Dammann
Verwaltungs GmbH
Haltern am
See
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
26.241,80 |
26.334,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.257,44 |
2.101,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.984,36 |
24.233,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.241,80 |
26.334,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.607,53 |
25.739,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
739,95 |
-151,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
132,42 |
-891,00 |
| B.
Rückstellungen |
95,00 |
95,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
539,27 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.241,80 |
26.334,95 |
Anhang
Anhang
zum Jahresabschluss der
Dammann Verw. GmbH zum 31. Dezember 2010
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267(1) HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern,
wurden einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher
in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und
erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben
zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung
des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom
25.05.2009 (BilMog). Insoweit wurden § 252 (1) Nr.6,
§ 265 (1),
§ 284 (2) Nr.3 und § 313(1)Nr. 3 HGB nicht
angewendet (Artikel 67 (8) S.1 EGHGB) und die
Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 (8) S.2 EGHGB nicht
angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzliche
Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu
machen, da keine besondere Umstände vorliegen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt,
das Körperschaftsteuerguthaben wurde mit dem Barwert
bewertet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen
und Gewinn- und Verlustrechnungen wurde beibehalten (§
265 Abs. 1 HGB).
Da es sich hier um eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. § 267 HGB handelt, wenden wir hinsichtlich der
Abgrenzung latenter Steuern die Erleichterung nach §
274a Nr.5 HGB an. Sollte sich die Rechtslage hinsichtlich
der Widerspruchs zu § 249 (1) HGB ändern, werden
wir unaufgefordert evtl. anfallende latente Steuern
abgrenzen.
Erläuterungen zur Bilanz
(A) Anlagevermögen
(B) Umlaufvermögen
Forderungen
Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
(C) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
(D) Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Georg
Dammann. Die Hortmann GmbH ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Dammann GmbH Co KG mit Sitz in
Haltern.
Haltern, 12.12.2011
(Georg Dammann)
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| Verbindlichkeiten |
539,27 |
500,00 |
|