LIA GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Peter Konietzny seit 19.12.2019 | Geschäftsführer |
Alexander Kaufmann seit 19.12.2019 | Geschäftsführer |
Jürgen Hacker seit 24.2.2014 | Prokura |
Achim Heyne seit 24.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
API Computer Handels Gesellschaft mbHBaesweilerKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2022KonzernlageberichtI. Wirtschaftsbericht Die API Computer Handels Gesellschaft mbH, Aachen, betreibt den Groß- und Einzelhandel insbesondere mit Computern, Computerteilen, Software und Elektroartikeln. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind Vertriebsgesellschaften. 1. Darstellung des Geschäftsverlaufs Entwicklung der Branche Nach einer Studie des Branchenverbandes BITKOM (Stand Juli 2022) entwickelte sich das Marktvolumen des ITK Marktes in Deutschland in den letzten Jahren wie folgt:
Position des Unternehmens innerhalb der Branche Gemessen am Umsatz liegen wir nach unserer Beobachtung weiter unter den größten 5 der deutschen IT Distributoren. Umsatz- und Rohertragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 konnten wir Umsatzerlöse in Höhe von 1.304 Mio. € erzielen. Im Vorjahr lag der Wert bei 1.222 Mio. €. Die Umsatzsteigerung beträgt 82 Mio. € (6,7 %). Der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufand) konnte gegenüber dem Vorjahr um T€ 5.339 bzw. 5,8 % gesteigert werden. Die Steigerung der Umsatzerlöse lag leicht unter Marktdurchschnitt und unter Plan. Die durchschnittliche Marge (Rohertrag zu Umsatzerlösen) war leicht rückgängig. Wir hatten insgesamt mit einer Umsatzsteigerung auf rund 1.330 Mio. € gerechnet. Teilweise trugen externe Effekte zu dieser Geschäftsentwicklung bei. Der Beginn des Ukraine Krieges führte unmittelbar zu einer Konsumzurückhaltung. Daneben waren im zweiten Halbjahr unseres Geschäftsjahres pandemiebedingte Lieferengpässe weitestgehend beseitigt. Die vorher sichtbaren pandemiebedingten absatzseitigen Preissteigerungen entfielen daher. Dagegen hatte nach unserer Einschätzung die Vielzahl der von uns getroffenen internen organisatorischen Maßnahmen einen insgesamt positiven Beitrag zur Geschäftsentwicklung. Geschäftsergebnis Der Konzernjahresüberschuss betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 9.661 gegenüber T€ 16.401 im Vorjahr. Diese Entwicklung wurde im Geschäftsjahr 2021 / 2022 durch nicht geplante außergewöhnliche Verluste aus Geldanlagen in Höhe von T€ 8.343 beeinflusst. Ausgehend von der bereits erläuterten Rohertragssteigerung von T€ 5.339 (5,8 %) stiegen die Kosten bereinigt um außerordentliche Aufwendungen um T€ 4.454 (6,5 %), so dass sich beim operativen Ergebnis vor Ertragsteuern eine Steigerung von T€ 885 (3,7 %) ergab. Im Rahmen der laufenden Aufwendungen haben sich außerplanmäßige Abschreibungen auf ein Software-Projekt in Höhe von T€ 2.925 ergeben. Nach Berücksichtigung der außerordentlichen Aufwendungen sank das Ergebnis vor Ertragsteuern um T€ 7.458 (30,9 %) und der Jahresüberschuss um 6.740 (41,1 %). Beschaffung Der Lagerbestand im gesamten Produktbereich wurde im Jahresdurchschnitt ca. 14-mal umgeschlagen. Beschaffungs- und Vorratspolitik des Unternehmens Bei unserer Beschaffungs- und Vorratspolitik spielt die Lieferzeit unserer Lieferanten eine entscheidende Rolle. Um unnötige Kosten zu vermeiden, betreiben wir eine optimierte Vorratspolitik. Bei niedrigen Dollarkursen, Sonderangeboten oder Volumenrabatten werden die Bestellmengen tendenziell erhöht. Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von T€ 12.923 (i.Vj. T€ 2.437) getätigt. Die größte Einzelinvestition war der Erwerb einer neuen Lagerhalle in Kreuzau mit T€ 6.487. Daneben investierten wir in Software, technische Anlagen (Erweiterung der Lagerlogistik) und in langfristige planmäßige Finanzanlagen (sonstige Ausleihungen). Personal Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl ohne Auszubildende hat im Berichtsjahr 711 (i.Vj. 686 Mitarbeiter) betragen. Darüber hinaus beschäftigten wir im Geschäftsjahr 2021 / 2022 im Durchschnitt 43 Auszubildende (i.Vj. 39). 2. Darstellung der Lage Zur Unternehmenssteuerung nutzen wir im internen Controlling als finanzielle Leistungsindikatoren insbesondere Umsatz, Rohertrag, Cashflow und Gewinn vor Steuern. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden insbesondere im Personalbereich erhoben. Bei Bandbreiten im unkritischen Bereich werden diese nicht zu Steuerungszwecken herangezogen. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Konzernbilanz hat sich im Geschäftsjahr 2021 / 2022 von T€ 140.406 auf T€ 180.859 erhöht. Die Veränderung der einzelnen Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 wurde ein Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 4.944 (i.Vj. T€ 6.815) erzielt. Darin enthalten ist die Erhöhung des Lagerbestandes und der übrigen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, mit einem Mittelabfluss von T€ -25.398 (i.Vj. T€ -19.225). Positiv gegenläufig war die Entwicklung der Verbindlichkeiten und der übrigen Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, mit einem Mittelzufluss von T€ 14.497 (i.Vj. Mittelabfluss von T€ -4.477). Aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Geschäftsjahres 2021 / 2022 resultierte ein Zahlungsmittelzufluss (i.Vj. -abfluss) von T€ 1.182 (i.Vj. T€ -4.357). Der Mittelabfluss enthält die bereits beschriebenen Investitionen in das Anlagevermögen (T€ 12.923). Darüber hinaus wird weiterhin, auch in Anbetracht der Erwartung steigender Zinsen, die Umschichtung von Kontokorrent- in Laufzeitdarlehen vorgenommen. So ergab sich aus der restlichen Investitions- und Finanzierungstätigkeit ein Mittelzufluss von T€ 5.580. Der Finanzmittelfonds beträgt zum 30.04.2022 T€ 13.925 gegenüber T€ 7.799 im Vorjahr. Deutlich erhöhte sich auch das Working Capital, definiert als Saldo aus Umlaufvermögen und kurzfristigem Fremdkapital, auf T€ 70.374 gegenüber T€ 47.827 im Vorjahr. Das Eigenkapital ist im Geschäftsjahr 2021 / 2022 um T€ 4.661 (9,3 %) gestiegen. Im Bereich der übrigen Aktiva wurde der Warenbestand um T€ 14.486 (18,2%) erhöht. Diese Erhöhung trägt der Umsatzsteigerung und weiteren Verbreiterung des Angebots Rechnung. Die Summe aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen stieg gegenüber dem Vorjahr um T€ 12.299 (33,2 %). Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Steigerung von T€ 4.507 (31,0 %). Besonders deutlich war die Steigerung bei den Ansprüchen gegenüber unseren Lieferanten mit T€ 14.879 (205,2 %) die durch gestiegene Backend-Konditionen seitens der Lieferanten bedingt war. Dagegen verringerten sich die Ansprüche gegenüber Factoring Gesellschaften um T€ 7.796 (52,9 %). Die liquiden Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen stiegen gegenüber dem Vorjahr um T€ 5.769 (67,5 %). Die Rückstellungen wurden um T€ 1.114 (8,4 %) erhöht. Die