Infodienst Verlags-GmbHLiquidiert
76275 Ettlingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate Helga Elisabeth, geb. Uihlein Schulz seit 5.3.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Infodienst Verlags-GmbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 wurde nach den Bestimmungen des ersten und zweiten Abschnitts des 3. Buches des HGB erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB ist die Infodienst Verlags-GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Abweichungen in den Bilanzierungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berichte ich wie folgt: Anlagevermögen Das Fortführungswahlrecht für die Wertansätze der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz lautet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Neuzugängen des Jahres 2011 kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen Afa-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen. Im Geschäftsjahr 2011 wurden die Zugänge an geringwertigen Anlagegütern mit Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Umlaufvermögen Vorräte Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen, und sein Gesamtwert ist für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung. Der Bestand wird deshalb gemäß § 240 Abs. 3 HGB als Festwert behandelt. Die Inventur ist von Mitarbeitern der Gesellschaft aufgenommen worden. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Die letzte körperliche Inventuraufnahme ist am 31.12.2011 erfolgt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Es wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von EURO 601,24 entsprechend 1% der Nettoforderungen gebildet. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Dabei handelt es sich um Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des mutmaßlichen Bedarfs gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen setzen wie folgt zusammen: - für nicht genommenen Urlaub für das abgelaufene Jahr - für die Erstellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Jahr - für Tantieme - für Archivierungskosten der aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen In der Rückstellung für im alten Jahr noch nicht genommenen Urlaub wurden neben den Kosten der Gehaltsfortzahlung auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr 2011 erhält die Gesellschafter-Geschäftsführerin eine Tantieme in Höhe von 25 % des Gewinns vor Ertragsteuern und Tantiemen. Aufgrund des BFH-Urteils vom 19.08.2002 (VIII R 30/01) wurde eine Rückstellung für die Kosten der zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gebildet. Nach dem BilMoG sind die Rückstellungen für die Aufbewahrung nach § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen. Der Abzinsungszinssatz lt. Dt. Bundesbank beträgt 4,94%. Die zu erwartenden Kostensteigerungen wurden mit 2% angesetzt. Eine Abzinsung der übrigen Rückstellungen gemäß § 6 (1) Nr.3a EStG war nicht vorzunehmen, da ihre Restlaufzeiten jeweils weniger als zwölf Monate betrugen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Darlehen der Eheleute Kehrbeck wurden mit 6,5% p.a. verzinst. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2011 drei angestellte Mitarbeiter sowie bis zu sechs Aushilfskräfte. Alleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Beate Kehrbeck. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ettlingen, den 14. Juni 2012 Infodienst Verlags-GmbH Beate Kehrbeck, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2012 festgestellt. |
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