Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 33026
Eingetragen
24.6.2016
Branche
Druck- und MedienvorstufeBinden von Druckerzeugnissen und damit verbundene DienstleistungenDrucken von Zeitungen
Gegenstand
Digitalisierung, die Archivierung, der Druck sowie das Kopieren von Unterlagen und Plänen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dan Batek
seit 24.6.2016
Geschäftsführer
Christian Kahle
seit 24.6.2016
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
49.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ulrike Batek
Nürnberg
12.250 €
49.00%
Christian Kahle
Nürnberg
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kahle GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 24.184,00 30.826,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 154,00 437,00
II. Sachanlagen 24.030,00 30.389,00
B. Umlaufvermögen 1.213.653,18 1.098.071,67
I. Vorräte 9.000,00 42.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.161.860,96 1.022.562,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.792,22 33.008,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.699,44 32.506,11
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 257.203,96 275.762,08
Summe Aktiva 1.523.740,58 1.437.165,86

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 282.203,96 300.762,08
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 257.203,96 275.762,08
B. Rückstellungen 693.898,10 629.134,75
C. Verbindlichkeiten 829.842,48 808.031,11
Summe Passiva 1.523.740,58 1.437.165,86

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2022

I. Allgemeine Angaben
1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 1.161.860,96 1.161.860,96 0,00 0,00
Vorjahr: 1.012.494,04 1.012.494,04 0,00 0,00
3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bilanzverlust

In der Position Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 300.762,08 EUR enthalten.

4. Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz 3,68 %
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a. 0,00 %
Zugrunde gelegte Sterbetafeln Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen 627.557,00 EUR
Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2015 0,00 EUR
Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag zum 31.12.2015 0,00 EUR
Zusammensetzung des obigen Differenzbetrages:
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 0,00 EUR
verbleibender Zuführungsbetrag bis 31.12.2024 0,00 EUR
5. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Verbindlichkeiten 808.031,11 301.737,45 0,00 506.293,66
Vorjahr: 808.031,11 301.737,45 0,00 506.293,66
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 EUR
Forderungen 59.658,44 EUR
Verbindlichkeiten 0,00 EUR
7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:

monatliche
Belastung
Pachtvertrag mit Kahle & Batek GbR, ungekündigtes Pachtverhältnis Laufzeit 10.000,00 EUR
III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Frau Ulrike Batek, Nürnberg alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin

Herrn Dan Batek, Nürnberg alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Herrn Christian Kahle, Nürnberg alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.

2. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und als Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 30.04.2024 festgestellt.

4. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Nürnberg, den 30.04.2024

gez. Ulrike Batek

gez. Dan Batek

gez. Christian Kahle

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.4.2024.

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