Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Barbara Erzbergbau GmbH
An der Erzgrube 9, 32457 Porta Westfalica, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Ferdinand Wesling seit 27.8.2025 | Prokura |
Dennis Erdt seit 23.1.2023 | Prokura |
Florian Garbe seit 17.12.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.22% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Barbara Erzbergbau GmbHPorta WestfalicaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023A. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die BARBARA ERZBERGBAU GMBH baut seit 1883 schwerpunktmäßig als Eisenerzbergwerk am Nordhang des Wesergebirges unter- und übertägig ein Eisenerz- und Kalksteinvorkommen ab. Gegenstand der Gesellschaft ist die bergbauliche Gewinnung und Förderung von Eisenerz und die daraus folgende Produktion von Splitten, Gleisschotter und Infrastrukturbaumaterialien sowie mit der Rohstoffgewinnung einhergehende geschäftliche Tätigkeiten. Der Abbau wird in drei Betriebsabteilungen betrieben: Grube Wohlverwahrt-Nammen Grube Bergmannsglück Tagebau Wülpker Egge 2. Geschäftsbereiche 2.1 Eisenerzgewinnung Das Eisenerz (eisenschüssiger Korallenoolith) wird vorwiegend untertägig in einer Mächtigkeit von bis zu 25 m mittels Bohr- und Sprengarbeit gewonnen. Das Erz wird vor Ort auf Schwerlastkraftwagen geladen und über die BARBARA-Rampe zu Tage zur stationären Aufbereitungsanlage transportiert, wo es mehrfach nachzerkleinert, gesiebt, klassiert und für den Verkauf gelagert wird. Neben dem Tiefbau im Bergwerk wird im Tagebau Wülpker Egge ein Teil der Rohstoffgewinnung erbracht. Auch die Rohmaterialien aus dem Tagebau werden in der zentralen Erzbrech- und Siebanlage Nammen zu verkaufsfähigen Produkten veredelt. Weiterhin steht eine Dosieranlage zur zeitgerechten, leistungsfähigen Produktion besonderer Korngemische zur Verfügung. Im Jahr 2023 wurden 485.890 t Eisenerz gefördert, das sind 7986 t weniger als im Vorjahr. Die Rohmaterialgewinnung wurde mit 322.452 t zum überwiegenden Teil aus dem Tiefbau erbracht, hier konnte eine leichte Leistungsverbesserung mit einem Plus von 15.488 t Erz zum Vorjahr erreicht werden. Der Absatz an Produkten ist mit 473.164 t nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Es wurden somit rund 10T t mehr produziert als verkauft, die Haldenbestände sind angewachsen. Dieses ermöglicht jedoch im kommenden Geschäftsjahr eine gute Lieferfähigkeit für größere Absatzmengen und ist somit positiv zu bewerten. 2.2 Versatzbetrieb Um die Abbauverluste im Sinne einer vollständigen Nutzung der Lagerstätte minimiert zu halten und die Schonung der Rohstoffressourcen bestmöglich gemäß Bundesberggesetz zu erzielen, ist es erforderlich, die entstandenen Abbauhohlräume wieder zu verfüllen. Dadurch kann der Stützflächenanteil, also der Anteil der stehengelassenen Lagerstätte, reduziert werden, ohne langfristig bergsicherheitliche Problematiken zu erzeugen. Bei dem für die Verfüllung benötigten Material handelt es sich überwiegend um Reststoffe wie Flugaschen aus der Entstaubung und Gipse aus der Entschwefelung von Steinkohlekraftwerken oder Aschen aus der papiererzeugenden Industrie sowie Gießereialtsande. Diese Materialen werden in zwei Mischanlagen als Versatzmaterial verwertet und vorwiegend mit LKW in die vorbereiteten Abbauhohlräume transportiert und mit einer Planierraupe eingebaut. In einer dritten Mischanlage werden die angelieferten Versatzstoffe zu einer selbstnivellierenden Suspension aufbereitet und nach unter Tage verpumpt. Im Jahr 2023 wurden 122.207 t Versatz eingebracht. Die Vorjahresannahmemenge war bedingt durch die Energiekrise mit 178.891 t recht hoch, so dass die Annahmemenge des Jahres 2023 deutlich unter der Menge von 2022 liegt. Die gewaltigen, nicht vorhersehbaren Marktverwerfungen durch den im Februar 2022 entstandenen Ukraine-Krieg führte zu sehr stark schwankenden Anlieferungsmengen von Versatzmaterial. Namentlich die Verwertung der steinkohlestämmigen Stoffe abseits der Verwertung im Bergversatz führte dazu, so dass es insgesamt einen deutlichen Rückgang der Mengenströme gab. Durch die starke Volatilität am Strommarkt und auch durch anscheinend angepasste Entsorgungswege bei den Wettbewerbern sanken die Versatzmengen im Jahresverlauf abermals. Allerdings ist aus bergbauplanerischer Sicht der Rückgang der Versatzmengen im Geschäftsjahr 2023 positiv zu bewerten, da die Gewinnung somit wieder einen gewissen Vorlauf erzielen konnte. Somit ist für die kommenden Geschäftsjahre hier ein gutes Fundament entstanden - namentlich können gewisse Spitzen bei künftigen Versatzströmen besser abgepuffert werden. 