Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Greenerity GmbH
Industriegebiet Süd A 11, 63755 Alzenau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Masahiro Minami seit 28.7.2023 | Geschäftsführer |
Hideki Kojima seit 1.9.2022 | Geschäftsführer |
Holger Dr. Dziallas seit 6.2.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Toray Industries, Inc. (Toray Kabushiki Kaisha) | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Greenerity GmbHAlzenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bilanz zum 31.03.2024(in EURO)HRB 15466 Amtsgericht AschaffenburgAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) in EURO für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023-31.03.2024HRB 15466 Amtsgericht Aschaffenburg
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 - 31.03.2024I. Allgemeine Erläuterungen 1. Gründung, Gegenstand und Sitz des Unternehmens Die Gesellschaft wurde mit Eintrag in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 75080 am 12. Juni 2015 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 28. Mai 2015 ist der Gegenstand des Unternehmens die Forschung, Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Membran-Elektroden-Einheiten für Brennstoffzellen und Wasser-Elektrolyse-Systeme. Der Sitz der Gesellschaft war ab Gründung bis 7. September 2015 in Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 7. September 2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf nach Hanau beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt war die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 95411 eingetragen. Die Gesellschafterversammlung vom 22. Januar 2020 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages und damit die Sitzverlegung von Hanau nach Alzenau beschlossen, welche am 7. Februar 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 15466 eingetragen wurde. 2. Gesellschafter, Konzernabschluss, Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft wurde bei der Gründung von der einzigen Gesellschafterin, Toray Industries, Inc., Tokio/Japan, die auch den im japanischen EDINET (Electronic Disclosure for Investors' NETwork) unter der Nummer E00873 veröffentlichten Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, am 08. Juni 2015 in Höhe von 25.000 EUR vollständig bar eingezahlt. 3. Geschäftsführung Die Gesellschaft wird bzw. wurde durch die von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer vertreten:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr TEUR 779 (Vorjahr: TEUR 972). II. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben Der Vorjahresabschluss zum 31.03.2023 wurde erstmalig nach den Vorschriften für eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag (31. März 2024) 247 Mitarbeiter (Vorjahr: 197) beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 235 Mitarbeiter (Vorjahr: 177).
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB entsprechend nicht angewendet. Aufwandszuschüsse werden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nach Maßgabe der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung ertragswirksam vereinnahmt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. 2. Bilanz Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten Anwendersoftware. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bei einer maximalen Nutzungsdauer von fünf Jahren bilanziert. Vom Wahlrecht der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Grundstücken, Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken, technischen Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, um den Unternehmenszweck zu erfüllen. Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, die unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von regelmäßig 33 1/3 Jahren bei Bauten, zehn Jahren für technische Anlagen und Maschinen, drei Jahren für IT-Hardware und fünf bis zehn Jahren für die übrige Betriebs- und Geschäftsausstattung bestimmt werden. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Anlagen abgesetzt. Zugänge von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden ausschließlich linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG wird die Methode der Sofortabschreibung in Anspruch genommen. Vorräte Der Vorratsbestand wurde aufgrund einer körperlichen Stichtagsinventur ermittelt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet. Dabei kommt für die enthaltenen Edelmetallanteile das Niederstwertprinzip durch Beachtung zum Bilanzstichtag niedrigerer Börsen- oder Marktpreise zur Anwendung. Bei der Bewertung nicht börsennotierter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe finden die Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag Berücksichtigung, soweit sie die Anschaffungskosten unterschreiten. Die Herstellungskosten des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen umfassen neben den Kosten für das eingesetzte Material und den Fertigungseinzelkosten auch die notwendigen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Forderungen Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei den Forderungen werden Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko tragen wir durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung. Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen auf die Muttergesellschaft Toray Industries, Inc., Tokio/Japan (TEUR 180; Vorjahr: TEUR 130) sowie die Schwestergesellschaft Toray International, Inc., Osaka/Japan (TEUR 303; Vorjahr: TEUR 550). Sie resultieren aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr. Sonstige Vermögensgegenstände Die grundsätzlich zum Nennwert angesetzten sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten zum 31. März 2024 im Wesentlichen Forderungen aus öffentlichen Zuschüssen in Höhe von TEUR 544 (Vorjahr: TEUR 530), Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 405 (Vorjahr: TEUR 994), Kautionen und Sicherheitsleistungen in Höhe von TEUR 227 (Vorjahr: TEUR 207) sowie Planvermögen für Altersversorgung des Personals in Höhe von TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 142). Das Planvermögen erfüllt nicht die Kriterien des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, weshalb das Saldierungsverbot mit den Pensionsrückstellungen gilt. Alle sonstigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme des Planvermögens haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum 31. März 2024 im Wesentlichen vorausbezahlte Software-Miete und -Wartung (TEUR 117), Versicherungsprämien (TEUR 65) sowie Vertriebsleistungen (TEUR 3). Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Latente Steuern beruhen im Wesentlichen auf temporären Differenzen aus der Bewertung eines Geschäfts- und Firmenwerts, aus der Vorratsbewertung, den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen sowie auf (steuerlichen) Verlustvorträgen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,495 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,67 % für die Gewerbesteuer). Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Aktivüberhang latenter Steuern. Von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Eigenkapital Das Stammkapital in Höhe von insgesamt EUR 25.000, eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 1 bis 25.000 im Nennbetrag von EUR 1 wird von Toray Industries, Inc., Tokio/Japan, gehalten. Weitere Erläuterungen befinden sich unter "I. Allgemeine Erläuterungen". Erhöhungen der Kapitalrücklage (TEUR 85.900) durch die Gesellschafter Toray Industries, Inc., Tokio/Japan, fanden im laufenden Geschäftsjahr nicht statt. