Albéa Deutschland GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubert Polak seit 4.3.2026 | Geschäftsführer |
MichèIe Marie Christine Quinot seit 22.3.2024 | Geschäftsführer |
| Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Twist Beauty Packaging S.A.S. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hercule Ventures Germany GmbHScheßlitzBefreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ALBÉA GROUP S.A.SLuxemburg/LuxemburgKonzernlageberichtGeschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 Albéa Group S.A.S. Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 Albéa im Überblick Im Schaubild ist IBG nicht berücksichtigt. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND DARSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Allgemeine Informationen Albéa Group S.A.S. (die "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Luxemburg, ist im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés de Luxembourg) unter Nummer B221112 eingetragen und ist ein verbundenes Unternehmen von PAI Partners. Albéa und die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaften bilden den Albéa-Konzern ("Albéa" oder "der Konzern"). Die Gesellschaft wurde am 12. Januar 2018 gegründet. Die im Besitz von PAI Partners befindliche Gesellschaft schloss die Übernahme des Albéa-Konzerns am 23. März 2018 ab. Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 angewandten Standards und Interpretationen entsprechen denjenigen, die vom Amtsblatt der Europäischen Union am 31. Dezember 2023 veröffentlicht wurden und mit Wirkung von diesem Datum anwendbar sind. Finanz- und Geschäftsinformationen auf Basis von Non-IFRS-Kennzahlen Die finanzielle Performance unseres Unternehmens dient als Steuerungsinstrument im Rahmen unserer Entscheidungsfindung, wobei unsere Geschäftsleitung die finanziellen Leistungskennzahlen EBITDA und bereinigtes EBITDA auf Gesellschafts- und Geschäftssegmentebene heranzieht. Wir sind davon überzeugt, dass EBITDA und bereinigtes EBITDA nützliche Kennzahlen für Anleger sind, um tiefere Einblicke in unsere Geschäftsergebnisse und Rentabilität zu erhalten und daraus die wiederkehrende Ertragskraft unserer operativen Aktivitäten ableiten zu können. Wir greifen auch intern auf diese Kennzahlen zurück, um Prognosen, Budgets und operative Ziele zur Steuerung und Überwachung unseres Geschäfts zu erstellen und unsere historische Geschäftsperformance zu evaluieren. Nach unserer Einschätzung erleichtert das EBITDA die Vergleichbarkeit der operativen Performance von Berichtsperiode zu Berichtsperiode und von Unternehmen ähnlicher Branchen, da dabei die Effekte unterschiedlicher Kapitalstrukturen, steuerlicher Aspekte sowie nicht zahlungswirksamer Abschreibungen und Wertminderungen ausgeklammert werden, die sich von Unternehmen zu Unternehmen aus Gründen, die nicht mit der operativen Performance zusammenhängen, unterscheiden können. Wir sind davon überzeugt, dass das bereinigte EBITDA die operative Performance unserer Geschäftsaktivitäten besser darstellt, da diese Kennzahl um die Auswirkungen von Posten bereinigt ist, die nicht mit den Ergebnissen unserer operativen Kernaktivitäten in Zusammenhang stehen. EBITDA und bereinigtes EBITDA werden häufig auch von Wertpapieranalysten, Investoren und anderen interessierten Kreisen zur vergleichenden Bewertung ähnlicher Unternehmen herangezogen, da viele Unternehmen im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung ebenfalls EBITDA-bezogene Performance-Kennzahlen ausweisen. EBITDA (Non-IFRS-Kennzahl) Wir definieren EBITDA als Gewinn/(Verlust) aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Finanzergebnis, Ertragsteuern, Ergebnis assoziierter Unternehmen und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Bereinigtes EBITDA (Non-IFRS-Kennzahl) Im Zuge der Anwendung von IFRS 16 wird das von der Geschäftsleitung herangezogene bereinigte EBITDA (Non-GAAP-Kennzahl) nun in folgender Definition verwendet: Betriebsergebnis vor Abschreibungen (einschließlich Abschreibungsaufwendungen nach IFRS 16), Restrukturierungskosten und Abfindungskosten, einmaligen Gebühren, Ausgliederungskosten, Akquisitionen, Integrationskosten, einmaligen Kosten im Zusammenhang mit COVID-19, Transformationskosten, sonstigen Ausgleichs- und Abfindungsleistungen, nicht realisierten Fremdwährungsgewinnen [Verlusten], Gewinnen [Verlusten] aus Abgängen von Vermögenswerten, Wertminderung, Gewinnen aus Erwerben zu Preisen, die unter dem Marktwert liegen (Bargain Purchase). ALBÉA-KONZERN: GESCHÄFTSÜBERBLICK Präsentation von Albéas Geschäftsaktivitäten Albéa ist ein weltweit führender Hersteller von Verpackungen für Schönheits- und Körperpflegeprodukte. Albéa besitzt bei seinen Produktlinien eine starke Wettbewerbsposition, die sich auf historische und strategische Geschäftsbeziehungen mit renommierten und dynamischen Marken, starkem technischem Know-how, Innovationskraft, fertigungstechnischen Fähigkeiten und einer globalen Präsenz stützt. Albéa hat die Relevanz und Widerstandsfähigkeit seines diversifizierten Geschäftsmodells während der COVID-19-Krise und im anhaltenden Inflationszyklus unter Beweis gestellt. Albéa kann gegenüber Wettbewerbern eine einmalige Positionierung in allen Bereichen vorweisen, um vom Trend zur Verlagerung von Produktionskapazitäten zu profitieren. Albéa gilt außerdem als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und steht seinen Kunden als zentraler Partner bei der Gestaltung des nachhaltigen Wandels aktiv zur Seite. Albéa ist seit März 2018 im Besitz von PAI Partners und seitdem durch organische Entwicklung/Marktanteilsgewinne sowie durch selektive Zukäufe bei gleichzeitiger Refokussierung auf seine Kernaktivitäten rasant gewachsen. Albéa ist führend im Bereich nachhaltiger Lösungen und prägt mit seiner Innovationskraft den Markt entscheidend mit. Innovation ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur: Zwischen 2018 und 2023 haben wir mehr als 500 Patente angemeldet. Wir sind tief in die Entwicklungsprozesse unserer Kunden eingebunden und unterstützen sie durch ständige Innovation bei ihrem Wandel zu mehr Nachhaltigkeit. Daneben entwickeln wir nachhaltige Produkte in enger Kooperation mit unseren Kunden. Wir sind der führende Anbieter von Kosmetikverpackungen Wir konzipieren, entwickeln und produzieren Tuben, Fläschchen, Lippenstifte, Mascara, Verschlusskappen, Tiegel und Komplettlösungen für die Kosmetik-, Körperpflege- und Gesundheitsmärkte. Dabei verfolgen wir produktübergreifend den Anspruch, unser Verantwortungsbewusstsein als Unternehmen in verantwortungsbewusste Verpackungslösungen umzusetzen. Ohne das Engagement unser 12.000 Mitarbeiter wäre das nicht möglich! ALBÉA TUBES (TUBEN) Wir verfolgen den Anspruch, die innovativsten und nachhaltigsten Tuben für Produkte des täglichen Gebrauchs zu entwickeln und herzustellen. Von recycelbaren Tuben über Tuben aus Post-Consumer-Rezyklat (PCR) bis hin zu papierbasierten Tuben - ständige Innovation ist unser Antrieb. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Tuben für Kosmetik- und Mundpflegeprodukte bis 2025 wiederverwertbar zu machen. Wir sind außerdem der Überzeugung, dass die Reduzierung fossiler Primärrohstoffe eine zentrale Rolle spielt. Aus diesem Grund verringern wir den Einsatz von Kunststoffen durch Gewichtsreduzierung, durch Kombination mit neuen Materialien und/oder durch Optimierung des Designs und der Dekoration. Wir stellen uns auch proaktiv auf neue Gesetze und Vorschriften ein. Gemeinsam mit Branchenpartnern erarbeiten wir allgemeine Richtlinien und stellen sicher, dass unsere Tuben ausnahmslos als recyclingfähig zertifiziert sind. Wir fördern die Recycling- und Kreislaufwirtschaft, um unseren Kunden und Stakeholdern den größtmöglichen Nutzen zu bieten. ALBÉA COSMETICS & FRAGRANCE Mit Leidenschaft entwickeln und produzieren wir verantwortungsbewusste Verpackungen, die gleichzeitig attraktiv und recyclebar sind. Wir sind überzeugt, dass die Wiederverwendbarkeit in unseren Märkten eine Schlüsselrolle spielt, um den Materialeinsatz zu reduzieren, ohne Abstriche bei der Attraktivität zu machen. Unsere Materialien werden sorgfältig nach den Kriterien Sicherheit, Verbesserung der Recyclingfähigkeit und Verringerung des CO 2 -Fußabdrucks ausgewählt. Wir setzen alles daran, diese Materialien aus transparenten Lieferketten zu beziehen. Im Anschluss an den Designprozess fertigen wir die Produkte im Einklang mit unseren hohen Sozialstandards und mit den geringstmöglichen ökologischen Auswirkungen insbesondere in Bezug auf Kohlendioxidemissionen und Abfallreduzierung. Dabei handeln wir aus unserer Verpflichtung heraus, einen Beitrag zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung unserer Kunden und Stakeholder zu leisten. Langjährige Beziehungen zu einer breiten Kundenbasis - von Weltmarktführern bis hin zu wachstumsstarken kleineren Akteuren lokaler Märkte Wir unterhalten langjährige Beziehungen (im Schnitt schätzungsweise über 30 Jahre) zu verschiedenen börsennotierten Großkonzernen der Beauty- und Konsumgüterbranche, darunter Haleon, Coty, Estée Lauder, GlaxoSmithKline, L'Oréal, LVMH, Procter & Gamble und Unilever. Darüber hinaus zählen wir auch mehr als 1.500 regionale und lokale Unternehmen der Beauty- und Körperpflegebranche zu unseren Kunden. Unser Wachstum und unsere langjährigen Kundenbeziehungen sind das Ergebnis robuster Geschäftsaktivitäten, globaler Präsenz, starker Kundenorientierung, Kompetenz bei der Produktneuentwicklung sowie einer zentralen Stellung unserer Verpackungen innerhalb der Lieferkette unserer Kunden. Im Zentrum unseres Erfolgs und des Erfolgs unserer Kunden steht die Entwicklung neuer Produkte. Unsere Produktentwicklungsteams arbeiten gemeinsam mit unseren Kunden an der Entwicklung von Verpackungen, die ihnen eine erfolgreiche Vermarktung ihrer Produkte ermöglichen. Diese Zusammenarbeit leistet auch einen Beitrag zur Kundenbindung, indem wir zielgerichtet auf die Anfragen bestehender Kunden zu neuen Verpackungen eingehen, insbesondere bei Produkten mit hohen Erneuerungsraten (etwa im Bereich starrer Verpackungen). Darüber hinaus verfügen wir über Ressourcen für fortschrittliche integrierte Drucktechnologien, Dekoration, Oberflächenbehandlung (darunter elektrochemische Beschichtungsverfahren wie Eloxieren und Galvanisieren) und Metallisierung. Design und Präsentation unserer Verpackungen kommunizieren Werte und Stil unserer Kunden jeweils auf markante Weise, was in den von uns bedienten Endmärkten von besonderer Bedeutung ist. Viele Artikel sind Sonderanfertigungen, die eine komfortable und nicht selten auch einzigartige Aufbewahrung, Dosierung und Anwendung der Produkte unserer Kunden ermöglichen. Unsere Verpackungen stellen zwar häufig nur einen geringen Teil der Produktionskosten des Endprodukts unserer Kunden dar, sie sind jedoch ein zentrales Element einer erfolgreichen Marketingstrategie unserer Kunden und letztlich ein Aspekt der Verbraucherzufriedenheit. Globales Produktionsnetzwerk mit hohen Qualitätsstandards als Basis für Wachstum und Neugeschäft Wir verfügen über ein globales Produktionsnetzwerk mit 35 Standorten in 15 Ländern Europas, in Nordamerika, Asien und Afrika/Nahost. Die Produktion in diesem Netzwerk erfolgt in enger Abstimmung mit den Produktionswerken unserer Kunden. Wir sind sowohl auf den großen entwickelten Märkten, etwa in den Ländern Europas und Nordamerikas, als auch in wachstumsstärkeren aufstrebenden Märkten wie Mexiko, China, Indonesien und Indien tätig. Wir sind überzeugt, dass wir gut aufgestellt sind, um sowohl vom Wachstum in Schwellenmärkten als auch von den laufenden Trends der Regionalisierung zu profitieren. Eine weitere Stärke unserer globalen Präsenz besteht darin, dass unsere Verpackungen bei Schönheits- und Körperpflegeprodukten im Luxussegment zum Einsatz kommen, die weltweit vermarktet werden. So betreiben etwa einige der von uns belieferten Luxusgüterunternehmen ihre Abfüllanlagen hauptsächlich an Standorten in Frankreich während der Vertrieb ihrer Produkte weltweit erfolgt. Durch den globalen Produktvertrieb unserer Kunden können wir unser Produktionsnetzwerk in Industrieländern effizienter nutzen und gleichzeitig an globalen Wachstumstrends partizipieren. Albéa-Konzern: Produkte und Segmente Albéas Geschäftstätigkeit ist in zwei Produktsegmente unterteilt: (i) "Tubes" (Tuben): Laminat- und Kunststofftuben für Produkte der Mundpflege- und Kosmetikbranche; und (ii) "Cosmetics & Fragrance": Fertigung von Produkten für dekorative Kosmetik sowie Verschlüsse für Hautpflege- und Parfümerieprodukte. Auch im Bereich Kunststoff- und Laminattuben nimmt Albéa eine Spitzenposition ein - sowohl in puncto globaler Präsenz als auch mit Blick auf die Breite des Produktspektrums, stets mit dem Anspruch, als verlässlicher Partner Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Albéas Geschäftsbereich Tuben (Albéa Tubes) verbindet globale Reichweite mit lokaler Präsenz - mit 23 Standorten und regionalen Geschäftsaktivitäten hauptsächlich in Europa, Nordamerika sowie in geringerem Umfang in Asien und Afrika/Nahost. Unsere Standorte sind weniger als 1.000 km von den Abfüllstandorten unserer Kunden entfernt. Albéa Tubes ist außerdem führend bei nachhaltigen Lösungen und hat seine industrielle Fertigung bereits auf die Herstellung nachhaltigerer Produkte umgerüstet. Unsere Hauptkategorien im Produktbereich Tuben: Laminattuben Laminattuben bestehen aus mehreren Folienschichten, die unter hohen Temperaturen, hohem Druck oder mithilfe von Klebstoffen miteinander verbunden werden, um einen besseren Schutz des Füllguts vor Sauerstoff, Wasser oder Licht zu gewährleisten (Barrierefunktion) oder um der Tube ein wertigeres Erscheinungsbild zu verleihen. Albéa produziert Laminattuben mit einer Aluminiumschicht als Barriere zwischen Kunststoffschichten (Aluminium Barrier Laminate, ABL), setzt jedoch mehr und mehr auf Laminattuben, die ausschließlich aus Kunststoff bestehen (Plastic Barrier Laminate, PBL), was sie recyclingfähig macht. Ein großer Teil der von uns produzierten Laminattuben entfällt auf den volumenstarken Zahnpasta-Markt, der kostengünstige Verpackungen für die Großserienproduktion erfordert. Die meisten großen Zahnpastahersteller setzen auf Laminattuben von Albéa. Kunststofftuben Kunststofftuben werden aus farbigem Kunststoffgranulat hergestellt, das im Extrusionsverfahren in die gewünschte Form gebracht wird. Der Tubenkörper wird anschließend bedruckt, dekoriert und mit einem im Spritzgussverfahren erzeugten Tubenkopf versehen. Dank relativ kurzer Umrüstzeit können wir Druck und Erscheinungsbild für vergleichsweise kleine Losgrößen individuell anpassen. Im Extrusionsverfahren entsteht ein nahtloser Kunststoffschlauch, der eine 360-Grad-Bedruckung und qualitativ hochwertige Dekoration ermöglicht. Kunststofftuben bieten daher flexiblere Anwendungsmöglichkeiten und ein wertigeres Erscheinungsbild als Laminattuben. Im Vergleich zu Laminattuben bieten Kunststofftuben allerdings weniger Schutz vor Sauerstoff, Wasser und Licht, weshalb sie für bestimmte Füllgüter nicht in Frage kommen. Ein großer Teil unserer Kunststofftuben wird für die Haut- und Körperpflegemärkte produziert, die bei Verpackung Wert auf Differenzierung und Markenkommunikation legen. Unsere Kunststofftuben sind in einer Vielzahl von Formen und Größen verfügbar und können mit verschiedenen Applikatoren versehen werden, wodurch ein breites Produktspektrum entsteht, das den Markenansprüchen unserer Kunden Rechnung trägt. Nachhaltiges Produktsortiment Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, bis 2025 alle Tuben wiederverwertbar zu machen - durch Kombination aus Gewichtsreduzierung der Tuben (= weniger Kunststoff), Verwendung von recyclingfähigem Monomaterial für Tuben und Verschlüsse, einer breiten Palette von Tuben aus Post-Consumer-Rezyklat (PCR) und bio-basierten Harzen sowie durch wegweisende Innovationen wie die absatzstarken Greenleaf- und papierbasierten Tuben. EcoFusion Top Mit der Einführung von EcoFusion Top geht Albéa bei verantwortungsbewussten Verpackungen noch einen Schritt weiter: Die 2-in-1-Lösung ermöglicht eine Gewichtsreduzierung um mehr als 80 % gegenüber Standardlösungen für Tubenkopf und -verschluss. Die gesamte Tube ist dabei 60 % leichter als marktübliche Standardtuben. EcoFusion Top besteht aus Hart-Polyethylen (HDPE), um Monomaterialität und Recyclingfähigkeit zu gewährleisten. Dieses 2-in-1-System ist mit verschiedenen Tubenhülsen-Optionen verfügbar, darunter der Bestseller Greenleaf für Laminattuben und die Dünnwandtechnologie (Thin-WallTM) für extrudierte Tuben. Zusätzlich zu ihrem verantwortungsbewussten Lösungsansatz ist diese Innovation auch an den E-Commerce-Markt angepasst und erfüllt den Standard ISTA 6 (Verpackungsprüfung). Karton-Tube Seit 2020 produziert Albéa die innovative und umweltbewusst gestaltete Verpackung für die Sonnenschutzpflege von La Roche-Posay. La Roche-Posay, die Hautpflegemarke der L'Oréal-Gruppe, setzt auf eine innovative neue Generation umweltbewusster Verpackungen: eine Tube, bei der ein Teil des Kunststoffs durch Karton ersetzt wird. Die neue feuchtigkeitsspendende Sonnenschutzlotion der Anthelios-Produktreihe schützt die Haut vor schädlichen UV-Strahlen und minimiert dabei zugleich nachteilige Auswirkungen auf Meereslebewesen und die Umwelt. Im Rahmen der ambitionierten Zusammenarbeit zwischen L'Oréal und Albéa wurde mit der kartonbasierten Tube eine Alternative zu den derzeit verwendeten Verpackungslösungen für Kosmetikprodukte entwickelt. Im Vergleich zu herkömmlichen Verpackungen weist die Karton-Tube einen um 45 % geringeren Kunststoffanteil auf. Der Kunststoff wird dabei durch FSC-zertifizierten Karton ersetzt. "Wir haben unseren Fertigungsprozess angepasst, um diese neue Technologie einzusetzen, mit der ein Teil des für die Tube verwendeten Kunststoffs durch Karton ersetzt wird. Das gab es so zuvor noch nicht", so Barbara de Saint-Aubin, Managing Director von Albéa Tubes. Diese in Rekordzeit entwickelte Kosmetiktube ist der erste Schritt in einer Reihe geplanter Produkteinführungen mit Karton-Tuben im Rahmen der Zusammenarbeit von L'Oréal und Albéa. Tube des Jahres Beim Wettbewerb "Tube of the Year 2023" (Tube des Jahres 2023) des europäischen Verbands der Tubenhersteller etma (European Tube Manufacturers Association) wurde die von Albéa für die neue Haarpflegeserie "Essentiel" von PAYOT produzierte Tube als Siegerin in der Kategorie Kunststofftuben gekürt. Die Tuben werden in einem unserer Kompetenzzentren für extrudierte Kunststofftuben in Deutschland hergestellt. Bei der Fertigung dieser Tuben kommt Albéas Dünnwandtechnologie Thin Wall PCR MAX zum Einsatz. Als Verschluss wurde eine matte leichtgewichtige Kappe aus Polypropylen (Slight Cap PP) gewählt, die mit ihrer geringen Höhe zu den leichtesten auf dem Markt zählt. Diese Kombination aus Dünnwandtechnologie und leichtgewichtiger PP-Verschlusskappe ermöglicht PAYOT die Markteinführung einer sehr leichten Tube mit hohem Anteil an Post-Consumer-Rezyklat (PCR). Diese Produkte stellen wir im Spritzgussverfahren her. Anschließend erfolgt die Montage und Dekoration. Das Produktsortiment umfasst Lippenstifthülsen, Mascara (Fläschchen und Bürsten), Verschlüsse für Parfümerie- und Hautpflegeprodukte sowie weitere Verpackungen für dekorative Kosmetik, Hautpflege- und Parfümerieprodukte. Unsere Hauptprodukte im Segment Cosmetics & Fragrance: Mascara und Lipgloss Albéa vertreibt ein Komplettsortiment an Mascarafläschchen und -bürsten. Unsere Produkte umfassen ein innovatives Set aus Volumenbürsten und selbstentwickelten Kammbürsten, darunter unser 2-in-1-Applikator mit Volumenformel und Wimpernkamm. Gemeinsam mit unseren Kunden arbeiten wir am Design von Produkten, um die Kundenansprüche an Erscheinungsbild und Funktionalität umzusetzen. Albéa verwendet Verpackungsmittel, die sich zur optimalen Aufbewahrung der Produkte unserer Kunden eignen, und die eine saubere und genaue Dosierung durch Bürsten und Abstreifer ermöglichen, um den gewünschten Wimperneffekt zu erzielen und die visuelle Wirkung zu verstärken. Verschlüsse für Parfümerie- und Hautpflegeprodukte Hierunter fallen Verschlüsse für Parfümflakons und für Tiegel von Hautpflegeanwendungen. Mit dem Design der Verschlüsse soll der Status des Verbrauchers und die Exklusivität des Produkts betont werden. Da es sich um vergleichsweise dickwandige Teile handelt, ist fundierte Expertise bei Formendesign und Spritzgusstechniken erforderlich. Die hierbei zu bewältigenden Herausforderungen reichen von der Erzeugung eines starken visuellen Effekts bei zugleich geringen Kosten zur Erzielung eines einzigartigen Erscheinungsbilds für exklusive Marken bis hin zur Kombination anspruchsvoller Spritzguss- und Dekorationstechniken. Albéa vertreibt Verschlüsse für Flakons und Tiegel hauptsächlich in Europa, wo ein großer Teil der weltweiten Produktion exklusiver Parfüms angesiedelt ist. Lippenstifthülsen Albéa fertigt Lippenstifthülsen in verschiedenen Stilen und modischen Ausführungen, um allen Verpackungsansprüchen gerecht zu werden. Eine Lippenstifthülse besteht aus montierten Spritzgussteilen, die mit weiteren Komponenten dazu beitragen, dass sich der Lippenstift heraus- und hineindrehen lässt. Albéa bietet seinen Kunden verschiedene Lippenstiftmechaniken für unterschiedliche Ansprüche, darunter eine gleitmittelfreie Mechanik, die häufig von exklusiven Marken verwendet wird, da sie zu den besten Optionen für empfindliche Formulierungen und einfache Handhabung zählen. Daneben stellen wir auch eine breite Palette von Dekorationsoptionen bereit. Kompaktpuderdosen Das Design von Kompaktpuderdosen soll den Status des Verbrauchers und die Exklusivität des Produkts kommunizieren. Daneben sind sie stoßfest und für einen langlebigen Gebrauch konzipiert; meist besitzen sie auch einen Applikator und einen Spiegel für mehr Komfort. Kompaktpuderdosen bestehen aus Spritzgussteilen, die zunächst dekoriert und anschließend montiert werden. Das Produktionszentrum von Albéas Kompaktpuderdosen in Indonesien ist auf die Entwicklung hochwertiger Kompaktpuderdosen mit markantem Design spezialisiert. Unsere Produktentwicklungsteams in Europa und den USA arbeiten gemeinsam mit unseren Entwicklungsteams in Indonesien und mit den Produktentwicklungsteams unserer Kunden an der Realisierung des "bestmöglichen Produktdesigns". Nachhaltiges Produktsortiment Cosmetics & Fragrance umfasst viele verschiedene Produkte und Technologien: Lippenstifthülsen und -mechaniken, Mascarafläschchen und -bürsten, Fläschchen und Tiegel für Hautpflegeanwendungen, Verschlüsse für Parfümerieprodukte, (Kompakt-)Puderdosen und vieles mehr. Die Produkte zeichnen sich durch hohe Attraktivität aus. Einige Designs sind Spezialanfertigungen, andere werden serienmäßig produziert. Und da die meisten in kleinen Größen und mit mehreren Materialien hergestellt werden, sind sie nur selten recyclingfähig und werden noch seltener tatsächlich wiederverwertet. Zulieferer wie Albéa und führende Kosmetikmarken haben sich jedoch verpflichtet, ihre Verpackungen bis 2025 wiederverwertbar oder wiederverwendbar