Herstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Doering GmbHLiquidiert
35764 Sinn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Liebich seit 24.9.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Doering GmbHSinnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 26.11.2019LageberichtA. Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage des Unternehmens1. Geschäft und Rahmenbedingungen Die Doering GmbH ist eine inhabergeführte, mittelständische Eisengießerei, die auf eine über 160-jährige Firmengeschichte zurückblicken kann. Das Unternehmen bedient weltweit Absatzmärkte mit Produkten und Leistungen in den Geschäftsfeldern Kundenguss einschließlich Gießmodellbau, Walzenguss und Schwerarmaturen. 2. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Giessereibranche Handelskonflikte, Brexit-Chaos und eine kriselnde Autobranche sind u.a. die Faktoren für ein sehr langsames Wachstum der deutschen Wirtschaft in 2019. Die Bundesregierung rechnete im Jahresdurchschnitt für das Jahr 2019 mit einem Anstieg des BIP um 0,6% (preisbereinigt) Im Jahr 2019 konnten die deutschen Giessereien das Fertigungsniveau des Vorjahreszeitraums nicht wieder erreichen. Die Eisen- und Stahlgiessereien meldeten einen Produktionsrückgang von 10,6% auf 3,805 Mio. Tonnen. Die Giessereiindustrie erwirtschaftete im Berichtszeitraum 2019 6,858 Mrd. Euro Umsatz auf der FE-Seite sowie 5,571 Mrd. Euro auf der NE-Metallseite. Insgesamt verbuchten die Giessereien ein Umsatzminus von -8,8% Die Kapazitätsauslastung lag im Durchschnitt (Wertermittlung Anfang des Quartals) des Jahres 2019 bei 82,7% und damit rein rechnerisch unter dem Durchschnittsniveau des Vergleichszeitraums des Jahres 2018 von 88,6% (Quelle: BDGuss, alle Daten vorläufig) 3. Umsatz- und Ergebnisentwicklung Stark gestiegene Materialkosten haben die Doering GmbH in ihrer Geschäftsentwicklung 2019 übermäßig belastet. Gleichzeitig sind die Umsätze, in der schon seit längerer Zeit schwierigen Branche, erheblich gesunken. Nachdem bereits im Jahr 2018 ein wirtschaftlicher Verlust von EUR 534.000,00 erwirtschaftet wurde, sind im ersten Halbjahr 2019 die Jahresumsätze weit hinter den Vorjahresumsätzen geblieben. Die Materialkosten sind weiter gestiegen, die übrigen Kosten blieben auf ungefähr gleichem Niveau wie vorher. Für das gesamte Jahr 2019 wurde ein Verlust von EUR 2,588 Mio. prognostiziert. Das Geschäftsmodell ist stark monochrom von der Automobilindustrie abhängig. Durch die Krise der Automobilindustrie sind die Umsätze in diesem Bereich stark rückläufig. Der weitere Geschäftsbereich der Mahlkörper war defizitär. Die auflaufenden und drohenden Verluste konnten nicht weiter aus dem Unternehmen finanziert werden. 4. Insolvenzverfahren Am 25. September 2019 hat die Doering GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen in Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO gestellt. Mit Beschluss vom 26. September 2019 hat das Amtsgericht Wetzlar - Insolvenzgericht - das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und die vorläufige Eigenverwaltung nach §§ 270, 270b InsO angeordnet. Das Gericht bestellte einen vorläufigen Sachwalter. Die Doering GmbH wurde gemäß §§ 270, 55 Abs. 2 InsO ermächtigt, Masseverbindlichkeiten gegenüber diversen Gläubigern zu begründen. In seinem Eröffnungsgutachten vom 21. November 2019 kam der (vorläufige) Sachwalter zu dem Ergebnis, dass die Doering GmbH (1.) zahlungsunfähig und überschuldet ist, (2.) die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens in Betracht kommt, (3.) eine die Verfahrenskosten deckende freie Masse vorhanden ist und (4.) die