Werne Netz Verwaltung GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Mittich seit 22.7.2020 | Prokura |
Stephan Elsner seit 8.5.2020 | Prokura |
Marco Schulze-Beckinghausen seit 28.1.2019 | Geschäftsführer |
Dirk Wißel seit 2.7.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werne Gasnetz GmbHWerneJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht1. Grundlagen Die Werne Gasnetz GmbH stellt auf Grund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag den Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, HRB 30107, eingetragen. Gegenstand der Werne Gasnetz GmbH ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes in der Stadt Werne. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Konjunkturprognosen für Deutschland 2022 zeichneten im Herbst 2021 für das Berichtsjahr ein zunächst optimistisches, aber auch vielschichtiges Gesamtbild. Aus Sicht des ifo Instituts sollte zwar das Bruttoinlandsprodukt deutlich um 5,1 % steigen, das damit einhergehende Wirtschaftswachstum jedoch nicht alle Branchen gleichermaßen begünstigen. Ursächlich dafür, so die Annahme, sei in erster Linie die Corona-Pandemie. Mit diesem gespaltenen Ausblick ging die deutsche Wirtschaft in das Jahr 2022. Der russische Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die Wachstumshoffnungen zunichte gemacht. Die in diesem Zuge angekündigte Neuorientierung kennzeichnete seither die politischen Entscheidungen und die Gesetzgebung, insbesondere im Energiesektor. Die Bunderegierung hat seit Beginn des Krieges zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht, um das Funktionieren des Gasmarktes sicherzustellen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten sowie Industrie und Bürger zu entlasten. Trotz aller stützenden Maßnahmen durch die Politik, die ihre Wirkung erst allmählich entfalten können, wurde die Wirtschaft in erheblichem Maße von den Entwicklungen an den Energiemärkten und den sonstigen Rohstoffmärkten, an denen sich ähnlich massive Preissteigerungen ergaben, getroffen. Insgesamt hat sich die deutsche Wirtschaft im dritten Jahr der Corona-Pandemie trotz des Krieges und der Energiekrise weiter erholt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2022 um 1,9 % gestiegen. Über das ganze Berichtsjahr hinweg für Wirtschaft und Bürger spürbar war die rasant steigende Teuerung. Die Bundesregierung ging in ihrer Herbstprojektion von Mitte Oktober für den Jahresdurchschnitt 2022 von einer Inflationsrate von 8,0 % und für 2023 von 7,0 % aus. Eine Hauptursache für die hohe Inflation ist die Energiepreisentwicklung. Eine weiterhin wichtige Einflussgröße für die deutsche Wirtschaft blieb auch im Berichtsjahr die Corona-Pandemie. Auch wenn das deutsche Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal 2022 erstmals wieder oberhalb des Vorkrisenniveaus lag (+0,2 % im Vergleich zum 4. Quartal 2019), beeinträchtigte die Pandemie wie in den beiden Vorjahren das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Insbesondere die Lieferketten waren weltweit weiterhin stark gestört und verzögerten so eine schnellere wirtschaftliche Erholung. Obwohl einzelne Unternehmen bereits von Verbesserungen in der Lieferkette berichten, werden die Probleme vermutlich noch weit in das Jahr 2023 reichen. Für Netzbetreiber in Deutschland sind die finanziellen Bedingungen der jeweiligen Regulierungsperiode bedeutend, da diese sich auf die Investitionen der nächsten Jahre auswirken, die in den Netzausbau fließen. Dies gilt insbesondere für die Strom-Verteilnetze, die das Rückgrat der Energiewende bilden. Im Rahmen der Festlegung des so genannten Eigenkapitalzinses für die vierte Regulierungsperiode in Deutschland (2023 bis 2027 für Gas und 2024 bis 2028 für Strom) hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen auf 5,07 % und für Altanlagen (vor 2006 aktiviert) auf 3,51 % beschlossen. Diese Festlegung wurde am 27. Oktober 2021 im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht. Aufgrund des allgemein gesunkenen Zinsniveaus ist der Wert niedriger als die in der aktuellen Regulierungsperiode festgelegte Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,91 % für Neuanlagen und 5,12 % für bestehende Anlagen. Da der Wert aus Sicht des Unternehmens methodisch nicht korrekt ermittelt worden war und nicht die Herausforderungen der Energiewende abbildet, haben die Verteilnetzbetreiber der E.ON rechtliche Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet. Beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf waren fristgerecht über 1.000 Beschwerden zu der Entscheidung der BNetzA eingegangen. Energiepolitische Rahmenbedingungen Verschiedene Netzstudien der Deutsche Energie-Agentur (dena) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit weiteren Partnern verdeutlichen, dass die Energiewende einen erheblichen Netzausbau, insbesondere im Stromsektor, erfordert. Darüber hinaus wird über eine zukünftige Kopplung des Strom- und Gassektors zu Übertragungs- und Speicherzwecken diskutiert. Gesamtleistung Für das Geschäftsjahr 2022 beträgt die Gesamtleistung der Gesellschaft EUR 1.026.662,95 (Vorjahr: EUR 1.036.104,28). Mitarbeiter Die Gesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter. Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG Die Werne Gasnetz GmbH erbringt ausschließlich Leistungen in der Tätigkeit Gasverteilung. Ergebnisentwicklung und Ertragslage Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Pachterträge und das Jahresergebnis. