Maltech
Verwaltungs-GmbH + Co KG
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
290.095,00 |
358.391,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
132,00 |
| II.
Sachanlagen |
288.592,00 |
356.759,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
530.064,82 |
380.774,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.014,16 |
80.750,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.538,80 |
19.223,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
412.050,66 |
300.023,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.115,69 |
53.308,97 |
| D.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil Kommanditisten |
|
34.298,80 |
| Aktiva |
862.275,51 |
826.772,85 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.197,89 |
0,00 |
| I.
Kapitalanteile |
15.197,89 |
|
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
15.197,89 |
|
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
14.260,00 |
16.085,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
832.817,62 |
810.687,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
781.907,91 |
768.397,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
34.364,76 |
18.593,66 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
634.596,99 |
634.604,90 |
| Passiva |
862.275,51 |
826.772,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der "Maltech Verwaltungs-GmbH +
Co KG" mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen beim
Registergericht Mannheim unter HRA 102678, wurde in
analoger Anwendung der Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts-betrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich unter analoger
Anwendung von § 267 HGB um eine kleine Gesellschaft.
Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Angabe zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten und, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des
Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB,
insoweit werden selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der je-weilige Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird; im Jahr des Zugangs
zeitanteilig.
Während beim unbeweglichen Anlagevermögen
nur die lineare Abschreibung zur Anwendung kommt, wird das
bewegliche Anlagevermögen sowohl linear als auch (in
Altfällen) degressiv abgeschrieben. Ein Wechsel von
der degressiven zur linearen Methode wird in allen
Fällen vorgenommen, in denen sich höhere
Abschreibungsbeträge bei linearer Abschreibung
ergeben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2008 werden zugehende
bewegliche Wirtschaftsgüter nur noch linear
abgeschrieben.
Statt der Bildung eines Sammelpostens wird
ausschließlich die Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800,00 €
gewählt, die im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben
werden. Außerdem wird von der nach dem
Handelsgesetzbuch zulässigen Vereinfachungsregel
Gebrauch gemacht, im Jahr des Zugangs den sofortigen Abgang
am Ende des Wirtschaftsjahres zu unterstellen.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von
unter einem Jahr.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte mit den
Nominalbeträgen, soweit nicht auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abzuschreiben war. Bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde, soweit notwendig,
neben einer Pauschalwertberichtigung eine
Einzelwertberichtigung vorgenommen. Damit ist das Risiko
ausreichend abgebildet.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken gebildet und nach üblicher kaufmännischer
Beurteilung gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB
mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet. Alle
Rückstellungen kommen voraussichtlich im Folgejahr zur
Abwicklung.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen, wobei Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von
über 5 Jahren in Höhe von 0,00 € enthalten
sind. Alle Verbindlichkeiten, soweit sie nicht verzinst
werden, haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Zusätzliche Angaben
1. Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
2. Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 10
Mitarbeiter beschäftigt.
3. Einzige Komplementärin ist die Maltech
Verwaltungs-GmbH in Pforzheim, Amtsgericht Mannheim: HRB
500536, mit einem gezeichneten Kapital von 25.564,59
€. Am Vermögen der KG ist sie jedoch nicht
beteiligt.
4. Geschäftsführung und Vertretung der
Firma Maltech Verwaltungs-GmbH + Co KG erfolgt durch die
Firma Maltech Verwaltungs-GmbH als
Komplementärin,
diese vertreten durch ihren
Geschäftsführer:
• Markus Wolf, Dipl.-Ingenieur (FH)
Pforzheim, den
07.07.2023
gez.
Markus Wolf, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2023
festgestellt.
|