Erhöhung der Rückstellungen für Ertragsteuern betrug T€ 2.572. Dagegen sanken die Rückstellungen für Kundenboni um T€ 889. In den übrigen Passiva sind die Lieferantenverbindlichkeiten nur unwesentlich um T€ 2.040 (5,2 %) gestiegen. Deutlich erhöht wurden die bereits erläuterten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um T€ 20.178 (84,5 %). Die Sonstigen Verbindlichkeiten stiegen ebenfalls um T€ 12.458 (87,5 %) an. Wesentlich trug dazu die Erhöhung der Steuerverbindlichkeiten um T€ 5.477 (40,0 %) bei. Im Wesentlichen enthält diese Steigerung die Erhöhung der Umsatzsteuerverbindlichkeiten durch die Umsatzsteigerungen gegenüber der entsprechenden Vorjahreszeiträume. Daneben bestand gegenüber Factoringgesellschaften zum Bilanzstichtag eine Abrechnungsverbindlichkeit von T€ 7.055, während im Vorjahr ein Abrechnungsguthaben bestand. Ertragslage Die Ertragslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
Wir verweisen auf die Ausführungen unter 1. Geschäftsverlauf. II. Prognosebericht Geschäftsentwicklung Im den ersten 5 Monaten unseres Geschäftsjahres liegen wir gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bei einer Umsatzsteigerung von ca. 0,6%. Diese Umsatzsteigerung lag unter unseren Planungen für das aktuelle Geschäftsjahr 2022 / 2023. Ursächlich für diese Entwicklung ist aus unserer Sicht hauptsächlich der Ukraine Konflikt und die dadurch ausgelöste Energiekrise, die branchenübergreifend zu Konsumzurückhaltung geführt hat. Die hohen Inflationszahlen und deutliche Steigerungen des Zinsniveaus verstärken diesen Effekt. Das Ergebnis vor Ertragsteuern hat sich in den ersten 5 Monaten des laufenden Geschäftsjahres, gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum, deutlich verringert und liegt bei ca. 2,6 Mio. €. Einerseits führten die oben genannten Effekte zur einer, gegenüber der Planung, geringeren Umsatzsteigerung, andererseits sehen wir uns mit steigenden Kosten konfrontiert, die nicht unmittelbar und direkt auf die Verkaufspreise umgelegt werden können. Deutlich stiegen beispielsweise die Versand- und Verpackungskosten. Ebenso durch gestiegene Zinsen auch die Factoringkosten. Im Personalbereich war unsere Planung auf größere Umsatzsteigerungen ausgelegt, so dass der prozentuale Anteil der Personalkosten am Umsatz, ebenfalls gestiegen ist. Für das laufende Geschäftsjahr planen wir einen Umsatz von Mio. € 1.345 und einem Gewinn vor Ertragsteuern von T€ 13.103. Für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 planen wir einen Umsatz von Mio. € 1.426 und einem Gewinn vor Ertragsteuern von T€ 14.516. Investitionsvorhaben Geplant sind Investitionen in die Erweiterung der Lagerlogistik, unter anderem durch Erwerb einer neuen Grundstücksfläche (rund T€ 540), die Erweiterung des Fuhrparks und die Umstellung auf Elektromobilität (rund T€ 1.330). Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Nennenswerte Risiken bestehen in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, die im Falle eines Abschwungs zum Rückgang der Investitionsbereitschaft bzw. der Kaufkraft unserer Kunden führen könnte. Daneben bestehen speziell im Bereich des IT-Handels die Risiken der kurzen Produktzyklen und das Risiko der großen Preistransparenz. Negative Entwicklungen könnten sich auf Umsatz und Rohertrag auswirken. Insgesamt schätzen wir die Wahrscheinlichkeit einer beachtlichen Auswirkung für unser Unternehmen als gering ein. Aufgrund der guten Beziehungen