zu machen - dabei beziehen sie sich nicht "nur" auf ihre Standarddesign-Tuben oder -fläschchen, die beeindruckende Innovationserfolge vorweisen können, sondern auch auf die komplexen Verpackungen von dekorativer Kosmetik und Pflegeprodukten, bei denen diese Entwicklung deutlich langsamer voranschreitet. Unsere 13 Cosmetics-&-Fragrance-Produktionsstandorte sind nun in einem globalen Netzwerk aus Spritzgusstechnologieexperten organisiert, in dem sie sich über bewährte Verfahren, Ideen, Erfolge und Misserfolge sowie über neue Bezugsquellen austauschen. Guerlain Parure Gold Skin Control Wir freuen uns sehr, dass sich Guerlain für Albéa Cosmetics & Fragrance als Hersteller seines nachfüllbaren Kompaktpuders Parure Gold Skin Control entschieden hat. Das vollständig goldfarben gestaltete Design der rechteckigen Kompaktpuderdose gleicht einem echten Schmuckstück. Die Dose enthält neben dem Puder einen neuen, extrem weichen Schwamm-Applikator und einen großen Spiegel zum einfachen Auffrischen während des Tages. Die größte Herausforderung beim Fertigungsprozess bestand in einer möglichst dünnen Ausführung ohne Einsatz von Styrol-Kunststoffen. Besonderes Augenmerk wurde auch auf die Gestaltung des Verschlusses gelegt, um eine überzeugende Haptik und einen angenehmen Klang beim Schließen der Kompaktpuderdose zu erreichen. Die Palette steht zudem vollständig im Einklang mit der ökologischen Verpflichtung von Parure Gold. Einfaches Nachfüllen verlängert die Produktlebensdauer, und durch das um die Hälfte reduzierte Gewicht des Nachfüllpacks wird der ökologische Fußabdruck des Produkts reduziert. Bei den CosmétiqueMag Awards 2023 erhielt Parure Gold Skin Control die goldene Auszeichnung in der Kategorie "Make-up-Verpackungsdesign". Produkte und Innovation 2023 Albéa-Konzern: Geografische Reichweite Unser Geschäft erstreckt sich über mehrere Regionen weltweit. Mithilfe eines globalen Produktionsnetzwerks in 15 Ländern Europas, in Nordamerika, Asien und Afrika/Nahost können wir in zahlreichen wichtigen Märkten Kundenzufriedenheit gewährleisten. Unsere Kunden vertrauen beim Ausbau ihrer globalen Präsenz auf unsere regionalen oder lokalen Zulieferlösungen, wodurch wir unsere Stellung als wichtiger globaler Lieferant festigen können. Da wir Produkte in verschiedenen Regionen fertigen, können wir Märkte abdecken, die andernfalls aufgrund von Aspekten wie Lieferzeiten und Transport- bzw. sonstigen Kosten (z. B. Einfuhrzölle) mitunter nicht bedienbar wären. Wir profitieren von einer führenden Position und einer starken Produktionsbasis in reifen und stabilen Märkten (wie Europa und Nordamerika) sowie in aufstrebenden und wachstumsstärkeren Märkten (wie Mexiko, China, Indonesien und Indien). Während wir für Schwellenländer überwiegend volumenstarke und erschwingliche Schönheits- und Körperpflegeprodukte produzieren, ist in reifen Märkten der Anteil von Schönheits- und Körperpflegeprodukten mit höherer Wertschöpfung und im High-End-Segment stärker ausgeprägt. Unsere geografische Diversifikation ermöglicht uns, von Regionen zu profitieren, in denen die Endmärkte für Schönheits- und Körperpflegeprodukte stabile Wachstumsraten aufweisen, etwa Westeuropa und Nordamerika/Mexiko, während wir zugleich unsere Marktpositionen in wachstumsstärkeren Schwellenländern etwa im Asien-Pazifik-Raum oder Osteuropa ausbauen können. Als wichtiger Hinweis sei erwähnt, dass die Länder/Regionen der von uns belieferten Abfüllstandorte nicht mit den Ländern/Regionen der Endmärkte übereinstimmen müssen. Die IBG-Produktlinie ist in der Grafik nicht berücksichtigt, da die entsprechenden Geschäftsaktivitäten nach IFRS 5 umgegliedert wurden. Produktionsnetzwerk Wir verfügen über ein globales Produktionsnetzwerk aus 35 Standorten und damit über eine globale Präsenz, die es uns ermöglicht, eine engere Abstimmung mit den Produktionsstätten unserer Kunden vorzunehmen und sie auf ihrem globalen Expansionskurs zu begleiten. Hinzu kommen Produktionsstandorte für den Geschäftsbereich Innovative Beauty Group in Frankreich, Niederlande, Kanada, USA und China. In dieser Karte sind die Auswirkungen von IFRS 5 nicht berücksichtigt. ANALYSE DER FINANZIELLEN LAGE UND DER ERGEBNISSE DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGIn Tausend USD
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Umsatzerlöse Die Nettoumsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 betragen 1.261 Millionen USD gegenüber 1.167 Millionen USD im Geschäftsjahr 2022. Die Umsätze unserer zwei Produktlinien stiegen 2023 im Zuge höherer Absatzvolumina, aber auch infolge von Preiserhöhungen, die wir 2023 zur Kompensation der durch Inflation gestiegenen Kosten vorgenommen haben. Bei gleichbleibenden Wechselkursen und konstantem Konsolidierungskreis stieg der Konzernumsatz 2023 gegenüber 2022 um 8,1 %. Im Segment Tuben betrug das Umsatzwachstum 7,1 %, im Geschäftsbereich Cosmetics & Fragrance 9,2 %. Saisonalität Auf Konzernbasis ist unser Geschäft generell keinen saisonalen Schwankungen unterworfen. Allerdings unterliegt jedes Produktsegment und jede geografische Region infolge des Kaufverhaltens der Verbraucher sowie lokaler Ferienzeiten und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Produktionstätigkeit unserer Kunden unabhängig voneinander saisonbedingten Schwankungen. In Europa schränken einige unserer Kunden ihre Produktion in den Monaten August und Dezember ein. Dies könnte in einigen Fällen der Grund für den geringeren Umsatz im August und Dezember sein. EBITDA/Bereinigtes EBITDA In der folgenden Tabelle wird die Überleitung unseres operativen Gewinns/(Verlusts) aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, unsere am direktesten vergleichbare Finanzkennzahl nach IFRS, auf das EBITDA und das bereinigte EBITDA dargestellt:
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2023 spiegeln die Umgliederung im Zuge der Veräußerung von IBG nach IFRS 5 wider. Bereinigtes EBITDA Das bereinigte EBITDA belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 160,1 Millionen USD. Im Geschäftsjahr 2022 betrug das EBITDA 134,5 Millionen USD. Der Anstieg des bereinigten EBITDA ist hauptsächlich auf ein hohes Absatzvolumen/einen guten Produktmix zurückzuführen, während die inflationsbedingten Kostensteigerungen weitgehend durch Preiserhöhungen kompensiert werden konnten. Bei gleichbleibendem Konsolidierungskreis und konstanten Wechselkursen entspricht dies einem Anstieg des EBITDA um 28,9 Millionen USD im Geschäftsjahr 2023 gegenüber 2022. Bei gleichbleibendem Konsolidierungskreis und konstanten Wechselkursen entspricht dies einem Anstieg des EBITDA von 11,2 % im Geschäftsjahr 2022 auf 12,7 % im Berichtsjahr. Umsatzkosten Die Umsatzkosten beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.057,6 Millionen USD gegenüber 993,5 Millionen USD zum 31. Dezember 2022. Das Verhältnis von Umsatzkosten zu Umsatzerlösen betrug im Berichtsjahr 83,8 % (2022: 85,2 %); ohne Abschreibungen lag dieses Verhältnis 2023 mit 77,1 % leicht über dem Vorjahreswert (78,5 %). Der Personalvorsorgeaufwand in Bezug auf die Umsatzkosten (einschließlich Zeitarbeitskräfte) für 2023 belief sich auf 22,9 % des Konzernumsatzes (2022: 22,8 %). Vertriebs- und Verwaltungsaufwand Der Vertriebs- und Verwaltungsaufwand lag 2023 bei 137,6 Millionen USD, was 10,9 % des Umsatzes im Berichtsjahr entspricht (2022: 126,5 Millionen USD bzw. 10,8 %). Forschung und Entwicklung (F&E) Im Geschäftsjahr 2023 investierte Albéa 4,9 Millionen USD in Forschung und Entwicklung, verglichen mit 2,9 Millionen USD im Geschäftsjahr 2022. Wertminderungsaufwand Im Zusammenhang mit russischen Geschäftsaktivitäten wurde im Berichtsjahr eine Goodwill-Wertminderung in Höhe von (0,6) Millionen USD erfasst. Zum 31. Dezember 2023 wurde (wie auch im Geschäftsjahr 2022) keine weitere Wertminderung erfasst, da der Nutzungs- bzw. Marktwert jeder Produktlinie/ZGE höher war als der Nettobuchwert der jeweiligen Produktlinie/ZGE. Wir haben Sensitivitätstests des Nutzungswerts auf Grundlage verschiedener Annahmen durchgeführt. Wiederkehrend - Sonstige Erträge/(Aufwendungen) Die sonstigen Aufwendungen beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf (30,5) Millionen USD gegenüber (31,3) Millionen USD zum 31. Dezember 2022 und umfassten hauptsächlich folgende nicht zahlungswirksame Posten: - Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte: Abschreibungen auf Kundenbeziehungen, Kundenvertrag und den im Rahmen der Kaufpreisallokation angesetzten Albéa-Markennamen in Höhe von (24,9) Millionen USD im Geschäftsjahr 2023. - Nicht realisierte Fremdwährungsgewinne (-verluste) bezüglich Working Capital in Höhe von (2,7) Millionen USD im Berichtsjahr. - Aufwendungen für die aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich für Manager von Abdos und Fasten in Höhe von (1,4) Millionen USD. Einmalig - Sonstige Erträge/(Aufwendungen) Zum 31. Dezember 2023 stellen sich die Hauptbestandteile der sonstigen Einmalerträge (-aufwendungen) wie folgt dar: - (1,6) Millionen USD im Zusammenhang mit der Transformation und strategischen Prüfung - (2,5) Millionen USD Abfindungs- und Restrukturierungsaufwendungen - (1,3) Millionen USD Aufwendungen für Anteilseigner nicht operativer Holding - (8,2) Millionen USD Akquisitionsaufwendungen - (0,6) Millionen USD Aufwendungen im Zusammenhang mit Bereichen, die nicht von der Konzernzentrale abgedeckt werden. - (1,3) Millionen USD sonstige Einmalaufwendungen. Zum 31. Dezember 2022 stellen sich die Hauptbestandteile der sonstigen Einmalerträge (-aufwendungen) wie folgt dar: - (8,6) Millionen USD Restrukturierungsaufwendungen, hiervon (6) Millionen USD im Zusammenhang mit dem neuerlichen Personalabbau auf Ebene der Konzernzentrale und in Verbindung mit der Umstrukturierung des Konzerns in zwei Unternehmenseinheiten; - (0,7) Millionen USD IT-Projektaufwendungen - (1,2) Millionen USD Aufwendungen für Anteilseigner nicht operativer Holding - (5,3) Millionen USD Kosten in Verbindung mit dem M&A- und Anteilseigner-Projekt - (0,5) Millionen USD Aufwendungen im Zusammenhang mit Bereichen, die nicht von der Konzernzentrale abgedeckt werden. - (0,6) Millionen USD sonstige Einmalaufwendungen - 1,2 Millionen USD Ertrag in Verbindung mit einer Anpassung der Earn-Out-Zahlung von Abdos Finanzergebnis: Das Finanzergebnis schließt in dem am 31. Dezember 2023 beendeten Berichtszeitraum mit einem Verlust in Höhe von 125,4 Millionen USD ab, verglichen mit einem Verlust in Höhe von 60 Millionen USD zum 31. Dezember 2022. Dieser Verlust setzt sich hauptsächlich aus Zinskosten für folgende Posten zusammen: - Term Loan B: 49 Millionen USD im Berichtszeitraum (2022: 22,9 Millionen USD) - Zusammengesetztes Finanzinstrument YBPEC: 15,8 Millionen im Geschäftsjahr 2023, verglichen mit 14 Millionen USD im Jahr 2022; gegenwärtig sind diese Zinsen lediglich aufgelaufen, aber noch nicht bezahlt. - IFRS 16: 3,3 Millionen USD im Berichtszeitraum (2022: 4,3 Millionen USD) Nicht realisierte Währungsverluste aus Nettoverschuldung gehen hauptsächlich auf die Umwandlung des Term Loan B in Höhe von 10,7 Millionen USD 2023 (gegenüber (7,7) Millionen USD im Jahr 2022) zurück. Dies ist ein nicht zahlungswirksamer Posten im Zusammenhang mit der Umrechnung von in USD denominierten Darlehen, die von Tochtergesellschaften gehalten werden, deren funktionale Währung und Berichtswährung der Euro ist. Ertragsteuer Für den am 31. Dezember 2023 beendeten Berichtszeitraum wurde ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 4,8 Millionen USD ausgewiesen (2022: Ertragsteueraufwand in Höhe von 6,9 Millionen USD). CASHFLOW Der zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene negative Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit beträgt 157,1 Millionen USD, was einem deutlichen Plus gegenüber den 103,2 Millionen USD im Geschäftsjahr 2022 entspricht. Der Anstieg geht auf einen höheren EBITDA-Beitrag und eine äußerst positive Entwicklung des Working Capital zurück. Der zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Cashflow aus Finanzierungstätigkeit fortgeführter Aktivitäten beträgt (84,9) Millionen USD (2022: (81,9) Millionen USD). Dieser geht hauptsächlich auf Investitionen nach Abzug von Einnahmen aus Abgängen in Höhe von (82,1) Millionen USD im Berichtsjahr zurück (2022: (75,5) Millionen USD). Am 24. November 2021 schloss Albéa die Übernahme von 60 % des Grundkapitals des indischen Tubenherstellers Abdos Lamitubes Private Limited ab. Gemäß entsprechendem Anteilskaufvertrag leistete Albéa eine Earn-Out-Zahlung in Höhe von (5,6) Millionen USD. Der zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit fortgeführter Aktivitäten beträgt (62,4) Millionen USD (2022: (37,9) Millionen USD). Dies geht im Berichtsjahr hauptsächlich auf die Refinanzierung des Term Loan B im April 2023 zurück, die sich entsprechend den höheren Zinsen der neuen Finanzierung durch Repricing-Kosten in Höhe von (42) Millionen USD und realisierte Fremdwährungseffekte in Höhe von (8) Millionen USD auf unseren Cashflow auswirkte. Im Geschäftsjahr 2022 ging dies hauptsächlich auf Zinszahlungen in Höhe von (34,1) Millionen USD und aus unseren Leasingverbindlichkeiten in Höhe von (18,7) Millionen USD zurück. Im Berichtsjahr steht ein positiver Saldo unserer Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 9,9 Millionen USD zu Buche (2022: (16,5) Millionen USD). BILANZIn Tausend USD
Nettoverschuldung (Non- GAAP-Kennzahl) Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 935,5 Millionen USD gegenüber 810,3 Millionen USD zum 31. Dezember 2022. Der Term Loan B beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 623,4 Millionen USD gegenüber 601,9 Millionen USD im Jahr 2022; die YBPEC belaufen sich im Berichtsjahr auf 177,8 Millionen USD (einschließlich aufgelaufener Zinsen in Höhe von 75,3 Millionen USD) gegenüber 156,1 Millionen USD im Geschäftsjahr 2022 (einschließlich aufgelaufener Zinsen in Höhe von USD 57,1 Millionen USD). Liquidität und Kapitalressourcen Unser Kapital wurde hauptsächlich zur Finanzierung des Nettoumlaufvermögens (Working Capital), für Investitionen, Restrukturierungsaufwendungen, Schuldendienst und Rückzahlungen verwendet. Der Konzern verfügt über ausreichend Liquidität, um die Finanzierung seiner Aktivitäten sicherzustellen. Unsere Hauptliquiditätsquellen sind Zahlungsmittel aus operativer Geschäftstätigkeit sowie Kredite im Rahmen unserer europäischen Forderungsverkaufsfazilität und unserer Fazilitäten in Nordamerika. Daneben haben wir in einigen Ländern, in denen wir tätig sind, lokale Betriebsmittellinien vereinbart. Unter Berücksichtigung unserer gegenwärtigen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unserer antizipierten Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanzierungstätigkeit verfügen wir nach unserer Einschätzung über ausreichend Liquidität für unseren gegenwärtigen Bedarf. Ende Dezember 2023 belaufen sich unsere liquiden Mittel (einschließlich IBG und russische Tochtergesellschaften) auf 151,8 Millionen USD, die sich hauptsächlich auf einen Kassenbestand in Höhe von 82,8 Millionen USD und eine verfügbare revolvierende Kreditfazilität (RCF) in Höhe von 69 Millionen USD zusammensetzen. ALBÉA-KONZERN: MITARBEITER Zum 31. Dezember 2023 beschäftigten wir (jeweils einschließlich Zeitarbeitskräfte) 12.036 Mitarbeiter, verglichen mit 12.860 Mitarbeitern zum 31. Dezember 2022. Von unseren Mitarbeitern sind etwa 79 % in der Produktion und rund 21 % außerhalb der Produktion tätig. Die unten stehende Tabelle zeigt die Aufteilung unserer Mitarbeiter (ohne Praktikanten) nach geografischen Regionen. Wir pflegen gute Beziehungen zu unseren Mitarbeitern und Gewerkschaftsvertretern. In Europa werden unsere Mitarbeiter in Frankreich, Deutschland und Italien durch Gewerkschaften oder Betriebsräte vertreten. Unsere Mitarbeiter in den USA sind nicht gewerkschaftlich organisiert. In Mexiko und Kanada werden unsere Mitarbeiter durch Gewerkschaften vertreten. In Asien werden unsere Mitarbeiter in China, Indonesien und Indien durch Gewerkschaften mit verpflichtender Mitgliedschaft vertreten. Bei gewerkschaftlich organisierten Produktionsstätten verfolgen wir bei unseren Beziehungen mit den Gewerkschaften einen konstruktiven Ansatz, wodurch wir in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und unseren Mitarbeitern erhebliche Veränderungen an diesen Produktionsstätten bewirken konnten. In den vergangenen Jahren kam es an unseren Produktionsstandorten zwar zu einigen kürzeren Arbeitsunterbrechungen, jedoch nicht zu größeren Arbeitsniederlegungen oder Streiks. Unsere Richtlinien für Vergütung und Zusatzleistungen dienen dem Ziel, die Leistungen der Mitarbeiter im Einklang mit gängiger Marktpraxis zu honorieren. Dementsprechend sieht unser Entgeltsystem für bestimmte Mitarbeiter einen variablen Bonusanteil in Gestalt von Anreizen vor, die direkt an die Effizienz gekoppelt sind und lokal festgelegt werden. Im Schaubild ist IBG nicht berücksichtigt. ALBÉA-KONZERN: RISIKOFAKTOREN Nachfolgend ein Überblick über die aus unserer Sicht wesentlichen Risiken, denen der Albéa-Konzern ausgesetzt ist: Marktrisiken Wachstum in unseren bestehenden Märkten, einschließlich Expansion in aufstrebende Märkte. Der hohe Wettbewerbsdruck in unseren Märkten könnte sich negativ auf unsere Wettbewerbsposition, Umsätze und auf unsere gesamte Geschäftstätigkeit auswirken. Der Verlust wichtiger Kunden kann zu negativen Auswirkungen führen, und im Zuge der Branchenkonsolidierung könnte sich zudem unsere Kundenkonzentration erhöhen, wodurch die Verhandlungsmacht von Kunden gegenüber Zulieferern wie uns zunehmen und für einen Abwärtsdruck auf die Preise sorgen würde, wodurch unsere Profitabilität beeinträchtigt werden könnte. Operative Risiken und Produktrisiken Unser Erfolg hängt vom Verbleib bestimmter Schlüsselpersonen im Unternehmen ab. Erfolg und Timing von Produkteinführungen und unserer Produktentwicklungsinitiativen. Unsere wichtigsten Direktkunden sind beim Vertrieb ihrer Produkte rund um Hautpflege, dekorative Kosmetik, Parfümerie und Körperpflege von der Nachfrage der Verbraucher abhängig. Sollte sich das Wirtschaftsumfeld negativ auf die Verbrauchernachfrage und damit ggf. auch auf unsere Kunden auswirken, könnte dies eine sinkende Nachfrage nach unseren Produkten zur Folge haben. Ein Anstieg der Rohstoff-, Lohn- und Energiekosten oder eine mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen könnte erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanzlage und unsere Geschäftsergebnisse haben. Unsere Geschäftsaktivitäten erfordern einen hohen Investitionsbedarf; sollten wir diesen nicht decken können, hätte dies nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft. Möglicherweise können wir die Nachfrage unserer Kunden nicht oder nicht fristgerecht bedienen. Eine Betriebsunterbrechung unserer Produktionswerke könnte nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Mögliche Erfolglosigkeit beim Schutz unseres geistigen Eigentums (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und nicht patentiertes firmeneigenes Know-how) oder bei der Abwehr von Ansprüchen aufgrund mutmaßlicher Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter. Finanzwirtschaftliche Risiken Unsere nicht unerhebliche Verschuldung könnte im Hinblick auf unseren Schuldendienst und/oder unsere Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel in Schwierigkeiten resultieren. Wir verfügen möglicherweise über einen nicht hinreichenden Versicherungsschutz, um die mit unserem Geschäft verbundenen Risiken abzudecken, und die künftige Risikodeckung im Rahmen eines neuen Versicherungsabschlusses könnte nicht oder nur schwierig zu akzeptablen Konditionen zu erlangen sein. Für den Fall, dass wir die in unseren Finanzierungsvereinbarungen eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen, könnten unsere Gläubiger sämtliche von uns geschuldeten Beträge unverzüglich fällig und zahlbar stellen, was zu Liquiditätsengpässen führen könnte. Die Ruhestandsentschädigung sowie ähnliche Verpflichtungen von Albéa sind überwiegend nicht kapitalgedeckt und unterliegen den Schwankungen der Marktlage. Umfeldspezifische/globale Managementrisiken Aktuelle und zukünftige Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- und Produktvorschriften könnten sich negativ auf unsere Finanzlage und die Fähigkeit zur Ausübung unserer Geschäftstätigkeit auswirken. Fähigkeit und Kapazität zur Entwicklung und Herstellung recyclingfähiger Produkte zur Deckung der Kundennachfrage. Wir könnten bei der Entwicklung von Produktinnovationen und der Anpassung an veränderte Verbraucherpräferenzen den Anschluss verlieren, wodurch unsere Profitabilität beeinträchtigt werden könnte. Fehlerhafte oder verunreinigte Produkte als Folge eines Versagens von Kontrollmaßnahmen und -systemen könnten erheblich negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. In mehreren Ländern sind wir Wechselkursrisiken ausgesetzt, wodurch unsere Profitabilität beeinträchtigt werden könnte. Die Nichteinhaltung des US-Antikorruptionsgesetzes (U.S. Foreign Corrupt Practices Act) oder des britischen Antibestechungsgesetzes (UK Bribery Act) könnte in Bußgeldzahlungen, strafrechtlichen Sanktionen, Kündigungen von Konzessionen und Beeinträchtigungen unserer Geschäftstätigkeit resultieren. Wenn wir in Ländern tätig sind oder vorteilhafte Geschäfte mit Ländern oder Personen abwickeln, die von Sanktionen der US-Regierung betroffen sind, könnte sich dies nachteilig auf unsere Reputation und auf den Markt für unsere Schuldverschreibungen (Notes) auswirken. PROFIL DER KONZERNINTERNEN KONTROLLEN Interne Kontrollen Unsere Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, angemessene interne Kontrollen für Finanzberichterstattung und Geschäftsprozesse einzurichten und aufrechtzuerhalten, um unsere Risiken zu begrenzen. Unser internes Kontrollsystem deckt nicht nur die Finanzberichterstattung, sondern auch die zentralen Geschäftsprozesse ab. Albéas interne Kontrollen sind wie folgt organisiert: Enterprise Risk Management Framework (ERM) Der von Albéas Geschäftsleitung definierte Kontrollrahmen deckt unsere Kernprozesse (Vertrieb, Planung, Vorräte, Produktion, Forschung und Entwicklung), unsere Unterstützungsprozesse (IT, Personal, Finanzen, Sachanlagen, Einkauf) und unsere Managementprozesse (Budgetierung, Investitionen) ab. Unser internes Revisionsteam hat etwa 450 Kontrollen festgelegt, von denen sich etwa 175 auf Schlüsselbereiche beziehen. Diese Kontrollen werden im Jahresrhythmus mithilfe der eigens eingerichteten "BWise"-Plattform einer Selbstevaluierung unterzogen. "BWise" ermöglicht den Kontroll-/Prozessverantwortlichen die schnelle Beurteilung der mit ihren jeweiligen Unternehmenseinheiten zusammenhängenden Kontrollen. Prüfungen interner Kontrollen Dieser Ansatz der Selbstevaluierung bietet naturgemäß keine vollständige Gewähr für eine effiziente interne Kontrollumgebung. Bestimmte Kontrollen von Schlüsselbereichen, die im Rahmen dieser Selbstevaluierung von den Unternehmenseinheiten vorgenommen werden, unterliegen daher zusätzlichen internen Kontrollprüfungen durch das interne Revisionsteam. Interne Audits Die Geschäftsleitung hat das interne Revisionsteam mit der Aufgabe betraut, sicherzustellen, dass die Unternehmenseinheiten im Einklang mit den Konzernrichtlinien agieren. Hierbei evaluiert das interne Revisionsteam die operativen und finanziellen Risiken mithilfe von Audits. Im Geschäftsjahr 2023 nahm das interne Revisionsteam neun Prüfungsaufgaben auf Grundlage der vom Revisionsausschuss im November 2022 genehmigten Audit-Roadmap vor. Nach jeder ausgeführten Prüfungsaufgabe erstellt das interne Revisionsteam einen Bericht, in dem die identifizierten Schwachstellen dokumentiert sowie Empfehlungen und bewährte Verfahren zu sämtlichen Aspekten präsentiert werden. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmenpläne ausgearbeitet und vom lokalen Management implementiert. Ein weiterer Schwerpunkt interner Audit-Aufgaben ist die Prüfung der Kontrollen, die im Rahmen der Selbstevaluierung von den Unternehmenseinheiten vorgenommen werden. Bei einem standardmäßigen Audit der Rechnungslegungs-, Finanz- und Betriebsprozesse wird in der Regel der Großteil der im Zuge der Selbstevaluierung durchgeführten Kontrollen von Schlüsselbereichen durchleuchtet. Das interne Revisionsteam führt in regelmäßigen Abständen Folgeprüfungen der implementierten Maßnahmenpläne durch, um zu gewährleisten, dass die identifizierten Prüfungsfeststellungen ausgeräumt wurden. Revisionsausschuss Der Revisionsausschuss tritt mindestens zwei Mal jährlich und zusätzlich bei Bedarf im Interesse des Albéa-Konzerns zusammen. Die Aufgaben des Revisionsausschusses umfassen die Überwachung, die Beratung des Verwaltungsrats in Fragen der internen Revisionsabteilung des Konzerns zur Gewährleistung ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit, die Prüfung des jährlichen Audit-Plans, der Methodik, der Schlussfolgerungen und der durch die interne Revisionsabteilung implementierten Maßnahmen sowie die Koordination dieser Maßnahmen mit der Geschäftsleitung und den Abschlussprüfern. GESELLSCHAFTLICHE UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG (CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY, CSR) Albéas CSR-Strategie ist im harten globalen Wettbewerb weiterhin unser wichtigster Differenzierungsfaktor. Inzwischen geht die damit verbundene Herausforderung allerdings weit über unsere Geschäftstätigkeit hinaus. Dabei muss der Übergang von einem linearen Wirtschaftsmodell zu einer Kreislaufwirtschaft mit einem systematischen Ansatz über unsere gesamte Wertschöpfungskette hinweg begleitet werden. Um die Nachhaltigkeit Albéas gewährleisten zu können, müssen wir daher sowohl unsere Verpackungslösungen als auch unser Unternehmen neu denken. Aus diesem Grund haben wir CSR in all unsere Funktionen und Entscheidungsprozesse integriert. Denn wir sind überzeugt, dass es verantwortungsbewusste Verpackungen nicht ohne ein verantwortungsbewusstes Unternehmen geben kann. Unsere Stakeholder und Kunden setzen hierbei hohe Erwartungen in uns, und wir sind bereit, uns dieser Herausforderung zu stellen! Wir bekennen uns zu unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht und zum Kampf gegen den Klimawandel. An unseren 35 Produktionsstandorten haben wir für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter alle Kräfte mobilisiert. Wir richten unsere Innovationspolitik an diesen Zielen aus, in dem wir unsere Verpackungen vollumfänglich in die Transformation einbeziehen, (chemisch oder mechanisch) wiederverwertete Materialien verwenden und dabei umfangreiche Investitionen vornehmen. Albéa war der erste Hersteller von Kosmetikverpackungen, der die von der britischen Umweltstiftung Ellen MacArthur Foundation initiierte globale Verpflichtung zur Reduzierung von Plastikmüll und zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffprodukte (New Plastics Economy Global Commitment) unterzeichnet hat. Drei Jahre später gehört Albéa zu einem Kreis von 100 Unternehmen, die dem Aufruf von Ellen MacArthur zur Einführung von Systemen für eine erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für die Verpackungsindustrie folgen - ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in Richtung Kreislaufwirtschaft. Transparenz. Solidarität. Zirkularität. Jetzt ist die Zeit! Verantwortungsbewusste Verpackungslösungen sind ohne ein verantwortungsbewusstes Unternehmen - und ohne eine verantwortungsbewusste Branche - nicht denkbar. Unser neuer CSR-Bericht steht für Sie bereit. Gemeinsam arbeiten wir weiter daran, dass Verpackung und Ästhetik im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit keine Gegensätze sein müssen. Verantwortungsbewusste Verpackungen setzen ein verantwortungsbewusstes Unternehmen und eine verantwortungsbewusste Gesellschaft voraus Verantwortungsbewusste Verpackungen sind ohne ein verantwortungsbewusstes Unternehmen, ohne verantwortungsbewusste Teams, ohne verantwortungsbewusstes Design und ohne verantwortungsbewusste Produktion nicht denkbar. Dahinter steht der Gedanke der Transparenz: Genau zu wissen, wo, wann, wie, von wem und woraus jedes einzelne Produkt hergestellt wurde. Verbraucher können mit dem Kauf eines verantwortungsvollen Produkts eine bewusste Entscheidung für ihren Lifestyle und ihre Gesellschaft treffen, worin fast so etwas wie Aktivismus mitschwingt. Für unsere Kunden beinhalten die meisten Spezifikationen inzwischen Nachhaltigkeitskriterien, wodurch sich ihre Kaufprioritäten verschoben haben. Auf diese Weise kann ein Hersteller wie Albéa durch seine Angebotspalette verantwortungsbewusster Verpackungen sein Unternehmen, seine Prioritäten und seine langfristige Vision zum Ausdruck bringen. Hierbei setzt Albéa auf seine Fähigkeit, die Kräfte seiner Mitarbeiter und Zulieferer zu mobilisieren, um ökologische und soziale Ziele zu erreichen und Maßnahmenpläne umzusetzen, die über die Zielsetzungen der Branche hinausgehen. Wir wollen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln einen Beitrag zur Bewältigung der internationalen Klima- und Umweltherausforderungen leisten. Außerdem möchten uns in eine verantwortungsbewusste Branche einbringen, die von Verbrauchern und Marken geprägt wird, die sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen. Um diese Transformationsprozesse zu fördern, hat Albéa 2020 eine Roadmap erarbeitet, die mit zehn strategischen Prioritäten und zehn Herausforderungen darauf abzielt, Verpackungen neu zu denken und herzustellen, die zugleich qualitativ hochwertig, attraktiv, sicher und nachhaltig sind. Aber auch der Preis muss stimmen, da Innovation, ökologische Transformation und die nachhaltige Reputation der Kosmetikbranche nicht ohne massive Investitionen zu bewerkstelligen sind. Rückverfolgbarkeit ist der Garant einer sicheren und soliden Wertschöpfungskette. Mit unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht gewährleisten wir Compliance und Integrität. Transparenz kommt auch der Reputation unserer Kunden zugute. Sie steht für die Geschichte hinter dem Produkt. Sie steht für die Marke und ihr Versprechen. Sie steht für den Beitrag von Verpackung zur ökologischen Nachhaltigkeit. Sie steht für Menschen, Gemeinschaften, Expertise und Stolz. Transparenz ist der Grund, weshalb es so wichtig ist, die gesamte Lieferkette in den Blick zu nehmen. Denn verantwortungsbewusste Verpackung setzt ein verantwortungsbewusstes Unternehmen und eine verantwortungsbewusste Gesellschaft voraus. Unsere CSR Roadmap Unsere CSR-Strategie leitet unser tägliches Handeln auf Basis von zehn Schwerpunktbereichen und ihrer Entwicklung bis 2025. Jedes Jahr messen wir unsere Fortschritte, wobei wir 2019 als unser Referenzjahr heranziehen. Unser fünfter CSR-Bericht wurde im September 2023 veröffentlicht. Die 5 Rs der Verpackungs-Kreislaufwirtschaft Albéa arbeitet Tag für Tag an Innovationen rund um die 5 Rs, um Verbrauchern verantwortungsbewusste Verpackungen bieten zu können: "Reduce", "Reuse", "Recycle", "Reincorporate" und "Renew". Der Konzern hat außerdem ein sechstes R hinzugefügt: "Rethink" Reduce - Reduzieren Die Reduzierung der Menge verwendeter Rohstoffe (Kunststoff, Glas, Metall usw.) und der Neumaterialien aus fossilen Quellen ist inzwischen der wichtigste Hebel, an dem das Öko-Design ansetzt! So ging aus der Verbindung von Innovation und technischem Fortschritt unsere 2-in-1-Lösung EcoFusion Top hervor, bei der Tubenkopf und -verschluss zu einer Komponente verschmelzen, wodurch das Tubengewicht um 55 % reduziert wird. Reuse - Wiederverwenden Hierbei geht es darum, Verpackung beispielsweise mithilfe von Nachfülllösungen wiederzuverwenden. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die ursprüngliche Verpackung und die Nachfüllpackungen so zu konzipieren, dass sie nach ihrer Nutzung wiederverwertet werden können. So hat Albéa seinen eigenen standardisierten nachfüllbaren Lippenstift "Endless Kiss" entwickelt. Recycle - Wiederverwerten Hierbei geht darum, die technische Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch dafür zu sorgen, dass die Verpackungen auch tatsächlich effektiv wiederverwertet werden. Zur Gewährleistung der Recyclingfähigkeit sind Materialien zu wählen, für die bereits effiziente Recyclingströme vorhanden sind (PP, PET, EP). Vor allem aber ist der Einsatz mehrerer Kunststoffe (z. B. Tubenkörper aus PE und Verschlusskappe aus PP) und von Multimaterialverpackungen (z. B. Puderdosen mit Spiegeln, Metallscharnieren und -einsätzen) zu begrenzen oder zu vermeiden. Mit Blick auf die Wiederverwertung müssen bei der Materialwahl daher unter allen Umständen die großen bestehenden Recyclingströme berücksichtigt werden, allerdings unter der strikten Bedingung, dass die Verpackungen auch tatsächlich gesammelt, sortiert und wiederverwertet werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall, nicht einmal in Europa. Derzeit werden 91 % der vom Konzern verwendeten Kunststoffe den großen bestehenden Recyclingströmen zugeführt. Aktuell konzentrieren wir unsere Anstrengungen auf die verbleibenden 9 %, bevor wir zum zweiten Schritt übergehen: Sicherstellen, dass unsere Verpackungen die Recyclingströme nicht stören. Hierfür setzen wir innerhalb der Prozessabläufe so frühzeitig wie möglich die "Design 4 Recycling"-Empfehlungen um. Reincorporate - In den Produktionskreislauf zurückführen Nach Sicherstellung der Recyclingfähigkeit und Wiederverwertung kommt es nun darauf an, das mechanisch oder chemisch aufbereitete Kunststoffrezyklat, das die Vorgaben erfüllt und den visuellen Codes der Kosmetikbranche entspricht, in die Produktion zurückzuführen. Durch neue chemische Recyclingtechnologien stehen heute Rezyklate zur Verfügung, die dieselben ästhetischen und funktionalen Anforderungen erfüllten wie Neumaterialien. Der zunehmend breitere Einsatz von Rezyklaten ist dem Engagement führender Marktakteure zu verdanken. Renewable - Einsatz erneuerbarer Materialien Ein geschlossener und endloser Kreislauf (Sammlung, Sortierung, Rückführung in den Produktionskreislauf) ist in der Praxis nicht realistisch; keine Verpackung und kein Material kann jemals eine vollständige Zirkularität erreichen. Wir sehen jedoch die Chance, dass in wenigen Jahren 60-70 % der Kunststoffe wiederverwertet werden können, was im Vergleich zur derzeitigen Situation bereits ein erheblicher Fortschritt wäre. Gleichzeitig können wir uns auch vorstellen, erneuerbare Neumaterialien zu verwenden, die sich in einem Zeitraum regenerieren, der in etwa ihrer Nutzungsdauer entspricht - im Kosmetikbereich also rund ein Jahr. Auf diesem Gebiet gibt es zahlreiche technologische Innovationen, und entsprechende Lösungen sind entweder bereits vorhanden oder befinden sich aktuell in der Entwicklung, vor allem im Bereich der bio-basierten Kunststoffe. Das sechste R: Rethink - Neu denken Zusätzlich zur Reduzierung, Wiederverwendung, Wiederverwertung und Rückführung recycelter oder Einsatz bio-basierter Materialien müssen wir unsere Verpackungslösungen kontinuierlich neu denken, sobald wir Anfragen von Kunden erhalten, die wir dann im Produktdesign umsetzen: Konzeption neuer Anwendungen, Optimierung der Logistik, Verlagerung der Produktion so nah wie möglich an den Endverbraucher usw. Denn letztlich hängt nachhaltige Verpackung vom Engagement aller Beteiligten ab. Aus diesem Grund möchten wir die Transparenz - und damit das CSR-Engagement jedes einzelnen Glieds der Wertschöpfungskette - in den Mittelpunkt unserer Bemühungen stellen. Zu diesem Zweck entwickeln wir eine Plattform, um die Kontrollkette von der Herkunft der Komponenten bis zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten. Zusammenarbeit mit unseren Kunden Im Jahr 2023 entfiel die Mehrzahl der an uns gerichteten Angebotsanfragen auf nachhaltige Verpackungsanwendungen. Daneben hat der Kampf gegen den Klimawandel für unsere Kunden und für uns höchste Priorität, und auch für Investoren wird das Engagement in diesem Bereich zusehends wichtiger. Für Unsicherheit sorgen jedoch weiterhin die oft widersprüchlichen Behauptungen von Herstellern, das Aufkommen neuer Materialien und der sich rasch ändernde aufsichtsrechtliche Rahmen. Bei Albéa möchten wir unsere Expertise unaufdringlich einbringen: Während wir für die einen Kunden auf ihre jeweilige Markenpositionierung zugeschnittene Lösungen und Beratungsleistungen erbringen, bieten wir für andere Kunden intensivere Unterstützungsleistungen zur Umsetzung ihrer eigenen CSR-Roadmaps an. Dabei verfolgen wir das Ziel, die Nachfrage der Verbraucher nach Transparenz - einem zentralen Aspekt der Markenreputation - zu erfüllen und gleichzeitig weiterhin attraktive Produkte zu entwickeln. Zur Stärkung unserer Beraterrolle führen wir wöchentliche "Monday For Future"-Schulungen unseres Vertriebsteams durch. Daneben kommunizieren wir die Ergebnisse unserer CSR-Umfragen mit den Mitarbeitern des Vertriebsteams, damit sie ihre Kunden bei der Transformation ihres Produktportfolios besser unterstützen zu können. Für bestimmte Schlüsselkunden haben wir außerdem CSR-Informationsblätter erstellt, um ihren Erwartungen besser gerecht werden zu können. Enge Beziehungen zu unseren Zulieferern Unser Verantwortungsbewusstsein ist für unsere Kunden ein zentraler Faktor. Genauso ist das Verantwortungsbewusstsein unserer Zulieferer für uns ein zentraler Faktor. Ohne eine verantwortungsbewusste Wertschöpfungskette kann es keine verantwortungsbewussten Verpackungslösungen geben. Maßnahmen gegen den Klimawandel Mit Unterstützung von Schneider Electric hat Albéa 2021 seinen Klimawandel-Aktionsplan (Climate Change Roadmap) mit Zielen für Emissionen nach Scope 1 und 2 entworfen. Im Einklang mit den Empfehlungen der Science-Based Targets Initiative (SBTi) wird darin eine deutliche Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 durch verbesserte Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen formuliert. Keine Kompromisse bei Ethik und Compliance Geschäftsethik und Compliance - zwei tragende Säulen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht - haben für Albéa höchste Priorität. Für Albéas Mitarbeiter und Partner sind sie zudem zentrale Leitschnur zum Schutz der Menschenrechte und beim Management der Lieferantenbeziehungen. Menschenrechte - grundlegender Ansatz Zur Stärkung seiner Compliance-Kultur informiert Albéa seine Mitarbeiter an allen Standorten über die Umsetzung von Ethikregeln und über vorbildliche Verhaltensweisen im Unternehmen. Gesundheit und Sicherheit - Verpflichtung ohne Wenn und Aber Nachdem die Sicherheit in den vergangenen Jahren COVID-19-bedingt im Schatten der Gesundheit stand, wird der Mitarbeitersicherheit vor allem auch durch zahlreiche Neueinstellungen und organisatorische Veränderungen jetzt wieder höchste Priorität eingeräumt. Förderung des Mitarbeiterengagements Albéa hat den Anspruch, ein Unternehmen zu sein, in dem sich jeder entfalten, weiterentwickeln und einbringen kann. Motivierte und leidenschaftliche Mitarbeiter zeichnen sich durch überdurchschnittliches Engagement aus. Weiterentwicklung der Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit Mitarbeiter von Albéa zu sein bedeutet, für ein Unternehmen zu arbeiten, in dem Innovation und Expertise das A und O sind. Wir ermutigen daher alle Mitarbeiter, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem wir ihnen den Zugang zu Wissen in Theorie und Praxis erleichtern. Zudem genießen wir die volle Unterstützung durch unseren Anteilseigner PAI Partners, der unsere Überzeugung teilt, dass es unsere Verpflichtung ist, einen Beitrag zu einer besseren Welt für all unsere Stakeholder zu leisten. Bei unserem Engagement für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit können wir auf eine 15-jährige Erfolgsbilanz und Anerkennung durch unsere Stakeholder zurückblicken. Albéa führt wöchentliche Online-Schulungen unter dem Motto "Monday For Future" zu Albéas CSR-Strategie und -Maßnahmen durch. Im Jahr 2021 wurden 33 Sitzungen organisiert und 6.600 Verbindungen registriert! EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Veräußerung der Innovative Beauty Group (IBG) Am 29. Februar 2024 unterzeichnete Albéa eine Put-Optionsvereinbarung zur Veräußerung des Albéa-Geschäftsbereichs Innovative Beauty Group (IBG) an Fremman Capital. Die entsprechenden Geschäftsaktivitäten wurden Ende Dezember 2023 gemäß IFRS 5 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die Veräußerung sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Alle Vorverkaufsprüfungen (darunter die vom Verkäufer beauftragte Due Diligence) fanden im Jahr 2023 statt. Albéa Group S.A.S Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr In Tausend USD Inhaltsverzeichnis Albéa im Überblick ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND DARSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ALBÉA-KONZERN: GESCHÄFTSÜBERBLICK ANALYSE DER FINANZIELLEN LAGE UND DER ERGEBNISSE DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG CASHFLOW BILANZ ALBÉA-KONZERN: MITARBEITER ALBÉA-KONZERN: RISIKOFAKTOREN PROFIL DER KONZERNINTERNEN KONTROLLEN GESELLSCHAFTLICHE UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG (CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY, CSR) EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG KONZERN-GEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG KONZERNBILANZ KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG ANMERKUNG 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ANMERKUNG 2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.1. ERKLÄRUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG 2.2. GRUNDLAGE DER ERSTELLUNG DES ABSCHLUSSES 2.3. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ANMERKUNG 3 WICHTIGE EREIGNISSE 3.1. KONSOLIDIERUNGSKREIS 3.2. REFINANZIERUNGSPROZESS ANMERKUNG 4 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 4.1. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 4.2. GEOGRAFISCHE INFORMATIONEN ANMERKUNG 5 ANMERKUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.1. UMSATZ 5.2. UMSATZKOSTEN 5.3. VERTRIEBS- UND VERWALTUNGSAUFWAND 5.4. WIEDERKEHREND - SONSTIGE ERTRÄGE (AUFWENDUNGEN) 5.5. EINMALIG - SONSTIGE ERTRÄGE (AUFWENDUNGEN) 5.6. NETTOFINANZERGEBNIS 5.7. ERTRAGSTEUER 5.8 PERSONALVORSORGEAUFWAND UND PERSONALAUFWAND 5.9 ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE UND AUFGEGEBENE GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN ANMERKUNG 6 ANMERKUNGEN ZUR BILANZ 6.1. GOODWILL 6.2. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN 6.3. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 6.4. VORRÄTE 6.5. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN 6.6. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE 6.7. EIGENKAPITAL 6.8. FINANZSCHULDEN UND ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN 6.9. RUHESTANDSENTSCHÄDIGUNG UND SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES 6.10. RÜCKSTELLUNGEN 6.11. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN 6.12. SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN 6.13. FINANZINSTRUMENTE ANMERKUNG 7 ZUSÄTZLICHE ANGABEN 7.1. FINANZRISIKOMANAGEMENT 7.2. GESCHÄFTLICHE RISIKEN 7.3. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND VERPFLICHTUNGEN 7.4. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN 7.5. GESAMTVERGÜTUNG DES EXECUTIVE COMMITTEE 7.6. PRÜFUNGSHONORARE 7.7. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG ANMERKUNG 8 ZUM 31. DEZEMBER 2023 IN DEN KONSOLIDIERUNGSKREIS EINBEZOGENE UNTERNEHMEN BERICHT DER ABSCHLUSSPRÜFER ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES FÜR DAS AM 31. DEZEMBER 2023 BEENDETE GESCHÄFTSJAHR KONZERN-GEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG
(1) In Übereinstimmung mit IFRS 5 wird IBG per 31. Dezember 2023 in der Gewinn- und Verlustrechnung als aufgegebener Geschäftsbereich umgegliedert und eine entsprechende rückwirkende Anpassung zum 31. Dezember 2022 vorgenommen (vgl. Anmerkung 3.1.1). Die Anmerkungen im Anhang sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Die Anmerkungen im Anhang sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KONZERNBILANZ
Die Anmerkungen im Anhang sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
(1) In Übereinstimmung mit IFRS 5 wird IBG per 31. Dezember 2023 in der Kapitalflussrechnung als aufgegebener Geschäftsbereich umgegliedert und eine entsprechende rückwirkende Anpassung zum 31. Dezember 2022 vorgenommen (vgl. Anmerkung 3.1.1). (2) Zum 31. Dezember 2022 im Zusammenhang mit der Earn-Out-Zahlung und der nachträglichen Kaufpreiszahlung für die Übernahme von Abdos India. (3) Zum 31. Dezember 2023 - beinhaltet der Posten "Begebene Darlehen" die Effekte aus der Term-Loan-B-Refinanzierung, darunter Gebühren in Höhe von 41,5 Millionen USD (vgl. Anmerkung 3.2); - beinhaltet der Posten "Rückzahlung von Darlehen" die Term-Loan B-Rückzahlung im Zusammenhang mit Repricing-Kosten und realisierten Fremdwährungseffekten (vgl. Anmerkung 3.2). KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
