- und Leasinggeschäft nicht mehr vollumfänglich oder nur sehr kostenintensiv abdecken und erfordern flexibel anpassbare oder additive IT-Services sowie geprüfte und verlässliche Betriebsabläufe. Wir sehen daher insgesamt gute Chancen, unsere Kundenbasis in den nächsten Jahren weiter zu diversifizieren und auszubauen, um damit die Risiken aus dem Bestandskundenumfeld zu mindern. Die Wachstumschancen für die kommenden zwei Jahre lassen sich aufgrund der mit Risiken behafteten gesamtwirtschaftlichen und auch branchenspezifischen Entwicklung schwer prognostizieren. Im Absatzmarkt bestehen Abhängigkeiten von der konjunkturellen Entwicklung im Finanzdienstleistungssektor, im Konsumentenkreditgeschäft, hier insbesondere der Automobilwirtschaft, sowie im produzierenden Gewerbe. Aus den neuesten Trends bei der Digitalisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen im B2B- und B2C-Vertrieb und den dazugehörigen Prüfungs- und Verwaltungsprozessen können sich Potenziale ergeben. Die Corona-Krise verdeutlicht in vielen Branchen die Notwendigkeit von digitalen Lösungen, um unabhängig vom stationären Geschäft den Absatz auch in Krisenzeiten zu sichern. Durch die Krise ist sogar von einer Beschleunigung auszugehen. Unsere vollständig digitalen IT-Systeme für die Absatzfinanzierung und die Immobilienfinanzierung sind zukunftsweisende Lösungen für die Finanzbranche, den Handel und die Hersteller. Vertriebsaktivitäten in Form von Vor-Ort-Terminen sind durch die eingeschränkte Möglichkeit von Reisen nur bedingt möglich. Über digitale Wege werden die Vertriebsaktivitäten aufrecht erhalten. Wann mit einer Normalisierung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Umsatzverschiebungen und ggf. verzögerte Zahlungen können sich aus der Verschiebung bestehender und potenzieller Projekte ergeben. Auf Seiten der Lieferbeziehungen sehen wir keine Beeinträchtigungen. Die afb beurteilt die Risiken aus der aktuellen Corona-Krise weiterhin auf mittlerem Niveau. Insgesamt beurteilt der Vorstand der afb die Gesamtrisikolage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts als im mittleren Bereich liegend, bezüglich der in diesem Risikobericht dargestellten Risiken sind keine Risiken erkennbar, die allein oder in Kombination den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
München, den 15. Juni 2021 Sabrina von Nessen Gerolf Dienhold Philipp Oberleitner Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die afb Application Services AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der afb Application Services AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der afb Application Services AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. Juni 2021 KPMG
AG
Bergler, Wirtschaftsprüfer Seitz, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 171 II AktG Geschäftsjahr 20201. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, den Lagebericht des Vorstandes sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Ergebnisverwendung geprüft. Dabei haben sich keine Beanstandungen ergeben. 2. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und am 15. Juni 2021 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Prüfbericht der KPMG AG ging dem Aufsichtsrat am 29. Juni 2021 zu. Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht und die in Ziffer 1. genannten Vorlagen zur Kenntnis genommen und geprüft. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung der KPMG zu. 3. Der Aufsichtsrat tagte in vollständiger Besetzung in insgesamt 4 Sitzungen am 18. Februar 2020, 13. Mai 2020, 21. August 2020 und 25. November 2020. An den Aufsichtsratssitzungen nahmen, soweit dies vom Aufsichtsrat gewünscht wurde, die Mitglieder des Vorstandes teil. Der Vorstand erteilte dem Aufsichtsrat während der Sitzungen des Aufsichtsrates, aber auch in regelmäßigen Gesprächen, die zwischen den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates und den einzelnen Mitgliedern des Vorstands zwischen den Sitzungen geführt wurden, laufend Bericht über die grundlegenden Entwicklungen der Gesellschaft. Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit den Informationen über wesentliche Geschäftsvorfälle. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen des Aufsichtsrates regelmäßig über die Geschäftsentwicklung seit der jeweils letzten Aufsichtsratssitzung, insbesondere die Auftragsentwicklung im Bestands- und Neukundenbereich, die Liquiditätsentwicklung, die Personalentwicklung und sonstige für die Beurteilung etwaiger Risiken wesentliche Umstände. Die Berichte wurden auch durch Vorlagen des Vorstandes untermauert. Außerhalb von Aufsichtsratssitzungen geäußerte Bitten des Aufsichtsrates oder einzelner Mitglieder dieses Gremiums um Aufklärung wurden vom Vorstand jeweils sachgerecht erfüllt. Der Vorstand wurde vom Aufsichtsrat fortlaufend beraten. Die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat jeweils wahrgenommen. Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates fanden häufig Treffen der Aufsichtsräte und Telefonate statt, bei denen Informationen über die Entwicklung der Gesellschaft zwischen den Aufsichtsräten ausgetauscht wurden. Die Aufgaben des Aufsichtsrates wurden ohne Bildung von Ausschüssen von den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates wahrgenommen. 4. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird vom Aufsichtsrat gebilligt und ist damit festgestellt. Der Vorstand hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 53 und den Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 1.382 aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag stimmt der Aufsichtsrat zu.
München, den 18. August 2021 Ralph G. Werner, Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Jan-Eike Andresen, Aufsichtsrat Christian Aechter, Aufsichtsrat |
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