Sander
Imaging GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.932,00 |
76.937,50 |
| I.
Sachanlagen |
74.932,00 |
76.937,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
219.736,77 |
250.019,99 |
| I.
Vorräte |
54.226,02 |
50.396,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
165.273,90 |
193.535,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.133,72 |
1.291,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
236,85 |
6.088,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.783,88 |
4.292,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.452,65 |
331.249,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.947,53 |
64.266,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
21.052,47 |
15.733,50 |
| B.
Rückstellungen |
167.900,95 |
186.368,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.604,17 |
80.614,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
70.604,17 |
71.961,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.452,65 |
331.249,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sander Imaging GmbH zum 31.
Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Bilanz wurde vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und überwiegend nach
der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 150,00
werden in voller Höhe abgeschrieben. Der in 2009
gebildete Sammelposten GWG (Anschaffungskosten zwischen
Euro 150,00 und Euro 1.000,00) wird weiterhin pauschal auf
fünf Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Anhaltspunkte zur
Bewertung mit dem geringeren beizulegenden Wert lagen nicht
vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Ausfallrisiken wurde durch Bildung von Einzel-
und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Wertansatz der "sonstigen Rückstellungen"
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) passiviert.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Die Posten für die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände
beinhalten keine Beträge mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Aktive Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheres
Ergebnis.
Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für
latente Steuerbeträge zu bilden, wurde kein Gebrauch
gemacht.
Angaben zur Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung wird
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Für
die Berechnung zum Bilanzstichtag 31.12.2010 wird ein
Rechnungszins von 5,15 % zugrunde gelegt.
Der Unterschiedsbetrag durch die Bewertungsumstellung
zum 01.01.2010 (erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes) i.H.v. Euro 4.811,00
wurde gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB auf 15 Jahre
verteilt. Folglich wurde die Rückstellung aus dem
Anpassungsbetrag um Euro 321,00 erhöht. Der
verbleibende noch nicht zugeführte Anpassungsbetrag
beträgt zum 31.12. des Berichtsjahres Euro 4.490,00.
Die Verpflichtung aus der Pensionszusage ist durch
Rückdeckungsversicherungen bei der AXA
Lebensversicherungs AG gesichert. Eine Saldierung nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB kommt nicht in Betracht, da
keine Verpfändung zu Gunsten der Pensionsberechtigten
vereinbart wurde.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2010 ermittelt sich wie
folgt:
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Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionszusagen gem. Gutachten
|
|
116.623,00
|
./. noch nicht
verrechneter Anpassungsbetrag (Art. 67 Abs. 1 Satz 2
EGHGB)
|
|
4.490,00
|
Bilanzansatz zum
31.12.2010
|
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112.133,00
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Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet
für die Altersteilzeit, Berufsgenossenschaft,
Gewährleistungen, ausstehende Rechnungen und
Jahresabschlusskosten.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende
Restlaufzeiten:
bis zu einem Jahr:
|
Euro
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70.604,17
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ein bis fünf Jahre:
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Euro
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0,00
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über fünf
Jahre:
|
Euro
|
0,00
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III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer sind:
Rolf Dieter Röder, Köln
Peter Lammers, Bergheim
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt.
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