(1) Die zum 31. Dezember 2022 und 2023 unter PUT in "Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital" und "Nicht beherrschende Anteile" erfassten Beträge beziehen sich hauptsächlich auf die Bewertungsänderung der Put-Optionen im Zusammenhang mit Fasten und Abdos sowie auf Anpassungen des Konzerneigenkapitals, als der Posten nicht beherrschender Anteile negativ wurde. (2) Die Veränderung des Konsolidierungskreises bezieht sich auf die Teilerfassung des Goodwills von Abdos. Die Anmerkungen im Anhang sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Grundkapital Nach der Emission von Gratisaktien im April 2019 belief sich das Grundkapital zum 31. Dezember 2020 auf 1.569.360,42 EUR, eingeteilt in 28.409.434 voll eingezahlte Stammaktien und 128.526.608 voll eingezahlte Vorzugsaktien, jeweils mit einem Nennwert von 0,01 EUR. Am 26. Februar 2021 nahm die Gesellschaft eine Rückzahlung von 53.929.332 Vorzugsaktien im Gesamtvolumen von 73.271.463,70 EUR an Hercule PAI Holdings S.à r.l. und von 2.281.957 Vorzugsaktien an Anteilseigner im Gesamtvolumen von 3.100.396,82 EUR im Wege einer Kapitalherabsetzung im Umfang von 562.112,89 EUR vor. Nach diesen Maßnahmen beläuft sich das Grundkapital zum 31. Dezember 2023 auf 1.007.247,53 EUR, eingeteilt in 28.409.434 voll eingezahlte Stammaktien und 72.315.319 voll eingezahlte Vorzugsaktien, jeweils mit einem Nennwert von 0,01 EUR. Yield Bearing Preferred Equity Certificates (YBPEC) Am 20. März 2018 wurden von der Albéa Group S.A.S. 231.615.124 YBPEC (Yield Bearing Preferred Equity Certificates) mit einem Nennwert von 1,00 EUR begeben (was einem Gesamtnennwert von 231.615.124 EUR entspricht) und von Hercule PAI Holding S.à r.l. gezeichnet. YBPEC sind mit einem Kupon in Höhe von 11,0 % p. a. ausgestattet und gewähren keine Stimmrechte. Sofern sie nicht vorzeitig zurückgekauft werden, müssen die YBPEC zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen zum späteren der beiden nachfolgenden Termine zurückgekauft werden: 10. Jahrestag des Ausgabedatums oder 180 Tage nach dem Zeitpunkt der festgelegten Endfälligkeit der Senior Notes. Am Rückkaufdatum kann die Gesellschaft anstelle eines Rückkaufs der YBPEC alle oder einen Teil der begebenen YBPEC in Vorzugsaktien umwandeln. Entsprechend seiner Merkmale gelten YBPEC als zusammengesetztes Finanzinstrument, das eine Schuldkomponente und eine Eigenkapitalkomponente besitzt. Die Schuldkomponente entspricht dem abgezinsten Barwert zukünftiger Auszahlungen, die sich überwiegend aus Zinszahlungen mit Fälligkeit in zehn Jahren zusammensetzen. Die Differenz zwischen dem Nennbetrag der YBPEC und der Schuldkomponente entspricht der Eigenkapitalkomponente. Am 26. Februar 2021 tilgte die Gesellschaft 101.297.193 YBPEC im Gesamtvolumen von 137.628.138,99 EUR an Hercule PAI Holdings S.à r.l. einschließlich aktivierter Zinsen in Höhe von 23.571.173,07 EUR sowie aufgelaufener Zinsen auf die YBPEC in Höhe von 12.759.772,92 EUR. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der abgezinste Buchwert der YBPEC 92,8 Millionen EUR (umgerechnet 98,9 Millionen USD), während sich die aufgelaufenen Zinsen auf 53,5 Millionen EUR (umgerechnet 57,1 Millionen USD) belaufen; die Klassifizierung erfolgt unter Finanzschulden (vgl. Anmerkung 6.8 - Finanzschulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten). Die Eigenkapitalkomponente in Höhe von 44,7 Millionen USD wird im Eigenkapital klassifiziert. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der abgezinste Buchwert der YBPEC 92,8 Millionen EUR (umgerechnet 102,5 Millionen USD), während sich die aufgelaufenen Zinsen auf 68,2 Millionen EUR (umgerechnet 75,3 Millionen USD) belaufen; die Klassifizierung erfolgt unter Finanzschulden (vgl. Anmerkung 6.8 - Finanzschulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten). Die Eigenkapitalkomponente in Höhe von 44,7 Millionen USD wird im Eigenkapital klassifiziert. Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Im Jahr 2018 legte der Konzern ein Gratisaktienprogramm auf. Gratisaktien werden Führungskräften gewährt, denen im Konzern eine Schlüsselrolle zukommt, vorbehaltlich der Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses des Begünstigten mit dem Konzern, wobei für Stammaktien (St.) eine Sperrfrist von einem Jahr einzuhalten ist, während für Vorzugsaktien (Vz.) keine Sperrfrist gilt. Der beizulegende Zeitwert der Gratisaktien entspricht dem Nennwert der Konzernaktien zum Zeitpunkt der Übernahme des Konzerns durch Hercule PAI Holdings S.à r.l. (vgl. Anmerkung 5.5 - Einmalig - Sonstige Erträge/(Aufwendungen) und Anmerkung 5.8 - Personalvorsorgeaufwand und Personalaufwand). Ende Juni 2021 und September 2021 wurden Managern nach neuen Investitionen zusätzliche 425.216 Gratisaktien gewährt. Ende Juni 2022 wurden Managern zusätzliche 64.679 Gratisaktien gewährt.
Bei Albéas Gratisaktienprogramm handelt es sich um anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Der beizulegende Zeitwert der Instrumente wird unter "Sonstige Erträge und Aufwendungen" erfasst. Führungskräfte, denen im Konzern eine Schlüsselrolle zukommt, investieren zum beizulegenden Zeitwert und zum gleichen Kurs in Albéa Group S.A.S. wie der Mehrheitsaktionär. Aus diesem Grund wurden diese Finanzanlagen nicht im Eigenkapital ausgewiesen, und in der Berichtsperiode wurde kein Aufwand im Konzernabschluss erfasst. Die Begünstigten haben bei einem Exit-Ereignis Anspruch auf potenzielle Veräußerungsgewinne (vorbehaltlich Ausübungsbedingungen). ANMERKUNG 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Allgemeine Informationen Albéa Group S.A.S. (die "Gesellschaft"), hat ihren Sitz in Luxemburg, ist im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés de Luxembourg) unter Nummer B221112 eingetragen und ist ein verbundenes Unternehmen eines Fonds der PAI Partners Group. Albéa und die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaften bilden den Albéa-Konzern ("Albéa" oder "der Konzern"). Die Gesellschaft wurde am 12. Januar 2018 ohne Geschäftstätigkeit gegründet. Die im Besitz eines Fonds der PAI Partners Group befindliche Gesellschaft schloss die Übernahme von Albéa S.A. am 23. März 2018 ab. Albéa ist einer der weltweit führenden Hersteller von Kunststoffverpackungsprodukten für die Beauty- und Kosmetikbranche - mit einer breiten Palette an Lösungen für die Make-up-, Parfümerie-, Hautpflege-, Körperpflege- und Mundpflegemärkte. Die operative Zentrale von Albéa befindet sich in Gennevilliers, Frankreich. Albéa beschäftigt rund 12.000 Mitarbeiter und betreibt 35 Produktionsstätten in 15 verschiedenen Ländern in Europa, in Nordamerika, Asien und Afrika/Nahost. In Übereinstimmung mit IAS 1 umfasst Albéas Konzernabschluss die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzern-Kapitalflussrechnung jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für die Albéa Group S.A.S. Albéas Konzernabschluss für den am 31. Dezember 2023 beendeten Berichtszeitraum wurde am 28. März 2024 durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats genehmigt und wird dem Anteilseigner vor dem 30. Juni 2024 zur Genehmigung vorgelegt. ANMERKUNG 2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.1. ERKLÄRUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG Der Konzernabschluss von Albéa für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr wurde in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union angenommenen internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt. Diese internationalen Rechnungslegungsstandards umfassen die International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS) sowie die zugehörigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Im Folgenden werden die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargelegt, die bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses angewandt wurden. Diese Methoden wurden, sofern nicht anders angegeben, für alle dargestellten Berichtsperioden und Salden kohärent angewandt. Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 angewandten Standards und Interpretationen entsprechen denjenigen, die vom Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 anwendbar sind. 2.2. GRUNDLAGE DER ERSTELLUNG DES ABSCHLUSSES 2.2.1. Allgemeiner Grundsatz Die Erstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert die Verwendung von bestimmten wesentlichen bilanziellen Schätzungen. Darüber hinaus sind bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung vorzunehmen. Bereiche mit höherer Komplexität oder solche, bei denen Annahmen und Schätzungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, sind in Anmerkung 2.3.2 dargestellt. Der Konzernabschluss wurde nach dem Prinzip der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, modifiziert um die Neubewertung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erworbener Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung, erstellt. 2.2.2. Spezifische Aspekte im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung Ab dem 1. Januar 2023 angewandte Standards und Interpretationen Die folgenden Standards, Änderungen und Interpretationen sind für Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wie im Konzernjahresabschluss beschrieben: - Änderungen von IAS 16 "Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung" - Änderungen von IAS 37 "Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages" - Änderungen von IFRS 3 "Verweis auf das Rahmenkonzept" Die Anwendung dieser Standards, Änderungen und Interpretationen hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge und keine wesentlichen Auswirkungen auf die im vorliegenden Konzernabschluss ausgewiesenen Angaben. Noch nicht angewendete Standards und Interpretationen Der Konzern hat sich gegen eine vorzeitige Anwendung der folgenden Standards, Änderungen und Interpretationen entschieden, die für am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnende Berichtsperioden nicht verpflichtend anzuwenden sind und die Auswirkungen auf die ausgewiesenen Beträge haben können. - IFRS 17 "Versicherungsverträge" - Änderungen von IFRS 17 - Änderungen von IAS 1 "Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" - Änderungen von IAS 8 "Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" - Änderungen von IAS 12 "Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen" Der Konzern geht davon aus, dass die Anwendung dieser Standards, Änderungen und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf die ausgewiesenen Beträge finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichen des Konzerns haben wird. Im Mai 2023 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) "Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln" zur Änderung an IAS 12 "Ertragsteuern". Hintergrund waren die von der OECD herausgegebenen Modellregeln für eine globale Mindestbesteuerung ("Global Anti-Base Erosion Rules", kurz "GloBE"). Danach sind multinationale Unternehmen mit jährlichen Umsatzerlösen von mehr als 750 Millionen EUR verpflichtet, in jedem Land, in dem sie tätig sind, einen effektiven Steuersatz (effective tax rate, ETR) zu ermitteln. Liegt der ETR eines multinationalen Unternehmens unter dem globalen Mindestkörperschaftsteuersatz von 15 %, dann muss eine Ergänzungssteuer (top-up tax) entrichtet werden. Der Albéa-Konzern prüft derzeit die potenziellen Auswirkungen der Säule-2-Modellregeln. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet der Albéa-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen. 2.3. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.3.1. Konsolidierung Konsolidierungsbasis Der Konzernabschluss umfasst alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Cashflows von Albéa Group S.A.S und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "Albéa"). Für im Mehrheitsbesitz befindliche und beherrschte Tochtergesellschaften, die Teil von Albéa sind, werden Eigenkapital und Nettogewinne, die außenstehenden Anteilseignern zuzurechnen sind, in der Konzernbilanz bzw. in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Für eine vollständige Aufzählung dieser Tochtergesellschaften vgl. Anmerkung 8 - Zum 31. Dezember 2023 in den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen. Konsolidierungsmethoden Tochtergesellschaften sind alle Unternehmenseinheiten (einschließlich Zweckgesellschaften), über die Albéa die Beherrschung ausübt, wobei Beherrschung definiert ist als die Macht, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens zu steuern, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Beherrschung gilt als gegeben, wenn Albéa mehr als fünfzig Prozent der Stimmrechte (die nicht immer der prozentualen Beteiligung entsprechen) besitzt, außer wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Besitz keine Beherrschung begründet. Generell besitzt die Gesellschaft eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an ihren Tochtergesellschaften. Die Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt werden, wird bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, berücksichtigt. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung auf die Gesellschaft übergeht, voll konsolidiert und scheiden ab dem Datum, an dem die Beherrschung endet, aus dem Konsolidierungskreis aus. Konzerninterne Transaktionen zwischen Tochtergesellschaften Konzerninterne Transaktionen, Salden und nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften werden eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert. Joint Ventures Joint Ventures sind Unternehmen, die von der Gesellschaft gemeinsam mit einem oder mehreren nicht verbundenen Unternehmen beherrscht werden. Albéa bilanziert seine Joint Ventures nach der Equity-Methode. Unternehmenszusammenschlüsse Albéa bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Die für die Akquisition einer Tochtergesellschaft übertragene Gegenleistung entspricht dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Vermögenswerte und der von Albéa ausgegebenen Eigenkapitalanteile. Erwerbsbezogene Kosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Identifizierbare erworbene Vermögenswerte sowie übernommene Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses werden erstmalig zum Zeitpunkt der Akquisition mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Albéa erfasst für jede Akquisition jegliche nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder auf Basis des proportionalen Anteils der nicht beherrschenden Anteile an den Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens. Beteiligungen an Tochtergesellschaften werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungskosten werden um Kaufpreisänderungen aufgrund von Änderungen bedingter Kaufpreisbestandteile berichtigt. Die Anschaffungskosten enthalten auch direkt zurechenbare Kosten der Beteiligung. Der Überschuss der übertragenen Gegenleistung entspricht dem Betrag jeglicher nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, und der beizulegende Zeitwert jeglicher früheren Eigenkapitalanteile an dem erworbenen Unternehmen zum Erwerbsdatum, der über den beizulegenden Zeitwert des Anteils von Albéa an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten hinausgeht, wird als Goodwill erfasst. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte der Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Übernahme die Übernahmekosten (Bargain Purchase), dann wird dieser Mehrbetrag direkt ergebniswirksam erfasst. Fremdwährungsumrechnung Funktionale Währung und Berichtswährung Positionen in den Einzelabschlüssen der Unternehmenseinheiten von Albéa werden mit der Währung des primären Wirtschaftsraums erfasst, in dem das Unternehmen tätig ist (zu den funktionalen Währungen zählen im Wesentlichen USD, EUR, CAD und CNY). Der Konzernabschluss wird in US-Dollar (USD), der Berichtswährung von Albéa, aufgestellt. Transaktionen und Salden Die Erfassung und Bewertung von Transaktionen in Fremdwährung wird durch IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" definiert. Fremdwährungstransaktionen werden unter Zugrundelegung der Wechselkurse, die am Datum der Transaktion oder, im Falle der Neubewertung von Positionen, der Bewertung gelten, in die funktionale Währung umgerechnet. Wechselkursgewinne und -verluste aus der Abrechnung dieser Transaktionen und aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu Jahresendkursen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sofern sie nicht als Cashflow-Hedge oder Hedge einer Nettoinvestition gelten und im sonstigen Gesamtergebnis abgegrenzt werden. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die sich auf Finanzschulden sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beziehen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Finanzertrag oder Finanzaufwand ausgewiesen. Alle sonstigen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Sonstige Erträge/(Aufwendungen) ausgewiesen. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von auf Fremdwährung lautenden monetären Wertpapieren, die als "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert sind, werden entweder den Umrechnungsdifferenzen aus Änderungen der fortgeführten Anschaffungskosten des Wertpapiers oder anderen Änderungen des Buchwerts des Wertpapiers zugeordnet. Umrechnungsdifferenzen aus Änderungen der fortgeführten Anschaffungskosten werden ergebniswirksam erfasst; andere Änderungen des Buchwerts des Wertpapiers werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Abweichend von der vorgenannten Regel werden Umrechnungsdifferenzen, die sich bezüglich langfristiger konzerninterner Finanzierungstransaktionen ergeben, die als Teil der Nettoinvestition in eine ausländische Tochtergesellschaft betrachtet werden können, bis zur Entkonsolidierung der Beteiligung unter Transaktionsdifferenzen als separater Eigenkapitalbestandteil erfasst. Konzerngesellschaften Die Ergebnisse und Finanzlage aller Albéa-Unternehmenseinheiten (von denen keines in einer Volkswirtschaft tätig ist, die als hyperinflationär eingestuft ist), deren funktionale Währung von der Berichtswährung abweicht, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet: - Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede vorgelegte Bilanz werden zum Schlusskurs am Bilanzstichtag umgerechnet; - Erträge und Aufwendungen jeder Gewinn- und Verlustrechnung werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet (es sei denn, dieser Durchschnittswert ist kein angemessener Näherungswert des kumulierten Effekts der zu den Transaktionszeitpunkten geltenden Kurse; in diesem Fall werden Erträge und Aufwendungen zum Umrechnungskurs der Transaktionszeitpunkte umgerechnet); und - alle resultierenden Wechselkursdifferenzen werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Im Rahmen der Konsolidierung werden Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe und aus Finanzschulden und anderen Währungsinstrumenten, die zur Absicherung dieser Investitionen bestimmt sind, im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Anpassungen aufgrund der Akquisition eines ausländischen Unternehmens werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Schlusskurs umgerechnet. 2.3.2. Ermessensentscheidungen bei der Vornahme kritischer Schätzungen bei der Bilanzierung und Bewertung sowie wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten Vielen der im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge liegen Ermessensentscheidungen und/oder Schätzungen zugrunde. Wenngleich diese Ermessensentscheidungen und Schätzungen auf dem besten Wissen der Geschäftsleitung über die relevanten Fakten und Umstände unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen basieren, können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen abweichen. Die Erstellung des Abschlusses im Einklang mit IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung, die die Anwendung von Richtlinien und die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten betreffen, die aus anderen Quellen nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Die Schätzungen und zugehörigen Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen und relevant erachtet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag, die ein signifikantes Risiko für Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres darstellen, werden nachfolgend beschrieben und im Anhang zum Konzernabschluss direkt ausgewiesen (Latente Steuern (Anmerkung 5.7), Goodwill (Anmerkung 6.1), Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Anmerkung 6.2) und Rückstellungen (Anmerkung 6.10)). Wertminderung langfristiger Vermögenswerte In Übereinstimmung mit IAS 6 "Wertminderung von Vermögenswerten" wird an jedem Bilanzstichtag eine Prüfung der Buchwerte von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Goodwill vorgenommen, um zu bewerten, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, erfolgt eine Schätzung des für den entsprechenden Vermögenswert erzielbaren Betrags. Für Goodwill wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung am 31. Dezember durchgeführt. Für den Zweck der Werthaltigkeitsprüfung werden Vermögenswerte in zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) gruppiert, die der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten entsprechen, die Mittelzuflüsse aus der anhaltenden Nutzung der Vermögenswerte erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird den ZGEs oder Gruppen von ZGEs zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergieeffekten des Zusammenschlusses profitieren. Der Konzern hat die folgenden drei ZGEs identifiziert, die den drei Produktlinien des Konzerns entsprechen: Tuben, Cosmetics & Fragrance und Innovative Beauty Group (Zuordnung je nach Technologien, Know-how und/oder Produktfamilie). Goodwill-Beträge wurden diesen drei ZGEs zugeordnet. Im Einklang mit IFRS 5 (vgl. Anmerkung 3.1), wurden die Goodwill-Positionen von IBG und den russischen Geschäftsaktivitäten per Dezember 2023 als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" umgegliedert. Übersteigen die Buchwerte der ZGEs den jeweils höheren Betrag des Nutzungs- oder Marktwerts, dann wird die hieraus resultierende Wertminderung unter "Sonstige Erträge und Aufwendungen" erfasst. Der Marktwert wird durch Vergleich mit ähnlichen Transaktionen des Sektors der jeweiligen ZGE geschätzt. Der Nutzungswert basiert auf dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows der jeweiligen Produktlinie. Die Nutzwertberechnung basiert auf Projektionen der vom Konzern für die jeweilige ZGE erwarteten Cashflows. Die Cashflow-Projektionen für jede ZGE beruhen auf einem Fünfjahreszeitraum. Den Projektionen liegen folgende Annahmen zugrunde: - Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Umsatzerlöse basiert auf dem Geschäftsplan, der je nach ZGE und betreffendem Land variiert. - Stabiles oder erwartetes Wachstum der durchschnittlichen operativen Margen (EBITDA) entsprechend den ZGEs - Durchschnittliche jährliche Investitionen in Anlagevermögen je ZGE Cashflow-Projektionen, die über den Fünfjahreszeitraum hinausreichen (Budget 2024 und Vier-Jahres-Projektion), werden durch Extrapolation der Projektionen anhand einer langfristigen Wachstumsrate geschätzt, die die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftssegments nicht übersteigen darf. Die Diskontierung zukünftig erwarteter Cashflows erfolgt anhand der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC), denen Marktannahmen zugrunde liegen, die je nach Geschäftssegment und Länderrisikofaktoren variieren können. Der Konzern wendet hierbei einen Diskontierungssatz nach Steuern auf die Nach-Steuer-Cashflows an. Als durchschnittliche WACC wurde 9,19 % ermittelt. Zur Diskontierung der Nach-Steuer-Cashflows im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung werden die WACC als Diskontierungszins herangezogen. ANMERKUNG 3 WICHTIGE EREIGNISSE 3.1. KONSOLIDIERUNGSKREIS 3.1.1. Veräußerung der Innovative Beauty Group ("IBG") Am 29. Februar 2024 unterzeichnete Albéa eine Put-Optionsvereinbarung zur Veräußerung des Albéa-Geschäftsbereichs Innovative Beauty Group (IBG) an Fremman Capital. Die Veräußerung sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Alle Vorverkaufsprüfungen (darunter die vom Verkäufer beauftragte Due Diligence) fanden im Jahr 2023 statt. Da der Verkauf dieser - eindeutig identifizierbaren - Geschäftsaktivitäten zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 als sehr wahrscheinlich galt, wurde er in den beiden dargestellten Berichtsperioden nach IFRS 5 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von IBG wurden in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" bzw. als "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" ausgewiesen (vgl. Anmerkung 5.9). 