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten und absehbare Risiken aus schwebenden Geschäften wurden Rückstellungen in Höhe des jeweils nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) auf der Basis der biometrischen Rechnungsgrundlagen der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Künftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden in den versicherungsmathematischen Berechnungen angemessen berücksichtigt (Gehaltsdynamik 2,3 % p.a.; Rentendynamik 1,8 % p.a.). Bei den Anwartschaften wird von einer durchschnittlichen Fluktuation von 2,0 % ausgegangen. Der für die Ermittlung des Erfüllungsbetrages zum Bilanzstichtag angewandte Abzinsungssatz beläuft sich auf 1,83 %. Hierbei handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank für Ende Februar 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB der vergangenen 10 Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich aus der Erhöhung des Durchschnittszeitraums von 7 auf 10 Jahre ergebende Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB betrug am 31. März 2024 EUR 22.787. Bei der Bewertung der sonstigen langfristigen Personalverpflichtungen kommen die bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen angewandten Grundsätze und Schätzfaktoren zum Tragen. Als Abzinsungssatz für sonstige langfristige Personalverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Die übrigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme bilanziert. Vom Wahlrecht, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für:
Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen TEUR 1.300 für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Produktionshalle am Hauptsitz in Alzenau, TEUR 906 für ausstehende Rechnungen, TEUR 282 für ausstehende Zinsen gegenüber Kreditinstituten, TEUR 175 für Rückbauverpflichtungen am Standort Hanau, sowie TEUR 119 für Prüfungs-, Beratungs- und Aufbewahrungskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen TEUR 37.460 eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr sowie TEUR 24.340 eine Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren aus. Für die aufgenommenen Bankdarlehen bestehen Kündigungsrechte der Darlehensgeber unter anderem im Falle der Erzielung operativer Verluste in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren. Aufgrund des erneuten operativen Verlusts im Geschäftsjahr 2024/2025 befindet sich die Gesellschaft damit formal im Verstoß gegen die vereinbarten Covenants. Aufgrund der vorliegenden Kündigungsrechte der Darlehensgeber sind daher sämtliche zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR 61,8 Mio) als kurzfristig einzustufen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine Kündigung durch die Darlehensgeber erfolgt, da die Verhandlungen über die Refinanzierung unter enger Einbindung der japanischen Konzernmutter derzeit stattfinden. Zur Sicherstellung der Finanzierung hat die Konzernmuttergesellschaft Toray Industries Inc., Tokyo/Japan, mit Datum vom 27. März 2025 einen bis zum 31. März 2027 befristeten "Letter of Comfort" erteilt, in der sich diese verpflichtet, die Gesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln begrenzt bis zu einer maximalen Höhe von EUR 90 Mio auszustatten, um ihre gegenwärtigen und künftigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und eine Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu vermeiden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die erhaltenen Anzahlungen sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen auf die Schwestergesellschaft Toray International Europe GmbH, Neu-Isenburg/Deutschland (TEUR 4; Vorjahr: TEUR 0). Sie resultieren aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr und sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sie resultieren im Wesentlichen aus den Verpflichtungen zur Abführung von Lohn- und Kirchensteuer (TEUR 215) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (TEUR 111). 3. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023/2024 resultieren in Höhe von TEUR 84.471 (Vorjahr: TEUR 68.445) aus dem Verkauf von Produkten (MEAs - Membran-Elektroden-Einheiten) und Edelmetallen, TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 29) aus dem Weiterverkauf von Handelswaren sowie in Höhe von TEUR 163 (Vorjahr: TEUR 11) aus dem Verkauf von technischen Dienstleistungen für Kunden. Die Umsatzerlöse wurden in folgenden geographisch bestimmten Märkten erzielt:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus öffentlichen Zuschüssen und Fördermitteln (TEUR 739; Vorjahr TEUR 403), Erträge aus Kosten-Weiterbelastungen an die Muttergesellschaft aufgrund zweier Service-Agreements im Forschungs-/Entwicklungsbereich (TEUR 702; Vorjahr: TEUR 500) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung (TEUR 172; Vorjahr TEUR 249). Die Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen betragen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Materialaufwand Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einschließlich Edelmetallverbräuchen sowie Abschreibungen auf das Vorratsvermögen (TEUR 111; Vorjahr TEUR 80) enthalten. Abschreibungen auf Anlagevermögen Die Abschreibungsmethode ist im Rahmen der Angaben zum Anlagevermögen unter Abschnitt "2. Bilanz" erläutert. Die Abschreibungen beziehen sich auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie auf Gegenstände des Sachanlagevermögens. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 10.105 (Vorjahr: TEUR 7.467) resultieren aus
Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen gemäß § 285 Nr. 32 HGB: Abgangsverluste aus der Stilllegung von Anlagen in Höhe von TEUR 1.164. Des Weiteren enthält der Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 118). Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Kredite an Kreditinstitute (TEUR 2.228; Vorjahr: TEUR 335) sowie Aufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen (TEUR 83; Vorjahr: TEUR 76). III. Sonstige Erläuterungen und Angaben Derivative Finanzinstrumente Im Geschäftsjahr 2023/2024 bzw. zum Bilanzstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente von der Gesellschaft eingesetzt worden. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Der Gesamtbetrag, der zum Bilanzstichtag bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 3.060, wovon TEUR 1.154 innerhalb eines Jahres und TEUR 1.672 innerhalb von zwei bis fünf Jahren sowie TEUR 234 nach mehr als 5 Jahren fällig werden. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Miet-, Pacht- und Leasingverträge betreffen im Wesentlichen die Gebäude in Hanau sowie Alzenau-Nord, Service- und Wartungsverträge, den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen (Kopierer, Drucker). In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease-Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Abschlussprüferhonorar Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden vom Abschlussprüfer ein Honorar von TEUR 50 berechnet, das in Höhe von TEUR 41 auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEUR 9 auf Steuerberatungsleistungen entfiel. Nachtragsbericht Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresverlust des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 8.826.278,59 auf neue Rechnung vorzutragen.
