Maltech GmbH + Co KG

76139 Karlsruhe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRA 102678
Vorher
Maltech Verwaltungs-GmbH und CoMaltech Verwaltungs-GmbH + Co KG
Eingetragen
18.9.1974

Finanzübersicht

Historie

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Gesellschafter

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maltech Verwaltungs-GmbH + Co KG

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 290.095,00 358.391,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 132,00
II. Sachanlagen 288.592,00 356.759,00
III. Finanzanlagen 1.500,00 1.500,00
B. Umlaufvermögen 530.064,82 380.774,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 118.014,16 80.750,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 21.538,80 19.223,92
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 412.050,66 300.023,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 42.115,69 53.308,97
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten   34.298,80
Aktiva 862.275,51 826.772,85

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 15.197,89 0,00
I. Kapitalanteile 15.197,89  
1. Kapitalanteile Kommanditisten 15.197,89  
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 14.260,00 16.085,00
C. Verbindlichkeiten 832.817,62 810.687,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 781.907,91 768.397,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 34.364,76 18.593,66
davon gegenüber Gesellschaftern 634.596,99 634.604,90
Passiva 862.275,51 826.772,85

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der "Maltech Verwaltungs-GmbH + Co KG" mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen beim Registergericht Mannheim unter HRA 102678, wurde in analoger Anwendung der Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts-betrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich unter analoger Anwendung von § 267 HGB um eine kleine Gesellschaft.

Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Angabe zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB, insoweit werden selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der je-weilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird; im Jahr des Zugangs zeitanteilig.

Während beim unbeweglichen Anlagevermögen nur die lineare Abschreibung zur Anwendung kommt, wird das bewegliche Anlagevermögen sowohl linear als auch (in Altfällen) degressiv abgeschrieben. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Methode wird in allen Fällen vorgenommen, in denen sich höhere Abschreibungsbeträge bei linearer Abschreibung ergeben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2008 werden zugehende bewegliche Wirtschaftsgüter nur noch linear abgeschrieben.

Statt der Bildung eines Sammelpostens wird ausschließlich die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800,00 € gewählt, die im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben werden. Außerdem wird von der nach dem Handelsgesetzbuch zulässigen Vereinfachungsregel Gebrauch gemacht, im Jahr des Zugangs den sofortigen Abgang am Ende des Wirtschaftsjahres zu unterstellen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte mit den Nominalbeträgen, soweit nicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben war. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde, soweit notwendig, neben einer Pauschalwertberichtigung eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Damit ist das Risiko ausreichend abgebildet.

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken gebildet und nach üblicher kaufmännischer Beurteilung gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet. Alle Rückstellungen kommen voraussichtlich im Folgejahr zur Abwicklung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen, wobei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von über 5 Jahren in Höhe von 0,00 € enthalten sind. Alle Verbindlichkeiten, soweit sie nicht verzinst werden, haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Zusätzliche Angaben

1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

2. Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 10 Mitarbeiter beschäftigt.

3. Einzige Komplementärin ist die Maltech Verwaltungs-GmbH in Pforzheim, Amtsgericht Mannheim: HRB 500536, mit einem gezeichneten Kapital von 25.564,59 €. Am Vermögen der KG ist sie jedoch nicht beteiligt.

4. Geschäftsführung und Vertretung der Firma Maltech Verwaltungs-GmbH + Co KG erfolgt durch die

Firma Maltech Verwaltungs-GmbH als Komplementärin,
diese vertreten durch ihren Geschäftsführer:

• Markus Wolf, Dipl.-Ingenieur (FH)

 

Pforzheim, den 07.07.2023

gez. Markus Wolf, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2023 festgestellt.

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