3.1.2. Klassifizierung russischer Geschäftsaktivitäten als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine am 24. Februar 2022 und die in der Folge von zahlreichen Staaten gegen Russland verhängten Sanktionen hatten Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten vieler internationaler Konzerne und wirken sich weiterhin auf die europäischen Volkswirtschaften aus. Albéa ist mit einem Unternehmen in Russland tätig, das sich zu 100 % im Besitz der Albéa Group befindet: Albéa Rus LLC. Am 28. November 2023 hat sich der Verwaltungsrat zur Veräußerung der russischen Tochtergesellschaft entschlossen. Ein entsprechender Anteilskaufvertrag wurde am 28. Dezember 2023 unterzeichnet. Die Positionen der russischen Tochtergesellschaft wurden gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten klassifiziert und in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 separat ausgewiesen. Die russischen Geschäftsaktivitäten wurden nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt, da es sich hierbei nicht um einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich handelt (vgl. Anmerkung 5.9). Der Anteil von Albéas russischen Geschäftsaktivitäten an den Konzernaktivitäten ist gering. Zum 31. Dezember 2023 trägt Albéa Rus LLC lediglich 1,5 % zum Konzernumsatz bei (gegenüber 1,4 % zum 31. Dezember 2022). Der EBITDA-Beitrag von Albéa Rus LLC beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 4,1 % (gegenüber 2,8 % zum 31. Dezember 2022). 3.2. REFINANZIERUNGSPROZESS Im März 2023 finalisierte Albéa die Refinanzierung, in der BNP Paribas SA und Goldman Sachs als gemeinsame globale Koordinatoren mit der Arrangierung einer vorrangig besicherten Kreditfazilität im Volumen von 566 Millionen EUR und einer revolvierenden Kreditfazilität im Umfang von 95 Millionen EUR beauftragt waren. Im Rahmen dieser am 6. April 2023 abgeschlossenen Refinanzierung verlängerte der Konzern die Laufzeit seiner Schulden von April 2024 auf Juni bis Dezember 2027 (vgl. nachfolgendes Schaubild), wobei die Bedingungen etwa im Hinblick auf vierteljährliche Zinszahlungen gleichbleiben. Die Term-Loan-B-Tranchen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert; der ausgewiesene Betrag des Term Loan B, netto enthält aktivierte Emissionskosten im Zusammenhang mit dem Refinanzierungsprozess in Höhe von 2 Millionen USD. Die Refinanzierungskosten belaufen sich auf 42,9 Millionen USD: 2 Millionen USD wurden aktiviert, 40,6 Millionen USD ergebniswirksam erfasst. Nachdem die USD-Tranche des Term-Loan-B im April vollständig zurückgezahlt wurde, hat der Konzern realisierte Wechselkurseffekte in Höhe von (8,1) Millionen USD erfasst (vgl. Anmerkung 5.6). Albéa Beauty Holdings SA verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils spezifischen Finanzkennzahl. Nach den Term-Loan-B-Bestimmungen soll der Nettoverschuldungsgrad auf Grundlage des EBITDA den ursprünglich vereinbarten Wert von 7,97 nicht übersteigen. Im Mai 2023 erfolgte eine Absicherung der EUR-Tranche des Term Loan B durch eine Zinsobergrenze (Cap): Cap von 3,25 % (EUR-Cap ggü. 6-Monats-Euribor) (Datum des Inkrafttretens: 30. September 2023, Fälligkeitsdatum: 31. Mai 2024); die Zahlung der Cap-Prämie in Höhe von 1,4 Millionen EUR erfolgt vierteljährlich und wird als Nettoverschuldung klassifiziert. Die beizulegenden Zeitwerte der Cap-Prämie werden in Höhe von 0,8 Millionen USD unter "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" erfasst. ANMERKUNG 4 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Gemäß IFRS 8 basieren die Ergebnisse der Geschäftssegmente auf Informationen der internen Managementberichterstattung, die vom Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) regelmäßig überprüft werden. Zudem sieht IFRS 8 die Überleitung der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis vor. Die in diesem Abschnitt ausgewiesenen Zahlen der Geschäftssegmente entsprechen den Zahlen, die auf Basis der internen Berichterstattung so darzustellen sind, wie sie vom Hauptentscheidungsträger regelmäßig zur Entscheidung herangezogen werden. Als Hauptentscheidungsträger, der für die Allokation von Ressourcen und die Beurteilung des Ergebnisses der Geschäftssegmente verantwortlich ist, wurde das Executive Committee festgelegt, das das Ergebnis beurteilt und die Ressourcen zuweist. Albéa besitzt zwei operative Segmente und weist die Konzernkosten, die keinem dieser beiden Segmente zugeordnet sind, im Segment "Konzern" aus: - Tuben: Laminat- und Kunststofftuben für die Mundpflege- und Kosmetikbranche; - Cosmetics & Fragrance: Verschlüsse für Hautpflegeprodukte, Lippenstifte, Puderdosen, Mascara, Handelsaktivitäten; - Konzern: "Holding & Konzern"-Kosten, die keinem der beiden Geschäftssegmente zuzuordnen sind. Albéa legt seine Daten zudem auf Basis von vier geografischen Märkten vor, die den drei geografischen Hauptmärkten entsprechen: Europa, Amerika (darunter Nordamerika, das die Aktivitäten in den USA und Mexiko umfasst) und asiatische Länder (hierunter China und Südasien). Von der Geschäftsleitung verwendete Definition des bereinigten EBITDA (Non-GAAP-Kennzahl): Betriebsergebnis vor Abschreibungen (einschließlich Abschreibungsaufwendungen nach IFRS 16), Restrukturierungskosten und Abfindungskosten, einmaligen Gebühren, Ausgliederungskosten, Akquisitionen, Integrationskosten, Transformationskosten, sonstigen Ausgleichs- und Abfindungsleistungen, nicht realisierten Fremdwährungsgewinnen (/-verlusten), Gewinnen (/Verlusten) aus Abgängen von Vermögenswerten, Wertminderung, Gewinnen aus Erwerben zu Preisen, die unter dem Marktwert liegen (Bargain Purchase) sowie anteilsbasierten Vergütungen nach IFRS 2. Überleitung auf das ausgewiesene bereinigte EBITDA (Non-GAAP-Kennzahl)
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider (vgl. entsprechende Anmerkung). (2) "Sonstige Erträge (Aufwendungen)" setzen sich wie folgt zusammen:
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. (*) Sonstige COVID-19-Kosten stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit Ineffizienzkosten: Entgeltfortzahlung während der Quarantäne in China, Entgeltfortzahlung während der Betriebsschließungen, Zeitaufwand/Kosten durch zusätzliche Reinigung von Anlagen und Produktionsstätten sowie Kosten für den Einsatz von Zeitarbeitskräften, um erkrankte Mitarbeiter zu ersetzen. Diese nicht inkrementellen Kosten werden unter "Umsatzkosten" ausgewiesen. 4.1. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 31. Dezember 2023
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. (2) Vgl. Überleitung auf das bereinigte EBITDA: Der Posten "Sonstige Erträge (Aufwendungen)" beinhaltet Managementgebühren, die anderen Segmenten rückbelastet wurden. (3) Segmentvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden wie folgt mit den Bilanzwerten abgestimmt:
( *) Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill in Verbindung mit der Übernahme von Albéa S.A. wurden den Segmenten Tuben und C&F zugeordnet. 31. Dezember 2022
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. (2) Vgl. Überleitung auf das bereinigte EBITDA: Der Posten "Sonstige Erträge (Aufwendungen)" beinhaltet Managementgebühren, die anderen Segmenten rückbelastet wurden. (2) Segmentvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden wie folgt mit den Bilanzwerten abgestimmt:
( *) Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill in Verbindung mit der Übernahme von Albéa S.A. wurden den Segmenten Tuben, C&F und IBG zugeordnet. 4.2. GEOGRAFISCHE INFORMATIONEN 31. Dezember 2023
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. (2) Vgl. Überleitung auf das bereinigte EBITDA: Der geografisch dem Konzern zugeordnete Posten "Sonstige Erträge (Aufwendungen)" beinhaltet Managementgebühren, die anderen Segmenten rückbelastet wurden. (3) Segmentvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden wie folgt mit den Bilanzwerten abgestimmt:
( *) Immaterielle Vermögenswerte (und damit verbundene Abschreibungen) und Goodwill in Verbindung mit der Übernahme von Albéa S.A. wurden dem Segment "Konzern" zugeordnet. 31. Dezember 2022
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. (2) Vgl. Überleitung auf das bereinigte EBITDA: Der geografisch dem Konzern zugeordnete Posten "Sonstige Erträge (Aufwendungen)" beinhaltet Managementgebühren, die anderen Segmenten rückbelastet wurden. (3) Segmentvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden wie folgt mit den Bilanzwerten abgestimmt:
( *) Immaterielle Vermögenswerte (und damit verbundene Abschreibungen) und Goodwill in Verbindung mit der Übernahme von Albéa S.A. wurden dem Segment "Konzern" zugeordnet. ANMERKUNG 5 ANMERKUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.1. UMSATZ Der Konzern produziert und verkauft ein Sortiment von Gütern, darunter Tuben, Mascara, Lippenstifte, Verschlusskappen usw. Nettoumsatzerlöse werden im Allgemeinen zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsmacht über die Vermögenswerte gemäß INCOTERM-Lieferbedingungen des Vertrags auf den Kunden übergegangen ist, was in der Regel dem Versand- oder Lieferdatum entspricht. Der Kunde entscheidet selbstständig über Verkaufsweg und Verkaufspreis, und es bestehen keine unerfüllten Verpflichtungen, die sich auf die Abnahme der Güter durch den Kunden auswirken. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Güter an den angegebenen Ort versandt wurden, das Risiko der Veralterung und des Verlustes auf den Kunden übergegangen ist, und entweder der Kunde die Güter nach den Bedingungen des Kaufvertrags angenommen hat, der Vorbehalt einer Abnahme erloschen ist oder dem Konzern objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass alle Bedingungen für die Annahme erfüllt sind. Der erfasste Umsatzerlös entspricht dem im Verkaufsvertrag festgelegten Preis, abzüglich geschätzter Mengenrabatte (entsprechend vertraglicher Vereinbarungen). Da Verkäufe mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen abgewickelt werden, wird keine Finanzierungsvereinbarung unterstellt, was der gängigen Marktpraxis entspricht. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Segment und nach geografischer Region wird in Anmerkung 4 -Segmentberichterstattung dargestellt. Der Gesamtumsatz von 1.261,5 Millionen USD für den am 31. Dezember 2023 beendeten Berichtszeitraum geht auf Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen in Höhe von 1.194,8 Millionen USD, dem Verkauf von Formen und Werkzeugen (hauptsächlich im Rahmen der Geschäftsaktivitäten im Segment Cosmetics & Fragrance) in Höhe von 38,8 Millionen USD sowie auf sonstige Verkäufe in Höhe von 27,8 Millionen USD zurück. Der Gesamtumsatz von 1.166,7 Millionen USD für den am 31. Dezember 2022 beendeten Berichtszeitraum geht auf Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen in Höhe von 1.116,3 Millionen USD, dem Verkauf von Formen und Werkzeugen (hauptsächlich im Rahmen der Geschäftsaktivitäten im Segment Cosmetics & Fragrance) in Höhe von 28,3 Millionen USD sowie auf sonstige Verkäufe in Höhe von 22,1 Millionen USD zurück. 5.2. UMSATZKOSTEN Die Umsatzkosten entsprechen dem Betrag der direkten Kosten für den Geschäftsbetrieb, einschließlich direkter Materialaufwendungen, entsprechender Gehälter und des an externe Dritte für Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Umsatzerlös stehen, fälligen Betrags.
Die sonstigen Aufwendungen können wie folgt aufgegliedert werden:
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. 5.3. VERTRIEBS- UND VERWALTUNGSAUFWAND
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. 5.4. WIEDERKEHREND - SONSTIGE ERTRÄGE (AUFWENDUNGEN) Der Posten "Wiederkehrend - Sonstige Erträge und Aufwendungen" deckt Erträge oder Aufwendungen ab, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit einer Berichtseinheit entstehen. Hierzu zählen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der anteilsbasierten Vergütung im Rahmen von IFRS 2.
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Im Zuge unserer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung wurde weder im Berichtsjahr noch im Geschäftsjahr 2022 eine Wertminderung ausgewiesen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beinhalten Abschreibungen auf Kundenbeziehungen, die im Rahmen der Kaufpreisallokation bei der Albéa-Übernahme erfasst wurden: Diese belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf (24,9) Millionen USD gegenüber (25,9) Millionen USD im Geschäftsjahr 2022. 5.5. EINMALIG - SONSTIGE ERTRÄGE (AUFWENDUNGEN) Der Posten "Einmalig - Sonstige Erträge/(Aufwendungen)" umfasst Restrukturierungskosten, Abfindungskosten, einmalige Gebühren, Akquisitionen, Integrations- und Ausgliederungskosten sowie Umzugskosten (Fertigungsnetzoptimierung).
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Zum 31. Dezember 2023 stellen sich die Hauptbestandteile der sonstigen Einmalerträge (-aufwendungen) wie folgt dar: - (1,6) Millionen USD im Zusammenhang mit der Transformation und strategischen Prüfung - (2,5) Millionen USD Abfindungs- und Restrukturierungsaufwendungen - (1,3) Millionen USD Aufwendungen für Anteilseigner nicht operativer Holding - (8,2) Millionen USD Akquisitionsaufwendungen - (0,6) Millionen USD Aufwendungen im Zusammenhang mit Bereichen, die nicht von der Konzernzentrale abgedeckt werden. - (1,3) Millionen USD sonstige Einmalaufwendungen Zum 31. Dezember 2022 stellen sich die Hauptbestandteile der sonstigen Einmalerträge (-aufwendungen) wie folgt dar: - (8,6) Millionen USD Restrukturierungsaufwendungen, hiervon (6) Millionen USD im Zusammenhang mit dem neuerlichen Personalabbau auf Ebene der Konzernzentrale und in Verbindung mit der Umstrukturierung des Konzerns in zwei Unternehmenseinheiten. - (0,7) Millionen USD IT-Projektaufwendungen - (1,2) Millionen USD Aufwendungen für Anteilseigner nicht operativer Holding - (5,3) Millionen USD Aufwendungen in Verbindung mit dem M&A- und Anteilseigner-Projekt - (0,5) Millionen USD Aufwendungen im Zusammenhang mit Bereichen, die nicht von der Konzernzentrale abgedeckt werden. - (0,6) Millionen USD sonstige Einmalaufwendungen - 1,2 Millionen USD Ertrag in Verbindung mit einer Anpassung der Earn-Out-Zahlung von Abdos 5.6. NETTOFINANZERGEBNIS Das Nettofinanzergebnis beinhaltet hauptsächlich Zinsen auf Finanzschulden und den Zinsanteil für Zahlungen aus Finanzierungsleasing. Dieser Finanzaufwand wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Der Finanzertrag beinhaltet hauptsächlich Zinsen aus Darlehensforderungen von nahestehenden Unternehmen und Personen und aus verzinslichen Komponenten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Zinsertrag wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn Darlehen und Forderungen wertgemindert sind, verringert Albéa den Buchwert auf den erzielbaren Betrag entsprechend dem geschätzten künftigen Cashflow, diskontiert mit dem ursprünglichen effektiven Zinssatz des Instruments; der Diskontbetrag wird in der Folge abgebaut und als Zinsertrag erfasst. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehen und Forderungen wird unter Anwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes erfasst. Einige Tochtergesellschaften des Albéa-Konzerns schließen bei der Zeichnung von Darlehen oder bei der Tätigung von Geschäften in einer von ihrer funktionalen Währung abweichenden Währung Sicherungsgeschäfte gegen das Risiko von Wechselkursschwankungen ab. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate werden im Finanzergebnis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht realisierte Erträge bezüglich der zugrunde liegenden finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten werden innerhalb des Finanzergebnisses verrechnet.
(*) Zur Auswirkung der Refinanzierung vgl. Anmerkung 3.2 (1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Zum 31. Dezember 2023 sind die Zinskosten aus Nettoverschuldung im Wesentlichen auf Folgendes zurückzuführen: - Zinsen Term Loan B: (49,0) Millionen USD - Zinsen YBPEC: (15,8) Millionen USD - Factoring und Reverse-Factoring: (10,1) Millionen USD - Aus der Anwendung von IFRS 16 resultierende Zinsen: (3,3) Millionen USD - Sonstige: (3,2) Millionen USD Nicht realisierte Währungsverluste aus Nettoverschuldung sind hauptsächlich auf die Umwandlung des Term Loan B in Höhe von 10,7 Millionen USD zurückzuführen. Dies ist ein nicht zahlungswirksamer Posten im Zusammenhang mit der Umrechnung von in USD denominierten Darlehen, die von Tochtergesellschaften gehalten werden, deren funktionale Währung und Berichtswährung der Euro ist. Zum 31. Dezember 2022 sind die Zinskosten aus Nettoverschuldung im Wesentlichen auf Folgendes zurückzuführen: - Zinsen Term Loan B: (22,9) Millionen USD - Zinsen YBPEC: (14,0) Millionen USD - Aus der Anwendung von IFRS 16 resultierende Zinsen: (4,3) Millionen - Factoring: (4,9) Millionen USD - Sonstige: (2) Millionen USD Nicht realisierte Währungsverluste aus Nettoverschuldung sind hauptsächlich auf die Umwandlung des Term Loan B in Höhe von 10,1 Millionen USD zurückzuführen. Dies ist ein nicht zahlungswirksamer Posten im Zusammenhang mit der Umrechnung von in USD denominierten Darlehen, die von Tochtergesellschaften gehalten werden, deren funktionale Währung und Berichtswährung der Euro ist. 5.7. ERTRAGSTEUER Ertragsteuern auf das Ergebnis der Berichtsperiode umfassen tatsächliche und latente Steuern. Ertragsteuer wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, außer soweit sich diese auf Positionen bezieht, die direkt im Eigenkapital erfasst sind. Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand entspricht der voraussichtlichen Steuer auf die zu versteuernden Jahreserträge, berechnet auf Grundlage der am Bilanzstichtag geltenden oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedeten Steuergesetze der Länder, in denen Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen von Albéa tätig sind und zu versteuernde Erträge generieren. Latente Steuern werden auf Basis der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode berechnet, die temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz berücksichtigt. Die Auswirkungen einer Änderung der Steuersätze und -gesetze auf latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden in der Berichtsperiode, in der die Steuersatzänderung beschlossen wird, erfolgswirksam erfasst, außer in dem Umfang, in dem die Steuer aus einer Transaktion oder einem Ereignis herrührt, die oder das in derselben oder in einer anderen Berichtsperiode erfolgsneutral (sonstiges Gesamtergebnis oder unmittelbar im Eigenkapital) erfasst wird, oder aus einem Unternehmenszusammenschluss herrührt. Latente Steueransprüche und Verbindlichkeiten werden anhand von Steuersätzen und -gesetzen bemessen, deren Gültigkeit für die Berichtsperiode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist, wobei Steuersätze und -gesetze zugrunde gelegt werden, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Ein latenter Steueranspruch wird nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen, um diesen Steueranspruch zu realisieren. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang herabgesetzt, in dem eine Realisierung der zugehörigen Steuervergünstigungen es nicht mehr länger wahrscheinlich erscheinen lässt, dass das diesbezügliche Steuerguthaben realisiert wird; dies wird durch Vornahme einer Wertberichtigung auf latente Steueransprüche ausgewiesen. Latente Steueransprüche und Verbindlichkeiten werden verrechnet, wenn ein einklagbares Recht zur Verrechnung tatsächlicher Steueransprüche und -verbindlichkeiten besteht und sich diese auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, und der Konzern beabsichtigt, seine laufenden Steueransprüche und -schulden auf Nettobasis zu verrechnen. Zur Bestimmung der weltweiten Rückstellung für Ertragsteuern und Erfassung der zugehörigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind erhebliche Ermessensentscheidungen erforderlich. Die Konzernleitung bildet in der Erwartung, dass einige von Albéas Steuerpositionen angefochten werden, Steuerrückstellungen und zinst diese auf. Die Geschäftsleitung ist der Auffassung, dass Albéas Rückstellungen für latente Steuerverbindlichkeiten ausreichen, um die sich aus allen wesentlichen steuerlichen Rechtsstreitigkeiten ergebenden Beträge zu begleichen. Analyse des Ertragsteueraufwands Albéa ist in einer Reihe von Ländern ertragsteuerpflichtig. Die Festlegung der Ertragsteuerrückstellung erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen, da bei vielen Geschäftsvorfällen und Berechnungen die endgültige Besteuerung im gewöhnlichen Geschäftsverlauf nicht abschließend ermittelt werden kann. Albéa erfasst Verbindlichkeiten auf Basis von Schätzungen darüber, ob zusätzliche Steuern anfallen werden. Unterscheidet sich das endgültige steuerliche Ergebnis von den erfassten Beträgen, werden sich diese Abweichungen in der Berichtsperiode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, auf die Rückstellungen für tatsächliche und latente Steuern und das operative Ergebnis auswirken.
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Abstimmung zwischen dem gesetzlichen Steuersatz in Luxemburg und dem effektiven Steuersatz von Albéa
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Der Steueraufwand für den am 31. Dezember 2023 endenden Zwölfmonatszeitraum belief sich auf (4,8) Millionen USD für einen Verlust vor Steuern in Höhe von (106,3) Millionen USD. Der Steuerertrag für den am 31. Dezember 2022 endenden Zwölfmonatszeitraum belief sich auf (6,9) Millionen USD für einen Verlust vor Steuern in Höhe von (63,1) Millionen USD. In der Bilanz erfasste latente Ertragsteuern: Der Buchwert latenter Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem notwendigen Umfang erhöht oder vermindert, um Änderungen der Wahrscheinlichkeit, dass ein zu versteuernder Gewinn zur Verfügung steht, mit dem der latente Steueranspruch verrechnet werden kann, widerzuspiegeln. Um die Wahrscheinlichkeit der Erzielung eines zu versteuernden Gewinns zu beurteilen, werden die folgenden Faktoren berücksichtigt: Ergebnisse in früheren Jahren; Prognosen künftiger Ergebnisse; Sondereffekte, die sich künftig wahrscheinlich nicht wiederholen werden sowie die Steuerplanungsstrategie. Vor diesem Hintergrund sind bei der Beurteilung, ob Albéa seine steuerlichen Verlustvorträge nutzen kann, wesentliche Ermessensentscheidungen erforderlich. Wenn künftige Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen, müsste Albéa den Buchwert seiner latenten Steueransprüche erhöhen oder vermindern, was wesentliche Auswirkungen auf Albéas Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung hätte. Es folgt eine Aufschlüsselung der latenten Steuern nach Art der temporären Differenzen. Die latenten Steueransprüche haben überwiegend langfristigen Charakter.