2.3 Bodenannahme/Rekultivierung Zur Wiedernutzbarmachung bzw. bergbaulichen Rekultivierung der in der Vergangenheit übertägig abgebauten Flächen wird Bodenmaterial angenommen und verwertet. Die ausgeerzten Tagebaubereiche werden wieder aufgefüllt und gemäß Rekultivierungsplan hergerichtet. Im Jahr 2023 wurden 59.553 t Boden zur Rekultivierung angenommen. Die Menge liegt deutlich unter der Planmenge von 100.000 t jedoch leicht über der Vorjahresmenge. Grund für die geringe Menge ist, dass marktbedingt keine größeren Mengen akquiriert werden konnten. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Volkswirtschaft ist im letzten Jahr preisbereinigt um 0,3 % zurückgegangen (preis- und kalenderbereinigt: -0,1 %). Nominal stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf rund 4.121 Mrd. Euro. Damit geriet die gesamtwirtschaftliche Erholung in 2023 ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise, ungünstigere Finanzierungsbedingungen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland dämpften die Konjunktur und verhinderten einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung. Die privaten Konsumausgaben nahm preisbereinigt um 0,8 % im Vergleich zum Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen. In Ausrüstungen (v. a. Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge) wurde 2023 preisbereinigt 3,0 % mehr investiert als im Vorjahr. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar, der trotz abnehmender Inflation zurückging ist. Dabei sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte. Die Bauinvestitionen stiegen 2023 auf rund 491 Mrd. Euro. Dies entspricht vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Baupreise einer nominalen Veränderung gegenüber dem Vorjahr von 5,9 %; real sind die Bauinvestitionen um 1,6 % gesunken. Dabei erhöhte sich der Wohnungsbau nominal um 5,5 % auf rund 300 Mrd. Euro (real: -0,2 %); der öffentliche Bau nahm um 8,9 % auf 59 Mrd. Euro zu (real: -0,2 %). Der Wirtschaftsbau stieg um 5,7 % auf 132 Mrd. Euro (real: -1,3 %). Die schwache Entwicklung im Bau ist auf die nach wie vor relativ hohen Baupreise und die gestiegenen Bauzinsen zurückzuführen, die insbesondere den Wohnungsbau ausbremsten. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Mio. Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor. Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Mrd. Euro. Das waren etwa 14 Mrd. Euro weniger als im Jahr 2022. Vor allem der Bund konnte sein Finanzierungsdefizit gegenüber dem Vorjahr verringern. Bezogen auf das BIP in jeweiligen Preisen ergibt sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 %, die damit deutlich niedriger war als in den drei vorangegangenen Jahren. 2. Produktionszahlen von mineralischen Roh- und Baustoffen Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verringerte sich die Baukies- und Bausandproduktion in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 um 11,5 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wertmäßig ist es zu einem Rückgang von 0,6 % gekommen. Im Bereich Quarzsand und Quarzkies ist die Produktion in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 um 3,5 % zurückgegangen. Wertmäßig ist hingegen ein Zuwachs von 10,9 % zu verzeichnen. Bei den Natursteinen beträgt der mengenmäßige Rückgang in Q1 bis Q3 6,6 %. Dem gegenüber steht ein wertmäßiger Zuwachs von 7,7 % in den ersten drei Quartalen 2023. 3. Volkswirtschaftlicher Ausblick auf das Jahr 2024 Laut ifo Institut (Dezember 2023) wird ein Wirtschaftswachstum von 0,9 % für 2024 prognostiziert. Damit wir die Vorhersage von einem Zuwachs von +1,3 % aus dem Herbstgutachten der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (Zusammenschluss aus verschiedenen Wirtschaftsinstituten) nach unten korrigiert. Diese Entwicklung ist auf Unsicherheiten und der damit einhergehenden erhöhten Sparneigung bei Verbrauchern sowie einer relativ geringeren Investitionsbereitschaft von Unternehmen und privaten Haushalten zurückzuführen. Nach Schätzungen des ifo Institutes aus dem Januar 2024 wurden im Bundeshaushalt zusätzliche 19 Mrd. Euro an Einsparungen beschlossen. Daher wird die Wachstumsprognose für 2024 nochmals auf 0,7 % reduziert. Gleichzeitig geht die Inflation zurück. Mit 2,2 % gegenüber 5,9 % in 2023 sinkt die Gesamtinflationsrate laut ifo Institut (Dezember 2023) deutlich um 3,7 Prozentpunkte. Die Kerninflationsrate (Inflation ohne Energiepreise und Kraftstoffe) wird für das Jahr 2024 auf 2,9 % prognostiziert. Damit ist sie ebenfalls deutlich geringer als im Vorjahr (6,0 %; Statistisches Bundesamt, Destatis, Januar 2024), liegt aber weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von 1,6 %. Laut dem ifo Institut hat sich die Stimmung bei den Unternehmen verschlechtert. Der Geschäftsklimaindex ist im Dezember 2023 auf 86,4 Punkte gefallen (87,2 Punkte im November 2023). Hieraus wird deutlich, dass die Unternehmen mit den laufenden Geschäften weniger zufrieden waren. Zudem blicken sie mit einer gewissen Skepsis auf das erste Halbjahr 2024. Hieraus resultiert eine gewisse Zurückhaltung bei z.B. Investitionen in moderne Anlagen und Maschinen: Die Ausrüstungsinvestitionen steigen laut des ifo Institutes im Jahr 2024 nur geringfügig um 1,5 % nach 3,8 % in 2023. (Quelle: Vero-Fachverband) 4. Darstellung der Lage a) Ertragslage Die Erlöse im Bereich Erzabsatz steigerten sich aufgrund der leicht gestiegenen Verkaufszahl und der umgesetzten Preiserhöhungen um 980 T€. Im Versatzbetrieb sind die Erlöse aufgrund der stark reduzierten Annahmemenge deutlich gesunken, obwohl der Annahmepreis pro Tonne gesteigert werden konnte. Die Umsatzerlöse bei der Bodenannahme haben sich zum Vorjahr leicht verringert. Die Umsatzerlöse im Jahr 2023 sind im Vergleich zu 2022 um 156 T€ auf 9,44 Mio. € gestiegen. Der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2023 143 T€ und ist damit leicht unter der Planung. Bedingt durch die stark gestiegene Inflation und die Auswirkungen des Ukrainekrieges kam es weiterhin, wie auch schon im Vorjahr zu nicht unerheblichen Kostensteigerungen. Durch rechtzeitige Aufnahme von Gesprächen mit unseren Kunden, eine Worst-Case-Vorausplanung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Erlössteigerung und Reduzierung von Ausgaben ist es gelungen, diese Mehrkosten abzufedern. Neben der Erlössteigerung wurde durch verschiedenste Maßnahmen auch die weitere Optimierung des Energiebedarfs erzielt. b) Liquidität Die Liquidität der Gesellschaft ist durch ausreichende Kontokorrentlinien gesichert. Bestehende Darlehen bei Kreditinstituten konnten planmäßig getilgt werden. Zur Finanzierung von Investitionen wurden weitere Darlehen aufgenommen. Die Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten erhöhten sich um T€ 276. C. Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht Im Bereich der untertägigen Erzgewinnung und -förderung kann auf das vorhandene Bergwerkseigentum gemäß Bundesberggesetz zurückgegriffen werden. Die Vorräte an abbauwürdigem Erzgestein werden auf rund 200 Millionen Tonnen beziffert. Die geografische Lage des Bergwerkes als letzte Produktionsstätte in Richtung Norden trägt positiv zur zukünftigen Vermarktung der Produkte und damit zur Entwicklung des Bergwerks bei. Da davon auszugehen ist, dass sich die Rohstoffverfügbarkeit am Markt weiterhin verknappen wird, wird sich mittelfristig die strategische Marktposition des Bergwerks verbessern, einer ggf. höheren Nachfrage kann durch Produktionssteigerungen problemlos Rechnung getragen werden. Durch die Installation einer Dosier- und Mischanlage kann sehr flexibel auf Markterfordernisse eingegangen werden. Es können just in time Sonderprodukte, Korngemische und neue Mischprodukte hergestellt und verladen werden. Dadurch wird eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und eine qualitative Verbesserung der Produkte erreicht. Die erforderlichen Lagerboxen für das Rohmaterial sind in 2022 fertiggestellt worden. Somit ist nun auch eine deutlich vergrößerte Lagerhaltung von Einzelsplitten und -gemischen möglich. Die Flexibilität wird dadurch enorm gesteigert. Insbesondere durch die in der Dosieranlage herstellbaren, hochpreisigen Korngemische kann der Durchschnittspreis verbessert werden. Durch das Auffahren des neuen Abbaufeldes "Ostfeld" direkt am untertägigen Fußpunkt der BARBARA-Rampe haben sich die Förderwege erheblich verringert, so dass die Produktivität zusätzlich gesteigert werden konnte. Der Abbau ist mittlerweile gut entwickelt, so dass die Tagesförderung aus dem Ostfeld kontinuierlich ansteigt. Ein neuer, verbesserter Abbauzuschnitt mit breiteren und höheren Abbauörtern ermöglicht eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Lagerstätte. Mittlerweile konnte auch das Strossen der Unterbank in diesem neuen Baufeld begonnen werden, so dass die Produktivität nochmals deutlich gestiegen ist. Im Bereich des Versatzbetriebes werden verstärkt alternative Materialien für die Versatzeinbringung geprüft, bewertet und mehrere Zulassungen bei den Aufsichtsbehörden beantragt und erlangt. Durch eine allgemeine Verknappung des Deponieraumes für mineralische Abfälle in Deutschland werden künftig die Verwertungskapazitäten des untertägigen Bergversatzes gerade im Hinblick auf die Ressourceneffizienz und -schonung absehbar noch weiter nachgefragt. 