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2022 EUR 841.446,35 (Vorjahr: EUR 869.973,17) Umsatzerlöse aus der Verpachtung von Netz und Zählern an die Westenergie AG. Die bezogenen Leistungen beinhalten die Kosten für die kaufmännische Dienstleistung in Höhe von EUR 41.802,81 (Vorjahr: EUR 40.965,78). Die planmäßige Abschreibung beläuft sich auf EUR 428.723,22 (Vorjahr: EUR 404.920,99). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Kosten für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung in Höhe von EUR 16.132,00 (Vorjahr: EUR 15.400,00) sowie Verluste aus Anlagenabgänge in Höhe von EUR 9.367,93 (Vorjahr: EUR 3.760,68). Seit dem 01.01.2019 besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Werne Netz GmbH & Co. KG daher beläuft sich das handelsrechtliche Ergebnis auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Im Berichtsjahr wurde eine Bilanzsumme von EUR 8.077.249,30 (Vorjahr: EUR 7.763.373,44) ausgewiesen. Die Aktivseite ist vor allem durch das Sachanlagevermögen sowie die ausstehende Umsatzsteuerforderung gegen die Werne Netz GmbH & Co. KG geprägt. Die Passiva bestehen im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, einem Darlehen gegenüber der Bank für Kirche und Caritas sowie aus den passivisch abgegrenzten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen. Die flüssigen Mittel betragen EUR 25.357,06 (Vorjahr: EUR 46.967,68). 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht Betriebsrisiken bestehen im Wesentlichen im Dienstleistungsbereich durch Fehlbedienungen im Netz, durch Planungsfehler sowie mögliche Systemausfälle. Diese Risiken sind durch Verträge mit dem Pächter Westenergie AG und dem Betreiber Westnetz GmbH abgesichert. Die Qualität der Netze sowie die für unsere Kunden notwendige Versorgungssicherheit wird durch kontinuierliche Verbesserung der Anlagen, Prozesse und permanente Qualitätssicherung gewährleistet. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus steigenden Zinsen bei einer anstehenden Refinanzierung. Die Geschäftsführung sieht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Prognosebericht Gegenstand der Werne Gasnetz GmbH ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau der örtlichen Gasverteilnetze in der Stadt Werne. Die Gesellschaft wird sich weiterhin in den Schwerpunkten Netzerhalt und dem Ausbau der Netzinfrastruktur betätigen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem kommunalen Gesellschafter und dem Netzbetreiber. Die Geschäftsführung geht für 2023 von einem positiven Ergebnis von rund TEUR 176 aus. Ende 2024 erfolgt die Ablösung des Darlehens. In der Planung wird das neu aufzunehemnde Darlehen mit einem Zinsniveau von 3,5% p.a. geplant. Die erhöhten Fremdkapitalzinsen können sich auf der Ergebnis auswirken, sofern die Regulierung nicht angepasst wird. Aufgrund der mit der Westenergie AG vereinbarten regulatorischen Pachtformel, welche Investitionen grundsätzlich honoriert, führen geringere Investitionen zu weniger stark steigenden Pachtentgelten ab dem Jahr 2023. Der Netzbetreiber Westnetz hat Maßnahmen getroffen, um den sicheren Betrieb der Gasnetze in der Coronakrise zu gewährleisten. Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 herrschenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sieht die Geschäftsführung nicht.
Werne, den 9. März 2023 Dirk Wißel Marco Schulze-Beckinghausen BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Werne Gasnetz GmbH GmbH hat ihren Sitz in Werne. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30107 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes in der Stadt Werne. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Werne Gasnetz GmbH für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Energiewirtschaftsgesetztes und den einschlägigen Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Werne Gasnetz GmbH führt ausschließlich die Tätigkeit Gasverteilung aus. Der HGB-Jahresabschluss entspricht daher dem Tätigkeitsabschluss der Tätigkeit Gasverteilung. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind teilweise im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags ist der Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufzustellen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen linear und im Zugangsjahr zeitanteilig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge werden als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und über einen Zeitraum von 20 Jahre erfolgswirksam aufgelöst. IV. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Zugänge zum Sachanlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus Netzerweiterungen. Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 41.321,39 (Vorjahr: EUR 50.440,21) handelt es sich um die Umsatzsteuervoranmeldungen November und Dezember 2022, die wegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegen die Werne Netz GmbH & Co. KG bestehen. Flüssige Mittel Das Guthaben bei Kreditinstituten betrifft ein Girokonto bei der Sparkasse an der Lippe. Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres EUR 63.871,44 (Vorjahr: EUR 70.258,66) fällig. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 3.850.000,00 (Vorjahr: EUR 3.500.000,00).