Zum 31. Dezember 2023 erfasste Albéa einen latenten Steueranspruch in Höhe von 5,3 Millionen USD aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 25,4 Millionen USD. Die wichtigsten steuerlichen Einheiten, auf die sich diese steuerlichen Verluste beziehen, waren die Folgenden: - Britische Tochtergesellschaften: 2,9 Millionen USD latente Steuern - Chinesische Tochtergesellschaften: 1,0 Millionen USD latente Steuern - Italienische Tochtergesellschaften: 1,3 Millionen USD latente Steuern - Polnische Tochtergesellschaften: 0,1 Millionen USD latente Steuern Darüber hinaus verfügte Albéa über ungenutzte steuerliche Verlustvorträge aus Betriebseinheiten in Höhe von 481,8 Millionen USD (entsprechend einem Steuerwert in Höhe von 119,7 Millionen USD), für die aufgrund der Unsicherheit ihrer Verwendung keine latenten Steueransprüche erfasst wurden. Die wichtigsten steuerlichen Einheiten, auf die sich diese steuerlichen Verluste beziehen, waren die Folgenden: - Französische Tochtergesellschaften: 172,1 Millionen USD Steuerwert und 44,5 Millionen USD latente Steuern - Luxemburgische Tochtergesellschaften: 254,2 Millionen USD Steuerwert und 63,4 Millionen USD latente Steuern - Chinesische Tochtergesellschaften: 8,4 Millionen USD Steuerwert und 2,1 Millionen USD latente Steuern - Italienische Tochtergesellschaften: 11,6 Millionen USD Steuerwert und 2,8 Millionen USD latente Steuern - Britische Tochtergesellschaften: 28,4 Millionen USD Steuerwert und 5,4 Millionen USD latente Steuern 5.8 PERSONALVORSORGEAUFWAND UND PERSONALAUFWAND
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. * Der Aufwand für aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich entspricht dem Teil der PUT-Option für nicht beherrschende Anteilseigner unter Einhaltung von Auflagen zur Anwesenheit innerhalb des Konzerns.
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. 5.9 ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE UND AUFGEGEBENE GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN IFRS 5 regelt Bilanzierung sowie Darstellungs- und Angabepflichten im Zusammenhang mit zu Veräußerungszwecken gehaltenen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sowie in Verbindung mit aufgegebenen Geschäftsbereichen. Ein aufgegebener Geschäftsbereich stellt einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich dar, der vom Konzern entweder veräußert oder als zu Veräußerungszwecken gehalten klassifiziert wurde. IFRS 5 sieht vor, dass Unternehmen zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten in der Bilanz separat auszuweisen haben, wenn deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Damit dies der Fall ist, muss (i) der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte gängig und üblich sind, sofort veräußerbar sein, (ii) das Unternehmen die Entscheidung zur Veräußerung des Vermögenswerts getroffen haben (z. B. indem die Geschäftsleitung einen Plan für den Verkauf beschlossen hat), und (iii) eine Veräußerung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums höchstwahrscheinlich sein. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet; planmäßige Abschreibungen werden ab dem Zeitpunkt der Umgliederung ausgesetzt. Ein Gewinn oder Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Hierzu zählen das Nachsteuerergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung sowie das Veräußerungsergebnis nach Steuern für den Berichtszeitraum und die dargestellten Vergleichsperioden. Die den aufgegebenen Geschäftsbereichen zuzurechnenden Netto-Cashflows werden in den jeweiligen Abschnitten der Kapitalflussrechnung ebenfalls separat ausgewiesen und entsprechen den durch diese Tätigkeiten bis zum Veräußerungszeitpunkt generierten Cashflows sowie den Cashflows aus der Veräußerung (ohne Steuern) für den Berichtszeitraum und die dargestellten Vergleichsperioden. In Anbetracht des im Zuge der Transaktion erwarteten Ertrags wurde keine Abschreibung auf die veräußerten Nettovermögenswerte vorgenommen. Wie in Anmerkung 3.1.1 erläutert, erfüllt die anstehende Veräußerung von IBG die Kriterien von IFRS 5. Da es sich bei den Geschäftsaktivitäten um einen wesentlichen Geschäftszweig handelt, wurden diese in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung der beiden dargestellten Berichtsperioden als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von IBG wurden in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte bzw. zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ein Gewinn oder Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Hierzu zählen das Nachsteuerergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung sowie das Veräußerungsergebnis nach Steuern. Die Geschäfte zwischen den fortzuführenden Geschäftsbereichen und IBG werden selbst nach der Veräußerung fortgesetzt, weshalb interne Geschäftsaktivitäten als extern erfasst werden. Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich IBG
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten IBG
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Russland
Die russischen Geschäftsaktivitäten wurden nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt, da es sich hierbei nicht um einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich handelt (vgl. Anmerkung 3.1.2). ANMERKUNG 6 ANMERKUNGEN ZUR BILANZ 6.1. GOODWILL Goodwill, der dem Überschuss der übertragenen Gegenleistung über den Anteil von Albéa am beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens zum Zeitpunkt der Übernahme entspricht, wird als ein Vermögenswert verbucht. Goodwill umfasst nicht identifizierbare Positionen wie Know-how und Qualifikation der Mitarbeiter. Goodwill wird in der funktionalen Währung des erworbenen Unternehmens erfasst. Für den Zweck der Werthaltigkeitsprüfung wird Goodwill, der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wird, jeweils den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) oder Gruppen von ZGEs zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergieeffekten des Zusammenschlusses profitieren. Jede ZGE oder Gruppe von ZGEs, der der Goodwill zugeordnet wird, stellt die niedrigste Ebene innerhalb der Gruppe dar, zu der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird. Werthaltigkeitsprüfungen des Goodwills werden jährlich oder, falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine potenzielle Wertminderung hindeuten, häufiger vorgenommen. Der Buchwert des Goodwills wird mit dem erzielbaren Betrag verglichen, der dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht. Wertminderungen werden sofort aufwandswirksam erfasst und in der Folge nicht rückgängig gemacht. Wird der Goodwill einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) zugeordnet und ein Teil des Geschäfts innerhalb dieser Einheit veräußert, wird der dem Geschäft zuzurechnende Goodwill als Bestandteil des Buchwerts des Geschäfts bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung des Geschäfts berücksichtigt. Der unter diesen Umständen veräußerte Goodwill wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäfts und des verbleibenden Anteils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bewertet. Der Konzern hat die folgenden drei ZGEs identifiziert, die den drei Produktlinien des Konzerns entsprechen: Tuben, Cosmetics & Fragrance und Innovative Beauty Group (Zuordnung je nach Technologien, Know-how und/oder Produktfamilie). Goodwill-Beträge wurden diesen drei ZGEs zugeordnet. Nach Anwendung von IFRS 5 (vgl. Anmerkung 3.1) wird der Goodwill von IBG und ein Teil des Goodwills des Geschäftsbereichs Tuben (russische Geschäftsaktivitäten) wurden als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" umgegliedert. In der im Dezember 2023 vorgenommenen Werthaltigkeitsprüfung sind diese Aktivitäten nicht berücksichtigt. Als durchschnittliche WACC wurden für 2023 9,19 % ermittelt (2022: 9,24 %). Als langfristige Wachstumsrate wurde für 2023 1,5 % angenommen (2022: 1,5 %). Wir haben Werthaltigkeitsprüfungen vorgenommen (vgl. Anmerkung 2.3.2). Zum 31. Dezember 2023 wurde keine Wertminderung erfasst, da der Nutzungs- bzw. Marktwert jeder Produktlinie/ZGE höher war als der Nettobuchwert der jeweiligen Produktlinie/ZGE. Wir haben Sensitivitätstests des Nutzungswerts auf Grundlage folgender Annahmen durchgeführt: - Ein Rückgang oder Anstieg der EBITDA-Marge von 100 Bp. (mithilfe eines mechanischen Ansatzes zur Margenreduzierung ohne Veränderung weiterer Annahmen wie Investitionen). - Ein Rückgang oder Anstieg der WACC von 100 Bp. - Ein Rückgang oder Anstieg der langfristigen Wachstumsrate von 50 Bp. Im Zuge der Ende Dezember 2023 durchgeführten Sensitivitätsanalyse wird keine Goodwill-Wertminderung erfasst. Die detaillierten Ergebnisse der Tests der zwei verbleibenden Produktlinien für 2023 sind in nachstehender Tabelle aufgeführt:
Die detaillierten Ergebnisse der Tests der drei Produktlinien für 2022 sind in nachstehender Tabelle aufgeführt: Zum 31. Dezember 2022: Bei Annahme eines operativen Rückgangs der EBITDA-Marge von 100 Basispunkten wäre unter ansonsten unveränderten Annahmen eine Wertminderung des Goodwills der ZGE Tuben im Umfang von 15,6 Millionen USD zu erfassen. Bei Anstieg des Diskontierungssatzes von 100 Basispunkten wäre unter ansonsten unveränderten Annahmen eine Wertminderung des Goodwills der ZGE Tuben im Umfang von 22,6 Millionen USD zu erfassen. Bei einem Rückgang der langfristigen Wachstumsrate von 50 Bp. müsste kein Wertminderungsaufwand erfasst werden.
Nachfolgend die Sensitivität für die Produktlinie Tuben
Goodwill
Die Abweichung beim Goodwill im Segment Tuben gegenüber dem Vorjahr geht hauptsächlich auf die Goodwill-Allokation im Zusammenhang mit russischen Tuben-Geschäftsaktivitäten und auf die Klassifizierung als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" im Umfang von 7,5 Millionen USD zurück (vgl. Anmerkung 5.9). Im Zusammenhang mit russischen Geschäftsaktivitäten wurde im Berichtsjahr eine Goodwill-Wertminderung in Höhe von (0,6) Millionen USD erfasst. Die Abweichung beim Goodwill von IBG in Höhe 75,7 Millionen EUR gegenüber dem Vorjahr geht auf die Umgliederung als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" zum 31. Dezember 2023 zurück (vgl. Anmerkung 5.9). 6.2. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Goodwills werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen bilanziert. Sie werden nach der linearen Abschreibungsmethode über die geschätzte Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts abgeschrieben. Albéa entstehen bestimmte Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Produkten für spezifische Kundenanforderungen. Entwicklungskosten, die diesen spezifischen Produkten direkt zurechenbar sind, werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: - es ist technisch machbar, das Produkt fertigzustellen, sodass dieses zur Nutzung verfügbar ist; - die Geschäftsleitung beabsichtigt, das Produkt fertigzustellen und dieses zu nutzen oder zu verkaufen; - es besteht die Fähigkeit zur Nutzung oder zum Verkauf des Produkts; - es kann nachgewiesen werden, wie das Produkt einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; - es sind angemessene technische, finanzielle und andere Ressourcen zum Abschluss der Entwicklung und zur Nutzung oder zum Verkauf des Produkts verfügbar; und - die dem Produkt während seiner Entwicklung zurechenbaren Aufwendungen können verlässlich ermittelt werden. Forschungs- und Entwicklungskosten, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Kundenbeziehungen, Patente, Technologien und Markennamen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer - zwischen fünf und 40 Jahre (entsprechend der jeweiligen Kundenfluktuation bei Kundenbeziehungen oder dem technologischen Profil der Produktlinien) - linear abgeschrieben. Die Geschäftsleitung konnte keine Anhaltspunkte oder Auslöser (Trigger Events) identifizieren, die eine Wertminderung erforderlich machen. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen deren Kaufpreis und jegliche direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert an den Standort und in den von der Geschäftsleitung vorgesehenen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Wesentliche Verbesserungen, die die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts überschreiten, werden aktiviert und abgeschrieben. Laufende regelmäßige Wartungskosten in Bezug auf Sachanlagen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte. Die wesentlichen von Albéa angewendeten jährlichen Abschreibungssätze bewegen sich zwischen 2 % und 10 % für Gebäude, zwischen 6 % und 10 % für Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie zwischen 12,5 % und 20 % für Fahrzeuge, Büroausstattung sowie Hard- und Software (enthalten in Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung). RoU-Vermögenswerte Der Konzern erfasst RoU-Vermögenswerte (right-of-use assets) zu Beginn des Leasingverhältnisses (d. h. zum Zeitpunkt, in dem der Leasinggegenstand zur Nutzung verfügbar ist). RoU-Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertminderungen sowie unter Berücksichtigung etwaiger Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten bewertet. Die Anschaffungskosten von RoU-Vermögenswerten umfassen den Betrag der erfassten Leasingverbindlichkeiten, alle anfänglichen direkten Kosten und die zu Beginn des Leasingverhältnisses oder davor geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize. Sofern der Konzern nicht hinreichend sicher ist, dass er am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum am Leasingobjekt erwirbt, werden die erfassten RoU-Vermögenswerte linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus geschätzter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. RoU-Vermögenswerte unterliegen Wertminderungen. Zum 31. Dezember 2023 Die folgende Tabelle zeigt Eröffnungs- und Schlusssalden sowie Veränderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2023.
Zum 31. Dezember 2023 setzt sich die Position immaterielle Vermögenswerte, netto im Volumen von 196,8 Millionen USD wie folgt zusammen: 33,8 Millionen USD entfallen auf den Markennamen des Albéa-Konzerns; 25,6 Millionen USD auf Technologie und 116,2 Millionen auf Kundenbeziehungen, die im Rahmen der Kaufpreisallokation bei der Albéa-Übernahme erfasst wurden; 8,7 Millionen USD entfallen auf Kundenbeziehungen, die im Rahmen der jüngsten Übernahme (Abdos) erfasst wurden, während 12,5 Millionen USD auf sonstige immaterielle Vermögenswerte wie Computersoftware und IT-Lizenzen entfallen. Zum 31. Dezember 2023 setzt sich die Position RoU-Vermögenswerte, netto im Volumen von 90,7 Millionen USD wie folgt zusammen: 45,9 Millionen USD entfallen auf Leasing von Gebäuden und Grundstücken, 35,3 Millionen USD auf Leasing von Maschinen und Anlagen und 9,5 Millionen USD auf Leasing sonstiger Sachanlagen. Unter Im Bau befindliche Anlagen ist der Wert aktivierter im Bau befindlicher und/oder noch nicht in Betrieb genommener Anlagen zum 31. Dezember 2023 erfasst. Zum 31. Dezember 2022 Die folgende Tabelle zeigt Eröffnungs- und Schlusssalden sowie Veränderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2022.
(1) Die Veränderung des Konsolidierungskreises ergibt sich aus der Übernahme von Abdos. Zum 31. Dezember 2022 setzt sich die Position immaterielle Vermögenswerte, netto im Volumen von 240,5 Millionen USD wie folgt zusammen: 37,5 Millionen USD entfallen auf den Markennamen des Albéa-Konzerns; 26,8 Millionen USD auf Technologie und 134,8 Millionen auf Kundenbeziehungen, die im Rahmen der Kaufpreisallokation bei der Albéa-Übernahme erfasst wurden; 29,4 Millionen USD entfallen auf Kundenbeziehungen, die im Rahmen der jüngsten Übernahmen (Orchard, Fasten, Abdos) erfasst wurden, während 11,9 Millionen USD auf sonstige immaterielle Vermögenswerte wie Computersoftware und IT-Lizenzen entfallen. Zum 31. Dezember 2022 setzt sich die Position RoU-Vermögenswerte, netto im Volumen von 88,1 Millionen USD wie folgt zusammen: 55,5 Millionen USD entfallen auf Leasing von Gebäuden und Grundstücken, 23,4 Millionen USD auf Leasing von Maschinen und Anlagen und 9,2 Millionen USD auf Leasing sonstiger Sachanlagen. Unter Im Bau befindliche Anlagen ist der Wert aktivierter im Bau befindlicher und/oder noch nicht in Betrieb genommener Anlagen zum 31. Dezember 2022 erfasst. Werthaltigkeitsprüfungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Die Management- und Berichtsstruktur von Albéa ist in zwei Produktlinien organisiert, die folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGEs) darstellen: Tuben und Cosmetics & Fragrance. Diese Produktlinien haben ein fest zugeordnetes Management. Die betriebliche Bewertung und Ressourcenallokation erfolgt durch das Management gemäß dieser Struktur. Am Ende jeder Berichtsperiode bewertet Albéa, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines Vermögenswerts (ausgenommen finanzielle Vermögenswerte) oder einer ZGE vorliegen. Der erzielbare Betrag von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen basiert hauptsächlich auf Berechnungen des Nutzungswerts. Grundlage dieser Berechnungen sind Prognosen der Cashflows nach Steuern auf Basis der von der Geschäftsleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzpläne. Cashflows nach diesem Fünfjahreszeitraum werden unter Zugrundelegung der nachfolgend dargestellten geschätzten Wachstumsraten extrapoliert. Zum 31. Dezember 2023 haben wir keine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, da wir keine wesentlichen Ereignisse oder Änderungen der Umstände identifizieren konnten, die auf mögliche Wertminderungen hindeuten. Abschreibungs- und Wertminderungsaufwand Der Gesamtaufwand für Abschreibung auf Sachanlagen und Wertminderung in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wurde der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt belastet:
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. 6.3. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen hauptsächlich Finanzderivate (einschließlich CAP-Vereinbarungen zur Absicherung mithilfe von Zinsobergrenzen), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Bei der Erstbilanzierung werden Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert erfasst und den nachfolgenden Kategorien zugeordnet, woraus sich die Folgebewertungsmethoden ableiten: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis ("Fair Value OCI") oder zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung ("Fair Value P&L"). Sonstige finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Kriterien erfüllt sind: - der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel darin besteht, vertraglich vereinbarte Cashflows zu vereinnahmen, und - die Vertragsbedingungen führen zu Cashflows, die ausschließlich aus Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen bestehen. Im sonstigen Gesamtergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Im sonstigen Gesamtergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen: - Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei deren Erstbilanzierung der Konzern die unwiderrufliche Entscheidung zur Zuordnung in dieser Kategorie getroffen hat ("Fair Value OCI"-Option). Hierbei handelt es sich um strategische Anlagen, weshalb der Konzern diese Zuordnung für relevanter erachtet. - Fremdkapitalinstrumente, deren vertraglich vereinbarte Cashflows ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows als auch in der Veräußerung finanzieller Vermögenswerte besteht. Bei Abgang dieser Eigenkapitalinstrumente erfolgt die Umgliederung des im Rahmen der "Fair Value OCI"-Option im sonstigen Gesamtergebnis kumulierten Betrags in die Gewinnrücklage. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Der Konzern ordnet die nachfolgenden finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte ("Fair Value P&L") zu: - Fremdkapitalinstrumente, die sich nicht für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten qualifizieren; - zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente; und - Eigenkapitalinstrumente, für die sich die Unternehmenseinheit gegen die Erfassung der bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entstandenen Gewinne oder Verluste im sonstigen Gesamtkapital entschieden hat.
6.4. VORRÄTE Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert in der Regel auf Basis gewichteter Durchschnittskosten bewertet. Die gewichteten Durchschnittskosten von Rohstoffen sowie von unfertigen und fertigen Erzeugnissen werden anhand der in der Berichtsperiode entstandenen Kosten (einschließlich Kaufpreis von Materialien, Fracht, Abgaben und Zöllen; der Herstellungskosten, die Arbeits-, Material- und andere dem Herstellungsprozess direkt zurechenbare Kosten umfassen; sowie Fertigungsgemeinkosten) und vergleichbarer Kosten im Anfangsbestand berechnet. Wenn der Buchwert der Vorräte höher ist als deren Veräußerungswert am Jahresende, wird eine Wertminderung verbucht. Vorräte sind zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt, was eine Schätzung der künftigen Warenverkaufspreise erforderlich macht. Etwaige Differenzen zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis werden in der Periode, in der der Verkauf erfolgt, erfolgswirksam erfasst.
Die vorstehend ausgewiesenen Beträge enthalten Rückstellungen und die Eliminierung von konzerninternen Gewinnen im Bestand an fertigen Erzeugnissen für Albéa-Unternehmenseinheiten. 6.5. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN Der Konzern erfasst Wertminderungen für erwartete Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste wendet der Konzern den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodells an (das die Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei widerspiegelt) und erfasst eine Wertminderung auf Kreditverluste unter Zugrundelegung einer standardisierten Wertminderungsmatrix für die Bewertung erwarteter Forderungsausfälle. Im Vergleich mit historischen statistischen Daten musste der Konzern keine wesentlichen Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfassen - ein Indiz für die Qualität des Kundenportfolios. In bestimmten Fällen kann der Konzern jedoch den Ausfall einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Betracht ziehen, wenn objektive Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass die vollständige Beitreibung der ausstehenden vertraglichen Beträge unwahrscheinlich ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die die Vermutung begründen, dass eine Beitreibung erfolglos verlaufen wird. Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen sind im Vertriebs- und Verwaltungsaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als Nettowertminderungsaufwand im Vertriebs- und Verwaltungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Nachträgliche Zahlungseingänge von zuvor ausgebuchten Beträgen werden dem gleichen Posten gutgeschrieben.
Aufgrund ihrer kurzfristigen Fälligkeiten entspricht der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen quasi deren Buchwert. Albéas Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinst. Die Altersstruktur von Albéas überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lautet wie folgt: 6.6. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände, kurzfristige Bankeinlagen und hochliquide Finanzanlagen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen, abzüglich jederzeit fällige Kontokorrentkredite. Für die Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger, die zur Erfüllung kurzfristiger Liquiditätsverpflichtungen gehalten werden.