Alzenau den 10. Juni 2025 Greenerity GmbH Masahori Minami, Geschäftsführer Dr. Holger Dziallas, Geschäftsführer Hideki Kojima, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. März 2024 Der Jahresabschluss zum 31. März 2024 wurde am 10. Juni 2025 festgestellt. Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 - 31.03.2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/20241. Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft ist seit Beginn des Jahres 2016 operativ tätig. Gegenstand des Unternehmens ist die Forschung, Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Membran-Elektroden-Einheiten für Brennstoffzellen und Wasser-Elektrolyse-Systeme. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Entwicklung der Brennstoffzellen und Elektrolyseurbranche hatte in den Jahren 2017 bis 2022 eine kontinuierlich positive Wendung genommen. Nachdem der Markt in den Jahren zuvor durch eine starke Konsolidierung der relevanten Unternehmen sowie Probleme bei der Realisierung von ersten Produkten und damit Verzögerungen bei der Markteinführung gekennzeichnet war, hat die Erfüllung der wesentlichen technischen Anforderungen vor allem an Brennstoffzellenprodukte einen deutlich positiven Trend ausgelöst. Im Jahr 2023 allerdings gab es eine deutliche Entschleunigung in der Brennstoffzellenbranche, da die angekündigten Markteinführungen von Brennstoffzellenfahrzeugflotten für mobile Anwendungen (PKWs, Busse, LKWs, Lieferfahrzeuge) stark verzögert und die durchgeführten Aktivitäten nur stark reduziert durchgeführt wurden. Diese Situation wurde zusätzlich überschattet von Unternehmensinsolvenzen und finanzieller Instabilität eines der Hauptunternehmen in der Brennstoffzellen- und Wasserstoffbranche. Folgerichtig ging die Nachfrage nach den Produkten der Greenerity GmbH im Jahr 2023 deutlich zurück und war auch im Jahr 2024 weiter rückläufig. Es wurden und werden zwar von diversen Marktteilnehmern (Plug Power, Bosch, Cummins, Symbio, Quest One (zuvor H-TEC) und andere) signifikante Investments in Technik-Center und Produktionsstätten getätigt, allerdings erlahmt zunehmend die Nachfrage auch im Bereich der Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse. Der deutliche Anstieg der Umsätze mit Elektrolyseprodukten um mehr als 160% im Betrachtungszeitraum 2023/24 bei einen gleichzeitigen Rückgang im Bereich der Brennstoffzellen um 60% hatte dazu beigetragen, dass die Gesamtumsätze der Greenerity GmbH durch Produktverkäufe insgesamt noch einmal um mehr als 10% angestiegen waren. Im Jahr 2024 entschleunigte sich allerdings auch der Wasserstofferzeugungsmarkt deutlich, so dass im ebenfalls bereits abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/2025 erstmalig in der Historie der Greenerity GmbH ein Rückgang der Gesamtumsätze im Vergleich zum Vorjahr realisiert werden wird - im deutlich zweistelligen Prozentbereich. Nachdem bei den Brennstoffzellenprodukten die Firmen entlang der Wertschöpfungskette massiv in die Fertigung investiert hatten und die Technologien für PKWs, Nutzfahrzeuge, Züge, LKWs, Busse und größere Anwendungen etabliert worden waren, hadern die großen Hersteller seit 2023 mit der geringen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der fehlenden Wasserstoffinfrastruktur oder der hohen Kosten für Wasserstoff. Produktionslinien und ganze Werke stehen mehr oder weniger still, nur wenige Produkte werden weltweit auf den Markt gebracht, die meisten davon in China, wo es immer noch eine staatlich gelenkte Markteinführung von Brennstoffzellenfahrzeugen in vielen verschiedenen Anwendungen gibt. Bei den Elektrolyseprodukten für die Herstellung von Wasserstoff hat sich leider im Jahr 2024 ein ähnlicher Trend entwickelt wie zuvor in der Brennstoffzellenbranche. Nach jahrelang steigenden Ankündigungen für die Installation von Wasserstofferzeugungskapazität und massiven Investitionen in die Fertigung ist die Wertschöpfungskette bereit zur Fertigung im Multi-GigaWatt-Maßstab. Leider bleibt aber die Nachfrage im Jahr 2024 deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Anzahl der Projekte, die tatsächlich realisiert werden, ist minimal im Vergleich zu den Ankündigungen und Planungen der letzten Jahre. Die Systemhersteller haben diverse neue Werke eröffnet, um sich auf die potentielle Nachfrage der kommenden Jahre vorzubereiten. Für das Jahr 2024 waren 30 bis 40 GigaWatt Installation von Elektrolysekapazität angekündigt, für 2025 ca. 60 GigaWatt. Allerdings gibt es aktuell weder für das Jahr 2024 noch für das Jahr 2025 einen Ausblick für relevante Installationen, so dass diese entweder unterhalb des GigaWatt-Maßstabs oder im niedrigen einstelligen GigaWatt-Bereich bleiben dürften. Als Gründe werden unzureichende politische Rahmenbedingungen, hohe Stromkosten und damit sehr hohe Produktionskosten für grünen Wasserstoff sowie administrative Hürden bei der Genehmigung angegeben. So stehen auch hier Produktionslinien und ganze Werke still bis attraktive erste Anwendungen identifiziert und realisiert, Hindernisse überwunden werden und Installationen stattfinden können. 2.2 Darstellung des Geschäftsverlaufs Durch den Umbruch im Brennstoffzellenmarkt in Richtung Marktreife verschiedener Produkte hatte Greenerity in den vergangenen Jahren vorwiegend Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten mit einem ansteigenden Technologiereifegrad für Markteinführungsaktivitäten erzielt, die für erste Kleinserien der Stack- und Systemhersteller eingesetzt wurden. Im Elektrolysemarkt wurden nach erfolgreicher Demonstration von größeren Systemen im zweistelligen MegaWatt-Bereich in den Jahren 2022 und 2023 wichtige Entscheidungen getroffen, um die Kommerzialisierung von Systemen für die Erzeugung grünen Wasserstoffs voranzutreiben. Entsprechend konnte Greenerity auch in diesen Märkten mit den seit mehr als 10 Jahren im Markt etablierten Produkten steigende Umsätze realisieren und wesentliche Großprojekte unterstützen. Die Produktumsätze (ohne Edelmetall) sind im Geschäftsjahr 2021/22 von EUR 20,5 Mio im Geschäftsjahr 2020/21 um 77% auf EUR 36,2 Mio gewachsen. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrug der Anstieg bei absolut fast gleichem Umsatzwachstum (EUR 15,2 Mio) nur noch 42% auf EUR 51,45 Mio. Im betrachteten Geschäftsjahr konnten die Produktumsätze noch einmal um ca. 11,6% auf EUR 57,4 Mio gesteigert werden. Durch den Kollaps des Brennstoffzellenmarkts im Jahr 2023 blieben die Umsätze damit aber insgesamt deutlich hinter den Erwartungen und Planungen zurück, die speziell bezüglich der Personal- und Produktionsplanung auf ein ähnliches Wachstum wie in den Vorjahren ausgelegt waren. Dieses Wachstum wurde im Wesentlichen durch die Zunahme der Umsätze im Elektrolysebereich erzielt, für die im Oktober 2023 eine zweite Produktionslinie mit GigaWatt-Kapazität in Betrieb genommen wurde. Schwerpunkt der Aktivitäten von Greenerity sind weiterhin die Forschung, Entwicklung und Produktion von "Membrane Electrode Assemblies (= MEAs)" - der Kernkomponente sowohl für die Brennstoffzelle für automobile, mobile und stationäre Anwendungen als auch für Elektrolyseure, mit denen in der Umkehrung der Brennstoffzellenfunktion Wasserstoff produziert werden kann. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde nach zahlreichen Verzögerungen, die durch die mangelhafte Ausführung des technischen Ausbaus durch den Generalunternehmer verursacht wurden, eine neu gebaute Produktionshalle mit Technikanbau auf dem eigenen Grundstück - Industriegebiet Süd E11 in 63755 Alzenau-Süd - in Betrieb genommen, in der seit Ende 2023 auch die gesamte Forschungsaktivität der Greenerity etabliert wurde. Zusätzlich zum Ausbau der Fertigung für Brennstoffzellenkomponenten in Alzenau-Süd wurde im Oktober 2023 eine weitere Fertigungslinie für das Wachstum der Märkte im Elektrolysebereich realisiert, wozu ein weiteres Gebäude in Alzenau-Nord angemietet wurde. Neben der Fertigstellung des Gebäudes in Alzenau-Süd - inklusive der Etablierung eines modernen Forschungszentrums - wurden im betrachteten Geschäftsjahr durch den Aufbau der neuen Fertigung in Alzenau-Nord Investitionen von insgesamt EUR 17,6 Mio realisiert. Im Geschäftsjahr 2024/25 sind weitere Projekte zur Etablierung weiterer Fertigungskapazitäten in Hanau und Alzenau mit einem Investitionsvolumen zwischen EUR 6,0 und 7,0 Mio in der Umsetzung. Außerdem wurde aufgrund der stark ansteigenden Anzahl von Geschäftsvorgängen und des geplanten Anstiegs der Produktionsaktivitäten die Anzahl der Mitarbeiter in allen Bereichen vergrößert, so dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter zum Ende des Geschäftsjahres 2023/24 von 197 Mitarbeitern auf 247 Mitarbeiter angewachsen ist. Mit einem Anteil von 19% der Mitarbeiter (Vorjahr: 19%), die im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind, stellt die Struktur der Greenerity GmbH auch weiterhin noch keine typische Produktionsfirma dar, sondern weist immer noch deutliche Merkmale der Entwicklungsarbeiten auf. Im Geschäftsjahr 2023/24 konnte die Anzahl der geförderten Forschungsprojekte wieder leicht gesteigert werden, so dass die zusätzlichen Erlöse aus Fördergeldern von EUR 0,4 Mio im Jahr 2022/23 auf EUR 0,7 Mio angestiegen sind. Für die Folgejahre rechnet die Greenerity GmbH aufgrund der wieder ansteigenden Förderaktivitäten des Bundes und der EU mit steigenden Erlösen aus Förderprojekten von ca. EUR 1,6 Mio im Geschäftsjahr 2024/25. Die Aktivitäten zum Aufbau enger Kundenbeziehungen im Bereich der mobilen und automobilen Anwendungen und im Bereich der Wasserstoffherstellung waren in den letzten 10 Jahren intensiviert worden, nachdem Toyota, Honda und Hyundai seit 2015 Brennstoffzellenfahrzeuge kommerziell ausliefern und gleichzeitig mit Regierungen und Infrastrukturfirmen in Japan, Skandinavien und in Kalifornien den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur vereinbart hatten. Andere Firmen haben aufgrund von Problemen mit der Strukturierung ihrer Entwicklungsarbeiten und der daraus unzureichenden technischen Reife und Wirtschaftlichkeit ihrer Brennstoffzellenfahrzeuge deren Markteinführung zum wiederholten Mal verschoben bzw. keinen offiziellen Plan für eine Markteinführung (Daimler/Volvo, Bosch, GM, STELLANTIS, VW), und untersuchen in verschiedenen Allianzen und Modellen immer noch, ob sich die Technologie in den Markt bringen lässt. Entsprechend ausgebremst wurde dadurch speziell in Deutschland die Entwicklung der Infrastruktur, die weit hinter den ursprünglichen Zielen von 1.000 Wasserstofftankstellen für das Jahr 2020 liegt, und sich bei nachlassendem Druck aus dem Ausland oder von den nationalen Herstellern nur noch sehr langsam entwickelt bzw. stagniert. Ein neues Ziel für Tankstellen zur PKW-Betankung wurde seitdem nicht festgelegt. Auch zu Beginn des Kalenderjahres 2025 sind nur 85 H2-Tankstellen in Deutschland im Betrieb, in ganz Europa nur 165. Für einen weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur für emissionsfreie Mobilität fehlt für die kommenden Jahren die Perspektive. Trotz einiger positiver Ansätze in der "Nationalen Wasserstoffstrategie" der Bundesregierung vom 15. Juni 2020 und den darauf folgenden Dokumenten und Erklärungen, in denen Wasserstoff als der Energieträger der emissionsfreien Zukunft erkannt wurde und entsprechende Maßnahmen zum Ausbau der Wasserstoffwirtschaft angekündigt wurden, haben sich im Jahr 2023 alle Hersteller von den angekündigten Markteinführungen von PKWs, Lieferfahrzeugen, Bussen und LKWs distanziert und reduzieren den Ausblick für die weitere Kommerzialisierung von Brennstoffzellenfahrzeugen. Entsprechend sind auch Zahlen aus der Alternative Fuel Infrastructure Directive (AFID) für den Ausbau einer möglichen H2-Tankinfrastruktur für den Schwerlastverkehr zu hinterfragen, die für 2025 300 LKW-Tankstellen für Europa und 85 allein für Deutschland vorgesehen hatte. Aufgrund der bis zum Sommer 2021 fehlenden Strategie der Bundesregierung und somit fehlender Perspektive bei den theoretisch für Zulieferer offenen Automobilherstellern hat sich Greenerity in den vergangenen Jahren sehr stark auf die Etablierung von Lieferbeziehungen zu Brennstoffzellenherstellern und Zulieferunternehmen in Europa und Nordamerika konzentriert, um einerseits technisch so nah wie möglich am Markt zu sein, und andererseits das Potential eines schnellen Markteinstiegs großer Konzerne nutzen zu können. Entsprechend konnten in der Vergangenheit die Umsätze wie oben beschrieben vor allem durch Endanwendungen in Europa und den USA gesteigert werden. Das Wachstum ist im betrachteten Geschäftsjahr 2023/24 wegen fehlender Produktrealisierungen speziell im Bereich FuelCells (Brennstoffzellen) sowie im laufenden Geschäftsjahr 2024/2025 allerdings rückläufig. Einen kompensierenden Beitrag zur Stabilisierung und weiteren Steigerung der Umsätze hatten speziell im betrachteten Geschäftsjahr wachsende Produktumsätze im Bereich Elektrolyse, die zum ersten Mal höher waren als im Bereich Brennstoffzellen. Auch im laufenden Geschäftsjahr werden trotz rückläufiger Umsätze die Umsätze mit Elektrolyseprodukten die Umsätze mit Brennstoffzellenprodukten wieder übersteigen. Speziell im Bereich der Speicherung von erneuerbaren Energien durch Wasserstoff und durch alternative Nutzungsarten von Wasserstoff zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen in bisher auf fossilen Energieträgern basierenden Prozessen (z. B. Wasserstoffumwandlung zu gasförmigen oder flüssigen Kohlenwasserstoffen oder erneuerbarer Wasserstoff in Raffinerieprozessen) wird von Marktbeobachtern ein sehr großes Wachstumspotential gesehen. Allerdings wird dieses Potential im Geschäftsjahr 2024/25 nicht realisiert, da politische und rechtliche Rahmenbedingungen immer stärker kritisiert werden und somit die Markteinführung großer Elektrolyseure deutlich erschweren anstatt diese zu fördern. Die Firmen Siemens, Cummins, Quest One (zuvor H-TEC), elogen, Fortescue, Plug Power und ITM haben große Produktionsstandorte aufgebaut und eröffnet, die nun für die Realisierung von Großprojekten bereitstehen. Die am bisherigen Standort Hanau realisierten und laufenden Investitionen unterstützen das angestrebte Wachstum der Umsätze in den kommenden Jahren. Am Standort Alzenau-Süd wurden im betrachteten Geschäftsjahr die automatisierten Produktionsmaschinen für Brennstoffzellenprodukte in Betrieb genommen, die nach erfolgreicher Qualifikation im laufenden Geschäftsjahr ebenfalls für die Belieferung potentieller Serienprodukte im GigaWatt-Maßstab bereitstehen. Der Um- und Ausbau des zusätzlich angemieteten Gebäudes im Industriegebiet Alzenau-Nord konnte im betrachteten Geschäftsjahr realisiert werden, die Fertigungslinie für Elektrolyseprodukte ist im 4. Quartal 2023 in Betrieb genommen worden und steht bereit für Lieferungen im GigaWatt-Maßstab, sobald entsprechende Großprojekte realisiert werden. In den Geschäftsjahren 2021/22 und 2022/23 konnten erstmalig positive Gesamtergebnisse in Höhe von EUR 2,3 Mio bzw. 3,6 Mio erzielt werden. Im betrachteten Geschäftsjahr 2023/24 ist der Anstieg der Umsätze deutlich niedriger ausgefallen als geplant, so dass der parallele Ausbau der Firma durch Investitionen und zusätzliches Personal, der in Erwartung der angekündigten hohen Wachstumsraten erfolgt war, sowie angestiegene Kosten zu einem deutlich negativen Geschäftsergebnis in Höhe von EUR -8,8 Mio geführt haben. Der Verlust von Aufträgen - verursacht durch Unternehmensinsolvenzen, finanzielle Probleme von Unternehmen oder durch die Verschiebung von Kommerzialisierungsplänen - hatte dabei eine Größenordnung von mehr als 40 Mio (-40%), der nicht kompensierbar war. 2.3 Lage 2.3.1. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die für uns wesentlichen finanziellen Kennzahlen sind die Umsatzerlöse (inklusive Edelmetall) und der Operating Profit (Ergebnis vor Zinserträgen / -aufwendungen und Steuern). 2.3.2 Prognose-Ist-Vergleich Für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde gemäß ursprünglicher Planung eine Verbesserung des operativen Ergebnisses auf EUR 9,8 Mio angestrebt bzw. nach angepasster Budgetplanung im Laufe des Geschäftsjahres von nur noch EUR 3,2 Mio. Da die Produktumsätze (ohne Edelmetall) das Planungsziel besonders durch den Kollaps des Brennstoffzellenmarkts um mehr als EUR 40 Mio verfehlt haben, konnte dieses Ergebnis nicht erreicht werden. Vielmehr wurde ein Operating Profit/Loss in Höhe von EUR -6,3 Mio erzielt, der somit den geplanten Operating Profit um etwa EUR 16 Mio verfehlt hat. Die Gesellschaft ist folglich mit dem Geschäftsverlauf sowie dem daraus resultierenden Jahresfehlbetrag absolut unzufrieden. 2.3.3 Ertragslage
Insgesamt konnten die gesamten Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023/24 (inklusive Edelmetall) um EUR 16,2 Mio (+ 23,6%) gesteigert werden. Aufgrund der zwar positiven Umsatzentwicklung, die aber speziell im Brennstoffzellenbereich deutlich unterhalb der Planungen lag und einer im Vergleich zum tatsächlichen Wachstum überproportional steigenden Fixkostenentwicklung konnte kein positiver Operating Profit erzielt werden. Im Bereich Forschung und Entwicklung waren zum Stichtag 47 Mitarbeiter (Vorjahr: 38 Mitarbeiter) tätig; der Aufwand für diese Abteilung betrug EUR 6,1 Mio (Vorjahr: EUR 5,1 Mio). Im Bereich Produktion waren zum Stichtag 159 Mitarbeiter (Vorjahr: 126 Mitarbeiter) tätig, der Aufwand für diese Abteilung betrug EUR 22,6 Mio (Vorjahr: EUR 17,5 Mio). Der Bereich Produktion ist noch nicht als klassischer Produktionsbereich einzustufen. Die wesentlichen Produktionsschritte zur Herstellung der Produkte befinden sich noch im frühen Technologiereifegrad und verschiedene Produktionsschritte haben noch einen hohen manuellen Anteil. Ziel dieser Abteilung, die in Zusammenarbeit mit dem Bereich Forschung und Entwicklung intensiv an Prozessentwicklung und Prozessoptimierung arbeitet, ist die Nutzung der neu entwickelten Technologie zur Massenfertigung der MEAs. Nach ersten teilautomatisierten Maschinen wurden im betrachteten Geschäftsjahr automatisierte Anlagen in Betrieb genommen. 2.3.4 Finanzlage Die Gesellschaft weist einen negativen Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR -12,7 Mio sowie einen negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -21,5 Mio aus. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug EUR 34,5 Mio. Für das betrachtete Geschäftsjahr 2023/24 wurden aufgrund der Entscheidung der Toray Industries Inc./Japan, das weitere Wachstum über externe Kreditlinien zu finanzieren, weitere Kredite in Höhe von EUR 36,8 Mio aufgenommen, um die laufenden Investitionen und auch den Aufbau von Materialvorräten für die ansteigenden Produktionsvolumina realisieren zu können. Somit weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag EUR 61,8 Mio an Bankverbindlichkeiten gegenüber einer japanischen Bank aus, wobei EUR 29,0 Mio kurzfristiger und EUR 32,8 Mio mittelfristiger Natur sind. Im Geschäftsjahr 2024/25 sind von den mittelfristigen Darlehen EUR 8,5 Mio zu tilgen. Hinsichtlich bestehender Sonderkündigungsrechte wird auf die Darstellung im Anhang unter 2. "Verbindlichkeiten" verwiesen. Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2024/25 mit einer weiteren japanischen Bank ein zusätzlicher kurzfristiger Kreditrahmen in Höhe von EUR 20,0 Mio vereinbart. Somit stehen der Gesellschaft aktuell kurzfristige Kreditlinien in Höhe von EUR 70 Mio bei zwei japanischen Banken (EUR 50 Mio und EUR 20 Mio) zur Verfügung, welche beide durch den Mutterkonzern abgesichert sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/25 sind während der ersten 11 Monate weitere Kredite in Höhe von EUR 9,5 Mio aufgenommen worden, um die Investitionen realisieren zu können. Auch in der Zukunft wird die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen auf die Unterstützung des Mutterkonzerns und externe Kreditlinien angewiesen sein, da das verlangsamte Wachstum und weitere notwendige Investitionen nur ansatzweise durch die Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden können, aber eine Tilgung der Verbindlichkeiten erschweren. Die aktuellen Kreditlinien sind dabei bereits über Bankgarantien der Toray Industries Inc., Tokyo/Japan, oder werden in Zukunft bei Bedarf über solche Garantien abgesichert. Hierfür ist ein Mechanismus im Rahmen der Budgetplanungen etabliert, den die Greenerity bereits genutzt hat und in Zukunft bei Bedarf nutzen wird. Dieser enthält auch die Option, zusätzlich benötigtes Kapital zur Kredittilgung oder zur Finanzierung der Aktivitäten direkt vom Mutterkonzern zu erhalten. 2.3.5 Vermögenslage
Die Bilanzsumme ist zum 31. März 2024 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 33.528 bzw. 30,3% stark angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die umfangreichen Investitionen in die Produktionskapazitäten im Anlagevermögen (Nettoanstieg um EUR +15,7 Mio), den Bestandsaufbau der Vorräte aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens (EUR +16,8 Mio), den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR +1,1 Mio) sowie infolge des stark gestiegenen Geschäfts bei einer weitestgehenden Konstanz der liquiden Mittel zum Geschäftsjahresende zurückzuführen. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital infolge des erneuten Jahresfehlbetrages um EUR 8,8 Mio vermindert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stiegen um EUR 0,1 Mio (Vorjahr: EUR 0,3 Mio) und die Steuerrückstellungen um EUR 0,2 Mio aufgrund einer Nachzahlung für das Geschäftsjahr 2021/22, während die sonstigen Rückstellungen um EUR 0,9 Mio (Vorjahr: EUR 0,6 Mio) angestiegen sind. Die Verbindlichkeiten gliedern sich auf in Bankdarlehen (EUR 61,8 Mio), Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (EUR 6,4 Mio), Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten (EUR 11,2 Mio) sowie sonstige Verbindlichkeiten (EUR 0,4 Mio). Innerhalb der Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die zusätzlichen Kreditaufnahmen (EUR 36,8 Mio), ein Anstieg der erhaltenen Anzahlungen um EUR 1,0 Mio sowie ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 3,3 Mio) zum Geschäftsjahresende zu verzeichnen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Nach kontinuierlichen Steigerungen der Erlöse aus Produktverkäufen über mehrere Jahre wurde im Geschäftsjahr 2021/22 der Umsatz ohne Edelmetallverkäufe um 77% gesteigert. Im Geschäftsjahr 2022/23 konnte trotz verfehlter Erwartung erneut eine signifikante Steigerung von 42% realisiert werden. Im betrachteten Geschäftsjahr wurde aufgrund des Verlustes signifikanter Aufträge sowie der Verschiebungen innerhalb der Planungen der Kunden im Brennstoffzellenbereich durch gesteigerte Umsätze im Elektrolysebereich noch eine Steigerung der Umsätze von 12% erreicht. 