zu unseren Hauptlieferanten und unseren Kunden bestehen aus heutiger Sicht keine den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken. Durch täglichen Kontakt zu unseren Kunden sowie unsere Flexibilität sind wir in der Lage, kurzfristig auf Änderungen in unserem Markt zu reagieren. Durch die Entwicklungsabteilungen unserer Hauptlieferanten werden wir über neue Produkte ständig informiert und sind dadurch in der Lage, ständig neueste Produkte anbieten zu können. Die bestehenden Distributionsverträge mit Lieferanten werden kontinuierlich neu verhandelt. Aufgrund der Umsatzentwicklung der letzten Jahre verbesserte sich unsere Verhandlungsposition gegenüber den Herstellern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir wiederum neue Distributionsvereinbarungen treffen. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit in Europa können sich rechtliche, regulatorische und wirtschaftliche Risiken ergeben, die sich von denen unterscheiden, denen sich unsere Gesellschaft im inländischen Markt ausgesetzt sieht. Grundsätzlich besteht das Risiko einer Veränderung des marktwirtschaftlichen Umfeldes. Insbesondere ist hier das Risiko steigender Zinsen bei erhöhter Inflation zu nennen. Aufgrund unserer stetig steigenden Eigenkapitalausstattung sowie der Zinsabsicherung langfristiger Verträge sehen wir aktuell kein wesentliches Risiko für unsere Geschäftsentwicklung. Kundenbezogene Risiken bestehen im Delkredere und aus Gewährleistungsansprüchen. Das Delkredererisiko wird weitestgehend durch Kreditversicherungen abgedeckt. Gewährleistungsrisiken sind durch Rückgriffsrechte auf die Hersteller gedeckt. Daneben kommt dem internen Management der Personal-, Verwaltungs-, Vertriebs- und aller übrigen Kosten eine entscheidende Bedeutung zu. Hier werden regelmäßige Kostenkontrollen durchgeführt, die eine frühzeitige Reaktion auf negative Entwicklungen zulassen. Bestehenden Risiken aus Währungsschwankungen wird durch den Einsatz von Devisentermingeschäften begegnet. Die Pandemie durch den COVID-19 Virus hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit. Vorhersagen zur weiteren Entwicklung der Pandemie können wir nicht treffen. Obwohl wir alle erdenkbaren Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, sind negative Auswirkungen der Pandemie auf unsere Geschäftstätigkeit in Zukunft nicht ausgeschlossen. Der Ukraine Konflikt und die dadurch ausgelöste Energiekrise hatte bisher die bereits beschriebene Auswirkung auf unser Geschäftsergebnis. Aus heutiger Sicht dürfte es sich um ein temporäres Phänomen handeln. Gegensteuernde Maßnahmen sollten sich in Zukunft wieder positiv auf Preise und Konsumverhalten auswirken. Trotzdem ist eine weitere negative Beeinflussung unserer Geschäftstätigkeit nicht ausgeschlossen. Dennoch schätzen wir diese Krise nicht als bestandsgefährdend ein, da wir auch in der aktuellen Situation noch positive Ergebnisse erzielen. III. Zweigniederlassungsbericht Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 bestanden folgende Betriebsstätten unserer Konzerngesellschaften: Die Zentrale in Baesweiler, unsere Außenlager in Alsdorf, Würselen und Kreuzau, inländische Vertriebsbüros in Pohlheim, Neuwied, Hamburg-Seevetal, Freiburg, Simmerath, Braunschweig, München, Marl, Frechen, Nürnberg, Paderborn, Aachen und Hirschaid. Daneben bestanden Niederlassungen in Vence / Frankreich, in Oldenzaal / Niederlande sowie in Wiener Neustadt / Österreich.