Voraussetzungen für die Anordnung der Eigenverwaltung vorliegen. Das Amtsgericht Wetzlar hat daraufhin mit Beschluss vom 27. November 2019 um 8:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung gem. §§ 270 ff. InsO angeordnet. Ferner bestellte das Gericht einen Sachwalter und setzte einen Gläubigerausschuss ein. Das Unternehmen wurde im vorläufigen und eröffneten Verfahren leistungswirtschaftlich saniert. Aufgrund der geringen Auslastung von durchschnittlich lediglich 2 Gießtagen pro Woche mussten 50 Arbeitsplätze abgebaut werden. Es wurde eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft aufgestellt, in die über 90% der betroffenen Arbeitnehmer eingetreten sind. Diese konnten zwischenzeitlich zu 100% wieder an den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Der defizitäre Bereich der Mahlkörper wurde geschlossen. Die Fertigung wurde breiter aufgestellt. Die bislang monochrom ausgerichtete Fertigung auf den Vollformguss für die Originalausrüstungshersteller (OEM's) der Automobilindustrie wurde erweitert durch die Fertigung von Hartwalzen. Die erforderlichen Investitionen wurden mit Zustimmung des Gläubigerausschusses getätigt und Probeläufe erfolgreich durchgeführt. Sämtliche erforderlichen Genehmigungen für diesen Produktionsbereich liegen vor. Es bestehen bereits in der Produktion befindliche Aufträge in diesem Bereich. Der Bereich der Hartwalzen soll zukünftig einen Anteil von ca. 17,5% am Umsatz ausmachen. Durch diese Maßnahmen ist die Gesellschaft breiter aufgestellt und kann auch die Einwirkungen der Covid-19-Pandemie besser verkraften. Zudem wurden die Voraussetzungen für eine Finanzierungsfähigkeit der Gesellschaft geschaffen. Die derzeit noch bestehenden 80 Arbeitsplätze können zukunftssicher erhalten bleiben. Das Insolvenzverfahren wurde zum 30. September 2020 aufgehoben. Die Gesellschaft agiert wieder vollständig autark. 5. Vermögens- und Finanzlage sowie Kapitalstruktur Im Berichtsjahr 2019 reduzierte sich die Eigenkapitalquote durch den Jahresfehlbetrag von 42,7% auf 22,9%. Das Anlagevermögen mit einem Anteil von 47,1% (Vj. 49,9%) am Gesamtvermögen ist vollständig durch Eigenkapital und weiteres langfristiges Fremdkapital finanziert. Finanzwirtschaftlich soll die Gesellschaft im Wesentlichen auf Grundlage eines Insolvenzplans saniert werden. Die Sparkasse Dillenburg hat zudem nach Beendigung des Insolvenzverfahrens eine Anschlussfinanzierung zugesagt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gesellschaft einen Teil des Geschäftsbetriebes in neue Geschäftsbereiche verlagert, um das Risiko zu streuen. Diese Voraussetzung ist mit der beschriebenen leistungswirtschaftlichen Sanierung erfüllt. 6. Investitionen Die Investitionssumme im Geschäftsjahr 2019 betrug rund T€ 136 und lag somit planmäßig deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die Schwerpunkte im Jahr 2019 lagen hierbei in der Neuanschaffung von IT-Hardware und in der teilweisen Erneuerung des Fuhrparks. 7. Personal Bei Insolvenzantragstellung beschäftigte die Gesellschaft etwa 135 Arbeitnehmer. Hiervon waren 25 Angestellte in der Verwaltung und im technischen Bereich und 110 Personen in der Fertigung tätig. Im Eröffnungsverfahren haben drei Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen. Nach Insolvenzeröffnung mussten etwa 50 Arbeitsplätze abgebaut werden. Momentan beschäftigt die Gesellschaft nach Durchführung der Personalmaßnahmen noch 85 Mitarbeiter. Zur Unterstützung der vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Personen wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit am 27. November 2019 eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ("BQG") errichtet. Diese wird von der Trägergesellschaft, der Mypegasus-Transfer-GmbH, unter Einbindung des zuständigen Arbeitsamtes geführt. 