3.1 Chancen und Risiken für die Brennstoffzellentechnologie im Mobilitätssektor Durch globale politische Entscheidungen zur Förderung der Dekarbonisierung und der Wasserstofftechnologien wirkte die durch die Pandemie verursachte Krise schnell als überwunden. Allerdings scheint die Realisierung von emissionsfreier Mobilität sich noch stärker auf Batterieantriebe zu konzentrieren und verhindert so die Einführung einer umwelt- und ressourcenschonenderen Mobilität basierend auf Wasserstoff und Brennstoffzellen. Durch diese Entwicklung sind die Umsätze mit Brennstoffzellenprodukten rückläufig und es ist unklar, ob sich in den kommenden Jahren noch einmal Anwendungen mit Volumenpotential durchsetzen und etablieren können. Fast alle Prognosen und Ankündigen der letzten 20 Jahre haben sich als falsch erwiesen, entsprechend ist die kommerzielle Entwicklung in diesen Märkten aktuell nicht seriös prognostizierbar. Es besteht noch die Erwartungshaltung, dass eine zukünftig kostenreduzierte Wasserstoffproduktion die Brennstoffzellenmärkte speziell in verschiedenen Mobilitätsbereichen (z.B. Nutzfahrzeuge, LKWs, Schiffe, Züge, Flugzeuge) gegen Ende des Jahrzehnts zu einer breiten Erholung der Bedarfe führen wird. Bis dahin wird Greenerity basierend auf den vorhandenen Kundenbeziehungen sowie den entwickelten und im Markt etablierten Produkten neue Märkte und Kunden erschliessen, um die vorhandenen Anwendungsnischen so gut wie möglich nutzen zu können. 3.2 Chancen und Risiken für die Elektrolysetechnologie für die Wasserstofferzeugung Im Gegensatz zu den Prognosen im Brennstoffzellenbereich steigt die Markterwartung für den Bereich Elektrolyse in den offiziellen Studien immer noch stetig an, so dass insgesamt weiterhin von einem Wachstumsmarkt rund um das Thema Wasserstoff auszugehen ist. Große Firmen haben Produktionsanlagen und Entwicklungszentren gebaut oder investieren gerade, d. h. sie glauben also an dieses Potential. Allerdings zeigt das abgelaufene Geschäftsjahr 2024/25 bereits eine deutliche Reduktion der Aktivitäten im Vergleich zu den Ankündigungen und Planungen. Viele große Investitionsprojekte sind zwar positiv verabschiedet, die Realisierung wird aber verschoben. Andere Projektentscheidungen werden auf unbestimmte Zeit verschoben, da es nicht klar ist, wie Großelektrolyseanlagen wettbewerbsfähig betrieben werden können. Dies führte aufgrund der positiven Erwartungshaltung und Einkaufsstrategie im laufenden Geschäftsjahr zum Aufbau großer Lagerbestände bei den Systemherstellern, die im Jahr 2025/26 zunächst wieder abgebaut werden müssen. Entsprechend ist kurzfristig zunächst eine Rückgang der Verkaufszahlen zu erwarten, in den Folgejahren dann eine Rückkehr zu den ursprünglich für 2024/25 geplanten Volumina gefolgt von einem deutlich langsameren Anstieg der Märkte bis entweder auf der politischen Ebene ein Durchbruch bezüglich der Strompreisregelungen umgesetzt wird oder bis Geschäftsmodelle identifiziert werden, die tatsächlich einen ökonomischen Betrieb von Anlagen ermöglichen, die grünen Wasserstoff produzieren oder diesen nutzen. Für die Greenerity werden sich Produktverkäufe weiterhin aus der Kommerzialisierung von Kundensystemen ergeben, für die die technische Produktqualifikation seitens Greenerity bereits erfolgt ist oder im nächsten Geschäftsjahr abgeschlossen werden. 3.3 Planungsrisiken Entsprechend sind alle Planungen für die kommenden Jahre mit einem mittleren bis hohen Risiko behaftet, da Greenerity keinen Einfluss auf die Marktentwicklung, die Rahmenbedingungen sowie den Kommerzialisierungserfolg und das -tempo der Kunden hat, die eine direkte Auswirkung auf die jährlichen Produkt-Umsätze haben. Die Veröffentlichung der nationalen Wasserstoffstrategien in Deutschland, anderen europäischen Ländern und der EU haben sich bisher nur positiv auf die Prognosen und Investitionen im Bereich Wasserstoff ausgewirkt, die eine klare Ausrichtung der Energietechnologie in Richtung des Wasserstoffs unter Einsatz von Elektrolyse beinhalten, nicht aber auf die Nachfrage in den Märkten und Anwendungen. Entsprechend risikobehaftet ist auch die gesamte Planung zur Verbesserung der Jahresergebnisse in den kommenden Jahren. Nach dem Erreichen von positiven Geschäftsergebnissen in den Geschäftsjahren 2021/22 und 2022/23 haben die Jahre 2023 und 2024 gezeigt, wie fragil und volatil die Märkte im gesamten Wasserstoffumfeld sind. Die mittelfristige 3-Jahresplanung, die die Greenerity mit dem Mutterkonzern für die Jahre 2023, 2024 und 2025 entwickelt hatte und die aufgrund der optimistischen Ausgangslage im Jahr 2022 von einer durchgängig stark positiven Entwicklung ausgegangen war, ist durch den Kollaps der Brennstoffzellenmärkte und die Abkühlung im Bereich Elektrolyse nicht mehr erreichbar. Nachdem Greenerity erfolgreich neue Volumenfertigungslinien aufgebaut und damit sowohl für den Brennstoffzellen- als auch den Elektrolysebereich Produktionskapazitäten im Multi-GigaWatt Maßstab etabliert hat, hängt das Wachstum in den kommenden Jahren sehr eng an der Realisierung von Anwendungen, Projekten und Märkten, die aktuell nur sehr schwer vorhersehbar sind. Aufgrund der angepassten Erwartung für die Entwicklung der Bedarfe an MEAs wurden alle potentiellen Investitionen in Produktionsanlagen sowie in Gebäude und Maschinen gebremst und an die tatsächlichen Bedarfe angepasst. 3.4 Risikobeurteilung von äußeren Einflüssen für die Brennstoffzellentechnologie Ein hohes Risiko für den langfristigen Erfolg der Brennstoffzellentechnologie besteht in noch ungelösten kostenbezogenen Themen, die teilweise über technische Weiterentwicklungen gelöst werden sollen. Außerdem konkurriert die Technologie mit etablierten Technologien in echten Consumer-Märkten, in denen von den großen Herstellern die Festlegung immer stärker in Richtung der Batterietechnologie erfolgt. Die wesentlichen Erfolgsaussichten der Technologie als auch des Unternehmens basieren auf dem immer stärker wachsenden Bewusstsein, dass die Mobilität und Energieerzeugung der Zukunft von der Erzeugung von Kohlendioxid befreit werden müssen. Hier wird die Gesetzgebung einen wesentlichen Einfluss auf das Timing und die Profitabilität der Brennstoffzellentechnologie haben. Beispielhaft sind hier "Zero-Emission-Regulations" für Automobilfirmen, wie in den USA, China und Indien, oder die Möglichkeit der zusätzlichen direkten Besteuerung von CO 2 -Emissionen zu nennen, die das Profitabilitätsmodell der neuen Technologie deutlich beeinflussen. Die zunehmende Elektrifizierung von Fahrzeugen durch Batterietechnologie unterstützt die Einführung von Brennstoffzellenantrieben, da mit zunehmender Anzahl von