Jederzeit fällige Kontokorrentkredite sind in den kurzfristigen Finanzschulden enthalten (vgl. Anmerkung 6.8 - Finanzschulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten). Per Ende Dezember 2023 stehen Albéa in einigen Ländern Zahlungsmittel in Höhe von 27,8 Millionen USD zur Finanzierung lokaler industrieller Geschäftsaktivitäten und Investitionen zur Verfügung. Der Rückgriff auf diese Zahlungsmittel ist stets gegen Dividenden oder Entrichtung von Konzerngebühren möglich, selbst wenn der Rückführungsmechanismus nicht umgehend eingeleitet und zuweilen mit Umständen verbunden ist. Per Ende Dezember 2022 stehen Albéa in einigen Ländern Zahlungsmittel in Höhe von 30 Millionen USD zur Finanzierung lokaler industrieller Geschäftsaktivitäten und Investitionen zur Verfügung. Der Rückgriff auf diese Zahlungsmittel ist stets gegen Dividenden oder Entrichtung von Konzerngebühren möglich, selbst wenn der Rückführungsmechanismus nicht umgehend eingeleitet und zuweilen mit Umständen verbunden ist. 6.7. EIGENKAPITAL Das Grundkapital belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 1.569.360,42 EUR, eingeteilt in 28.409.434 voll eingezahlte Stammaktien und 128.526.608 voll eingezahlte Vorzugsaktien, jeweils mit einem Nennwert von 0,01 EUR. Am 26. Februar 2021 nahm die Gesellschaft eine Rückzahlung von 53.929.332 Vorzugsaktien im Gesamtvolumen von 73.271.463,70 EUR an Hercule PAI Holdings S.à r.l. und von 2.281.957 Vorzugsaktien an Anteilseigner im Gesamtvolumen von 3.100.396,82 EUR im Wege einer Kapitalherabsetzung im Umfang von 562.112,89 EUR vor. Nach diesen Maßnahmen beläuft sich das Grundkapital zum 31. Dezember 2023 auf 1.007.247,53 EUR, eingeteilt in 28.409.434 voll eingezahlte Stammaktien und 72.315.319 voll eingezahlte Vorzugsaktien, jeweils mit einem Nennwert von 0,01 EUR. 6.8. FINANZSCHULDEN UND ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN Finanzschulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich entstandener Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Jegliche Differenz zwischen den ursprünglich erhaltenen Beträgen (abzüglich Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird in der Konzernbilanz erfasst und in der Folge über den Zeitraum bis zur Fälligkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben oder erfolgswirksam bilanziert. Der effektive Zinssatz ist der Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungsaus- oder -eingänge bis zur Fälligkeit auf den gegenwärtigen Nettobuchwert der Verbindlichkeit beim Erstansatz abzinst. Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes einer finanziellen Verbindlichkeit werden die künftigen Cashflows auf Basis vertraglicher Verpflichtungen bestimmt. Transaktionskosten sind zusätzlich anfallende Kosten, die direkt der Emission der Kreditlinie zurechenbar sind. Sie umfassen an Makler und Berater gezahlte Gebühren und Provisionen, von Aufsichtsbehörden und Wertpapierbörsen erhobene Abgaben sowie Verkehrssteuern und Gebühren. Unter Transaktionskosten fallen weder Agio noch interne Verwaltungs- oder Gemeinkosten. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, sind Transaktionskosten in der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode berücksichtigt und werden de facto über die Laufzeit des Finanzinstruments erfolgswirksam abgeschrieben. Veränderungen der Finanzschulden während des Berichtszeitraums:
(1) Zum 31. Dezember 2023 betragen die für YBPEC aufgelaufenen Zinsen 75,3 Millionen USD. (2) Term Loan B, netto per 31. Dezember 2023 beinhaltet Bruttoschulden in Höhe von 625,4Millionen USD und Abschreibungen von Term-Loan-B-Gebühren in Höhe von (2,0) Millionen USD. Term Loan B, netto per 31. Dezember 2022 beinhaltet Bruttoschulden in Höhe von 601,9 Millionen USD. (3) Sonstige Finanzschulden umfassen sämtliche für Finanzschulden aufgelaufene Zinsen, mit Ausnahme jener der YBPEC sowie ein kurzfristiges Darlehen von IBG-Tochtergesellschaften und eine RCF in Höhe von 33,1 Millionen USD. Veränderungen der Finanzschulden im Geschäftsjahr 2022:
(1) Zum 31. Dezember 2022 betragen die für YBPEC aufgelaufenen Zinsen 57,1 Millionen USD. (2) Sonstige Finanzschulden umfassen sämtliche für Finanzschulden aufgelaufene Zinsen, mit Ausnahme jener der YBPEC. (3) Die Veränderung des Konsolidierungskreises im Umfang von 3,3 Millionen USD spiegelt die Neubewertung von Abdos India im Rahmen von IFRS 16 wider. Factoring In Übereinstimmung mit IFRS 9 gelten die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen übertragenen Vermögenswerte als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Eurofactor-Programms für Europa und Nordamerika, die im Jahresabschluss nicht ausgebucht werden, da Albéa von einem "fortgesetzten Engagement" in Bezug auf die Realisierbarkeit dieser Vermögenswerte ausgeht. Die Ausbuchung beläuft sich auf 94,2 Millionen USD abzüglich Sicherheitsleistung, wobei zum 31. Dezember 2023 80 Millionen USD auf Europa und 14,1 Millionen USD auf Nordamerika entfallen (jeweils abzüglich Sicherheitsleistung). Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich die Ausbuchung auf 120,6 Millionen USD abzüglich Sicherheitsleistung. Yield Bearing Preferred Equity Certificates (YBPEC) Siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Leasingverbindlichkeiten (Anwendung von IFRS 16) Zu Beginn des Leasingverhältnisses setzt der Konzern Leasingverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen fest. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich der Sache nach feste Zahlungen) abzüglich zu leistender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, sowie Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu entrichten sind. Zudem beinhalten Leasingzahlungen den Ausübungspreis einer Kaufoption, die vom Konzern mit hinreichender Sicherheit ausgeübt wird, sowie Strafzahlungen für die Kündigung eines Leasingverhältnisses, wenn aus der Leasingdauer hervorgeht, dass der Konzern eine Kündigungsoption wahrnehmen wird. Die variablen Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in dem Berichtszeitraum als Aufwand erfasst, in dem das Ereignis oder die Bedingung eintritt, das bzw. die die Zahlung auslöst. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz zu Beginn des Leasingverhältnisses für den Fall, dass sich der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen lässt. Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten entsprechend dem Zinszuwachs erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen gekürzt. Darüber hinaus erfolgt eine Neubewertung des Buchwerts der Leasingverbindlichkeiten, wenn eine Modifikation, eine Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, eine Änderung der Sache nach festen Leasingzahlungen oder eine Änderung der Beurteilung einer Option zum Kaufs des Leasinggegenstands eintritt. RCF Der Konzern schloss eine revolvierende Mehrwährungskreditfazilität (RCF) im Volumen von 95 Millionen USD ab. Diese Kreditfazilität ist für allgemeine Unternehmenszwecke des Konzerns verfügbar (u. a. zur Finanzierung oder Refinanzierung von Investitionen, zulässigen Akquisitionen, Beteiligungen und Joint Ventures). Per Ende Dezember 2023 hat der Konzern die RCF im Umfang von 33,2 Millionen in Anspruch genommen. Die Fälligkeit der RCF wurde im Zuge einer im März 2023 vereinbarten und im April 2023 abgeschlossenen Refinanzierung auf Juni 2027 verlängert (vgl. Anmerkung 3.2 - Refinanzierungsprozess). Term Loan B Per Dezember 2023 ist die Fälligkeit der Term Loans B auf April 2027 festgelegt. Für den Term Loan B EUR beläuft sich die Marge auf 5 % (Zinsuntergrenze: 0 %). (Vgl. Anmerkung 3.2 - Refinanzierungsprozess) Zum 31. Dezember 2023 setzen sich die sonstigen Finanzschulden im Wesentlichen wie folgt zusammen: - Slowakei: 16,1 Millionen USD - Inanspruchnahme der RCF: 33,2 Millionen USD - Cap: 1,1 Millionen USD - Abdos: 2,4 Millionen USD - Kontokorrentkredite: 23,3 Millionen USD - Kurzfristiges Darlehen/Cash-Pooling-Position in IBG-Tochtergesellschaften: 49 Millionen USD - Sonstige Tochtergesellschaften: 1,5 Millionen USD Zum 31. Dezember 2022 setzen sich die sonstigen Finanzschulden im Wesentlichen wie folgt zusammen: - Slowakei: 21,8 Millionen USD - Indien und Abdos: 3,2 Millionen USD - Kontokorrentkredite: 18,4 Millionen USD - Sonstige Tochtergesellschaften: 2,5 Millionen USD Nettoverschuldung Die Nettoverschuldung ist eine Non-IFRS/GAAP-Kennzahl, die verzinsliche Schulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Finanzierungsleasing darstellt.
(1) Zum 31. Dezember 2023 betragen die für YBPEC aufgelaufenen Zinsen 75,3 Millionen USD gegenüber 57,1 Millionen USD zum 31. Dezember 2022. (2) Term Loan B, netto per 31. Dezember 2023 beinhaltet Bruttoschulden in Höhe von 625,4 Millionen USD und Abschreibungen von Gebühren in Höhe von (2,0) Millionen USD. (3) Sonstige Finanzschulden umfassen die Finanzschulden im Zusammenhang mit IBG in Höhe von 49 Millionen USD sowie in Verbindung mit der RCF in Höhe von 33,2 Millionen USD. Fälligkeitsspektrum der Finanzschulden:
6.9. RUHESTANDSENTSCHÄDIGUNG UND SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Als leistungsorientierte Verpflichtungen erfasste Beträge entsprechen der Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des (etwaigen) Planvermögens zum Ende der Berichtsperiode in der Konzernbilanz. Etwaige erfasste Vermögenswerte sind, sofern anwendbar, auf den Barwert der Beträge, deren Rückerstattung Albéa durch Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form geminderter künftiger Beitragszahlungen erwartet, beschränkt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, die im Jahresverlauf entstehen, werden dem sonstigen Gesamtergebnis gutgeschrieben oder belastet. Für diesen Zweck umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste die Auswirkungen von Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen und erfahrungsbedingte Anpassungen, die sich aufgrund von Differenzen zwischen vorherigen versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben. Sonstige Veränderungen des Nettoüberschusses oder -defizits werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, einschließlich laufender Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Auswirkungen von Plankürzungen oder -abgeltungen. Der Nettozinsaufwand (-ertrag) der Nettodeckungsposition (leistungsorientierte Verpflichtungen abzüglich Planvermögen) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Nettofinanzaufwand dargestellt. Die wichtigsten bei der Bilanzierung von Pensionsplänen verwendeten Annahmen sind die langfristigen Erträge aus Planvermögen, der Diskontierungszinssatz und Sterbewahrscheinlichkeiten. Der tatsächliche Ertrag aus Planvermögen wird bei der Ermittlung des Zinsertrags aus Pensionsvermögen zugrunde gelegt. Der Diskontierungszinssatz wird zur Ermittlung des Nettobarwerts künftiger Verbindlichkeiten verwendet. Die Abwicklung der Diskontierung dieser Verbindlichkeiten wird jedes Jahr dem Zinsaufwand (enthalten im Nettofinanzaufwand) belastet. Die Sterbewahrscheinlichkeit wird herangezogen, um die künftigen Leistungsauszahlungen zu prognostizieren, die dann auf den Nettobarwert der Verbindlichkeiten abgezinst werden. Die den Planverbindlichkeiten zugeordneten Werte werden unter Berücksichtigung der Empfehlungen qualifizierter Versicherungsmathematiker ermittelt. Albéas Beiträge zu beitragsorientierten Vorsorgeplänen werden in der Berichtsperiode, in der die Beiträge entrichtet werden, aufwandswirksam verbucht. Langfristige Leistungen an Arbeitnehmer Rückstellungen für Jubiläumszahlungen und andere Leistungen für langjährige Betriebszugehörigkeit, die während des Beschäftigungszeitraums der Arbeitnehmer gezahlt werden, werden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet, die den für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegten vergleichbar sind. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Der Barwert von Albéas leistungsorientierten Verpflichtungen hängt von mehreren Faktoren ab, die auf verschiedenen versicherungsmathematischen Annahmen beruhen. Die bei der Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtungen und Nettopensionskosten zugrunde gelegten Annahmen beinhalten die erwartete langfristige Rendite aus dem relevanten Planvermögen sowie den Diskontierungssatz. Jegliche Änderungen dieser Annahmen können sich auf die im Albéa-Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge auswirken. Beschreibung der Pläne Albéas Altersvorsorgepläne sind im Wesentlichen als beitragsorientierte Pläne ausgestaltet. Albéa unterhält je nach den lokalen gesetzlichen Regelungen auch eine geringe Zahl leistungsorientierter Pläne. Hier ist insbesondere der für Frankreich geltende Plan hervorzuheben, der für Mitarbeiter bei Erreichen des Ruhestandsalters eine (gesetzlich vorgeschriebene) pauschale Abfindungssumme ("IFC") und eine Auszeichnung ("Medaille du travail") vorsieht. Ähnliche gesetzlichen Regelungen finden wir auch in Indien, Indonesien und Italien vor. In Deutschland unterhalten wir einen inzwischen eingefrorenen leistungsorientierten Plan (Zahlung von Ruhestandsabfindungen). Die Bewertungen dieser Pläne werden jährlich zum 31. Dezember von qualifizierten Versicherungsmathematikern vorgenommen und aktualisiert. Kündigung Die Kündigung von Plänen bezieht sich nur auf einen alten, eingefrorenen Vorruhestandsplan in Deutschland. Sonstige Beiträge In anderen Tochtergesellschaften des Albéa-Konzerns, etwa in den USA, sind Altersvorsorgepläne als beitragsorientierte Pläne ausgestaltet, deren Beiträge erfolgswirksam verbucht werden.
Hauptannahmen (Zinssätze p. a.) Die bei der Planbewertung verwendeten Hauptannahmen sind nachfolgend dargestellt:
Als Referenz zur Ermittlung des Abzinsungssatzes im Euroraum wurde der Index iBoxx AA herangezogen. Summe der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Abstimmung zwischen den Rückstellungen und Barwerten der leistungsorientierten Verpflichtungen/des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens Ruhestandsentschädigung
Sonstige Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Hauptsächlich in Frankreich, per Ende Dezember 2023 im Umfang von 3,6 Millionen USD; kein beizulegender Zeitwert des Planvermögens für diese Rückstellungen. Abfindungsleistungen Hauptsächlich in Deutschland, per Ende Dezember 2023 im Umfang von 2,4 Millionen USD; kein beizulegender Zeitwert des Planvermögens für diese Rückstellungen. Sensitivitätsanalyse Der Barwert von Albéas Verpflichtungen für Altersvorsorgepläne und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist abhängig von Änderungen der Diskontierungssätze. Eine Senkung des Diskontierungssatzes um ± 25 Basispunkte hätte die folgenden Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) Albéas: Ruhestandsentschädigung
Sonstige Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
6.10. RÜCKSTELLUNGEN Albéa erfasst Rückstellungen für den geschätzten Barwert von Verbindlichkeiten gemäß Definition in IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen". Die endgültigen Kosten zur Begleichung dieser Verbindlichkeiten sind ungewiss, und Kostenschätzungen können aufgrund zahlreicher Faktoren abweichen. Darüber hinaus kann sich auch der erwartete Zeitpunkt der Ausgaben ändern. Infolgedessen können erhebliche Anpassungen der Rückstellungen von Albéa vorgenommen werden, die zu zusätzlichen Aufwendungen oder Einnahmen führen, die sich auf die künftigen Finanzergebnisse auswirken. Die Arten von Verbindlichkeiten, für die Albéa Rückstellungen bildet, sowie die jeweils zugehörigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden lauten wie folgt: Standortstilllegungs- und Sanierungskosten Standortstilllegungs- und Sanierungskosten beinhalten den Abbruch und Rückbau von Infrastruktur und die Entfernung von Rückständen belasteter Flächen. Die geschätzten Standortstilllegungs- und Sanierungskosten werden in der Rechnungsperiode bilanziert, in der die rechtliche oder faktische Verpflichtung aus der betreffenden Belastung entsteht und es wahrscheinlich ist, dass ein Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtung erforderlich sein wird. Diese Kosten basieren auf dem Nettobarwert der geschätzten künftigen Kosten. Rückstellungen für Standortstilllegungs- und Sanierungskosten enthalten keine zusätzlichen Verpflichtungen, die sich voraussichtlich aus künftigen Umweltbelastungen ergeben werden. Die Kosten werden auf Grundlage eines Stilllegungsplans geschätzt, jährlich während der Dauer der Maßnahmen aktualisiert, um bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln (z. B. Korrekturen der Kostenschätzungen und der Schätzungen der Dauer der Maßnahmen) und im Jahresverlauf regelmäßigen förmlichen Überprüfungen unterzogen. Die anfängliche Stilllegungsrückstellung nebst sonstigen Veränderungen der Rückstellungen für Standortschließungs- und Sanierungskosten, einschließlich solcher, die sich aus neuen Umweltbelastungen, aktualisierten Kostenschätzungen, Änderungen der Dauer der Maßnahmen und Korrekturen der Abzinsungssätze ergeben, werden unter Sachanlagen aktiviert. Diese Kosten werden anschließend über die restliche Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögenswerte abgeschrieben. Restrukturierung Rückstellungen für Restrukturierungen werden gebildet, wenn Albéas Geschäftsleitung die Durchführung des Restrukturierungsplans nachweislich beabsichtigt und wenn diese Verbindlichkeiten mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden können. Diese Kosten werden in den Restrukturierungskosten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen Rückstellungen für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gebucht, wenn das Eigenkapital der Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen negativ wird. Die Rückstellung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Gewinn (Verlust) aus assoziierten Unternehmen" erfasst. Andere Rechtsstreitigkeiten und potenzielle Ansprüche Rückstellungen für andere Rechtsstreitigkeiten und potenzielle Ansprüche werden gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass Verbindlichkeiten entstehen und diese Verbindlichkeiten mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden können. Je nach Art der Kosten können diese den Umsatzkosten oder den Sonstigen Erträgen/(Aufwendungen) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung belastet werden.
Die sonstigen Rückstellungen für Risiken und Eventualverbindlichkeiten beziehen sich auf Geschäfts- und Personalkosten, Kosten im Zusammenhang mit baufälligen Gebäuden oder handelsrechtlichen Ansprüchen. 6.11. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Waren und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsgang von Lieferanten erworben wurden. Kreditoren werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn deren Zahlung innerhalb eines Jahres oder eines kürzeren Zeitraums (oder, falls länger, innerhalb des normalen Geschäftszyklus) fällig wird. Andernfalls werden diese als langfristige Verbindlichkeiten dargestellt.
6.12. SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN Sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme von Anteilen und mit Verpflichtungen zum Erwerb nicht beherrschender Anteile des IBG-Produktlinien-Teilbereichs und von Abdos. Verpflichtungen zum Erwerb nicht beherrschender Anteile Nach dem Erwerb von Eigenkapitalanteilen an einer Tochtergesellschaft kann der Konzern eine Kaufverpflichtung für nicht beherrschende Anteile der erworbenen Tochtergesellschaft eingehen. Der Konzern hat Put-Optionen auf das Eigenkapital seiner Tochtergesellschaften Abdos und Fasten gewährt, die den Inhabern das Recht einräumt, ihrer Anteile an der Tochtergesellschaft zum beizulegenden Zeitwert an bestimmten Zeitpunkten innerhalb eines festgelegten Zeitraums an den Konzern zurückzuübertragen. Der bei Ausübung der Option zahlbare Betrag wird zunächst zum Barwert des Rückzahlungsbetrags in den Finanzschulden erfasst und entsprechend als Belastung direkt im Eigenkapital verbucht. Die Belastung des Eigenkapitals wird separat als geschriebene Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile erfasst, parallel zu nicht beherrschenden Anteilen am Nettovermögen konsolidierter Tochtergesellschaften. Ein Teil der Verbindlichkeit wird jedoch schrittweise ergebniswirksam als Arbeitsaufwand erfasst, wenn der Wert der Put-Option einer Sperrfrist unterliegt, wie dies bei einigen Managern in Schlüsselpositionen der Fall ist (vgl. Anmerkung 5.8 - Personalvorsorgeaufwand und Personalaufwand). Als Verbindlichkeit des Konzerns gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern von IBG und Abdos wurde zum 31. Dezember 2023 39,9 Millionen USD und zum 31. Dezember 2022 36,1 Millionen USD angesetzt. 6.13. FINANZINSTRUMENTE Albéa geht Derivatekontrakte zur Verringerung des Risikos im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder festen Verpflichtungen ein. Albéas Grundsätze für das Finanzrisikomanagement werden in Anmerkung 7.1 - Finanzrisikomanagement dargelegt. Alle Derivate werden erstmalig am Datum, an dem der Derivatekontrakt eingegangen wird, zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die nicht als Sicherungsinstrument bestimmt sind, sind im Finanzergebnis enthalten. Albéa verfügte während der dargestellten Berichtsperioden nicht über wesentliche Derivate, die als Sicherungsbeziehung bilanziert wurden. Zusammengesetzte Finanzinstrumente Die Bestandteile eines von Albéa emittierten zusammengesetzten Finanzinstruments werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen Vereinbarung getrennt als finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapital klassifiziert. Dieser Betrag wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bis zum Zeitpunkt der Ausbuchung bei Umwandlung oder Fälligkeit des Finanzinstruments erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird durch Abzug des Betrags der Schuldkomponente zum Zeitpunkt der Emission vom beizulegenden Zeitwert des gesamten zusammengesetzten Finanzinstruments ermittelt. Diese wird im Eigenkapital erfasst und in der Folge nicht neu bewertet. Emissionskosten werden zwischen der Schuld- und der Eigenkapitalkomponente der Wandelanleihen entsprechend ihrer relativen Buchwerte zum Zeitpunkt der Emission aufgeteilt. Der Anteil, der der Eigenkapitalkomponente zuzurechnen ist, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Der Albéa-Konzern betreibt mehrere laufende Forderungsverkaufsprogramme (Factoring), die dem Konzern die Abtretung ankaufbarer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Austausch gegen den Erhalt von Cashflows ermöglichen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aus der Bilanz ausgebucht, sobald der Konzern seine Rechte zum Erhalt von Cashflows aus dem Vermögenswert übertragen hat oder eine Verpflichtung zur Zahlung an einen Dritten im Rahmen einer "Durchleitungsvereinbarung" (Pass-Through Arrangement) eingegangen wurde und der Konzern im Wesentlichen sämtliche seiner mit den Forderungen verbundenen Chancen und Risiken übertragen hat. Wenn der Konzern seine Rechte zum Erhalt von Cashflows aus einem Vermögenswert übertragen hat oder eine Durchleitungsvereinbarung eingegangen ist, dann bewertet der Konzern, ob und inwieweit er mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundene Chancen und Risiken zurückbehalten hat. Hat der Konzern nicht alle Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert übertragen, dann sind die übertragenen Forderungen weiterhin anzusetzen. In diesem Fall erfasst der Konzern die erhaltenen Cashflows gegen eine entsprechende Verbindlichkeit. Beizulegender Zeitwert Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem zwischen vertragswilligen, sachverständigen Parteien unter Marktbedingungen ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit erfüllt werden kann. Diese Instrumente werden in Stufe 2 der Bewertungshierarchie für den beizulegenden Zeitwert dargestellt, es sei denn, dass deren Bewertung signifikant von nicht beobachtbaren Parametern abhängt. In diesem Fall werden sie in der in den Anmerkungen dargestellten Bewertungshierarchie mit "N/A" (nicht anwendbar) ausgewiesen. Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf Albéas Finanzinstrumente ohne Berücksichtigung der Finanzinstrumente von Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Verbindlichkeit gezahlt würde. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die an aktiven Märkten gehandelt werden, basiert auf notierten Börsenkursen am Bilanzstichtag. Der notierte Börsenkurs, der für die vom Konzern gehaltenen finanziellen Vermögenswerte herangezogen wird, ist der aktuelle Geldkurs; der entsprechende notierte Börsenkurs für finanzielle Verbindlichkeiten ist der aktuelle Briefkurs. Diese Bewertungsmethode wird in der durch IFRS 13 festgelegten Bewertungshierarchie als Stufe 1 bezeichnet. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Verwendung von Bewertungsmodellen bestimmt, in die verschiedene Eingangswerte einfließen, darunter die Bonität von Gegenparteien, Devisenkassa- und -terminkurse sowie Zinsstrukturkurven. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen sind entweder direkt (als Kurse) oder indirekt (von Kursen abgeleitet) beobachtbar. Diese Bewertungsmethode wird in der durch IFRS 13 festgelegten Bewertungshierarchie als Stufe 2 bezeichnet. Nach Auffassung der Geschäftsleitung unterscheiden sich die Bedingungen der YBPEC nicht wesentlich von den aktuellen Marktbedingungen, weshalb der entsprechende Buchwert zum 31. Dezember 2023 eine gute Schätzung des beizulegenden Zeitwerts darstellt. Mit Blick auf die variable Verzinsung des Term Loan B vertritt die Geschäftsleitung die Auffassung, dass sich der Buchwert nicht wesentlich vom entsprechenden beizulegenden Zeitwert unterscheidet. Die sonstigen Posten weisen kurze Laufzeiten auf, weshalb der jeweilige Buchwert eine gute Schätzung des entsprechenden beizulegenden Zeitwerts darstellen sollte. ANMERKUNG 7 ZUSÄTZLICHE ANGABEN 7.1. FINANZRISIKOMANAGEMENT 7.1.1. Ziele und Grundsätze des Risikomanagements Albéa ist verschiedenen Arten von Risiken ausgesetzt: - Wechselkursrisiko - Zinsrisiko - Liquiditätsrisiko - Finanzkennzahlen (Covenants) - Gegenparteirisiko - Rohstoffpreisrisiko Albéas Risikomanagement wird vom Verwaltungsrat in enger Zusammenarbeit mit dem Executive Committee der jeweiligen Produktlinien koordiniert. Dabei steht die Sicherung der kurz- und mittelfristigen Cashflows des Konzerns durch Minimierung von Finanzmarktrisiken im Mittelpunkt. Albéa ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, wobei Markt-, Umwelt-, Sozial- und Finanzrisiken die größte Rolle spielen. Risikomanagement ist ein Thema, das jeden Mitarbeiter angeht, und Albéa ist bestrebt, seine Geschäfte verantwortungsvoll und nachhaltig auszuüben. Albéas Risikomanagement verfolgt das Ziel, Risiken mit Auswirkung auf Strategie und Geschäftstätigkeit des Konzerns zu identifizieren, sie konzernweit zu melden und Maßnahmen zur Risikominderung zu treffen. 7.1.2. Wechselkursrisiko Operative Zahlungsströme Albéa ist über konsolidierte Tochtergesellschaften in 15 Ländern tätig. Albéas Nettoinvestitionen, Gewinne und Cashflows werden aufgrund der geografischen Diversifikation von Albéas Absatzmärkten und der Länder, in denen Albéa tätig ist, durch eine Vielzahl von Währungen beeinflusst. Albéa erfasst seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der jeweiligen lokalen Währung und rechnet diese Werte dann zwecks Konsolidierung im Albéa-Abschluss zum geltenden Wechselkurs in US-Dollar um (vgl. Anmerkung 2.3.1). Die Anteile der wichtigsten Währungen an den Umsatzerlösen lauten wie folgt:
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31. Dezember 2023 und 2022 spiegeln den Effekt der Veräußerung von IBG wider. Der operative Gewinn wird hauptsächlich durch die Währungen der Länder beeinflusst, in denen sich Albéas Produktionsstätten befinden. Unter den Währungen haben Euro und US-Dollar den stärksten Einfluss auf das Betriebsergebnis. Aufgrund des geringen Anteils der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf die funktionale Währung der Tochtergesellschaften lauten, ist Albéa keinen wesentlichen Transaktionswährungsrisiken ausgesetzt. Dennoch ist Albéa aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse der Unternehmenseinheiten von funktionalen Währungen in US-Dollar weiterhin von Wechselkursrisiken betroffen. Darüber hinaus ist Albéa in geringem Maße folgenden Wechselkursrisiken ausgesetzt: - Albéa hat sich entschieden, Produkte für Euro- und US-Dollar-Absatzgebiete an Standorten in Niedrigkostenländern (Polen, Mexiko, Indonesien und China) zu produzieren. Infolgedessen unterliegt Albéa den Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurspaare EUR/PLN, USD/MXN, USD/IDR, USD/INR, USD/CAD und EUR/CNY. Der "Transaktionsrisiko"-Anteil dieses Risikos wird (mit Ausnahme von Polen) nicht abgesichert, da die Kosten der Währungsabsicherung (Hedging) nach Einschätzung von Albéa im Zeitablauf höher wären als die Vorteile, die sich aus der Glättung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen ergeben. - Albéa unterliegt aufgrund der in Kanada erfolgenden Herstellung von Laminatfolien, die für die Produktion von in den USA abgesetzten Tuben verwendet werden, den Auswirkungen von Änderungen des USD/CAD-Wechselkurses. Albéa ist der Einschätzung, dass die mit der Währungsabsicherung verbundenen Kosten im Zeitablauf höher wären als die Vorteile, die sich aus der Glättung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen ergeben. Albéa beobachtet weiterhin die Schwankungen des USD/CAD-Wechselkurses und ist bereit, erforderlichenfalls geeignete Währungssicherungsstrategien anzuwenden. - Polen sichert seine EUR-Nettozuflüsse gegenüber PLN ganzjährig ab und nimmt im Bedarfsfall monatliche Anpassungen vor. - Bei Albéa werden unterstützende Dienstleistungen hauptsächlich von der europäischen Konzernzentrale erbracht, wodurch Konzerngesellschaften außerhalb des Euroraums dem Einfluss von Schwankungen des EUR-Wechselkurses ausgesetzt sind. Albéa folgt in der Regel dem Grundsatz, Risiken aus konzerninternen Cashflows nicht abzusichern. Die folgende Tabelle zeigt die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für die Hauptwährungen, in denen Albéa Wechselkursrisiken ausgesetzt ist, zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2022.