90% der betroffenen Personen sind in die Transfergesellschaft gewechselt. B. Hinweise auf wesentliche Risiken und Chancen künftiger Entwicklung Die Expansion der Weltwirtschaft hat im Jahr 2019 weiter an Fahrt verloren und hat sich in der Grundtendenz weiter abgeschwächt. Die weltweite Bedrohung durch Covid-19 bringt die Wirtschaft in eine nicht vergleichbare, schwierige Situation. Zusätzlich wirken weitere Belastungen auf die gesamte Weltwirtschaft (z.B. Handelskonflikte, Brexit, hohe Strafzahlungen der Fahrzeughersteller) ein. Demnach ist es schwierig, eine genaue Prognose zu treffen, wie das Jahr 2020 weiterverlaufen wird. Denn gerade die hohen Strafzahlungen der Fahrzeughersteller infolge des Dieselskandals, schmälern den Konzernen nicht nur deren wirtschaftlichen Erfolg, sie schmälern auch die Entwicklungsbudgets (z.B. für die Entwicklung neuer Antriebe). Dies zwingt die Fahrzeughersteller verstärkt zur Suche nach Einsparmöglichkeiten. Deshalb wurden teilweise übliche Modelllaufzeiten verlängert und viele angekündigte Modelle wurden bereits in 2019 verschoben und werden auch zu Beginn des Jahres 2020 noch nicht in Produktion gehen. Inwieweit die Bedrohung durch Covid-19 das Geschäftsjahr 2020 belasten wird, können wir auch nur sehr schwierig einschätzen. Weitere Risiken bestehen durch den weiter vorhanden Preisdruck am Markt, der unsere Wettbewerber aus Südeuropa begünstigt, da diese eine niedrigere Fixkostenstruktur besitzen. Bei Gusswerkzeugen mit hohen Qualitätsansprüchen sind die Bezugsstrukturen innerhalb Deutschlands aber fast unverändert geblieben, was uns mit unserem Partnerunternehmen der S+B Doering CAST GmbH als Komponenten-Lieferant begünstigt. Durch weiterhin gute Qualität, Liefertermintreue und ständig verbesserte Prozesse, können wir uns auch in diesem wettbewerbsintensiven Marktumfeld behaupten. Risiken bei den Kosten der Materialbeschaffung bestehen prinzipiell, wenn steigende Rohstoffkosten nicht durch Material-Teuerungszuschläge an den Endkunden weitergegeben werden können. Sonstige Risiken aus Kostensteigerungen bestehen hauptsächlich noch bei den Entsorgungskosten und bei Fremdleistungen. Die breitere Aufstellung in den Märkten bringt unterschiedliche Anforderungen an Prozess- und Fertigungsabläufe mit sich. An dieser Aufgabe und dem erforderlichen Kulturwandel arbeitet das Unternehmen strategisch und praxisorientiert. Die Geschäftsleitung blickt auf das aktuelle Jahr 2020 zwar mit Vorsicht, aber auch mit gewisser Zuversicht, dass das laufende Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung innerhalb eines Jahres durch die eingeleiteten Maßnahmen und den aufzustellenden Insolvenzplan beendet werden kann. C. Voraussichtliche Entwicklung Die Geschäftsführung verfolgt die Marktentwicklung permanent. Die Festigung der Marktposition im Hartwalzenguss setzt sich fort. Die Gesellschaft passt kontinuierlich ihre Kapazitäten an die betriebswirtschaftlichen Kennziffern, insbesondere dem Auftragseingang, an und sieht sich deshalb in der Lage, alle Anforderungen des hoch kompletiven Marktes gerecht zu werden. Das Segment Handel gewinnt immer mehr an Bedeutung, insbesondere, wenn zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit noch ein eigener Produktionsstandort zur Verfügung steht. Nach leistungswirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Sanierung und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erwarten wir ab 2020 wieder positive Jahresergebnisse.