Elektrofahrzeugen sämtliche Komponenten des elektrischen Antriebs inklusive der Batteriezellen durch die zunehmende Volumenproduktion immer günstiger werden. Gleichzeitig werden aber auch immer mehr grundlegende Probleme der reinen Elektrofahrzeuge deutlich, die in der Reichweite und den Ladezeiten, vor allem aber in einer nicht realisierbaren Massenladeinfrastruktur liegen. Entsprechend werden bereits erste Anwendungen von reinem Elektroantrieb auf Brennstoffzellen-Hybrid-Antriebe umgestellt (z. B. Busse in China, LKWs in der Schweiz, Züge in Norddeutschland). Besonders bei viel fahrenden Nutzfahrzeugen, wie Lieferfahrzeugen oder LKWs, werden sich zunehmend Brennstoffzellenantriebe auch wirtschaftlich durchsetzen. Zusätzlich ist der Schwerlastverkehr durch die Politik in verschiedenen Ländern als erste Hauptanwendung für Brennstoffzellen identifiziert und in entsprechende Programme aufgenommen worden (siehe "Eckpunkteprogramm zum Klimaschutz 2030" der Bundesregierung). In der Realität zeigt sich aber, dass Hersteller in den Jahren 2023 und 2024 von der Einführung von Brennstoffzellenfahrzeugen Abstand genommen haben und sich Investitionen und Aktivitäten stärker auf die Batterietechnologie konzentrieren. Durch diese Haltung ist der Markt gerade von einer großen Unsicherheit erfasst worden, der zu einer deutlichen Reduzierung der Aktivitäten aller wesentlichen System- und Fahrzeughersteller geführt hat. 3.5 Bewertung von Erfolgsfaktoren und äußeren Einflüssen für die Wasser-Elektrolysetechnologie Zusätzlich bietet die wachsende Bedeutung der CO 2 -freien oder -neutralen Herstellung von Wasserstoff die Chance für profitable Geschäftsmodelle. Hier stellt die Wasser-Elektrolyse unter Nutzung regenerativ erzeugter Energie eine effektive und damit attraktive Technologie dar. Zusätzlich zu bereits bestehenden industriellen Nischenanwendungen für Elektrolyse-Wasserstoff im Bereich der Halbleiterfertigung oder Generatorkühlung in Kraftwerken hat in den letzten Jahren das Thema Energiespeicherung durch Elektrolyse und Wasserstoff sehr stark an Bedeutung gewonnen. Dies ist im Zusammenhang mit dem sich beschleunigenden Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien zu sehen, für die es zurzeit keine Technologie zur effektiven Speicherung gibt. Die Nutzung der erneuerbaren Energie in großen Elektrolyseanlagen sowie die Speicherung des produzierten Wasserstoffs in Kavernen oder im Erdgasnetz für eine von der Produktion entkoppelte Verstromung in Kraftwerken werden von Fachleuten als die besten Lösungen dieser Problematik angesehen. Auch der Wechsel von reformiertem Wasserstoff zu grünem Wasserstoff in diversen industriellen Produktionsprozessen (Green Ammonia, Green Steel, Green Metals,...) stellt ein großes Potential für die Marktentwicklung dar. Allerdings stehen alle diese Anwendungen und Märkte unter dem Vorbehalt, dass die Produktionskosten für den Wasserstoff wettbewerbsfähig sein müssen. Dies scheint aktuell nur möglich zu sein, wenn der Hersteller seinen Strom über erneuerbare Energien direkt selbst produzieren und verwenden kann. Zugekaufter Strom ist speziell in Europa nicht wettbewerbsfähig. Greenerity hat in diesem Zusammenhang Kontakte zu den wesentlichen Systemherstellern und den Anwendern der Technologie aufgebaut und sich durch erfolgreiche Großprojekte als wesentlicher Zulieferer etabliert. Hier gibt es im Geschäftsjahr 2024/25 wie schon beschrieben einen Rückgang der Nachfrage, da fast alle wesentlichen Großprojekte zeitlich verschoben oder sogar wieder in Frage gestellt werden, so dass seitens der Systemhersteller ein überproportionaler Bestand an Komponenten aufgebaut wurde, der in den kommenden Monat in System verbaut werden muss, bevor weitere Bedarfe entstehen. Die Teilnahme an diesem aussichtsreichen Geschäftsfeld der Wasserstofftechnologie wird auch in Zukunft erhebliche finanzielle Mittel binden. Ziel des Unternehmens ist es, in den Geschäftsjahren 2024/25 und 2025/26 durch eine Konsolidierung der Geschäfts-, Wettbewerbs- und Marktsituation bei gleichzeitiger Professionalisierung der aufgebauten industriellen MEA-Produktion das operative Ergebnis wieder in den positiven Bereich zu führen, zu stabilisieren und wenn möglich weiter zu erhöhen. Die weitere Planung und der Ausbau der Aktivitäten erfolgen in enger Abstimmung mit dem Mutterkonzern Toray Industries Inc./Japan, der auch das notwendige Kapital für das angestrebte Wachstum zur Verfügung stellen oder über finanzielle Garantien absichern muss. Sollte sich der Markt allerdings nicht so positiv entwickeln wie erwartet oder sollte Greenerity sich nicht als einer der führenden Hersteller etablieren können, kann dies auch mittel- bzw. langfristig zur Entscheidung führen, die Aktivitäten des Unternehmens einzustellen. Die Geschäftsleitung ist aufgrund der positiven eigenen technologischen Entwicklung und der etablierten Beziehungen zu Schlüsselkunden zuversichtlich, mittelfristig in diesem zukunftsweisenden Markt erfolgreich tätig zu sein. 3.6 Finanzierungsrisiken und Forderungsmanagement Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden erstmalig kurz- und mittelfristige Kredite in Höhe von EUR 25,0 Mio aufgenommen, im betrachteten Geschäftsjahr 2023/24 weitere EUR 36,8 Mio und in den ersten elf Monaten des Geschäftsjahres 2024/25 sind nochmals EUR 9,5 Mio aus den zugesagten Linien in Anspruch genommen worden. Seit April 2024 ist ein Großteil der Verbindlichkeiten über Bankgarantien des Mutterkonzerns Toray abgesichert. Hinsichtlich bestehender Sonderkündigungsrechte wird auf die Darstellung im Anhang unter 2. "Verbindlichkeiten" verwiesen. Für die aufgenommenen Bankdarlehen bestehen Kündigungsrechte der Darlehensgeber unter anderem im Falle der Erzielung operativer Verluste in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren. Aufgrund des erneuten operativen Verlusts im Geschäftsjahr 2024/25 befindet sich die Gesellschaft damit formal im Verstoß gegen die vereinbarten Covenants. Aufgrund der vorliegenden Kündigungsrechte der Darlehensgeber sind daher sämtliche zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR 61,8 Mio) als kurzfristig einzustufen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine Kündigung durch die Darlehensgeber erfolgt, da die Verhandlungen über die Refinanzierung unter enger Einbindung der japanischen Konzernmutter derzeit stattfinden. Zur Sicherstellung der Finanzierung hat die Konzernmuttergesellschaft Toray Industries Inc., Tokyo/Japan, mit Datum vom 27. März 2025 einen bis zum 31. März 2027 befristeten "Letter of Comfort" erteilt, in der sich diese verpflichtet, die Gesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln begrenzt bis zu einer maximalen Höhe von EUR 90 Mio auszustatten, um ihre gegenwärtigen und künftigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und eine Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu vermeiden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (bestandsgefährdendes Risiko) besteht. Zahlungsstromschwankungen sind nicht zu erwarten, da der Kapitalbedarf sehr eng mit der Toray Industries Inc., Tokyo/Japan abgestimmt wird. Deshalb werden keine besonderen Sicherungsinstrumente zur Begrenzung etwaiger Ausfallrisiken in Bezug auf die bestehenden Forderungen eingesetzt, bei Bedarf ist geplant die bisher erhaltenen Bankgarantien zu erweitern. Dies wurde in einem standardisierten Prozess im Rahmen der Budgetplanung für das Jahr 2025/26 umgesetzt. Die Gesellschaft hat ein straffes Forderungsmanagement etabliert: die überfälligen Forderungen werden in einem wöchentlichen Turnus zwischen der Verkaufs- und Finanzabteilung analysiert, die säumigen Kunden entsprechend angemahnt bzw. mit Lieferstopps belegt. Für Neukunden wird eine Bonitätsabfrage bei einer der großen Kreditauskunfteien eingeholt und die ersten Lieferungen erfolgen gegen Vorauskasse. Da durch dieses erfolgreiche System seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2015 bisher keinerlei Forderungsausfälle zu verzeichnen sind, werden bisher auch keinerlei Dienste von Warenkreditversicherungen in Anspruch genommen. Sogar die Insolvenz von mehreren Kunden im betrachteten Geschäftsjahr hat nicht zu Forderungsausfällen geführt, da bei diesen Kunden Vorauszahlungen geleistet worden waren, um Materialbeschaffungen und Produktions-kampagnen abzusichern. Insofern besteht ein geringes Forderungsausfallrisiko. 