2. Risikobericht In allen Bereichen erfolgt eine permanente Risikobewertung. Im Bereich Eisenerz und Bodenannahme erfolgt die Vertriebsentwicklung und die notwendigen Marktanalysen durch die Vertriebsorganisation der Muttergesellschaft. Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Gesellschaften. Im Bereich Versatz erwarten wir auf Grund des Kohleausstiegs einen weiteren Rückgang der steinkohlestämmigen mineralischen Abfälle zur Verwertung. Die wegfallenden Mengen sollen durch alternative Stoffe substituiert werden. Dafür wurden bereits Kooperationsvereinbarungen mit Abfallerzeugern getroffen, die die Versorgung mit Versatzmaterialien sichern und künftig weiterentwickeln sollen. Die Mitarbeiter sind ein wichtiger Bestandteil des Unternehmens. Im Rahmen der Möglichkeiten werden Auszubildende eingestellt und ausgebildet. Permanent erfolgt die Weiterbildung der vorhandenen Fachkräfte. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um den allgemeinen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Deshalb wird stetig neues Personal eingestellt und eingearbeitet. Eine Verjüngung und auch Verstärkung der Belegschaft konnte zwar eingeleitet werden, jedoch ist aufgrund der Gesamtlage auf dem Arbeitsmarkt das Gewinnen neuer, leistungsfähiger Mitarbeiter sehr schwer. Bedingt durch das derzeitige Durchschnittsalter der Belegschaft, ist es in den kommenden Jahren von allerhöchster Wichtigkeit, den eingeleiteten Verjüngungsprozess und die Weitergabe des spezifischen Wissens fortzusetzen und noch zu beschleunigen. Die aktuelle Entwicklung bei der Inflation, die stark gestiegenen Energiepreise und Preise für Material, Ersatzteile und Maschinen stellen ein noch nicht absehbares Risiko dar, daher wird auch unterjährig und kurzfristig gegebenenfalls eine Änderung oder Anpassung von Jahresplanungen notwendig sein. Gleiche Unsicherheiten entstehen im Bereich des Personals - hier sind inflationsbedingt gewisse Kostensteigerungen nicht auszuschließen. 3. Prognosebericht Aufgrund der erheblich steigenden Herstellungskosten werden auch die Erzeugnispreise unserer Gesellschaft nochmals steigen müssen. Aufgrund dieser Preisentwicklung im Vertriebsbereich Erz, Boden- und Versatzannahme gehen wir für das Geschäftsjahr 2024 von einem insgesamt steigenden Umsatz aus. Mengenmäßig planen wir für 2024 die Gewinnung und Förderung von 500.000 t Erz, den Vertrieb von 475.000 t Erz (also ein Haldenbestandszuwachs von 25.000 t), die Annahme von 75.000 t Boden zur Rekultivierung und die Versatzeinbringung von 111T t. Die Materialkosten werden aufgrund der Inflation weiter steigen, die Personalkosten und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden sich aufgrund der Kostensteigerung und auch aufgrund der höheren Förderzahlen ebenfalls nach oben bewegen. Durch die im Jahr 2024 moderat zu tätigenden Investitionen bleiben die Abschreibungen in etwa auf Vorjahresniveau. Wir gehen für 2024 von einem leicht positiven Ergebnis in Höhe von 130 T€ aus. 4. Forschung und Entwicklung Es wurden innerbetrieblich im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weitere Verbesserungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten entwickelt. Unter anderem konnte durch die Optimierung der Anzahl der Ortsansätze eine wiederum bessere Mannschichtleistung im untertägigen Grubenbetrieb erreicht werden. Im Bereich der werkseigenen Produktionskontrolle konnte ein neuer Mitarbeiter eingestellt und eingearbeitet werden, der in Zukunft an Produktverbesserungen und -neuschöpfungen arbeiten wird und auch zur Optimierung der Aufbereitungsanlagen beiträgt. Weitere Forschungs- bzw. Entwicklungsaufwendungen wurden im abgelaufenen Jahr nicht getätigt. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 2023I. Allgemeines Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Barbara Erzbergbau GmbH, Porta Westfalica ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 2 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften werden im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise sowie für die Offenlegung vollumfänglich in Anspruch genommen. Gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird auf die Bildung latenter Steuern verzichtet. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den §§ 266 und 275 Absatz 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- zzgl. Anschaffungsnebenkosten sowie zu Herstellungskosten auf Vollkostenbasis bzw. mit dem niedrigeren Marktpreis zum Bilanzstichtag unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5 Prozent des Nettoforderungsbestandes angemessen berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen sind im Berichtsjahr nicht vorgenommen worden. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nominalwert angesetzt. Die Bemessung der sonstigen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss A. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens der Barbara Erzbergbau GmbH ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellung wurde aufgrund von drei Versorgungszusagen nach der Leistungsordnung des Essener Verbandes gebildet. Bei der Bewertung zum 31. Dezember 2023 wurde das Teilwertverfahren sowie die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der berücksichtigte Rechnungszins beträgt 1,83 %. Es wurde eine Gehaltsdynamik von 1,0 % sowie eine Rentendynamik von 1,75 % zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB beträgt EUR 13.637,00. Angaben und Erläuterungen zu den Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 344), Rekultivierung (TEUR 1.025) und Sicherungsarbeiten (TEUR 437) enthalten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die sonstigen Verbindlichkeiten, soweit sie Darlehen betreffen, sind durch Grundschulden und sicherungsübereignete Vermögensgegenstände besichert. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss nach Einstellung in die Gewinnrücklagen auf neue Rechnung vorzutragen. B. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge enthalten Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 27.973,13 (Vorjahr: EUR 17.160,95). IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Mutterunternehmen Die Ferdinand Wesling GmbH & Co. KG, Rehburg-Loccum, ist Mutterunternehmen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. 2. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Von der Angabe der Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a) und 9b) HGB wird in entsprechender Anwendung von § 286 Absatz 4 HGB abgesehen. 3. Angabe über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Kalenderjahr 2023 durchschnittlich 62 Arbeitnehmer, davon 10 Angestellte und 52 Arbeiter. Die Berechnung erfolgte gemäß § 267 Absatz 5 HGB. 4. Registrierung
5. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Florian Garbe, staatlich geprüfter Bergbautechniker geführt. Bericht des Aufsichtsratssonstige BerichtsbestandteileUnterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB
Porta Westfalica, 6. Februar 2024 Florian Garbe, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Barbara Erzbergbau GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Barbara Erzbergbau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang 2023, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Barbara Erzbergbau GmbH für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." IV. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen I bis III) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage IV) auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag einschließlich der dazu eingerichteten Kontrollen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Unsere Prüfung erfolgte gemäß den Bestimmungen der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Wir haben zunächst die Buchführung und den uns vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht im Hinblick auf Risiken durch Irrtümer und falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen analysiert. Außerdem haben wir in erforderlichem Maße das System der internen Kontrollen geprüft und beurteilt, insbesondere, soweit es der Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, ohne jedoch eine detaillierte Systemanalyse vorzunehmen. Unter Berücksichtigung unserer Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie der Ergebnisse der Risikoanalyse und der Prüfung des internen Kontrollsystems haben wir, soweit wir es für erforderlich hielten, Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, der Bewertung und des Ausweises im Jahresabschluss vorgenommen. Feststellungen unter anderen Gesichtspunkten - insbesondere im Hinblick auf die Beachtung sonstiger rechtlicher Vorschriften sowie auf etwaige Unredlichkeiten im Geld-, Waren- oder sonstigen Geschäftsverkehr - waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. Wir haben bei unserer Prüfung keinen Anhaltspunkt für derartige Unredlichkeiten gefunden. Bei unserer Prüfung haben wir schwerpunktmäßig den Ansatz und die Bewertung des Anlagevermögens, der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten sowie die Umsatzerlöse untersucht. Das Anlagevermögen haben wir insbesondere hinsichtlich der Zu- und Abgänge geprüft. Bei den Zugängen haben wir vor allem die Zulässigkeit der Aktivierung und die vollständige