Architekturbüros für Hochbau
bellissa HAAS GmbH
Birkenstraße 22, 88285 Bodnegg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silke Tolksdorf seit 11.2.2025 | Prokura |
Oliver Kühn seit 24.9.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bellissa HAAS GmbHBodnegg (vormals: München)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der bellissa HAAS GmbH mit Sitz in Bodnegg, eingetragen im Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 736785 wurde auf den 30.09.2018 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die bellissa HAAS GmbH (HRB 551003) wurde nach Erwerb der Beteiligung rückwirkend zum 01.10.2017 zur Aufnahme auf die Gesellschaft verschmolzen (Aufwärtsverschmelzung). Die Gesellschaft hat anschließend die Firmenbezeichnung übernommen. 1.1 Bilanzierungsmethoden Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Verrechnungen fanden nicht statt. 1.2 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Gesamtanschaffungskosten der durch die Verschmelzung erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden einschließlich Firmenwert wurden mit den Anschaffungskosten der untergehenden Anteile angesetzt. Bei der Verteilung auf die Einzelposten geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die bilanzierten Buchwerte den Zeitwerten entsprechen. Stille Reserven entfallen somit ausschließlich auf den erworbenen Firmentwert. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, es sei denn, eine gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Alle entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte, einschließlich des im Zuge der Verschmelzung ausgewiesenen Firmenwerts, werden gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB auf zehn Jahre planmäßig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich Euro 410,00 bzw. ab 01.01.2018 bis einschließlich Euro 800,00 wurden analog zu den steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2 EStG) bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und die fertigen Erzeugnisse wurden mit ihren Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie herstellungsbedingte Zinsen wurden nicht einbezogen. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Bankguthaben in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt, sofern § 256a Satz 2 HGB dem nicht entgegensteht. 1.3 Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr (§ 265 Abs. 2 HGB) Auf Grund der Verschmelzung (siehe 1. Allgemeine Angaben) sind die Beträge des Geschäftsjahres nicht vergleichbar mit den Vorjahreszahlen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden im Folgenden den Beträgen des Geschäftsjahres modifizierte Vorjahreszahlen gegenübergestellt. Die dargestellten modifizierten Vorjahreszahlen ergeben sich aus der Summe der Vorjahreszahlen der verschmolzenen bellissa HAAS GmbH (HRB 551003) und der aufnehmenden Gesellschaft bellissa HAAS GmbH (HRB 736785; Firma bis 05.06.2018: Belveus GmbH). Vergleichszahlen zur Bilanz:
2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz 2.1 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 8.215,5 TEuro (im Vj. 0,0 TEuro) enthalten. 2.2 Verbindlichkeitenspiegel
3. Sonstige Pflichtangaben 3.1 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl § 285 Nr. 3a HGB Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt 42. 3.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen mit einer bestimmten Laufzeit bestehen in Höhe von 3.742,9 TEuro.
Bodnegg, den 20.11.2018 gez. Rainer Graf, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2018 festgestellt. |
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