Sinn, den 20. Dezember 2020 gez. Steffen Liebich, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung haben wir nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 42 GmbH-Gesetz gegliedert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Firma laut Registergericht: Doering GmbH Sitz laut Registergericht: Sinn Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Wetzlar Register-Nr.: HRB 4003 Die Doering GmbH hat am 25. September 2019 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Wetzlar gestellt. Durch Beschluss vom 26. September 2019 eröffnete das Amtsgericht Wetzlar mit Wirkung zum 27. September 2019 antragsgemäß das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft, ordnete die Eigenverwaltung an und bestellte einen Sachwalter. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Insolvenzplan erstellt, der die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung regelt. Der Plan sieht eine anteilige Befriedigung der Insolvenzgläubiger mit dem zusätzlichen Ziel der leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung der Doering GmbH unter Erhalt und Fortführung der wesentlichen bisherigen Geschäftstätigkeiten vor. Es wurden 50 Arbeitsplätze abgebaut. Die betroffenen Arbeitnehmer sind mehrheitlich in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft eingetreten und konnten wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das Insolvenzverfahren wurde zum 30. September 2020 aufgehoben. Die Gesellschaft agiert nun wieder vollständig autark. Deshalb wurde der Jahresabschluss zum 26. November 2019 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben worden. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Neuzugänge von Anlagegegenständen sind ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben worden. Für die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert über EUR 250,00 und bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 ohne Mehrwertsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde im Jahr des Zugangs ein so genannter Sammelposten gebildet und nach den Vorschriften des § 6 Abs. 2 a EStG auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt und abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wird diese pauschale Abschreibung auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss beibehalten, da die steuerliche Aufwandsverrechnung über fünf Jahre auch weitestgehend dem Aufwand bei planmäßiger handelsrechtlich gebotener Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer entspricht. Die mit den Pensionsrückstellungen verrechneten Finanzanlagen sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Handelswaren im Produktbereich Armaturen sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Die selbst hergestellten Bestände zum 26.11.2019 der unfertigen und fertigen Erzeugnisse im Produktionsbereich Formguss wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten sind, ausgehend von den Verkaufspreisen, abzüglich angemessener Abschläge für Gewinn, Verwaltungs- und Vertriebskosten ermittelt worden. Die Cylpeps (Mahlkörper) wurden wie auch in den Vorjahren zu den aus der Kostenrechnung progressiv ermittelten Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet worden. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist nach Abzug der Mehrwertsteuer ein pauschaler Abschlag von 2% für Forderungsverluste, Zinsverluste, Mahn- und Beitreibungskosten vorgenommen worden. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte ebenfalls zum Nennwert. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Gebühren eines Wartungsvertrags einer CAD/CAM Lösung, Mieten für Betriebsmittel sowie Leasing-Sonderzahlungen ausgewiesen. Diese Beträge werden planmäßig auf die Laufzeit gemäß § 250 Abs. 3 HGB verteilt. Die Berechnung latenter Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Betroffene Bilanzposten sind die Rückstellungen für Pensions- sowie Altersteilzeitverpflichtungen. Die sich ergebenden steuerlichen Be- und Entlastungen wurden miteinander verrechnet. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz beträgt pauschal 30%. Insgesamt hat sich ein Überhang aktiver latenter Steuern ergeben. Aufgrund des Wahlrechts im Sinne des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf den Ausweis der latenten Steuern verzichtet. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, die in EUR umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 3. Angaben zu Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB ergibt sich aus dem Bruttoanlagespiegel. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hielt 50% der Geschäftsanteile der S+B Doering Cast GmbH mit Sitz in Krefeld. Die Anteile sind vor dem Bilanzstichtag veräußert worden. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet, bei der sich die Rückstellung aus einer über die gesamte Dienstzeit des Arbeitnehmers gleichbleibenden Prämie entwickelt. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): - Rechnungszins entsprechend Bekanntmachung der Deutschen Bundesbank:
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden nach Maßgabe des § 246 Abs.2 Satz 2 HGB verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände zum 26.11.2019 beträgt in Summe EUR 354.366,12 bei Anschaffungskosten des verrechneten Deckungsvermögens in Summe von EUR 395.947,81. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt in Summe EUR 983.423,00. Bei den Pensionsrückstellungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 295.986,00. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung resultieren Aufwendungen in Höhe von EUR 85.500,00. Der Ausweis erfolgt als Bestandteil des Finanzergebnisses. Erträge aus der Bewertung der Vermögensgegenstände, die mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnen waren, betragen zum Zeitwert EUR 34.018,43 und wurden mit den Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen verrechnet. Altersteilzeitrückstellungen sind nach Maßgabe des § 246 Abs.2 Satz 2 HGB ebenfalls mit Vermögensgegenständen verrechnet worden. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände zum 26.11.2019 beträgt EUR 112.263,10, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden EUR 157.768,00. Der übersteigende Betrag in Höhe von EUR 45.504,90 wird bei den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie ausstehende Eingangsrechnungen und Gewährleistungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten bei den einzelnen Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel:
Nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben alle Gläubiger ihre Forderungen fällig gestellt, so dass von einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausgegangen wird. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 2.000.000,00 (Vorjahr: EUR 1.502.916,66) durch Grundschulden gesichert. Im übrigen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Sicherungsübereignungen. 4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus den mit Erträgen verrechneten Aufwendungen aus der Abzinsung der verrechneten Pensionsrückstellungen sowie aus Zinsen für die Inanspruchnahme von Darlehen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 64.735,19 (Vorjahr: EUR 44.235,51) enthalten. Es handelt sich um Erträge aus der Auflösung von freigewordenen Rückstellungen (EUR 49.544,21), Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen (EUR 15.125,05) und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen (EUR 64,93). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 1.466,00 (Vorjahr: EUR 100,02) enthalten. Außerdem waren im Vorjahr Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlagserstattungen für Vorjahre in Höhe von EUR 74.258,37 unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen. 5. Sonstige Angaben Für die Beurteilung der Finanzlage notwendige Angaben nach § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB bestehen nicht, sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen nur in geringem Umfang. 6. Unternehmensorgane Geschäftsführer der Gesellschaft in der Zeit vom 01.01. bis 26.11.2019 waren: Herr Steffen Liebich, Kaufmann (ab dem 23.09.2019) Herr Bernhard Cloos, Ingenieur (bis zum 23.09.2019) Herr Bernd Timmermann, Kaufmann (bis zum 23.09.2019) In Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Bezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB verzichtet. 7. Beschäftigte Die Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) betrug 129 (Vj. 136). 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Hinsichtlich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zum 27.11.2019 und seiner Aufhebung zum 30.09.2020 wird auf Abschnitt "1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss" verwiesen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, bestehen nicht. 9. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von EUR 2.647.954,98 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Sinn, den 20. Dezember 2020 gez. Steffen Liebich, Geschäftsführer Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungAuf Vorschlag der Geschäftsführung wird beschlossen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Sinn, 18.08.2021 Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2021 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss wurden größenabhängige Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Doering GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Doering GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 26. November 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 26. November 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Doering GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 26. November 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Abschnitt "1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss" im Anhang und die Abschnitte "A.4 Insolvenzverfahren" und "C. Voraussichtliche Entwicklung" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass zum 27. November 2019 über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet wurde, welches aufgrund der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen und der getroffenen Vereinbarungen zum 30. September 2020 wieder aufgehoben wurde. Wie in den genannten Abschnitten des Anhangs und des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wetzlar, den 24. März 2021 Bechtold
& Bechtold GmbH
gez. Reinhard Kuck, Wirtschaftsprüfer |
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