Stabillo GmbHLiquidiert

84559 Kraiburg am Inn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 19419
Eingetragen
8.9.2009
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Vertrieb und Produktion von Spezial-Bauprodukten, insbesondere für Hoch-, Tief- und Straßenbau

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Plötz
seit 22.6.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stabillo GmbH

Kraiburg a. Inn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 7.185,35 0,00
I. Sachanlagen 7.185,35 0,00
C. Umlaufvermögen 1.024,97 6.435,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33,67 316,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 991,30 6.118,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.710,32 18.935,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 16.500,52 18.340,37
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 6.659,63 0,00
III. Jahresfehlbetrag 1.839,85 6.659,63
B. Rückstellungen 500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 3.709,80 95,20
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.709,80 95,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.710,32 18.935,57

Anhang zum Geschäftsjahr 2010



 Stabillo  GMBH
 

A. Allgemeines

Die Gesellschaft wurde mit notarieller Urkunde Nr. 1 1288 Notar  Dr. Andreas Nachreiner Mühldorf, am 26.08.2009 gegründet. Das Stammkapital hat € 25000,00  betragen.
Die Gesellschaft ist unter HRB 19419 beim Amtsgericht Traunstein- Registergericht eingetragen.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die Stabillo GmbH hat  den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear verrechnet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen werden zum Nennkapital angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer
 
Herrn Plötz Thomas

geführt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Anteile an anderen Unternehmen (Anteil mehr als 1/5) besitzt die Stabillo GmbH nicht.

Ein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert besteht nicht.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2012 festgestellt.

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