Erfassung aller zu aktivierenden Kosten geprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit der Abschreibungen überzeugt. Die Abgänge haben wir im Wesentlichen auf die vollständige Erfassung der ausgesonderten Gegenstände sowie die zutreffende wertmäßige Ausbuchung hin überprüft. Saldenbestätigungen wurden von Debitoren und Kreditoren stichprobenhaft eingeholt. Die Versendung sowie der Rücklauf standen unter unserer Kontrolle. Der Bestand der sonstigen Vermögensgegenstände, der flüssigen Mittel, der Rechnungsabgrenzungsposten und der Verbindlichkeiten wurde uns anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen. Zur Begründung der Rückstellungen lagen uns Verträge, Berechnungen und sonstige Unterlagen vor. Für die Guthaben bei und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen Bankbestätigungen vor. Unsere Prüfungshandlungen erfolgten auf der Basis von ausgewählten Elementen, wobei die Elemente mittels bewusster Auswahl bestimmt wurden. Die Prüfung des Anhangs umfasste die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Im Rahmen unserer Prüfung des Lageberichts waren unter Berücksichtigung des Unternehmensumfeldes, der unternehmensinternen Erfolgsfaktoren, der internen Organisation und unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, die Zuverlässigkeit der Datenerfassung und -aufbereitung für die Angaben im Lagebericht, die Plausibilität prognostischer und wertender Angaben im Lagebericht, die sachgerechte Handhabung des verwandten Prognosemodells und die Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Gegenstand unserer Prüfungshandlungen. Die Prüfung hat sich nicht darauf erstreckt, den Fortbestand der geprüften Gesellschaft oder die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zuzusichern. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns bereitwillig gewährt. In der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung hat uns die Geschäftsführung bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht worden sind. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden. In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bestehen aufgrund des andauernden Ukraine Krieges. Die möglichen Auswirkungen und die getroffenen Maßnahmen sind im Anhang und im Lagebericht dargestellt und erläutert. V. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung A. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen der Gesellschaft. Die Geschäftsvorfälle werden von der Gesellschaft über das Finanzbuchhaltungsprogramm SAP R/3 intern verarbeitet. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Softwaremodule Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchführung durch die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erfolgte auf der Grundlage des vom IDW herausgegebenen Prüfungsstandard "Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen" (IDW PS 880 a. F.), und wurde mit Prüfbericht vom 22. Dezember 2005 bescheinigt. Die Organisation der Buchhaltung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bezüglich des zu prüfenden Geschäftsjahres 2023 wurden die von uns veranlassten berichtigenden und ergänzenden Buchungen der Gesellschaft aufgegeben. Von der richtigen Übernahme der Abschlussbuchungen zum 31. Dezember 2023 haben wir uns noch während der Berichterstellung überzeugt. 2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 HGB und §§ 264 bis 288 HGB erstellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen. Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Aufbauend auf dem von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24. Mai 2023 versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022, ist der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und den Inventarverzeichnissen richtig entwickelt worden; die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nummer 6 HGB wurde grundsätzlich beachtet. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht festzustellen. 3. Lagebericht Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Ausführungen vermitteln ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die erforderlichen Angaben nach § 289 HGB vollständig und zutreffend. B. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Absatz 2 HGB beachtet wurde und der Jahresabschluss insgesamt, d. h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; zusätzliche Angaben im Anhang sind insoweit nicht erforderlich. VI. Schlussbemerkungen Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Nienburg, 7. März 2024 WTV
TREUHANDGESELLSCHAFT VOGEL & KURZHALS GMBH
A. Kurzhals, Wirtschaftsprüferin |
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