Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 46918
Vorher
Weila Bildtechnik Herbert Weißmann GmbH
Eingetragen
13.2.1974
Branche
Bildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer DienstleistungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenGroßhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen
Gegenstand
Produktion, Vertrieb und Montage visueller Medien (Elektronische Bildverarbeitung (EBV), Digitale Druckverfahren, CD-Rom Produktion), sowie Herstellung und Verarbeitung von Fotografien auf analogem oder digitalem Weg in Fotoatelier und Fachlabor

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Gerda Weißmann
seit 26.11.2001
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Susanna Weißmann-Wagner
München
60.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Weila GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 212.038,00 273.294,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 28.646,00 45.424,00
II. Sachanlagen 183.392,00 227.870,00
B. Umlaufvermögen 290.338,61 299.625,42
I. Vorräte 152.536,54 145.583,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 137.340,42 153.658,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 461,65 383,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.244,85 15.003,45
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 412.725,09 430.657,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 931.346,55 1.018.580,79

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Verlustvortrag 490.657,92 211.324,62
III. Jahresüberschuss 17.932,83 -279.333,30
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 412.725,09 430.657,92
B. Rückstellungen 225.974,93 209.892,48
C. Verbindlichkeiten 705.371,62 808.688,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 931.346,55 1.018.580,79

Anhang


zur Bilanz per 31. Dezember 2013

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Für das Berichtsjahr wurden die mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführten Regelungen angewendet.

Die im Vorjahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden beibehalten soweit durch die Rechtsänderung im Rahmen des BilMoG kein abweichender Ansatz oder eine andere Bewertungsmethode notwendig wurde.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Soweit die Bewertungsmethode vom Vorjahr abweicht, erfolgt die Angabe der Methode sowohl für das Geschäftsjahr als auch für das Vorjahr.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Ist ihr Wert voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert, so werden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die Warenvorräte und die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder mit dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen für Herrn Herbert Weißmann und Frau Susanne Weißmann-Wagner wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem Passivposten "Rückstellungen für Pensionen" saldiert.

Der Kassenbestand sowie Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen (laufende Ver­pflichtungen) sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, der sich aus der Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungen mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 4,88 % ergibt.
Dabei wurden als weitere Annahmen zu Grunde gelegt:

Berechnungsverfahren: Projected-Unit-Credit-Methode
Sterbetafel: Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck

Der Ansatz der Rückstellungen des Jahres 2013 erfolgte mit dem Teilwert unter Anwendung der Richtwerttafeln 2005 G nach Dr. Klaus Heubeck unter Heranziehung eines Zinssatzes von 4,88 %.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Lohn- und Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer, die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, die Verpflichtung zur Erneuerung der Mieträume sowie Archivierungskosten.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Bei Rückstellungen, deren Laufzeit über ein Jahr geschätzt wird, wurden voraussichtliche Preis- und Kostensteigerungen aus künftigen Jahren berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zusätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen und ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


III. Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 7.237,69.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet außerordentliche Aufwendungen aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 01.01.2010 in Höhe von EUR 3.022,00 als Folge der veränderten Bewertung der Pensionsverpflichtung. Die Verteilung des Unterschiedsbetrages wird gem. Art. 67 Abs. 1 S.1 EGHGB auf 15 Jahre verteilt.

V. Sonstige Angaben

Geschäftsführerin war und ist weiterhin Frau Susanne Weißmann-Wagner.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 412.725,09. Auf die vorliegende bilanzielle Überschuldung und die Konsequenzen, die sich aus dieser Tatsache ergeben, wurde die Geschäftsleitung hingewiesen. Schwierigkeiten den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, traten bislang nicht auf.


München, den 20.05.2014

gez. Susanne Weißmann-Wagner
Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2014 festgestellt.

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