trans-o-flex Netzwerk vier GmbH

Hertzstraße 10, 69469 Weinheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 728197
Vorher
trans-o-flex Fleet-Management GmbH
Eingetragen
19.7.2017
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Besorgung nationaler und internationaler Transport- und Logistikdienstleistungen aller Art und hiermit zusammenhängender Nebenleistungen, insbesondere die Besorgung der Distribution (Umschlag und Zustellug) systemgeführter Sendungen und Güter im Großraum Ostdeutschland.

Historie

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Management

NameRolle
Malte Hingst
seit 30.4.2026
Prokura
Nicky Förster
seit 24.7.2025
Prokura
Geschäftsführer
Martin Hans Reder
seit 26.2.2024
Geschäftsführer
Lorenz Dr. Waibel
seit 6.11.2018
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
trans-o-flex Express GmbH & Co. KGaA
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

trans-o-flex Netzwerk vier GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31.12.2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.099,00 0,00
6.099,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 9.165,00 16.627,00
9.165,00 16.627,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.372,50 18.799,50
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 429.730,86 457.797,73
3. sonstige Vermögensgegenstände 5.599,54 24.738,69
443.702,90 501.335,92
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.420,00 5.733,38
9.420,00 5.733,38
468.386,90 523.696,30

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag (-) 4.406,18 -370,65
III. Jahresfehlbetrag (-) / Jahresüberschuss -10.442,78 4.776,83
18.963,40 29.406,18
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 8.939,91 2.182,70
2. sonstige Rückstellungen 121.911,90 52.206,10
130.851,81 54.388,80
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 304.188,27 430.008,30
(davon < 1 Jahr EUR 304.188,27; VJ EUR 430.008,30)
2. sonstige Verbindlichkeiten 14.383,42 9.893,02
(davon < 1 Jahr EUR 14.383,42; VJ EUR 9.893,02)
(davon aus Steuern EUR 14.383,42; VJ EUR 9.743,02)
318.571,69 439.901,32
468.386,90 523.696,30

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 6.584.187,76 3.146.972,39
2. sonstige betriebliche Erträge 128.408,65 32.831,89
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe -343.464,78 -182.693,34
b) Aufwendungen für bezogene Speditionsleistungen und Transporte -3.160.624,23 -1.595.579,83
Rohertrag 3.208.507,40 1.401.531,11
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.727.057,84 -765.130,96
b) soziale Abgaben -351.347,62 -155.144,90
-2.078.405,46 -920.275,86
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -1.926,27 -1.272,48
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.124.777,87 -471.576,16
-3.205.109,60 -1.393.124,50
Ergebnis aus Betriebstätigkeit 3.397,80 8.406,61
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5,96 271,02
(davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 5,96; VJ EUR 271,02)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.988,33 -1.718,10
(davon an verbundene Unternehmen: EUR 6.986,07; VJ EUR 1.715,76)
-3.584,57 6.959,53
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -6.757,21 -2.182,70
10. Ergebnis nach Steuern -10.341,78 4.776,83
11. sonstige Steuern -101,00 0,00
12. Jahresfehlbetrag (-) / Jahresüberschuss -10.442,78 4.776,83

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HG B auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274 a, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gegliedert. Die Gliederung wurde um die Posten "Rohertrag" und "Ergebnis aus Betriebstätigkeit" erweitert. Anstelle der Position "Aufwendungen für bezogene Leistungen" wurde die Bezeichnung "Aufwendungen für bezogene Speditionsleistungen und Transporte" verwendet.

Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit zum 01.07.2018 aufgenommen. Ein sinnvoller Vergleich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit dem Vorjahr ist daher nicht möglich.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige (lineare) Abschreibungen gemindert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Diese werden nicht beibehalten, soweit die Gründe dafür nicht mehr bestehen.

Geringwertige Vermögensgegenstände (EUR 250 bis EUR 800) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.

Die Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten, gegebenenfalls mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken ab und sind nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in der Höhe des Erfüllungsbetrages gem. § 253 I S.2, 2. HS HGB ermittelt worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I S.2 HGB).

Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nicht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Gesellschafterin trans-o-flex Express GmbH aus dem Cash-Pooling in Höhe von TEUR 429,7 (Vorjahr TEUR 457,8).

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt TEUR 25 und wird von der trans-o-flex Express GmbH, Weinheim, gehalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen TEUR 121,9 (Vorjahr: TEUR 52,2) beruhen im Wesentlichen auf Prüfungskosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Personalverpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

1. Rechtliche Verhältnisse

Die trans-o-flex Netzwerk vier GmbH mit Sitz in Weinheim ist unter der Handelsregisternummer HRB 728197 beim Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim geführt.

2. Geschäftsführung

Während des Geschäftsjahres 2019 und bis zur Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Geschäfte geführt durch die Geschäftsführer:

Wolfgang P. Albeck, Sprecher der Geschäftsführung und Geschäftsführer Vertrieb /CEO trans-o-flex Express GmbH

Michael S. Schmidt, Geschäftsführer Finanzen/CFO trans-o-flex Express GmbH (ab 01.03.2019)

Christian Althaus, Geschäftsführer Finanzen/CFO trans-o-flex Express GmbH (bis 28.2.2019)

3. Arbeitnehmeranzahl

Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 64 Arbeitnehmer.

4. Konzernzugehörigkeit

Die trans-o-flex Netzwerk vier GmbH wird in den nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2019 der trans-o-flex Express GmbH, Weinheim, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der trans-o-flex Express GmbH erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Weinheim, den 13. März 2020

trans-o-flex Netzwerk vier GmbH

Die Geschäftsführung

Wolfgang P. Albeck

Michael S. Schmidt

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die trans-o-flex Netzwerk vier GmbH, Weinheim

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der trans-o-flex Netzwerk vier GmbH, Weinheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mannheim, den 20. März 2020

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dirk Krämer, Wirtschaftsprüfer

Michael Harst, Wirtschaftsprüfer

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