Finanzierungsströme Zusammensetzung der Finanzschulden nach Währungen:
Albéa ist den Auswirkungen von Änderungen des EUR/USD-Wechselkurses ausgesetzt. Für den Transaktionsrisiko-Anteil dieses Risikos wird keine Währungsabsicherung (Hedging) vorgenommen, da die damit verbundenen Kosten nach Einschätzung von Albéa im Zeitablauf höher wären als die Vorteile, die sich aus der Glättung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen ergeben. Sensitivität gegenüber Wechselkursveränderungen in Bezug auf das Hauptrisiko Für Albéa liegt das Hauptrisiko in der Änderung des USD/EUR-Wechselkurses. Zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2022 stellte sich die Sensitivität des Konzernumsatzes, des Betriebsergebnisses und der Finanzschulden gegenüber Veränderungen des USD/EUR-Wechselkurses wie folgt dar:
Für die im Dezember 2023 und Dezember 2022 beendeten Berichtszeiträume würde ein 5%iger Anstieg (bzw. Rückgang) des US-Dollars gegenüber dem Euro zu einer Erhöhung (Verringerung) des Umsatzes um 29 Millionen USD im Jahr 2023 und um 25,1 Millionen USD im Jahr 2022 führen. Da sich ein großer Teil von Albéas Produktionsstätten im Euroraum befindet, werden die positiven Auswirkungen auf Umsatz und Betriebsergebnis umso höher sein, je stärker der EUR ist. 7.1.3. Zinsrisiko Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der Wert der von Albéa gehaltenen, variabel verzinslichen Finanzinstrumente oder der mit diesen Instrumenten verknüpften Cashflows aufgrund von Marktzinssatzänderungen Schwankungen unterliegen kann.
(1) Term Loan B, netto per 31. Dezember 2023 beinhaltet Bruttoschulden in Höhe von 625,4 Millionen USD und Abschreibungen von Gebühren in Höhe von (2,0) Millionen USD.
Der gewichtete Durchschnittszinssatz im Rahmen der europäischen Rechnungsdiskontierungsfazilität lag zum 31. Dezember 2023 bei 5,4 % und zum 31. Dezember 2022 bei 2,6 %. Der gewichtete Durchschnittszinssatz im Rahmen der nordamerikanischen Rechnungsdiskontierungsfazilität lag zum 31. Dezember 2023 bei 9,5 % (einschließlich Kreditversicherung) gegenüber 6,3 % zum 31. Dezember 2022. Im Mai 2023 erfolgte eine Absicherung der EUR-Tranche des Term Loan B durch eine Zinsobergrenze (Cap): Cap von 3,25 % (EUR-Cap ggü. 6-Monats-Euribor) (Datum des Inkrafttretens: 30. September 2023, Fälligkeitsdatum: 31. Mai 2024); die Zahlung der Cap-Prämie in Höhe von 1,4 Millionen EUR erfolgt vierteljährlich und wird als Nettoverschuldung klassifiziert. Die beizulegenden Zeitwerte der Cap-Prämie werden in Höhe von 0,8 Millionen USD unter "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" erfasst. 7.1.4. Liquiditätsrisiko Risiken im Zusammenhang mit Albéas Zugangsmöglichkeit zu Finanzierungsquellen und mit der zukünftigen Liquiditätsentwicklung. Albéas Anteilseigner unterstützt die zu implementierende Strategie, und Albéa hat eine Finanzierungsfazilität zur Unterstützung seiner gegenwärtigen Geschäftstätigkeit eingerichtet. Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns: Zum 31. Dezember 2023
Zum 31. Dezember 2022
Albéa verwendet Zahlungsmittel hauptsächlich zur Finanzierung von Working Capital, Investitionen in Sachanlagen, Schuldendienst und Rückzahlungen sowie für Akquisitionen. Die Hauptliquiditätsquellen von Albéa waren in der Vergangenheit Nettozahlungsmittel aus operativer Geschäftstätigkeit sowie Kredite im Rahmen unserer europäischen und nordamerikanischen revolvierenden Rechnungsdiskontierungsfazilität. Das bestehende Programm unseres Konzerns bei Eurofactor (Credit Agricole Group) beläuft sich Stand heute auf insgesamt 178 Millionen EUR für den europäischen Raum (mit Ausnahme von Russland und der Slowakei) und für den US-Konzern bei einem echten Forderungsverkauf (außerbilanziell) in den USA und einem Selbstversicherungsprogramm von Eurofactor (das europäische Programm wird über Coface versichert). Zum 31. Dezember 2023 verfügte Albéa über Nettozahlungsmittel in Höhe von 59,2 Millionen USD, 7,2 Millionen USD aus nicht in Anspruch genommener europäischer und nordamerikanischer Factoring-Fazilität sowie 62 Millionen USD aus der revolvierenden Mehrwährungskreditfazilität (RCF). Zum 31. Dezember 2022 verfügte Albéa über Nettozahlungsmittel in Höhe von 69,5 Millionen USD, 11,6 Millionen USD aus nicht in Anspruch genommener europäischer und nordamerikanischer Factoring-Fazilität sowie 105 Millionen USD aus der revolvierenden Mehrwährungskreditfazilität (RCF). 7.1.5. Finanzkennzahlen (Covenants) Eine Tochtergesellschaft des Albéa-Konzerns verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils spezifischen Finanzkennzahl. Nach den Bestimmungen der mit den Kreditgebern am 28. März 2018 unterzeichneten Term-Loan-B-Vereinbarung soll der Nettoverschuldungsgrad auf Grundlage des bereinigten EBITDA (gemäß Definition der Kreditvereinbarung) ab Dezember 2023 einen Wert von 7,97 nicht übersteigen. Per Dezember 2023 hat der Albéa-Konzern diese mit den Kreditgebern vereinbarte Finanzkennzahl eingehalten. 7.1.6. Gegenparteirisiko Das Gegenparteirisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei ihre gemäß einem Finanzinstrument oder Kundenvertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommt, woraus ein finanzieller Verlust entsteht. Albéa ist Gegenparteirisiken aus der laufenden Geschäftstätigkeit (hauptsächlich in Bezug auf Forderungen gegen Kunden) und aus der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Fremdwährungstransaktionen und anderer Finanzinstrumente, ausgesetzt. Die maximale Höhe des Gegenparteirisikos zum Bilanzstichtag entspricht dem Buchwert jeder Klasse finanzieller Vermögenswerte, die in Anmerkung 6.13 - Finanzinstrumente beschrieben werden. Albéa hält in der Regel keine Sicherheiten zur Besicherung. Gegenparteirisiken in Bezug auf Forderungen Bonitätsbewertungen von Kunden werden durch Albéas Finanzorganisation sorgfältig überwacht. Wir unterhalten langjährige Beziehungen zu verschiedenen börsennotierten Großkonzernen der Beauty- und Konsumgüterbranche, darunter Haleon, Coty, Estée Lauder, GlaxoSmithKline, L'Oréal, LV, Procter & Gamble und Unilever, die einen großen Anteil an unserem Umsatz ausmachen. Diese Unternehmen gegen mit einem geringen Gegenparteirisiko einher. Darüber greifen wir in Europa und den USA in großem Umfang auf regressloses Factoring zurück, was zu einer deutlichen Verringerung des Gegenparteirisikos beiträgt. Aus den genannten Gründen sind die im Zusammenhang mit zweifelhaften Kundenforderungen entstehenden Kosten Albéas historisch äußerst gering. Gegenparteirisiko in Bezug auf Finanzinstrumente und Bareinlagen Das Gegenparteirisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird von Albéas Treasury-Abteilung gemanagt. 7.1.7. Rohstoffpreisrisiko Ein Anstieg der Rohstoffpreise kann Albéas Ertragskraft beeinträchtigen. Um dieses Risiko zu minimieren, sind Albéas Verkäufe größtenteils unter viertel- oder halbjährlicher Anwendung von Preisanpassungsmechanismen an die Rohstoffpreise gebunden. 7.2. GESCHÄFTLICHE RISIKEN 8 % Prozent von Albéas Konzernumsatz entfällt auf die zehn größten Kunden. Der Verlust eines dieser Kunden hätte daher tiefgreifende Auswirkungen auf Albéas Ertragskraft. Nur ein einziger Kunde macht rund 24 % des Gesamtumsatzes aus. 7.3. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND VERPFLICHTUNGEN Eventualverbindlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Term Loan B Die Tochtergesellschaften der Albéa Group S.A.S. haben im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsgangs Vereinbarungen getroffen und Verpflichtungen übernommen, die sich auf die zukünftige Geschäftstätigkeit und Liquidität der Gesellschaft auswirken, und von denen einige im Konzernabschluss zum Jahresende als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Hauptverpflichtungen der Albéa Group S.A.S bestehen im Wesentlichen aus Zins- und Tilgungsleistungen in Bezug auf die Finanzierung von Albéa, insbesondere die vollständig genutzten Term-Loan-B-Fazilitäten von Albéa Beauty Holdings S.à.r.l. mit Fälligkeit im Dezember 2027 im Volumen von 566 Millionen EUR (über die im ersten Quartal 2023 abgeschlossenen Änderungs- und Erweiterungsvereinbarung, mit der Fazilitäten im Volumen von 444 Millionen EUR und 128 Millionen USD ersetzt werden). Zur Verfügung steht außerdem eine revolvierende Mehrwährungskreditfazilität (RCF) mit Fälligkeit im Juni 2027 im Volumen von 94,9 Millionen USD für allgemeine Unternehmenszwecke des Konzerns. Gesamtnennbetrag und Zinszahlungen der EUR- und USD-Term-Loan-B-Fazilitäten im Gegenwert von 625 Millionen USD werden als vorrangig besicherte Verbindlichkeit von Tochtergesellschaften garantiert, die als Garantiegeber auftreten. Die Term-Loan-B-Fazilitäten werden von einigen unserer Tochtergesellschaften garantiert, die in Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Polen, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten tätig sind. Die Sicherheiten des Konzerns umfassen Vermögenswerte im Eigentum der Garantiegeber; hierzu zählen Immobilienvermögen, Sachanlagen, Ausstattung und andere Güter, geistiges Eigentum, Anlagevermögen (einschließlich Grundkapital), Aktienkapital von Tochtergesellschaften, konzerninterne Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte und zugehörige Vermögenswerte, bestimmte Einlagen- und Wertpapierkonten, Akkreditivrechte und allgemeine immaterielle Vermögenswerte. Von den Sicherheiten ausgenommen sind Vermögenswerte, die bereits als Sicherheit gestellt wurden oder Gegenstand einer Negativerklärung im Rahmen unserer europäischen Forderungsdiskontierungsfazilität oder anderer bestehender Kreditfazilitäten sind. Sonstige Eventualverbindlichkeiten und Verpflichtungen
Jüngste Übernahmen Die Verkäufergarantien unterliegen bestimmten Schwellen, Obergrenzen, Ausschlüssen, zeitlichen Beschränkungen und Verfahrensvorschriften. Umweltbezogene Rechtsstreitigkeiten in den USA An unserem bestehenden Produktionsstandort in Washington, New Jersey ("Produktionsstandort Washington") liegen Boden- und Grundwasserverunreinigungen vor, zu deren Beseitigung sich der frühere Eigentümer des Standorts, Rio Tinto, bereit erklärt hat. Die aus früheren Geschäftsaktivitäten an diesem Standort resultierenden Verunreinigungen werden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen behoben, die im Prozess um den Pohatcong Valley Groundwater Contamination Superfund Site ("Pohatcong Superfund Site") vereinbart wurden. Gemäß Kaufvertrag vom 2. Juli 2010 ("Vertrag"), durch den Albéa den Produktionsstandort Washington erworben hatte, erklärte sich der Verkäufer Rio Tinto bereit, alle erforderlichen Sanierungsarbeiten durchzuführen und Albéa von Verlusten oder Ansprüchen freizustellen, die Albéa im Zusammenhang mit den Umweltaltlasten am Produktionsstandort Washington und am Pohatcong Superfund Site entstehen. Die Sanierungsarbeiten erfolgen auf Grundlage einer Konsensvereinbarung (Consent Decree) zwischen der US-Umweltschutzbehörde (United States Environmental Protection Agency, "U.S. EPA"), Rio Tinto, Albéa und weiteren ehemaligen Eigentümern des Produktionsstandorts Washington, die Anfang 2015 in Kraft trat. Als hauptverantwortliche Partei der Konsensvereinbarung leistete und leistet Rio Tinto seither Zahlungen zur Durchführung aller erforderlichen Sanierungsarbeiten an diesem Standort. Im Einklang mit der Konsensvereinbarung und im Zuge der im Vertrag 2010 mit Rio Tinto vereinbarten Freistellung von Verlusten und Ansprüchen sollte die primäre Verpflichtung Albéas darauf beschränkt sein, im Bedarfsfall den Zugang zum Produktionsstandort Washington zum Zwecke der Sanierungsarbeiten und der Durchführung der von U.S. EPA geforderten Kontrollen auf dem Gelände (etwa im Zusammenhang mit Einschränkungen der Grundwasser- und Bodennutzung) zu gewähren. Hinzu kommt eine Klage der Umweltschutzbehörde des US-Bundesstaats New Jersey (State of New Jersey Department of Environmental Protection, "NJDEP") gegen Albéa und andere Parteien der Konsensvereinbarung auf Erstattung nicht näher spezifizierter Kosten und Schäden an natürlichen Ressourcen, die dem Bundesstaat New Jersey in Verbindung mit dem Pohatcong Superfund Site entstanden sind. Die Bezeichnung der Rechtssache ist NJDEP et al. v. Pechiney Plastic Packaging, et al., WRN-L-000230-18, eingereicht beim Superior Court of New Jersey in Warren County. Mit Bezugnahme auf die mit Rio Tinto im Vertrag 2010 vereinbarte Freistellung von Verlusten und Ansprüchen reichte Albéa die Klage an Rio Tinto weiter, die Rio Tinto im Rahmen der Freistellung am 16. August 2018 annahm und seither alle prozessualen Schritte in dieser Rechtssache vornimmt. Albéa erwartet demzufolge nicht, dass es in dieser Angelegenheit zu Verlusten kommen wird. Im Zusammenhang mit der Übernahme des Beauty-Verpackungsgeschäfts von Rio Tinto Alcan im Juli 2010 betreffen die wichtigsten weiterhin geltenden Garantien Umweltschutzverbindlichkeiten in Bezug auf den Standort Washington, New Jersey (einschließlich jeglicher Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Pohatcong Valley Superfund Site entstehen) und den Standort Semarang, Indonesien. 7.4. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN Nach bestem Wissen der Geschäftsleitung wurden zusätzlich zu den in vorausgegangenen Anmerkungen offengelegten keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt. 7.5. GESAMTVERGÜTUNG DES EXECUTIVE COMMITTEE Im Berichtszeitraum belief sich die Gesamtvergütung des Executive Committee auf 5,7 Millionen USD (einschließlich Sozialabgaben) gegenüber 5,6 Millionen USD im Geschäftsjahr 2022. 7.6. PRÜFUNGSHONORARE Die von den externen Prüfern, PricewaterhouseCoopers, für ihre in den Berichtsjahren 2023 und 2022 erbrachten Prüfungsleistungen in Rechnung gestellten Honorare setzen sich insgesamt wie folgt zusammen:
7.7. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Veräußerung der Innovative Beauty Group ("IBG") Am 29. Februar 2024 unterzeichnete Albéa eine Put-Optionsvereinbarung zur Veräußerung des Albéa-Geschäftsbereichs Innovative Beauty Group (IBG) an Fremman Capital. Die entsprechenden Geschäftsaktivitäten wurden Ende Dezember 2023 gemäß IFRS 5 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die Veräußerung sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Alle Vorverkaufsprüfungen (darunter die vom Verkäufer beauftragte Due Diligence) fanden im Jahr 2023 statt. ANMERKUNG 8 ZUM 31. DEZEMBER 2023 IN DEN KONSOLIDIERUNGSKREIS EINBEZOGENE UNTERNEHMEN
Prüfungsbericht An die Anteilseigner der Albéa Group S.A.S. Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses Unser Prüfungsurteil Nach unserer Auffassung vermittelt der beigefügte Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union angenommenen internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der konsolidierten Vermögens- und Finanzlage der Albéa Group S.A.S. (der "Gesellschaft") und ihrer Tochtergesellschaften (der "Konzern") zum 31. Dezember 2023 sowie der konsolidierten Ertragslage und der konsolidierten Zahlungsflüsse für das zu diesem Zeitpunkt beendete Geschäftsjahr. Umfang unserer Prüfung Der Konzernabschluss umfasst: - die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 - die Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2023 - die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023 - die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2023 - die Konzern-Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2023 - den Anhang zum Konzernabschluss mit Angaben zu wesentlichen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und gemäß den für Luxemburg von der Finanzaufsichtsbehörde "Commission de Surveillance du Secteur Financier" (CSSF) angenommenen internationalen Prüfungsstandards (ISA) durchgeführt. Die uns nach dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISA-Standards obliegenden Aufgaben werden in diesem Bericht im Abschnitt "Verantwortung des 'Réviseur d'entreprises agréé' für die Prüfung des Konzernabschlusses" (s. u.) weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Wir sind den Anforderungen an die Unabhängigkeit sowie weiteren für unsere Prüfung relevanten ethischen Verhaltensanforderungen des für Luxemburg von der CSSF angenommenen Verhaltenskodex für Berufsangehörige ("Code of Ethics for Professional Accountants") des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA-Kodex) nachgekommen. PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2 rue Gerhard Mercator, B.P. 1443, L-1014 Luxembourg Tel.: +352 494848 1, Fax: +352 494848 2900, www.pwc.lu Cabinet de révision agréé. Expert-comptable (autorisation gouvernementale n°10028256) R.C.S. Luxembourg B 65 477 - TVA LU25482518 Sonstige Informationen Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, die im Konzernlagebericht enthalten sind, nicht jedoch den Konzernabschluss oder unseren Prüfungsbericht zu diesem Abschluss. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab, und dementsprechend werden wir darauf keine Art der Zusicherung abgeben. In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die o. g. sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis unserer Prüfungshandlungen zu dem Schluss gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentliche Falschdarstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Verantwortung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union angenommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) sowie für die Einrichtung interner Kontrollen, die er für erforderlich hält, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen und gegebenenfalls die erforderlichen Sachverhalte mit Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit dazulegen. Zudem muss er die Rechnungslegungsgrundsätze unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anwenden, sofern er nicht beabsichtigt, den Konzern aufzulösen oder die Geschäftstätigkeit einzustellen, oder sofern er keine realistische Alternative dazu in Erwägung ziehen kann. Das Aufsichtsorgan ist für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess des Konzerns verantwortlich. Verantwortung des "Réviseur d'entreprises agréé" für die Prüfung des Konzernabschlusses Zielsetzung unserer Prüfung ist, mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Zudem ist es unsere Aufgabe, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit entspricht zwar einem hohen Maß an Sicherheit, bietet jedoch keine Gewähr, dass eine in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und gemäß der für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISA-Standards durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren, und sie werden als wesentlich angesehen, wenn man vernünftigerweise annehmen kann, dass sie einzeln oder zusammengenommen die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Im Rahmen einer Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und im Einklang mit den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISA-Standards üben wir während der gesamten Prüfung unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: - Wir identifizieren und bewerten die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße u. a. betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - Wir gewinnen ein Verständnis der für die Prüfung relevanten internen Kontrollen, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungshandlungen zu planen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben. - Wir bewerten die Angemessenheit der vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - Wir ziehen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Angemessenheit der vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats unter der Annahme der Fortführung der Geschäftstätigkeit angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sowie anhand der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die zugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, für den Fall, dass diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil entsprechend anzupassen. Unsere Schlussfolgerungen stützen sich auf die bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben und bewerten, ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. - Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten und Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Mängel der internen Kontrollen, die wir im Rahmen der Prüfung feststellen. Bericht über weitere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Verpflichtungen Der Konzernlageberichtsteht im Einklang mit dem Konzernabschluss und wurde in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Luxemburg, 15. April 2024 PricewaterhouseCoopers, Société coopérative Vertreten durch Vincent Ball |
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