Für die Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von EUR 3.850.000,00 (Vorjahr: EUR 3.500.000,00) werden folgende Sicherheiten gewährt: - Abtretung der Ansprüche auf Pachtzahlung Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 41.321,39 (Vorjahr: EUR 50.440,21). Es handelt sich im Wesentlichen um Umsatzsteuererstattungsansprüche gegen die Organträgerin Werne Netz GmbH & Co. KG. Es bestehen Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 24.935,12 (Vorjahr: EUR 31.456,93). Es handelt sich dabei um die Gewinnabführung 2022 an die Werne Netz GmbH & Co. KG, welche unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen wird. Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten um vom Kunden vereinnahmte Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse, die ratierlich aufgelöst werden. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Bei den Umsatzerlösen, die ausschließlich im Inland getätigt wurden, handelt es sich im Wesentlichen um die Pachterlöse in Höhe von EUR 841.446,35 (Vorjahr: EUR 869.973,17) und um die Konzessionsabgabe in Höhe von EUR 102.972,80 (Vorjahr: EUR 90.000,00) von Westenergie AG sowie um die erfolgswirksam aufgelösten Baukostenzuschüsse in Höhe von EUR 74.800,68 (Vorjahr: EUR 71.882,69). Aufwendungen für bezogene Leistungen Der Materialaufwand beinhaltet die Kosten für die erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen in Höhe von EUR 41.802,81 (Vorjahr: EUR 40.965,78) sowie die geleistete Konzessionsabgabe an die Stadt Werne in Höhe von EUR 102.972,80 (Vorjahr: EUR 90.000,00). Abschreibungen Die Aufgliederung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Kosten für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von EUR 11.132,00 (Vorjahr: EUR 10.400,00), Jahresabschlusserstellung in Höhe von EUR 5.000,00 (Vorjahr: EUR 5.000,00) sowie Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von EUR 9.367,93 (Vorjahr: EUR 3.760,68) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen resultieren aus dem Darlehen mit der Bank für Kirche und Caritas eG. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gem. § 6b Abs. 2 EnWG Bei den Geschäften größeren Umfangs handelt es sich im Wesentlichen um die Verpachtung des Gasverteilnetzes in der Stadt Werne an Westenergie AG in Höhe von EUR 841.446,35 (Vorjahr: EUR 869.973,17). Für die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen durch die Westenergie AG wurden im Geschäftsjahr EUR 24.077,24 (Vorjahr: EUR 23.353,28) berechnet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Dienstleistungsvertrag in Höhe von jährlich EUR 46.802,81 (Vorjahr: EUR 45.853,28). VI. Sonstige Pflichtangaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Berichtsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von - Herrn Dirk Wißel, Kommunalbetreuer, Westenergie AG, - Herrn Marco Schulze-Beckinghausen, Stadtkämmerer der Stadt Werne, geführt. Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge oder sonstige Leistungen der Gesellschaft, daher kann ein Ausweis gem. § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW entfallen. Abschlussprüferhonorar Der Aufwand für das Abschlussprüferhonorar 2022 für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung nach § 53 HGrG beträgt EUR 11.132,00. Ergebnisverwendung Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages wird der Jahresüberschuss an die Werne Netz GmbH & Co. KG abgeführt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Werne, den 9. März 2023 gez. Geschäftsführung Dirk Wißel Marco Schulze-Beckinghausen sonstige BerichtsbestandteileTÄTIGKEITSABSCHLUSS gem. § 6b Abs. 3 EnWGÜbersicht von verbundenen vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, die gegenüber dem Tätigkeitsbereich 'Gasverteilung' Dienstleistungen erbringen
Rückstellungsspiegel des Gesamtunternehmen und des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung
Rückstellungsspiegel des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung
Anlagengitter des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung
Kapitalausgleichsposten Einen Kapitalausgleichsposten gibt es bei der Gesellschaft nicht, da das Kapital als Residualgröße ermittelt wird. Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Werne Gasnetz GmbH, Werne VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Werne Gasnetz GmbH, Werne, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Werne Gasnetz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Essen, den 17. Mai 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer |
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