Baesweiler, den 31.10.2022 API Computer Handels Gesellschaft mbH Geschäftsführung gezeichnet Achim Heyne Konzernbilanz zum 30.04.2022Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021/ 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021/ 2022
KonzernanhangI. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Gesellschaft erstellt den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Konzernabschlüsse. Die Gesellschaft erfüllt im Geschäftsjahr die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Die Wertansätze der Konzernbilanz zum 30.04.2021 wurden unverändert als Vortrag übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die einheitliche und funktionale Währung des Konzerns ist Euro. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Muttergesellschaft laut Registergericht:
Konsolidierungskreis und -stichtag Folgende Tochtergesellschaften werden neben der Muttergesellschaft im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die API Computer Handels Gesellschaft mbH, Baesweiler, hält jeweils 100 % der Kapitalanteile und ihr stehen jeweils 100 % der Stimmrechte zu: Inland Pilot Computerhandels GmbH, Seevetal, API Europe GmbH, Baesweiler, BME Service GmbH, Baesweiler, ab distribution GmbH, Baesweiler, COS Computer GmbH, Pohlheim, ITK Computer GmbH, Baesweiler, Ausland API France S.A.R.L., Vence / Frankreich, Api B.V., Oldenzaal / Niederlande, api Österreich GmbH, Wiener Neustadt / Österreich. Einheitlicher Bilanzstichtag der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 30.04.. Die in den Konzernabschluss eibezogenen inländischen Tochterunternehmen nehmen hinsichtlich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264 Abs. 4 HGB in Anspruch. Es besteht jeweils ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der genannten Gesellschaften mit der Muttergesellschaft. Konsolidierungsgrundsätze Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften wurden vollständig in den Konzernabschluss aufgenommen, soweit die Vorschriften für den Konzernabschluss keine Abweichungen bedingen. Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden insbesondere die nachfolgenden Konsolidierungsmethoden berücksichtigt: Die Kapitalkonsolidierung wurde als Vollkonsolidierung nach § 301 HGB durchgeführt. Die Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaften erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Aus der Erstkonsolidierung der API Europe GmbH und der BME Service GmbH ergab sich insgesamt ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 567, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen wurde und über fünf Jahre linear abgeschrieben wurde. Aus dem Erwerb der ab distribution GmbH ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 1, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen wurde und im Jahr des Erwerbs in voller Höhe abgeschrieben wurde. Zum Bilanzstichtag erfolgt kein Ausweis von Firmenwerten aus Erstkonsolidierungen mehr. Die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgen nach den Vorschriften der §§ 303 und 305 HGB. Zwischenergebnisse wurden entsprechend der Vorschriften des § 304 HGB behandelt. Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen im Anlagevermögen wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich: Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 erfolgte erstmalig in Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB im Bereich der Softwareentwicklung eine Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände. Die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt anhand der notwendigen Entwicklungskosten nach § 255 Abs. 2a i.V.m. Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts nach § 255 Abs. 4 HGB. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich linear ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung. In den Herstellungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden alle unmittelbar der Entwicklungsphase zu zuordnenden und auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt. Die Entwicklungskosten werden ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Ansatzkriterien in die Herstellungskosten einbezogen. Aufgrund des zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Nachweises einer wirtschaftlichen Nutzung der selbst geschaffenen Vermögenswerte wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Software-Projekte in der Regel drei bis fünf Jahre. Bei der Bewertung erworbener immaterieller Vermögensgegenstände wird vom Kaufpreis der erworbenen Rechte abzüglich linearer Abschreibungen ausgegangen. Der Abgang dieser Vermögensgegenstände wird bei Vollabschreibung unterstellt. Die Nutzungsdauern betragen in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Die Aktivierung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Nebenkosten. Die Abschreibungen werden nach der geschätzten Nutzungsdauer linear oder entsprechend dem angenommenen tatsächlichen Werteverzehr bemessen. Die Nutzungsdauern im Sachanlagevermögen betragen in der Regel zwischen 3 und 33 Jahren. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Anschaffungskosten der Waren werden einzeln ermittelt. Für veraltete und schwer verwertbare Bestände werden niedrigere beizulegende Werte angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden mit ihren Nennwerten bzw. Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird wie im Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,2 % auf den nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand vorgenommen um dem allgemeinen Kreditrisiko Rechnung zu tragen. Auf fremde Währung lautende Forderungen und liquide Mittel, die am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger aufweisen, werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet oder gemäß § 254 HGB in Bewertungseinheiten einbezogen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen feststehenden Umrechnungskurs begründen. Die Bildung der Bewertungseinheiten wird nach der sog. "Einfrierungsmethode" vorgenommen, bei der insbesondere die §§ 249 Abs. 1, 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie 256a HGB insoweit nicht angewendet werden. Der Ansatz der Rückstellungen für übernommene Verpflichtungen aus Pensionszusagen wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Als Bewertungsverfahren wird die PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) angewendet. Der Rechnungszinssatz wird in Anwendung des § 253 Abs. 2 HGB mit 1,79 % angenommen. Die Berechnungsgrundlage bilden die Heubeck Richttafeln 2018 G. Als Rententrend werden 2% p.a. angenommen. Der zum Beginn des Wirtschaftsjahres der erstmaligen Bilanzierung nach BilMoG ermittelte Unterschiedsbetrag belief sich auf T€ 124. Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wird dieser Unterschiedsbetrag unter Annahme einer gleichmäßigen Verteilung auf 15 Jahre verteilt. Da zu den Pensionszusagen eine verpfändete Rückdeckungsversicherung besteht, erfolgt gemäß § 246 Abs. 2 HGB ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung und des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung unter der Position Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die Rückdeckungsversicherung wird zum Zeitwert (fortgeführte Anschaffungskosten) angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Soweit ihre Laufzeit die Jahresfrist übersteigt, erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger aufweisen, werden zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet oder gemäß § 254 HGB in Bewertungseinheiten einbezogen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen feststehenden Umrechnungskurs begründen. Die Bildung der Bewertungseinheiten wird nach der sog. "Einfrierungsmethode" vorgenommen, bei der insbesondere die §§ 249 Abs. 1, 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie 256a HGB insoweit nicht angewendet werden. Latente Steuern ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze in Handels- und Steuerbilanz, die sich in späteren Jahren voraussichtlich abbauen. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 HGB für eine insgesamt resultierende Steuerentlastung wird Gebrauch gemacht. In der Konzernbilanz werden die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung des voraussichtlichen unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Konzernanlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zum Anhang. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Latente Steuern Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern basieren auf der abweichenden steuerlichen Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit T€ -101 (i.Vj. T€ 0), der Pensionsrückstellung mit T€ 200 (i.Vj. T€ 157), der im Vorjahr ausgewiesenen Drohverlustrückstellung mit T€ 0 (i.Vj. T€ -47) und der steuerlich abweichenden Bewertung von Währungsverbindlichkeiten und -forderungen mit T€ -4 (i.Vj. T€ -16). Die Berechnung erfolgt anhand des Ertragsteuersatzes der Gesellschaft in Höhe von 31,09 % (i.Vj. 31,09 %). Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB S. 1 HGB umfasst einen Betrag von T€ 224 (i.Vj. T€ 0). Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB S. 2 HGB umfasst einen Betrag von T€ 95 (i.Vj. T€ 94). 4. Eigenkapital Zum Bestand und zur Zusam mensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auf den gesonderten Konzerneigenkapitalspiegel. 5. Rückstellungen Die ausgewiesene Pensionsrückstellung setzt sich aus dem Wert der Pensionsverpflichtung in Höhe von T€ 1.015 (i.Vj. T€ 854) abzüglich der Aktivwerte aus einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung in Höhe von T€ 287 (i.Vj. T€ 272) zusammen. Der sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG ergebende Bewertungsunterschiedsbetrag wird mit T€ 8 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Unterschiedsbetrag T€ 25. Der Betrag der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Bilanzstichtag T€ 119 (i.Vj. T€ 171). Die ausgewiesenen Steuerrückstellungen beinhalten ausschließlich die voraussichtlichen Nachzahlungen für Ertragsteuern der letzten beiden Geschäftsjahre. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für Bonusverpflichtungen (T€ 2.329; i.Vj. T€ 3.218), Urlaubsrückstellungen (T€ 975; i.Vj. T€ 974), Rückstellungen für erwartete Zinsrückzahlungen zu Ertragsteuern aufgrund der Zinssatzänderungen (T€ 289; i.Vj. T€ 206), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 275; i.Vj. T€ 47), sowie Abschlusserstellungs- und -prüfungskosten (T€ 246; i.Vj. T€ 229). 6. Verbindlichkeiten Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von T€ 5.900 (i.Vj. 11.360) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, mit T€ 34.066 (i.Vj. T€ 12.518) eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und mit T€ 4.090 (i.Vj. T€ 0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind T€ 6.538 (i.Vj. T€ 500) durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 19.181 (i.Vj. T€ 13.704). Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 122 (i.Vj. T€ 127) enthalten. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten in Inlandsumsätze in Höhe von T€ 1.303.765 (i.Vj. T€ 1.103.941) und Auslandsumsätze in Höhe von T€ 105.783 (i.Vj. T€ 118.438). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 46 (i.Vj. T€ 52). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 133 (i.Vj. T€ 96). In den Personalaufwendungen sind solche für die Altersversorgung in Höhe von T€ 239 (i.Vj. T€ 198) enthalten. Die Abschreibungen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 2.925 (i. Vj. T€ 0). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten wie im Vorjahr T€ 8 aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB. Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 3.250 entfällt auf die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nicht geplante außerordentliche Verluste aus Geldanlagen in Höhe von T€ 8.343 enthalten. Die Zinsaufwendungen (i.Vj. Zinserträge) enthalten Erträge aus der Verzinsung der Rückdeckungsversicherung (T€ 4; i.Vj. T€ 12) und Aufwendungen (i.Vj. Erträge) aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen (T€ 16; i.Vj. T€ -8) in Höhe von insgesamt T€ 12 (i.Vj. T€ -20). Die ausgewiesenen Ertragsteuern enthalten Erträge in Höhe von T€ 1 (i.Vj. T€ 4) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern. V. Angaben zur Kapitalflussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds entspricht dem jeweiligen Bestand der liquiden Mittel. Die innerhalb eines Jahres fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich den Tilgungsanteil langfristiger Darlehen. VI. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus aktuellen Mietverträgen (T€ 856) sowie Leasing Verträgen (T€ 25.575) mit insgesamt T€ 26.431. Davon entfallen auf die Geschäftsjahre 2022 / 2023 T€ 6.430, 2023 / 2024 T€ 6.099 und 2024 / 2025 T€ 5.889. Auf Geschäftsjahre ab 2027 / 2028 bis zum Geschäftsjahr 2029 / 2030 entfallen davon insgesamt T€ 3.242. Zur Refinanzierung und zur Verbesserung des Forderungsmanagements, sowie zur Begrenzung von Forderungsausfallrisiken bestehen Factoringverträge mit Delkrederevereinbarungen (echtes Factoring) für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sofern sich Risiken ergeben sind diese bereits in der Konzernbilanz berücksichtigt. 2. Anzahl der Arbeitnehmer Die Zahl der von uns beschäftigten Mitarbeiter ohne Auszubildende betrug im Jahresdurchschnitt 711 gegenüber 686 im Vorjahr. Von den im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern waren 493 Angestellte und 218 gewerbliche Mitarbeiter. 3. Gesellschaftsorgane Zum Geschäftsführer der Muttergesellschaft im Geschäftsjahr 2021 / 2022 war Herr Achim Heyne, Aachen, *29.12.1967, Kaufmann, bestellt. Die Geschäftsführertätigkeit entspricht dem nach § 285 Nr. 10 HGB ausgeübten Beruf. Hinsichtlich der Angaben nach § 314 Nr. 6a und 6bHGB wird von der Verzichtsmöglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Auf den Zeitraum vom 01.05.2021 bis 30.04.2022 entfällt ein Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Höhe von T€ 40 (i. Vj. T€ 40). Davon entfallen T€ 35 (i. Vj. T€ 35) auf Abschlussprüfungsleistungen. 5. Inanspruchnahme des § 264 Abs. 3 HGB Die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen Tochterunternehmen nehmen hinsichtlich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. 6. Konzernjahresüberschuss Der Konzernabschluss zum 30.04.2022 weist einen Konzernjahresüberschuss von T€ 9.661 (i.Vj. T€ 16.401) aus. Aus dem Gewinnvortrag des Vorjahres wurde ein Teilbetrag von T€ 1.000 in die anderen freien Gewinnrücklagen eingestellt.
Baesweiler, den 31.10.2022 API Computer Handels Gesellschaft mbH Geschäftsführung gezeichnet Achim Heyne Konzernanlagenspiegel zum 30. April 2022
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die API Computer Handels Gesellschaft mbH, Baesweiler Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der API Computer Handels Gesellschaft mbH, Baesweiler, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. April 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der API Computer Handels Gesellschaft mbH, Baesweiler, für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Viersen, den 28. Februar 2023 Grant
Thornton AG
gezeichnet Gundula Kuhn, Wirtschaftsprüferin gezeichnet Peter Kaldenbach, Wirtschaftsprüfer |
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