GIGA Gase
GmbH
Bad
Driburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
74.564,56 |
69.697,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.564,56 |
69.697,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.564,56 |
69.697,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.585,84 |
66.221,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.221,63 |
10.299,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.364,21 |
3.922,50 |
| B.
Rückstellungen |
2.318,33 |
2.394,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.660,39 |
1.081,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.660,39 |
1.081,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.564,56 |
69.697,58 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der GIGA Gase GmbH wurde nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§ 264 a HGB)
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgte nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Die Vorjahreszahlen § 265 Abs. 2 HGB) wurden,
soweit notwendig, aufgrund der erstmaligen Anwendung des
HGB i. d. F. des BilMoG an die geänderten
Bewertungsmethoden und die durch BilMoG geänderte
Bilanzgliederung nach § 266 HGB angepasst.
Für den Anhang gemäß § 284 HGB
ff wurden die größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Umschreibung der Größenklassen (§
267 Abs. 2 HGB)
Bei der GIGA Gase GmbH handelt es sich um eine kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Ansatz der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände entspricht
dem Nominalwertprinzip.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253
Absatz 1 HGB). Sie wurden in Höhe des Betrages
gebildet, mit dem die Gesellschaft vorraussichtlich in
Anspruch genommen wird und den sie zur Abdeckung von
Risiken benötigt.
Verbindlichkeiten werden zu ihren
Erfüllungsbeträgen (§ 253 Abs. 1 HGB)
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Bei den
Forderungen gegen verbundene handelt es sich um das
spiegelbildlich bei der Emmerich Flüssiggashandel GmbH
& Co, Bad Driburg, sowie der Bad Driburger
Kohlensäure GmbH & Co KG, Bad Driburg,
ausgewiesene Gesellschafterdarlehenskonto der Gesellschaft.
Beibehaltung der Bewertungsmethoden und
Ansatzstetigkeit
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten (§ 246 Abs. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB), soweit nicht durch BilMoG an geänderte
Bewertungsmethoden angepasst werden musste.
Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Es waren weder Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren noch durch
Grundpfandrechte gesicherte Verbindlichkeiten auszuweisen.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführers Michael Gietz, Bad Driburg,
geführt.
Bad Driburg, 24. Juni 2011
_______________________
(Michael Gietz)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2011 festgestellt.
|