pro opta
GmbH
St.
Englmar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.692,00 |
1.882,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.119,56 |
68.854,78 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
10.300,00 |
10.225,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
148,00 |
148,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.959,56 |
70.884,78 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.305,08 |
67.656,32 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.654,48 |
2.228,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.654,48 |
2.228,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.959,56 |
70.884,78 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen in Höhe von 30.499,16 Euro vor.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 50.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis 1
Jahr
559,14 Euro
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber der Gesellschafterin besteht eine
Forderung in Höhe von 10.300,00 EUR
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Claudia Piermeier
St. Englmar, 29. November 2016
sonstige Berichtsbestandteile
St. Englmar, 29.11.2016
gez. Claudia Piermeier
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2016 festgestellt.
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