3.7 Ausblick und Prognose Für die Greenerity GmbH haben sich im Geschäftsjahr 2023/24 (zum 31. März 2024 endend) trotz des hohen Auftragsbestandes zu Beginn des Jahres deutliche Umsatzeinbußen ergeben. Dies war vor allem durch Insolvenzen von Kunden verursacht, durch Verschiebungen von Kommerzialisierungsprojekten im Bereich der Nutzfahrzeuge sowie in finanziellen Turbulenzen eines Kunden, der zu einem Lieferstopp im Oktober 2023 geführt hat und dem Verlust von Lieferungen in den letzten 5 Monaten des Geschäftsjahrs. Für die Greenerity GmbH ergibt sich daraus ein erhöhtes Umsatzrisiko. Im gerade abgelaufenen Geschäftsjahr 2024/25 gab es weitere Reduzierungen der Kommerzialisierungsprojekte und Bedarfe im Bereich Brennstoffzellen sowie eine Stagnation der Nachfrage und Auslieferungen der Produkte für den Bereich Elektrolyse. Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2024/25 daher einen Rückgang der Umsätze um etwa 16% im Vergleich zum betrachteten Geschäftsjahr 2023/24. Der Operating Loss wird noch einmal deutlich schlechter als im Vorjahr im hohen einstelligen Mio EUR Bereich erwartet. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft erste Maßnahmen zur Kostenreduzierung ergriffen: seit September 2024 erfolgt im Bereich der Produktion und produktionsnaher Abteilungen Kurzarbeit. Weiterhin wurde seit dem Bilanzstichtag bis Ende Januar 2025 die Mitarbeiterzahl um 27 auf 220 Mitarbeiter durch natürliche Fluktuation reduziert. Aufgrund der veränderten Marktlage und einer nur sehr langsamen Erholung der Nachfrage ist die Kurzarbeit zunächst für etwa 1 Jahr geplant. Für das Geschäftsjahr 2025/26 gibt es zurzeit nur wenige gesicherte Bestellungen sowohl für den Bereich Brennstoffzellen als auch für den Bereich Elektrolyse. Verhandlungen über Lieferverträge und Jahresbestellungen mit den Hauptkunden gestalten sich aufgrund der Marktunsicherheit sehr schwierig, so dass für das Geschäftsjahr 2025/26 ein signifikanter Umsatzeinbruch um circa 40% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024/25 und ein Operating loss im niedrigen zweistelligen Mio EUR Bereich geplant wird. Nachdem das Wachstum der Greenerity in den vergangenen Jahren aufgrund der exponentiellen Marktwachstumsphase sehr stark durch die begrenzten Fertigungskapazitäten der Pilotfertigungsanlagen eingeschränkt war, wurden im Jahr 2023 Volumenfertigungsanlagen für Produkte für Brennstoffzellen in Alzenau-Süd und für Elektrolyseprodukte in Alzenau-Nord in Betrieb genommen, so dass dadurch ein deutlicher Zuwachs an Produktionsausbringung möglich geworden ist. Die Planung für den weiteren Ausbau, der für das Wachstum nach 2025 erforderlich sein könnte, beinhaltet im Wesentlichen die Erweiterung der Dispersions- und Beschichtungsproduktion am Standort in Hanau sowie eine Planung für eine weitere Optimierung der Elektrolysefertigung in Alzenau-Nord. Aufgrund der veränderten Marktsituation werden diese und mögliche weitere Investitionen von der Entwicklung der Märkte und der Kundenbedarfe in den beiden Märkten (Brennstoffzelle und Elektrolyse) abhängig sein. Entsprechend wird auch die Deckung des Kapitalbedarfs an diese Projekte angepasst werden, um hier die Kreditaufnahme zu minimieren bis mehr Klarheit über die Marktentwicklung besteht. Nach einem Einstieg in das Geschäftsjahr 2024/25 mit einem guten Auftragsniveau haben im Laufe des Betrachtungszeitraumes mehrere Kunden ihre Aufträge verschoben oder reduziert. Dies führt dazu, dass sowohl das Umsatzziel als auch das Ergebnisziel deutlich unterschritten wird. Zum erstem Mal seit der Gründung der Greenerity wird mit einer Reduzierung der Umsätze um circa 16% und erneut mit einem negativen ein Operating loss im hohen einstelligen Mio EUR Bereich gerechnet. Der Auftragsbestand und -Ausblick zeigt keine positive Dynamik mehr, vielmehr müssen Volumina für das Geschäftsjahr 2025/26 immer noch verhandelt werden, wobei es nur wenige konkrete Planungen seitens der Kunden gibt. Bezüglich der technischen und wirtschaftlichen Perspektiven sind die Märkte für Elektrolyseure durch die Neuausrichtung auf klimaneutrale Technologien und die Abkehr von fossilen Energiequellen zwar weiterhin auf einem deutlich positiven Vektor, der sich auch in den Aussagen und Maßnahmen der Politik widerspiegelt. Allerdings ist die Investitionsgeschwindigkeit durch Verzögerungen der Projektrealisierungen gebremst, so dass Vorhersagen für die kommenden Jahre noch schwieriger geworden sind.
Alzenau, den 10. Juni 2025 Masahiro Minami, Geschäftsführer Dr. Holger Dziallas, Geschäftsführer Hideki Kojima, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Greenerity GmbH, Alzenau Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Greenerity GmbH, Alzenau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Greenerity GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe "II. Erläuterungen zum Jahresabschluss; 2. Bilanz; Verbindlichkeiten" im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten "2.3.4 Finanzlage" sowie "3.6 Finanzierungsrisiken und Forderungsmanagement" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass für aufgenommene Bankdarlehen Kündigungsrechte der Darlehensgeber unter anderem im Falle der Erzielung operativer Verluste in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren bestehen und sich die Gesellschaft aufgrund des erneuten operativen Verlusts im Geschäftsjahr 2024/2025 damit formal im Verstoß gegen die vereinbarten Covenants befindet. Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine Kündigung durch die Darlehensgeber erfolgt, da die Verhandlungen über die Refinanzierung unter enger Einbindung der japanischen Konzernmutter derzeit stattfinden. Zur Sicherstellung der Finanzierung hat die Konzernmuttergesellschaft Toray Industries Inc., Tokyo/Japan, mit Datum vom 27. März 2025 einen bis zum 31. März 2027 befristeten betraglich begrenzten "Letter of Comfort" erteilt. Wie in den Angaben "II. Erläuterungen zum Jahresabschluss; 2. Bilanz; Verbindlichkeiten" im Anhang sowie den Angaben in den Abschnitten "2.3.4 Finanzlage" sowie "3.6 Finanzierungsrisiken und Forderungsmanagement" des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 10. Juni 2025 KPMG
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Walter, Wirtschaftsprüfer Kraus, Wirtschaftsprüfer |
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